In der ersten Morgenfrühe tritt ein Bewaffneter an das Lager der Grizel Murray. Arthur Gray führt einen gezückten Degen und eine Pistole. Er kündigt ihr an, er wolle ihr Gewalt antun und werde sie töten, setze sie sich zur Wehr. Sie verlangt zu wissen, was er in ihrer Kammer suche; er erwidert, der Standesunterschied und die ungleiche Vermögensecke verböten ihm, sein Verlangen anders als mit Gewalt zu stillen. Gray legt den Degen auf den Polster und schickt sich an, die Bettdecken zurückzuschlagen. Mistress Murray beschwört ihn, innezuhalten und sie noch anzuhören. Er weigert sich: Das ganze Haus schlafe, so spricht er, und eine solche Gelegenheit werde nicht wiederkehren. Sie stößt ihn gegen die Wand, entreißt ihm die Pistole und zieht mit der anderen Hand die Schelle. Dann eilt sie ihm bis an die Schwelle nach und schreit um Mord und Hilfe.
Der Vorfall trug sich im Hause George Baillies zu, wo Mistress Murray mit ihrem Gemahl Alexander und ihrer Verwandtschaft wohnt. Gray stand als Diener in den Diensten von Lord Bennyng. Der Verhandlungsbericht gibt keinen Aufschluss darüber, wie Gray sich Zugang zum Hause verschaffte, noch erhellt er frühere Beziehungen zwischen ihm und Mistress Murray. Er überliefert jedoch die Worte, die sie ihm zuschreibt: Er habe schon lange eine heftige Leidenschaft für sie gehegt, aber in Anbetracht ihres ungleichen Standes auf jeden Weg der gütlichen Einigung verzichtet. Für die Dame beschränkte sich die Bedrohung keineswegs auf einen gewöhnlichen Diebstahlversuch oder ein bloßes nächtliches Herumtreiben; Gray sprach eine Absicht klar aus und unterstrich sie mit zwei tödlichen Waffen.
Vor Gericht legt der Ankläger den Grundsatz dar, auf dem der Vorwurf des burglary ruht: Es genügt, zur Nachtzeit mit der Absicht, eine schwere Straftat zu begehen, in ein Wohnhaus einzudringen, selbst wenn diese Tat unvollendet bleibt. Die inkriminierte Handlung besteht hier im gewaltsamen Eindringen in Baillies Anwesen in der Absicht, Mistress Murray zu schänden. Das Ausbleiben einer vollendeten Gewalttat hebt den Prozess daher nicht auf. Den Geschworenen obliegt es, über den Einbruch selbst und über jene Absicht zu befinden, die Grays Worte und Handlungen bezeugen.
Das Datum lässt sich freilich nicht mit der gleichen Schärfe bestimmen. Die Überschrift des Falls nennt den Dezember 1721; die Anklageschrift verlegt die Tat auf den 1. Oktober, während die Anklagerede sie mit dem 14. Oktober eröffnet. Die Zeugen wiederum sprechen von vier Uhr morgens. Der Bericht löst diese Widersprüche nicht auf. Sie berühren die zeitliche Einordnung des Geschehens, nicht aber den Ablauf des Alarms, den mehrere Stimmen übereinstimmend bezeugen.
In der Sitzung lässt eine einzige Frage ermessen, was die Anklage in wenigen Handlungen zusammenfasste: Wie lange hielt sich Gray in der Kammer auf? Ungefähr eine Dreiviertelstunde, erwidert Mistress Murray. Als ihre Eltern auf ihre Hilferufe herbeieilen, ist es beinahe fünf Uhr. Die junge Frau sah sich somit nicht bloß von einem Einbrecher überrascht; sie musste seinen Drohungen standhalten, ihn in ein Gespräch verwickeln und eine Gelegenheit zum Handeln abpassen. Gray hatte vorgegeben, niemand werde sie hören. Nach diesem langen Harren stiegen ihr Vater und ihre Mutter empor. Lady Grizel Baillie setzt den Diener Parks davon in Kenntnis, Arthur habe versucht, ihrer Tochter Gewalt anzutun; Mistress Murray weist ihm die Richtung, in welche der Täter entfloh.
Das Haus erwacht in heilloser Bestürzung. Parks eilt zunächst hinab, in dem Glauben, Diebe seien eingedrungen, kehrt dann wieder um und trifft die beiden Damen oben an der Treppe an. Thomas Hughes hört den Lärm gleichfalls, greift nach einer Donnerbüchse und macht sich auf die Suche nach dem Eindringling. Diese Regungen machen ihn freilich nicht zum Zeugen des Übergriffs: Er trifft erst nach der Flucht ein und kann sich nicht entsinnen, Gray die Absicht einer Notzucht eingestehen gehört zu haben. Parks hingegen bezeugt, er habe Gray auf dem Bette von Mister Hays angetroffen, bar jeden Hutes und ohne Schuhe. Zur Rede gestellt, was er in jenem Gemach zu suchen gehabt habe, räumt Gray sein Eindringen ein; als Parks ihn nach dem Warum fragt, soll er geantwortet haben: „Der Teufel ritt mich.“
Die Kammertür liefert der Verteidigung ihr gewichtigstes sachliches Argument. Mistress Murray erklärt, die Tür sei stets geschlossen, aber nicht immer verriegelt. Elizabeth Trimnel geleitete sie gegen ein Uhr zu Bett und zog die Tür zu; als sie gegen drei Uhr wieder vorbeiging, fand sie dieselbe offen, schloss sie erneut und glaubte, sie sei fest ins Schloss gefallen. Die Tür besaß kein Schlüsselloch: Sie schloss lediglich über eine Messingfeder und einen Knopf. Trimnel räumt ein, dass die Feder schadhaft gewesen sei, leicht nachgebe und von selbst aufspringen könne. Gray pocht auf diesen Mangel. Wäre die Tür aufgesprungen, ohne dass er Gewalt anwandte, so könne die Anklage das für den Tatbestand des burglary unerlässliche gewaltsame Einbrechen (breaking) nicht nachweisen.
Grays Verhör des Opfers kreist zudem um frühere Besuche. Er fragt sie, ob er nicht schon vordem in ihrer Kammer gewesen sei, während die Familie schlief; Mistress Murray verneint dies entschieden. Das Gericht mahnt ihn, seine Fragen nur über den Richter an sie zu richten, und weist diese als unstatthaft ab. Gray beteuert sodann, er sei trunken heimgekehrt, nachdem er mit Dienstboten gezecht habe, er habe jemanden in der Kammer zu hören geglaubt und erst daraufhin Degen und Pistole geholt, um hinter dem Bette Nachschau zu halten. Der Aussage des Parks hält Gray entgegen, er könne nicht behaupten, trunken gewesen zu sein; zu seiner Verteidigung erklärt er indessen abermals, er sei „vom Trunk heftig verwirrt“ nach Hause gekommen. Der Bericht lässt diese beiden Versionen nebeneinander bestehen, ohne sie zu vereinbaren. Grays Erzählung steht zudem im Widerspruch zu seinem schriftlichen Geständnis, das in der Sitzung verlesen wird: Vor dem Friedensrichter Blagney bekannte Gray, er habe die Kammertür geöffnet und sei eingedrungen, um Mistress Murray zu schänden, und er habe die Waffen an sich genommen, um sie einzuschüchtern und zu bezwingen. Auch ein Brief an Lady Bennyng räumt ein, er habe die Herrin des Hauses beleidigt, und bittet um Verzeihung.
Die Aussagen der Zeugen decken sich nicht in allen Stücken. Hughes erinnert sich, dass Gray bedauerte, in das Gemach gegangen zu sein, entsinnt sich jedoch keines Geständnisses hinsichtlich einer Notzucht; Parks berichtet unumwundener über das Wechselgespräch am Bette des Hays. Das vor Blagney abgelegte und schriftlich vorgelegte Bekenntnis gibt den Geschworenen eine ganz andere Darstellung an die Hand als jene flüchtigen Erinnerungen. Die Verteidigung beruft sodann Zeugen, die Gray als einen wohlerzogenen und bescheidenen jungen Mann schildern. Dieses günstige Leumundszeugnis vermag indessen auf die Kernfrage der Anklage keine Antwort zu geben: Weshalb bewaffnete er sich, und was führte er in jenem Gemach im Schilde?
Nach etwa einstündiger Beratung sprechen die Geschworenen Gray schuldig. Der Richter verhängt die Todesstrafe; Borrow merkt an, dass ein mächtiges Fürsprechen ihm in der Folge einen Strafaufschub (reprieve) erwirkte, ohne jedoch die Schritte oder das weitere Schicksal des Verurteilten näher zu beleuchten. Nach dem Urteil erschienen mehrere Balladen und Spottgedichte; eines davon, der Überlieferung nach Lady Mary Wortley Montagu zugeschrieben – sei es zu Recht oder zu Unrecht –, formt die Begebenheit zur Satire um. Dieser Nachhall mahnt daran, wie rasch ein wirklicher Kriminalfall zur öffentlichen Posse wird, in der Schalk und Reim das Augenmerk von der bedrohten Frau abwenden und auf den Ruf des jungen Delinquenten lenken.
Das Spottlied, welches dem Prozessbericht in der Sammlung beigefügt ist, verkehrt die finsteren Drohungen in ein leichtfertiges Tändeln und unterlegt dem Opfer Gedanken, von denen ihre Aussage keine Spur enthält. Es ist dies eine zweite Beraubung, diesmal durch den Hohn der Straße. Das Zeugnis der Grizel Murray berichtet von ganz anderen Dingen: von einer Dreiviertelstunde des Ausharrens vor einem bewaffneten Manne und von jenem rettenden Augenblick, da es ihr endlich gelang, ihm die Pistole aus der Hand zu reißen.
