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Justiz & Skandale · England

Coles Fackel

Am Abend des 12. Februar 1682 wird Thomas Thynn in seiner Kutsche erschossen, während sein Diener William Cole mit einer Fackel voranläuft. Drei Männer gestehen ihre Tatbeteiligung, widersprechen einander jedoch hinsichtlich des Schießbefehls; Graf Königsmarck, verdächtigt, den Anschlag aus Eifersucht gedungen zu haben, wird freigesprochen.

Ein Mann lief mit einer Fackel in der Hand vor der Kutsche her. Am unteren Ende der St Alban’s Street zerriss ein Donnerschlag die nächtliche Fahrt. William Cole wandte sich um: Hinter dem Pulverdampf schrie sein Herr, man ermorde ihn; drei Reiter sprengten bereits an der rechten Seite des Wagens davon. Laut Mord zeternd nahm Cole die Verfolgung auf und jagte ihnen bis zum Haymarket nach.

Thomas Thynn befand sich auf dem Heimweg von der Gräfin von Northumberland. Sein Kutscher, William Ellers, berichtete, einer der Reiter habe ihm noch zugerufen: »Halt, Hund!«, ehe der Schuss in das Wageninnere krachte. Gegen neun Uhr wurde der Wundarzt Hobbs herbeigerufen. Vier Kugeln waren in Thynns Körper eingedrungen; sie hatten lebenswichtige Organe zerfetzt und Knochen splittern lassen. Am folgenden Tage verschied er, nachdem man ihn in sein Haus getragen hatte. Der von George Borrow herausgegebene Gerichtsbericht überliefert dieses Attentat und den Prozess vom 28. Februar 1681 nach dem alten englischen Kalender, was nach heutiger Zeitrechnung dem 28. Februar 1682 entspricht. Da die vier Angeklagten Fremde waren, setzte sich die Jury zur Hälfte aus Engländern und zur Hälfte aus Ausländern zusammen; die Verhandlungen wurden für sie verdolmetscht.

Der Schütze, Charles George Boroski, leugnete nicht, gefeuert zu haben, behauptete jedoch, die Waffe nicht selbst geladen zu haben. Er gab an, sie von Rittmeister Christopher Uratz empfangen zu haben. Uratz räumte ein, den Karabiner besorgt und die Kutsche angehalten zu haben. Nach seinen Worten hatte er Thynn zu einem Duell zwingen wollen: Das Opfer habe mehrere Forderungen ausgeschlagen, nachdem Uratz zu Ohren gekommen war, Thynn habe sich schmählich über den Grafen Königsmarck geäußert. Uratz beteuerte, er habe Boroski befohlen, nur dann zu schießen, falls man das Duell oder ihre Flucht vereiteln wolle; der tödliche Schuss sei ein Versehen gewesen.

John Stern, der dritte Angeklagte, lieferte eine weitaus verfänglichere Darstellung. Er sagte aus, Uratz habe ihm von einem Händel berichtet, ihm zwei- oder dreihundert Kronen geboten, um einen Mann zu finden, der Thynn töte, und zuvor schon verlangt, einen Italiener anzuwerben, der einen Mann erdolchen solle. Boroski wiederum behauptete, Uratz habe ihm im selben Augenblick, als die Kutsche zum Stehen kam, den Befehl zum Feuern erteilt. Zwar standen alle drei Männer gemeinsam am Tatort, doch wiesen ihre Berichte die Absicht und die Befehlsgewalt jeweils einem anderen zu.

Der Name des Grafen geriet durch das Geflecht von Quartieren, Botengängen und überstürzten Aufbrüchen ins Blickfeld der Justiz, das die Angeklagten umgab. John Hanson, der Hofmeister des jüngeren Bruders des Grafen, legte dar, dass jener einen Monat zuvor in England eingetroffen sei und mehrfach die Unterkunft gewechselt habe. Er habe sich »der Fremde«, später »Carlo Cuski« genannt; ein Arzt bemerkte, dass er eine schwarze Perücke trug. Der Graf hütete sein Zimmer und empfing Uratz, der mit ihm den Ärmelkanal überquert hatte. Eine Bleibe verließ er bereits nach zwei Tagen mit der Begründung, die Kamine rauchten, nur um andernorts dieselbe Heimlichtuerei fortzusetzen.

Boroski traf kurz vor der Bluttat ein. Hanson begegnete ihm in einer französischen Schule und geleitete ihn zur Unterkunft des Grafen. Dieser gab an, seine Ankunft erwartet zu haben, und beabsichtigte, ihn für die Pflege englischer Pferde anzustellen. Am Freitag und Samstag vor dem Anschlag sprach Boroski erneut vor. Am Sonntagmorgen händigte ihm ein Bediensteter einen weiten Reitmantel und einen Degen aus; der Hausbursche sah ihn in Stiefeln davongehen, den Degen unterm Arm und ein Koller aus Büffelleder unter dem Rock. An jenem Abend kehrte er nicht zurück.

Am Tage nach Thynns Tod ließ der Graf seine Habe packen. Der junge Diener Watts hatte Uratz am Sonntagabend nach der Tat in die Gemächer eintreten sehen und bezeugt, dass er vor dem Ende seiner Dienstzeit nicht wieder herabgekommen war. Der Vater des Dieners, ein Gepäckträger, schaffte zwei Koffer zur Windsor-Kutsche. Der Graf begab sich nach Redriff und reiste über Deptford, Greenwich und Gravesend weiter. Die königlichen Häscher fassten ihn bei der Ausschiffung am Sonntag nach dem Mord. Beim Zugriff fiel ihm die Perücke vom Kopf. Als man ihm eröffnete, der Rittmeister und der Pole hätten Geständnisse abgelegt, sprach er von einem Flecken auf seinem Geblüt, den eine rühmliche Tat im Kriege wohl wieder auslöschen könne.

Die Anklage brachte diese Fluchtbewegungen mit einer Liebesrivalität in Verbindung. Nach dem Tod ihres Vaters hatte Elizabeth Percy, Erbin der Grafschaft Northumberland, Henry, den Grafen von Ogle, geehelicht und war bald darauf Witwe geworden. Dem Protokoll zufolge gehörte Königsmarck zu den Edelleuten, die um ihre Hand anhielten. Ihre Großmutter fädelte im Sommer vor dem Verbrechen eine geheime Heirat mit Thynn ein; sogleich floh Lady Ogle heimlich nach Holland, noch ehe sie mit ihm das Lager geteilt hatte. Ein Zeuge berichtete, der Graf habe sich erkundigt, welche Folgen ein Duell mit Thynn nach sich ziehen und wie dies seine Heiratsaussichten beeinflussen würde. Diese Umstände lieferten zwar ein denkbares Motiv, bewiesen für sich genommen jedoch nicht, dass er das Attentat gedungen hatte.

Hanson übermittelte zudem eine Frage des Grafen an den schwedischen Gesandten: Was drohe ihm, wenn er Thynn fordern würde? Der Gesandte habe ihn gewarnt, dass er in England kaum mehr seines Lebens froh würde, sollte er sich an jenem vergreifen. Im Prozess wurde erörtert, ob dieses Gespräch Lady Ogle gegolten habe; Hanson erwiderte, der Graf habe lediglich wissen wollen, ob die englischen Gesetze seinen Ansprüchen im Wege stünden. Diese Unterredung lag zeitlich vor Boroskis Eintreffen und gewann nach dem Meuchelmord in den Augen der Anklage ein unheilvolles Gewicht.

Königsmarck entgegnete, er sei nach England gekommen, um ein Regiment auszuheben und dem König gegen Frankreich zu dienen. Er habe bereits in Tanger gefochten, wo Boroski in seinen Diensten gestanden habe, und habe tausend Pistolen zum Kauf von Pferden angewiesen. Die Wahl seiner stillen Absteigen erklärte er mit einem Leiden an Armen und Brust, die wechselnde Kleidung mit dem Warten auf standesgemäße Garderobe. Degen und Stiefel für Boroski hätten lediglich der Arbeit gedient, für die er ihn vorgesehen habe; er leugnete, Thynn je zu Gesicht bekommen zu haben. Seine Flucht begründete er mit der Furcht, vom Pöbel zerrissen zu werden.

Die Kronanwälte hielten dieser Verteidigung die Kette der Vorbereitungen entgegen: Boroski, der am Morgen bewaffnet worden war; Uratz, der am Abend beim Grafen weilte; die am Folgetag gepackten Koffer und die heimliche Flucht zur Flussmündung. Sie fragten, welchen Vorteil die drei Ausführenden allein aus dem Meuchelmord hätten ziehen sollen, und erinnerten daran, dass die Vertrauten des Grafen ihr Wissen keineswegs freiwillig preisgegeben hatten. Der Richter setzte der Geschworenenbank jedoch eine klare Schranke. Der Schütze und seine beiden Gefährten mochten des Mordes schuldig sein; um den Grafen zu verurteilen, müsse die Jury jedoch zur Überzeugung gelangen, dass er den Anschlag befohlen oder autorisiert habe. Hätten seine Leute ohne sein Wissen gehandelt, könne er nicht als Mitschuldiger belangt werden.

Vor der Urteilsverkündung beklagte Uratz, ihm sei kein rechtschaffener Prozess zuteilgeworden; Stern erklärte, er sei nur um des Rittmeisters willen in die Sache verwickelt worden. Boroski suchte nach keiner Ausflucht: Er bekannte, er könne die Tötung Thynns nicht leugnen, habe jedoch rein aus Gehorsam gegen seinen Herrn gehandelt. Nach halbstündiger Beratung befand die Jury Boroski, Uratz und Stern für schuldig, sprach Königsmarck jedoch frei. Dieser Freispruch glättete die Widersprüche der Aussagen nicht; er besiegelte lediglich, was das Gericht gegen den Grafen als erwiesen erachtete. Die drei Verurteilten wurden in der darauffolgenden Woche in Pall Mall gehängt. Boroskis Leichnam wurde anschließend nahe Mile End in Ketten aufgehängt.

In den Tagen nach den Schüssen sahen manche darin bereits einen neuen Ableger der Papisten-Verschwörung. Die Verhandlung lenkte den Blick der Öffentlichkeit auf das Verhältnis zwischen Thynn, seiner Gemahlin und dem Grafen, doch endete sie ohne dessen Verurteilung. Cole war den Reitern bis zum Haymarket nachgejagt; der Graf, an der Themsemündung verhaftet, verließ den Gerichtssaal als freier Mann. Drei Männer hingegen büßten ihr Tagwerk am Galgen ein.

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Borrow führt das Protokoll unter dem Datum des 28. Februar 1681 nach dem alten englischen Kalender; dies entspricht dem 28. Februar 1682 nach gregorianischer Rechnung. Die Anklageschrift datiert den Anschlag auf den 12. Februar, wogegen der Diener den Vorfall auf einen Sonntag, den 11. oder 12., ansetzt. Die Zeugenaussagen über die wahren Absichten von Uratz weichen stark voneinander ab. Die Anklagebehörde sah im Grafen den Drahtzieher des Komplotts; der Richter mahnte die Geschworenen jedoch an, die offenkundige Schuld der drei Täter strikt vom Nachweis eines ausdrücklichen Befehls durch Königsmarck zu trennen. Die Jury verurteilte Boroski, Uratz und Stern zum Tode und sprach den Grafen frei.

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