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Justiz & Skandale · Irland, Grafschaft Wicklow

Das aufgelöste Kriegsgericht von Delgany

Im Oktober 1798 beschuldigt Mary Dogherty den Yeoman Hugh Wollaghan, ihren Sohn Thomas in ihrem Haus in Delgany getötet zu haben. Vor dem Kriegsgericht setzt die Verteidigung ihrer Schilderung Vorwürfe des Aufruhrs und Zeugenaussagen über militärische Schießbefehle gegen Verdächtige entgegen. Das Militärgericht spricht Wollaghan frei; drei Tage später missbilligt Lord Cornwallis den Urteilsspruch, löst das Gericht auf und schließt den Angeklagten aus der Yeomanry aus, ohne dass der vorliegende Text über den Ausgang eines neuen Verfahrens berichtet.

Am 18. Oktober 1798 missbilligte ein Schreiben aus Dublin Castle den Freispruch, den ein in den Kasernen der Stadt zusammengetretenes Kriegsgericht verkündet hatte. Lord Cornwallis befahl die unverzügliche Auflösung dieses Gerichts und den Ausschluss Hugh Wollaghans aus den Truppenteilen der Yeomanry. Drei Tage zuvor hatten die Offiziere ihn hinsichtlich des Todes von Thomas Dogherty für nicht schuldig befunden. Zwischen diesen beiden Akten war dieselbe Frage auf zweierlei Weise beantwortet worden, die keineswegs zusammenfielen: Hatte das Gericht die Mordtat erwiesen, und durfte die politische Gewalt dessen Richtspruch annehmen?

Der Bericht gelangte über den Anhang einer 1876 erschienenen Ausgabe der Geschichte der irischen Rebellion von Charles Hamilton Teeling (gestorben 1850) auf uns. Dieses Erinnerungswerk druckt das Gerichtsverfahren und das Schreiben nach, ohne den Anspruch einer beglaubigten Stenografie zu erheben; die wiedergegebenen Worte müssen daher zugeschriebene Äußerungen bleiben. Doch zeigt die Passage eindringlich, wie die Politik des Aufstandes in den Gerichtssaal drang – nicht als bloße Kulisse, sondern im Gefüge der Fragen, die an die Zeugen gerichtet wurden.

Die Verhandlungsniederschrift verlegt das Geschehen nach Delgany in der Grafschaft Wicklow, auf den ersten Tag des Oktobers. Hugh Wollaghan, Yeoman aus der Ortschaft Middleton, stand unter der Anklage, in das Haus des Thomas Dogherty eingedrungen zu sein, diesen mit einer Schusswaffe getötet und auf Anstiftung von Charles und James Fox gehandelt zu haben. Derselbe Absatz fügt hinzu, James Fox sei überdies beschuldigt worden, auf Margaret Barry geschossen zu haben. Das Verfahren ist auf den Namen Wollaghans rubriziert; im weiteren Verlauf der Blätter erscheinen die Fox jedoch gleichfalls als Mitbeschuldigte, ohne dass der Text eine gesonderte und abschließende Entscheidung über ihr Schicksal liefert. Diese Unregelmäßigkeit der Niederschrift darf nicht durch Mutmaßungen behoben werden. Wollaghan plädierte auf nicht schuldig.

Die erste Aussage stammte von Mary Dogherty, der Mutter des Thomas. Ihren Worten zufolge war Wollaghan am vorangegangenen Montag, dem 1. Oktober, in ihr Haus gekommen und hatte gefragt, ob sich Rebellen darin aufhielten. Sie erwiderte, es sei dort niemand als ein kranker Knabe. Der Mann fragte diesen, ob er der älteste Sohn Doghertys sei; der Knabe stand auf und bejahte es. Mary berichtete sodann von einer Todesdrohung, gefolgt vom Versuch, die Waffe abzufeuern. Die Flinte versagte zunächst. Ein gewisser Charles Fox trat ein, wie sie angab, doch stellte sie klar, dass es sich nicht um einen der Gefangenen auf der Anklagebank handelte.

In ihrer weiteren Schilderung packte sie die Waffe, um sie von ihrem Sohn abzuwenden. Ein Schuss löste sich und verletzte ihn am Arm; nachdem Wollaghan hinausgegangen war, sei er zurückgekehrt, und ein zweiter Schuss habe Thomas getötet. Mary gab an, dessen Haupt gehalten zu haben, als er verschied. Sie ist die Hauptzeugin des Geschehens. Der Text vermerkt, dass Esther Dogherty, die Schwester des Verblichenen, sich im Hause befunden hatte, und fasst zusammen, dass sie zu denselben Punkten befragt wurde und die Aussagen ihrer Mutter bestätigte. Eine weitere Schwester hatte das Haus vor dem Schuss verlassen.

Mary wies auch James Fox eine untergeordnete Stellung zu, den sie draußen mit einer Flinte bewaffnet gesehen haben wollte, ohne dass er nach ihrem Wissen an der Tat teilnahm. Sie erklärte, ihm nichts zur Last legen zu können. Margaret Barry wurde ihrerseits aufgerufen; der Sitzungsbericht fasst ihre Antwort dahingehend zusammen, sie habe weder gegen James Fox noch gegen die anwesenden Gefangenen etwas vorzubringen. Der Beweis gegen Wollaghan stützte sich auf diesen Seiten somit im Wesentlichen auf Marys Wort und die knappe, Esther zugeschriebene Bestätigung; bei den übrigen Angeklagten bleiben die Konturen des Textes noch unschärfer.

Das Kreuzverhör verlagerte den Streit alsbald vom Schauplatz des Hauses auf die politische Gesinnung. Man fragte Mary, ob ihr Gatte und ein weiterer Sohn sich am Aufstand beteiligt hätten, und ob ihr Sohn bei Dunboyne im Kampf gegen die königlichen Truppen gefallen sei. Sie entgegnete, jener andere Sohn lebe und gehe seinem Handwerk nach; dem Verstorbenen habe man vorgeworfen, ein Rebell zu sein, doch bestritt sie, ihn je fechten gesehen zu haben. Sie legte dar, er sei als Rebell in Gewahrsam gehalten, wegen einer Erkrankung auf ein Wachschiff verlegt und nach einer Fürsprache, die Lord Cornwallis und Mrs. Latouche zugeschrieben wurde, in das Marinehospital gebracht worden. Die Vergangenheit des Toten geriet so zum Verteidigungsvorbringen, wenngleich kein Zeuge die Beschuldigung des Aufruhrs in einen Beweis für dessen Tötung verwandeln konnte.

Auch ein Schriftstück wurde zu den Akten gereicht. Richard Byrne, Soldat der Wallace Fencibles, gab an, es am Tage der Leichenschau auf dem Kirchhof von Delgany aufgelesen zu haben; er habe es zunächst für eine Banknote gehalten und es sodann Captain Gore übergeben. Byrne war des Lesens unkundig und auf das angewiesen, was ihm ein Freund über das Dokument berichtet hatte. Der Bericht bezeichnet das Papier als ein Lied, ohne dessen Urheber zweifelsfrei zu benennen oder darzutun, dass Thomas es verfasst habe. Das Schriftstück mehrte den Verdacht gegen die Familie, doch blieben seine Herkunft und Deutung unsicher.

Byrne behauptete, die Doghertys im Frühjahr beim Exerzieren mit Stangen oder Piken gesehen zu haben, und berichtete von einer Äußerung, die Thomas zugeschrieben wurde: dieser habe ihn aufgefordert, sich einer Gruppe anzuschließen. E. Weyman, ein weiterer Zeuge der Verteidigung, bestätigte, die Familie habe im Ruf gestanden, aufrührerisch zu sein. Er berichtete, Mary habe ihm Anfang Juni Leder und andere Gegenstände in einem Sack anvertraut; als er mit ihr über die Folgen des Aufstands gesprochen habe, habe sie diejenigen verflucht, die ihn heraufbeschworen hätten, und geklagt, er habe ihre Familie ins Verderben gestürzt. Diese Bekundungen bewiesen nicht, wer am ersten Oktober geschossen hatte. Sie zeichneten vielmehr ein politisches Bild des Opfers und seiner Mutter, aus dem die Verteidiger eine Rechtfertigung ableiten mochten, während die Anklage darin ein Abirren von der zu richtenden Tat erblickte.

Das Kriegsgericht vertagte die Verhandlung auf Montag, den 15. Oktober; die gedruckte Seite nennt ausdrücklich dieses Datum, wo die Texterkennung es entstellt. Thomas Vicars wurde sodann über die frühere Inhaftierung Doghertys vernommen. Er gab an, nach seinem Verständnis sei dieser mit der Waffe in der Hand ergriffen, vor ein anderes Militärgericht gestellt und auf ein Schiff geschickt worden, ehe man ihn entließ. Vicars wusste jedoch nicht, ob Dogherty einen Geleitbrief erhalten oder den Treueid geleistet hatte, und wusste von keiner aufrührerischen Handlung nach dessen Freilassung. Der Unterschied zwischen dem, was er vom Hörensagen wusste, und dem, was ihm aus eigener Anschauung bekannt war, wog hier schwerer als die Bestimmtheit seiner Worte.

Isaac Sutton berichtete, ein Thomas Dogherty sei sein Wächter gewesen, als er im Mai nahe Roundwood von den Aufständischen gefangen gehalten worden war. Zur Identifizierung des Toten gedrängt, räumte er die Grenzen seines Erinnerungsvermögens ein: Er habe den Mann seit seiner Gefangenschaft nicht mehr gesehen und könne nicht verbürgen, dass der Dogherty seiner Erinnerung mit dem Getöteten identisch sei. Dieses Zögern strafte die Mutter nicht Lügen, doch zeigt es, in welchem Maße der Prozess eine Gegend betraf, in der Namen, Verhaftungen und politische Loyalitäten durch ein Gewebe mittelbarer Erzählungen kreisten.

Die schwerwiegendste Frage erhob sich mit der Aussage des Korporals George Kennedy. Dieser schrieb Captain Armstrong einen Befehl zu, der vor Doghertys Tod ergangen sei: Yeomanry-Patrouillen, die in Trupps ausrückten, hätten bekannte oder verdächtige Rebellen nicht einzubringen, sondern dürften sie auf der Stelle niederschießen. Kennedy beteuerte, diese Weisung an die Truppe weitergegeben zu haben, und glaubte, Wollaghan habe sie vernommen. Auf die Frage jedoch, ob am ersten Oktober eine Patrouille ausgesandt worden sei, vermochte er sich nicht zu besinnen. Seine Aussage bezog sich folglich auf eine kolportierte Dienstvorschrift, nicht auf einen konkreten, an jenem Tag erteilten Befehl.

Sergeant Hayes bekundete, Armstrong habe davon gesprochen, mutmaßliche Rebellen zu erschießen oder zu hängen; er selbst habe sich zu solchem Handeln für befugt gehalten. Leutnant Tomlinson beschrieb eine allgemeine Praxis, der zufolge nach seinem Verständnis keine Gefangenen gemacht, sondern Personen erschossen werden sollten, die als Rebellen galten, wenngleich er einräumte, den Ursprung dieser Weisungen nicht zu kennen. Mehrere Offiziere sagten ferner über Wollaghans dienstliche Führung aus: Sie nannten ihn mäßig, gehorsam, tapfer oder zur Milde geneigt. Solche Leumundszeugnisse mochten seinen Ruf erhellen; das Geschehen im Haus der Mary Dogherty vermochten sie nicht zu klären.

So standen zwei Aktenstränge nebeneinander. Im einen beteuerte Mary, der Angeklagte habe ihren Sohn erschossen, während die Familie bestritt, Thomas im Kampf gesehen zu haben. Im anderen beriefen sich die Soldaten auf bestehende Schießbefehle gegen Verdächtige, ohne dass jemand dartat, dass am ersten Oktober eine besondere Patrouille zu den Doghertys beordert worden wäre. Der Bericht vermerkt, dass Wollaghan nach dem Schluss der Verteidigung und der Verlesung einer Ansprache durch seinen Rechtsbeistand freigesprochen wurde. Er gibt weder die Beweggründe der Gerichtsmitglieder noch die Einzelheiten ihrer Beratung wieder; das Urteil lässt sich somit nicht in eine gesicherte Erklärung ihrer Zweifel auflösen.

Sodann folgt das Schreiben aus Dublin Castle, datiert vom 18. Oktober und gezeichnet von Sekretär H. Taylor. Es berichtet, dass der Lord-Lieutenant die Entscheidung missbilligte, die er für den Freispruch eines Mordes hielt, der nach seiner Auffassung auf klare Beweise gestützt war. Er befahl die sofortige Auflösung des Gerichts und die Entlassung Wollaghans aus der Yeomanry mit dem Verbot, je wieder in eine Truppe des Königreichs aufgenommen zu werden. Ein Postskriptum verlangte, für künftige Gefangene ein neues Kriegsgericht einzusetzen, dem die Offiziere des ersten Gerichts nicht mehr angehören durften.

Dieser Abschnitt berichtet weder von einer Aufhebung des Freispruchs noch von einem zweiten Richterspruch. Er lässt auf das Urteil einen Tadel und administrative Maßregelungen folgen; das Postskriptum fordert ein neues Gericht für etwaige Gefangene, belegt aber nicht, dass Wollaghan erneut vor Gericht gestellt worden wäre. In dem Text, der die Sache überliefert, hat die Mutter gesprochen, die Soldaten haben sich auf ihre Befehle berufen, das Militärgericht hat freigesprochen und die Obrigkeit hat es aufgelöst. Der Tod des Thomas Dogherty verharrt im Mittelpunkt, doch die Frage, die das Gedächtnis der Geschichte bewahrt, ist zugleich jene nach dem Recht im Bürgerkrieg: Wer haftet für einen Flintenschuss, wenn das Band der Befehlsgewalt selbst zerrissen ist?

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Vollständige Lektüre des Appendix No. III, Druckseiten 146–152 (2.876 Wörter), entnommen der Ausgabe von 1876 mittels pdftotext -layout. Das übrige Werk wurde weder eingesehen noch herangezogen. Der Verfasser des Bandes, Charles Hamilton Teeling (1778–1850), liefert eine parteiische Erinnerungsschrift; die Passage druckt Prozessakten nach, verbürgt deren stenografische Genauigkeit jedoch nicht. Die Seiten 146, 149 und 152 wurden einem visuellen Abgleich unterzogen. Seite 149 nennt «Monday, October 15th»; die OCR liest fälschlich den 17. Das Dokument berichtet über einen Freispruch Wollaghans, gefolgt von einem Schreiben vom 18. Oktober, das dieses Urteil missbilligt, die Auflösung des Kriegsgerichts verfügt und die Entlassung Wollaghans aus der Yeomanry anordnet. Dessen Postskriptum verlangt ein neues Gericht für Gefangene, die ihm vorgeführt werden könnten; es belegt weder eine Kassation des Freispruchs noch ein neuerliches Verfahren gegen Wollaghan. Der Text schweigt über jeden späteren Ausgang. Die Erklärungen über Schießbefehle gegen Rebellen sind Zeugenaussagen vom Hörensagen; der Zeuge Kennedy vermochte sich nicht an eine am 1. Oktober entsandte Patrouille zu erinnern. Die Abschrift gilt nicht als eigenständiger Sachbeweis für die zugeschriebenen Worte.

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