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Justiz & Skandale · England

Das aus dem Gefängnis geschaffte Bett

Die Anklage behauptet, Thomas Bambridge, Wärter des Fleet-Gefängnisses, habe die Habe von Elizabeth Berkley unter dem Deckmantel einer Mietpfändung entwendet. Zeugen beschreiben die Inventur, aufgebrochene Truhen, beiseitegeschafften Schmuck und fortgebrachte Güter; die Geschworenen sprechen ihn von diesem Vorwurf frei.

Als die Habe von Elizabeth Berkley im Fleet-Gefängnis gepfändet wurde, drehte sich der Streit keineswegs bloß um rückständige Miete. Es galt zu entscheiden, ob Thomas Bambridge, der damalige Vorsteher des Gefängnisses, ein rechtmäßiges Verfahren angewandt oder seine Stellung missbraucht hatte, um sich der Möbel und des Hausrats einer Gefangenen zu bemächtigen. Die Anklage verfolgte ihn wegen Diebstahls; Bambridge erwiderte, die Pfändung habe einer fälligen Mietschuld gedient. Der Prozess im Dezember 1729 brachte eine Kette von Schätzungen, erbrochenen Türen, geöffneten Truhen und Schmuckstücken zutage, deren Einzelheiten die Zeugen nicht immer übereinstimmend beschrieben.

Im Oktober 1727 erschienen Männer, um das Inventar von Berkleys Habseligkeiten aufzunehmen. Man sprach von einer Summe von 56 Pfund, die sie Huggins schulde, zuzüglich der Unkosten. Lediglich ein einziger Schätzer, Turner, war hinzugezogen worden. Von Beruf Tapezierer, saß er selbst als Häftling im Fleet ein und bewohnte eine Kammer nur drei Türen von der Gefangenen entfernt. Die Chronik vermerkt ausdrücklich, dass nicht zwei Schätzer zugegen waren, wie es bei einer ordnungsgemäßen Pfändung zu erwarten gewesen wäre. Er taxierte die Güter zunächst auf etwa 30 Pfund. Bambridge machte die Schätzkosten geltend, um den Betrag zu drücken; der Wert wurde schließlich auf 27 Pfund, 16 Schilling und 9 Pence herabgesetzt.

Die Uneinigkeit betraf auch die Beschaffenheit der Gegenstände. Bambridge soll verlangt haben, das Leinen nach Ellen (Yards) zu erfassen, anstatt es als notwendige Kleidung auszuweisen. Turner wandte ein, es sei unüblich, unentbehrliche Kleidungsstücke im Wege eines solchen Verfahrens zu pfänden. Das Bett, das Mobiliar, das Küchengerät und die Kleider waren mithin keine bloßen Posten auf einem Inventarbogen: Sie bildeten die unmittelbare Lebenswelt einer eingesperrten Frau, die jeder Möglichkeit beraubt war, über ihr Eigentum selbst zu verfügen.

Wilkinson, gleichfalls ein Insasse, schilderte zwei Vorhängeschlösser an der Kammertür. Berkley besaß den Schlüssel zu dem einen, Pindar zu dem anderen. Bambridge befahl Pindar, das seine zu öffnen, und ließ sodann die Gefangene herbeirufen, um das zweite aufzuschließen. Sie weigerte sich. Man schickte einen Mann fort, um einen Hammer zu holen; am Ende brach man die Tür mit einem Schüreisen auf. Vor den Truhen wiederholte sich die Weigerung. Berkley beharrte darauf, der Gefängniswärter habe kein Recht, ihre Schlüssel zu verlangen. Zeugen zufolge erbrach Bambridge die Verschlüsse eigenhändig. Zwei Truhen waren verschlossen; die dritte war zugenagelt.

Turner berichtete, er habe gesehen, wie Bambridge silberne Löffel, Ringe und andere Gegenstände in seine Tasche oder in einen Koffer steckte. Er beschrieb Güter, die mitten aus Berkleys Sachen entnommen wurden, doch waren sich die Zeugen weder über jedes einzelne Geschmeide noch über den genauen Zeitpunkt dieser Handlungen einig. Auch der den Ringen beigemessene Wert schwankte: Ein Juwelier schätzte einen davon später auf rund vierzehn Pfund. Es gilt daher, die von Turner geschilderte Szene von den genauen Verzeichnissen zu unterscheiden, die andere Zeugen zu einem späteren Zeitpunkt aufstellten.

Berkley verwahrte sich gegen das Geschehen, das sie als Diebstahl bezeichnete. Sie soll vorgebracht haben, der König habe sie ins Gefängnis geworfen, weshalb sie keine Miete zu zahlen schuldig sei. Sie fand sich ihres Bettes und ihrer Möbel beraubt. Einzelne Zeugen beschrieben sie in tiefer Verzweiflung. Einer berichtete, sie habe fortwährend beteuert, Lord Harcourt sei nicht tot – ein Ausspruch, der ihre damalige geistige Zerrüttung bezeugt, ohne freilich für eine Diagnose auszureichen. Ein Verfahren, das eine Schuldsumme tilgen sollte, hatte für sie unmittelbare Folgen: fortgeschaffte Gegenstände, eine verwüstete Kammer und die quälende Ungewissheit, was man ihr je zurückgeben würde.

Die Verteidigung pochte auf die Schuld und die Rechtmäßigkeit der Pfändung. Bambridge behauptete, die Register würden beweisen, dass er im Einklang mit dem Gesetz gehandelt habe. Turner berichtete, er habe Berkley vorgeschlagen, einen Freund herbeizurufen, der die Miete entrichten und die Habe retten könne. Die Anklage hingegen wollte nachweisen, dass ein gewöhnliches Verfahren zweckentfremdet worden war. Die Gegenwart des Wärters, die Gewalt über den Zugang zu den Zellen und die Herrschaft über das Eigentum der Gefangenen ließen die Frage der Einwilligung besonders scharf hervortreten: War Berkley überhaupt imstande gewesen, wahrhaft Widerstand zu leisten, und durften die mit der Inventur betrauten Männer so verfahren, wie sie es getan hatten?

In der Verhandlung versuchte Bambridge überdies, Wilkinson herabzusetzen. Wie viel Geld habe er erhalten, um gegen ihn auszusagen, und seit wie langer Zeit werde er ausgehalten? Das Gericht unterbrach diese Befragung: Wenn er beweisen könne, was er insinuiere, stehe es ihm frei, dies zu tun. Ein weiterer Wortwechsel entspann sich um Pindar. Bambridge gab vor, man habe diesen nur deshalb angeklagt, um ihm einen Entlastungszeugen zu nehmen. Das Gericht erwiderte, Pindar sei als einer der Hauptbeteiligten belangt worden. Der Bericht verschweigt, was Pindar im Zeugenstand ausgesagt haben mag.

Die Liste der Anklageschrift machte das Ausmaß des mutmaßlichen Raubes greifbar: ein Federbett samt Kissenrolle, Decken, mehrere Stühle und Tische, ein Spiegel, Kaminbesteck, drei Paar Vorhänge, Spitzen, Silberbesteck, seidene Kleider und Ballen von Atlas. Weitere im Prozess erwähnte Stücke stammten aus den Truhen, deren Öffnung Berkley verweigert hatte. Turner gab an, Bambridge habe zuerst das Mobiliar verzeichnen lassen, sodann das Silber, das Porzellan, die Ringe, die Edelsteine und die Kleidung. Erst daraufhin seien die Truhen gewaltsam geöffnet worden.

Die Aussage Wilkinsons zeichnete den Weg der Gegenstände nach der Pfändung genau nach. Das Bett wurde in eine Rumpelkammer gebracht und hernach zu den Dorset-Treppen geschafft, um nach Wandsworth verschifft zu werden. Die Effekten blieben etwa sechs Tage lang unter Verschluss; Bambridge behielt den Schlüssel bei sich. Ein Lehnstuhl wurde Turner überlassen, damit er ihn säubere, und anschließend in Will’s Coffee House geliefert. Wilkinson bestätigte die Anwesenheit der Gefangenen im Augenblick der Pfändung, vermochte jedoch nicht zu verbürgen, dass sie die gesamte Zeit über in der Kammer verweilt hatte. Er berichtete, man habe ihn losgeschickt, um ein geringeres Bett herbeizuholen, auf das sie sich jedoch zu legen weigerte. Diese Einzelheiten verknüpften die Pfändung mit handfesten Bestimmungsorten außerhalb ihrer Zelle.

Die Schmuckstücke wurden in der Folge an Orten gezeigt oder begutachtet, an denen Bambridge verkehrte. Mendez Soles berichtete, ein gewisser Kapitän Douglas habe ihm einen Ring gebracht und erklärt, dieser stamme von Bambridge; dieser sei später selbst erschienen und habe erkundet, ob der Stein ein Amethyst sei, woraufhin er ihn schleifen ließ. Ein Arzt brachte gleichfalls einen Granat und einen Diamanten; ein weiterer Ring im Schätzwert von vierzehn Pfund wurde dem Goldschmied vorgelegt. Die Zeugen schrieben nicht immer dasselbe Geschmeide derselben Person zu, doch folgten ihre Berichte mehreren Gegenständen auf ihrem Weg aus den Gefängnismauern hinaus.

Mistress Howard schilderte ein anderes Geschäft. Frauenkleider, ein Mantelet und weitere Stücke seien in Will’s Coffee House gebracht worden, wo Bambridge Quartier bezogen hatte. Thomas West habe diese gegen eine goldene Uhr erworben; von einer anderen Gegenleistung wisse sie nichts. Bambridge habe ihr überdies Teelöffel angeboten, deren Kauf sie jedoch abgelehnt habe. Ihr Gatte bestätigte das Eintreffen der Sachen, unterschied jedoch peinlich genau zwischen dem, was er mit eigenen Augen gesehen, und dem, was West ihm über deren Preis berichtet hatte.

Bambridge erklärte, ihm sei keine strafbare Handlung nachgewiesen worden. Er versicherte, über Dokumente zu verfügen, welche die Ordnungsmäßigkeit seines Vorgehens belegten, und erbat, dass sein Rechtsbeistand eingreifen dürfe, sollte sich eine Rechtsfrage ergeben. Die Geschworenen sprachen ihn frei. Borrow überliefert weder die Beweggründe der Geschworenen noch das spätere Schicksal von Berkleys Habe. In den Zeugenaussagen verbleibt das Bild jenes Bettes, das zu den Dorset-Treppen fortgeschleppt wurde, und jener Frau, die das dürftige Lager verschmähte, das man ihr zum Ersatz anbot.

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Borrow bietet eher eine Zusammenstellung von Zeugenvernehmungen als die vollständigen Gerichtsakten. Die Zeugen stimmen weder über jedes einzelne Stück noch über jede Handhabung des Schmucks überein; die Schätzwerte weichen voneinander ab. Der Freispruch bezieht sich ausschließlich auf diese Anklage wegen schwerer Straftat (felony) bezüglich der Habe von Elizabeth Berkley. Der Text erwähnt im Anschluss als gesondertes Verfahren den Freispruch Bambridges vom Vorwurf des Mordes an Robert Castell am 23. Mai 1729.

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