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Justiz & Skandale · England

Das Bahrtuch, der Turm und der Urteilsspruch

Richard Hunne verweigert dem Rektor seiner Pfarrgemeinde die Herausgabe eines Bahrtuchs, wird daraufhin der Ketzerei bezichtigt und stirbt in der Haft im Lollardenturm. Der Coroner erkennt auf Mord; das Strafverfahren gegen den Kanzler des Bischofs führt in George Borrows Bericht zu keinem Schuldspruch.

Die Affäre nahm ihren Anfang mit dem Leinentuch eines Kindes. Richard Hunne, ein Londoner Schneidermeister und Tuchhändler, hatte seinen Säugling einer Amme im Kirchspiel St Mary Matfilon anvertraut. Das Kind starb und wurde zu Grabe getragen. Thomas Dryfield, der Rektor der Pfarre, forderte das Tuch, in das der Leichnam gehüllt gewesen war: Er beanspruchte es als ein der Kirche für das Begräbnis zustehendes Recht. Hunne weigerte sich. Der Schilderung George Borrows zufolge brachte er vor, der Säugling habe das Tuch nicht als Eigentum besessen, weshalb der Rektor kein Anrecht darauf erheben könne.

Dryfield lud ihn vor das geistliche Gericht. Hunne fürchtete, dort benachteiligt zu werden, und zog Rechtsgelehrte zu Rate. Diese rieten ihm, so berichtet Borrow, ein Praemunire-Verfahren gegen den Rektor und dessen Beistände anzustrengen. Aus einem Streit über Begräbnisgebühren erwuchs so ein Kampf um die rechtliche Zuständigkeit. Die Londoner Geistlichkeit fürchtete, wie der Chronist vermerkt, ein Sieg des Kaufmanns könne weiteren Klagen den Weg bereiten.

Wenig später wurde Hunne vor Richard Fitz-James, dem Bischof von London, der Ketzerei angeklagt. Man setzte ihn im Lollardenturm bei der St. Paul’s Cathedral fest; seinen Freunden ward jeder Besuch verwehrt. Die gegen ihn vorgebrachten Artikel betrafen den Zehnten, die Priester und Bischöfe, seine mutmaßliche Unterstützung für Joan Baker sowie verbotene englische Schriften. Ihm wurde zur Last gelegt, behauptet zu haben, der Zehnte entspringe allein der Habgier der Priester; er habe die Prälaten geschmäht und eine wegen Ketzerei verurteilte Frau verteidigt.

In Fulham verhörte ihn der Bischof über diese Beschuldigungen. Das Protokoll, wie Borrow es beschreibt, enthält keine detaillierte Erwiderung Punkt für Punkt. Eine in seinem Namen, doch von fremder Hand verfasste Erklärung räumte ein, Hunne habe Worte gebraucht, die diesen Ansichten „nahekämen“, und drückte Bedauern aus. Das Schriftstück weigerte sich jedoch, die Aussagen in genau der Fassung anzuerkennen, die die Ankläger vorbrachten: Seine Abbitte war kein klares und uneingeschränktes Geständnis jedes einzelnen Artikels. Nach dem Verhör wurde Hunne in den Turm zurückgebracht.

Die Bewachung wechselte. War er zuvor Charles Joseph, dem Gerichtsdiener des Bischofs, anvertraut gewesen, so unterstand er nun John Spalding, dessen Glöckner. Dem von Borrow wiedergegebenen Untersuchungsurteil zufolge befahl der Kanzler William Horsey nun eine Verschärfung der Haft: nur eine Mahlzeit am Tag, keinerlei Besuch ohne seine ausdrückliche Erlaubnis. Weder Hemd noch Mütze oder Taschentuch durften dem Gefangenen überbracht werden, ehe sie nicht geprüft worden waren. Die Geschworenen sollten die Schlüssel zu diesem Turm später zu einem Hauptpfeiler ihrer Anklage machen.

Am 4. Dezember 1514 fand man Hunne erhängt in seiner Zelle. Das erste Gerücht, das die Runde machte, sprach von Selbstmord. Der Knabe, der das Essen bringen sollte, betrat die Zelle mit zwei Bediensteten des Bischofs; als sie den Leichnam mit dem Gesicht zur Wand sahen, flohen sie, um den Kanzler zu verständigen. Dieser begab sich daraufhin mit mehreren Amtsbrüdern zum Turm. Laut Borrow wurde die Nachricht von einem Freitod unverzüglich verbreitet.

Das kirchliche Verfahren gegen ihn ging indessen weiter. In diesem bischöflichen Prozess trug Doktor Head neue Beschuldigungen zusammen, die dem Prolog einer englischen Bibel aus Hunnes Besitz entstammten. Am folgenden Sonntag verlas ein Prediger diese Artikel an Paul’s Cross und mahnte die Gemeinde, dass all jene, die derlei Bücher besäßen oder gelesen hätten, sich vor Lichtmess selbst anzeigen müssten. Borrow schildert diesen öffentlichen Aufruf als eine Warnung an alle Besitzer religiöser Schriften in englischer Sprache. Der Tod des Gefangenen beendete den Ketzerprozess keineswegs; er verlieh ihm vielmehr eine noch größere Tragweite.

Die Bischöfe von London, Durham und Lincoln richteten Hunne dem Bericht nach noch nach seinem Tode und verurteilten seinen Leichnam zum Scheiterhaufen. Am 20. Dezember, sechzehn Tage nach seinem Auffinden, wurden seine Gebeine in Smithfield verbrannt. Dieses Urteil gab weder Aufschluss über die Frage des Bahrtuchs noch über die Umstände seines Ablebens. Es verschaffte dem Fall eine zweite öffentliche Bühne: Der Leichnam eines Häftlings, den man zuvor als Selbstmörder dargestellt hatte, wurde nun zum Gegenstand einer religiösen Verurteilung.

Unterdessen nahmen der Coroner und die Geschworenen den Tatort in Augenschein. Borrow gibt ihr Urteil ausführlich wieder. Sie erklärten, Hunne an einer eisernen Klammer hängend vorgefunden zu haben, erdrosselt mit einem seidenen Gürtel; sie beschrieben die Kleidung, die Schlinge, die Hände und den Zustand des Halses. Sie hielten fest, der Schemel sei viel zu wackelig gewesen, als dass der Gefangene sich auf diese Weise hätte erhängen können, der Gürtel habe ihm nicht das Genick brechen können, und vor dem Aufhängen sei Blut geflossen. Aus diesen Beobachtungen schloss die Jury auf Mord und sprach Hunne von der Schuld an seinem eigenen Tode frei. Die Lage der Mütze und des Haares, die geschlossenen Augen und die gezeichneten Handgelenke erschienen ihnen verdächtig. Sie bemerkten auch eine Kerze, die einige Fuß vom Körper entfernt sauber gelöscht worden war, und wiesen auf ein purpurfarbenes Gewand hin, dessen Eigentümer sie nicht ermitteln konnten. Dies waren ihre Wahrnehmungen und Schlüsse, wie sie im Urteilsspruch festgehalten wurden.

Die Untersuchung beschränkte sich nicht auf die im Turm gefundenen Gegenstände. Charles Joseph erklärte, der Kanzler des Bischofs, Horsey, habe die Anklageartikel wegen Ketzerei selbst verfasst und sei bei Spalding gewesen, als Hunne gehängt wurde. In Josephs Darstellung habe der Kanzler den Befehl zur Tat erteilt; daraufhin beschrieb Joseph, wie jeder Einzelne an der Inszenierung des Erhängens mitgewirkt habe. Joseph belastete sich dabei selbst: Er habe dem Gefangenen den Gürtel um den Hals gelegt und ihn dann mit Spalding emporgehoben, während Horsey die Schlinge über die eiserne Klammer warf. Der Bischof bestritt diese Aussage und machte geltend, sie sei Joseph nur durch Pein und Kerkerhaft abgepresst worden.

Julian Littel, eine Magd Josephs, lieferte eine weitere, mittelbare Version. Sie sagte aus, ihr Herr sei nach Hunnes Tod nach Hause gekommen und habe ihr gestanden: „Ich habe Richard Hunne beseitigt.“ Vor diesem Bekenntnis habe sie ihm geholfen, Habseligkeiten zu einem gewissen Porter zu schaffen. Joseph habe ihr daraufhin Verschwiegenheit abverlangt und von einem Eisendraht gesprochen, der dem Gefangenen durch die Nase getrieben worden sei. Littel berichtete ferner von seinen heimlichen Wegen zwischen London und Stratford. Sie beschrieb Josephs Furcht, sein in aller Eile gesatteltes Pferd, im Ärmel verborgenes Silbergeschirr und eine neuerliche Flucht in der Weihnachtswoche. Auf ihre Frage, welche anderen Männer bei dem Tod zugegen gewesen seien, habe er jede Antwort verweigert.

Der Bischof focht den Urteilsspruch der Untersuchung an und nahm seinen Kanzler Horsey in Schutz. Der Text berichtet, dass Horsey, der erst festgehalten und dann gesucht wurde, auf nicht schuldig plädierte, als man ihn vor Gericht stellte. Er sollte jedoch nicht von Geschworenen gerichtet werden: Der Generalstaatsanwalt gab bekannt, dass die Anklage gegen ihn fallengelassen werde, und Horsey zog sich nach Exeter zurück. Die Untersuchung des Coroners hatte Verdächtige benannt und eine Mordanklage erhoben; das Strafverfahren, wie Borrow es schildert, endete jedoch nicht mit einer Verurteilung Horseys.

Dasselbe Kapitel enthält den Abdruck eines Briefes, in dem der Bischof Wolsey anfleht, seinen Kanzler zu schützen. Fitz-James stellt Horsey darin als Opfer einer „verräterischen“ Untersuchung dar und fordert, dass auserwählte Mitglieder des Kronrats den Fall vor jedem Gerichtsverfahren neu prüfen sollten. Er behauptete, eine Londoner Jury würde jeden Kleriker verurteilen, und wäre er so unschuldig wie Abel; er bezichtigte diese Geschworenen, selbst der Ketzerei Vorschub zu leisten. In der Parlamentsdebatte schmähte er die Geschworenen als falsche Zeugen und beteuerte, Hunne habe sich selbst erhängt. Die Fronten verliefen mithin nicht bloß zwischen einem Coroner und einem Verdächtigen: Der Bischof verlangte eine Untersuchung durch Schiedsmänner, die er für verlässlicher hielt, während seine Widersacher das Urteil der örtlichen Jury verteidigten.

Das Parlament griff schließlich hinsichtlich der Folgen für Hunnes Kinder ein. Ein Gesetz ermöglichte es, ihnen die Güter ihres Vaters zurückzuerstatten, die Borrow auf fünfzehnhundert Pfund schätzte. Das Schicksal des Familienvermögens war damit geregelt; das Los der drei vom Coroner benannten Männer blieb in diesem Kapitel ohne richterliches Endurteil. Das von Dryfield geforderte Tuch hatte einen Kompetenzstreit entfesselt. Er führte Hunne in den Turm und seinen Leichnam vor zwei Gerichte von völlig gegensätzlicher Natur: ein Ketzer vor den Bischöfen, ein Mordopfer nach dem Spruch des Coroners. Die Kinder erhielten ihr Vermögen zurück; eine strafrechtliche Verurteilung der drei Männer setzt diesem Bericht über seinen Tod keinen Schlusspunkt.

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Vollständige Lektüre des abgegrenzten OCR-Kapitels S. 612–620, vom Titel bis zum abschließenden Geschworenenverzeichnis. Der Bericht unterscheidet zwischen dem postumen Kirchenurteil, dem Urteilsspruch des Coroners und der Einstellung des Verfahrens gegen Horsey. Eine Heranziehung des Gesamtbandes, einer Originalhandschrift oder einer historisch-kritischen Edition wird nicht beansprucht.

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