Zum Inhalt springen
Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Frankreich

Der Prozess von Loudun

Während der Exorzismen von Loudun durch Jean Mignon der Zauberei bezichtigt, wird Pfarrer Urbain Grandier im Dezember 1633 verhaftet und vor eine Sonderkommission gestellt. Am 18. August 1634 wird er verurteilt und auf dem Scheiterhaufen lebendig verbrannt; Champagnac berichtet, dass mehrere Ordensschwestern ihre Aussagen nach seinem Tode widerriefen.

In Loudun versicherten die Exorzisten, die Ursulinen hätten den Pfarrer Urbain Grandier als jenen Mann bezeichnet, der die Dämonen in ihre Leiber getrieben habe. Grandier wurde im Dezember 1633 festgenommen. Acht Monate darauf erklärte ihn eine Kommission der Magie, des Schadenzaubers und der Teufelsbannung für schuldig; noch am selben Tage, dem 18. August 1634, wurde das Todesurteil an ihm vollstreckt.

Das Gerücht hatte gegen Ende des Jahres 1632 seinen Anfang genommen. In der Stadt im Poitou hieß es, die Nonnen des Ursulinenklosters seien besessen. Bald wurden die Teufelsaustreibungen sowohl vor Zeugen als auch hinter verschlossenen Türen vollzogen. Auf lateinische Fragen antworteten die Schwestern in derselben Zunge, und im Verlauf der Zeremonien kehrten die Namen der angerufenen Dämonen stetig wieder. Champagnac spottet über ihre grammatikalischen Fehltritte im Lateinischen, doch entspringt diese Ironie der Warte eines Verfassers, der zwei Jahrhunderte nach den Begebenheiten schreibt.

Der Priester Jean Mignon, geistlicher Leiter der Gemeinschaft, schrieb die Erscheinungen Grandier zu und klagte ihn der Hexerei an. Andere Geistliche und angesehene Bürger schlossen sich diesem Vorwurf an. Champagnac legt dar, dass die Kapuziner von Loudun, die Grandier feindlich gesinnt waren, den Beistand von Pater Joseph suchten, dem Beichtvater Richelieus. Sie hinterbrachten dem Kardinal, der Pfarrer habe ein schmähliches Pasquill namens La Cordonnière de Loudun verfasst. Daraufhin betraute der Minister den Staatsrat Laubardemont mit der Untersuchung der Vorgänge unter den Nonnen. Die Chronik deutet diesen Entschluss als die feste Absicht, Grandier ins Verderben zu stürzen; dieser Schritt selbst und die nachfolgende Instruktion stehen für den Autor im Vordergrund der Darstellung.

Grandier ermangelte es keineswegs an Widersachern, noch ehe die Exorzismen anhoben. Als Sohn eines königlichen Notars aus Sablé hatte er bei den Jesuiten in Bordeaux studiert. Nach seiner Priesterweihe fielen ihm zwei Pfründen in Loudun zu: die Pfarrstelle von Saint-Pierre und ein Kanonikat an Sainte-Croix. Seine Beredsamkeit auf der Kanzel und sein Ruf als Kanzelredner trugen ihm, so Champagnac, den Neid mancher Ordensleute ein. Überdies zählte er jene zu seinen Feinden, gegen die er Prozesse gewonnen hatte, vermehrt durch ein Auftreten, das die Chronik als stolz und herrisch schildert.

Im Jahre 1629 hatte ihn das geistliche Gericht von Poitiers zu dreimonatigem Fasten bei Wasser und Brot verurteilt, verbunden mit einem fünfjährigen Amtsverbot im Bistum und einem dauerhaften für Loudun. Grandier legte gegen diesen Spruch Berufung beim Präsidialgericht von Poitiers ein und wurde dem Bericht zufolge freigesprochen. Seinen Triumph über die Kläger trug er mit einigem Geräusch zur Schau. Die Abhandlung sieht in diesem juristischen Umschwung einen früheren Anlass, der den Groll seiner Gegner nährte; zugleich berichtet sie von weiteren Vorwürfen wider seinen Lebenswandel, deren Gewicht sich mit den moralischen Urteilen des Autors mengt.

Die Chronik führt ihre Feindschaft ferner auf eine Predigt Grandiers zurück, in der er die Pflicht betonte, die Osterbeichte ausschließlich beim eigenen Pfarrer abzulegen. In dieselbe Zeitspanne verlegt der Bericht sein Gesuch, die geistliche Leitung der Ursulinen zu übernehmen. Damals beschuldigte man ihn, das Kloster zu einer Stätte der Unzucht machen zu wollen und dort Frauen verführt zu haben. Diese Anschuldigungen gegen sein Privatleben fügen sich in ein Kapitel ein, das geistliche Eifersüchteleien, Pfründenstreitigkeiten und Justizgeschichte miteinander verwebt; sie zeichnen das Bild seiner Kläger ebenso wie das des Angeklagten.

Laubardemont ließ den Pfarrer im Dezember 1633 verhaften. Er trug Zeugenaussagen zusammen, in denen Mignon und dessen Vertraute die Hauptrolle spielten, und kehrte sodann nach Paris zurück, um mit Richelieu Rats zu pflegen. Erst am 7. Juli 1634 ergingen die königlichen Patentbriefe, welche die Aburteilung anordneten. Sie übertrugen das Verfahren Laubardemont und zwölf Richtern aus den benachbarten Amtsbezirken. In Champagnacs Augen machte deren Auswahl durch Grandiers Widersacher den Urteilsspruch bereits voraussehbar. Das Verfahren trug das Gepräge einer Sonderkommission und entbehrte des Rahmens eines ordentlichen Gerichts, vor dem der Geistliche eine unabhängige Gerichtsbarkeit hätte anrufen können.

Bei den Gegenüberstellungen wurde Grandier vor die Nonnen geführt, doch erkannte ihn laut Champagnac keine einzige wieder. Dem Kapitel zufolge wurden sechs Frauen und sechzig Zeugen zu Vorwürfen der Blutschande, des Ehebruchs und des Sakrilegs vernommen. Es führt überdies die Aussagen zweier Frauen an, die angaben, ein Verhältnis mit ihm unterhalten zu haben; eine von ihnen bezichtigte ihn, ihr einen Platz unter den Zauberinnen angeboten zu haben. All diese Punkte erscheinen in der Chronik als Rüstzeug der Anklage; der Autor verwirft sie als lügenhaft oder verleumderisch, ohne die Protokolle der Zeugenverhöre im Wortlaut wiederzugeben.

Am 18. August fällten die Richter ihr Urteil. Der Bericht hält fest, die Erklärungen der Teufel seien in Wahrheit diejenigen der Nonnen gewesen. Sie genügten, um Grandier der Zauberei, des Schadenzaubers und der Besessenheit für überführt zu erklären. Die Richter erlegten ihm die Abbitte auf und verurteilten ihn dazu, samt den angeblichen Teufelspakten und Zauberzeichen lebendig verbrannt zu werden; seine Asche sollte in den Wind gestreut werden. Der Urteilsspruch verknüpfte mithin eine Anklage wegen übernatürlicher Vergehen mit der Todesstrafe.

Ehe man ihn hinwegführte, wurde ein Wundarzt in den Kerker gerufen. Dieser erhielt den Befehl, Grandier am ganzen Leibe zu scheren, um nach den Malen des Teufels zu forschen. Der Gefangene fügte sich der Prozedur; der Chirurg weigerte sich indessen, ihm die Nägel auszureißen, da ihn die Grausamkeit dieses Tuns mit Entsetzen erfüllte. Diese erzwungene Entblößung erbrachte keinen Nachweis teuflischer Male, setzte den Verurteilten jedoch der Schmach aus, die seiner Hinrichtung vorausging.

Noch am selben Tage wurde im Gerichtspalast von Loudun das Urteil vor den Richtern und einer großen Menschenmenge verlesen. Grandier beteuerte seine Unschuld und erklärte, niemals ein Zauberer gewesen zu sein. Laubardemont ließ daraufhin die Anwesenden hinausweisen und verblieb lange Zeit allein im Gespräch mit ihm. Er forderte ihn auf, die Namen von Mitschuldigen zu nennen, wofür er eine mögliche Milderung der Strafe in Aussicht stellte. Grandier erwiderte, er kenne keine, da er unschuldig sei. Daraufhin wurde die Folter angeordnet. Champagnac beschreibt die angewandten Werkzeuge, doch bedarf die Erzählung keiner Schilderung dieser körperlichen Einzelheiten: Es genügt festzuhalten, dass die Peinigung bis zur Ohnmacht des Verurteilten getrieben wurde.

Das Kapitel unterscheidet eine sogenannte ordentliche von einer verschärften Befragung und berichtet, dass Grandier mehrfach das Bewusstsein verlor. Die Ordensbrüder der Rekollekten wohnten der Peinigung bei. Als man einhielt, lag der Verurteilte am Boden und wiederholte öffentlich, er sei kein Zauberer. Bei diesem Bekenntnis verharrte er auch nach einer Tortur, deren unbarmherzige Härte Champagnac hervorhebt.

Nach der Folter räumte Grandier ein, eine Abhandlung über den Zölibat der Priester verfasst zu haben; er habe sie niedergeschrieben, um eine von ihm geliebte Frau zu überzeugen, deren Namen er jedoch verschwieg. Als er den Vorsteher der Franziskaner-Kordeliers als Beichtvater erbat, stellte man ihm einen Rekollekten zur Seite, den er als seinen Widersacher ansah. Später trat Pater Grillau hinzu, um ihm den Zuspruch seiner Mutter zu überbringen und ihn im Glauben zu stärken. Die Bogenschützen drängten den Pater jedoch zurück, als die beiden Männer während der Zeremonie der öffentlichen Abbitte aufeinandertrafen.

Um fünf Uhr nachmittags trug man Grandier auf einer Bahre fort. Das Urteil wurde erneut verlesen, worauf man ihn an mehreren Kirchen vorbei zur Place Sainte-Croix führte. Der Chronik nach hatte man ihm zugesichert, er dürfe zum Volke sprechen und werde erdrosselt, ehe der Scheiterhaufen in Brand gerate; keines dieser beiden Versprechen wurde gehalten. Sooft er die Lippen auftat, warf ihm ein Exorzist Weihwasser ins Antlitz. Am Pfahl verlangte Grandier, man möge die Zusage der Erdrosselung einlösen. Pater Lactance, einer jener Geistlichen, die Champagnac als treibende Kraft der Verfolgung bezeichnet, legte eigenhändig Feuer an das Holz. Der Pfarrer beteuerte ein letztes Mal, dem Teufel fremd zu sein, und rief die göttliche Barmherzigkeit an. Die Flammen verzehrten ihn lebendig.

Nach seinem Tode drehte sich die Angelegenheit weiterhin um die Aussagen der Ursulinen. Champagnac berichtet, einige Schwestern hätten später bekannt, Grandier verleumdet zu haben, wobei Mignon und andere Kleriker ihnen die Anklagen eingegeben hätten. Er führt überdies Voltaires Rügen gegen die Ankläger, die vermeintlich besessenen Nonnen, Laubardemont und Richelieu an. Diese Stellungnahmen bilden die nachträgliche Deutung des Kapitels. Der Lebensweg Grandiers indessen schließt in dem Zwiespalt zwischen einer Kommission, die den Richtspruch fällte, und den Geständnissen von Ordensfrauen, welche die Chronik erst nach den Flammen des Scheiterhaufens ansiedelt.

Aus diesem historischen Fall könnte ein Buch entstehen

Helfen Sie uns, unser nächstes Buch zu wählen

Sie haben soeben den vollständigen Bericht dieses Falles gelesen. Er inspiriert uns zu drei Romanprojekten. Welches möchten Sie gedruckt sehen? Ihre Stimme hilft AB Éditions bei der Auswahl.

Novelle

Der Name unter der Beichte

Historische Kriminalnovelle: In einer Provinzstadt wird ein Priester beschuldigt, das Kind einer Witwe beseitigt zu haben. Eine junge Magd behauptet, während einer Totenwache den Namen des Täters vernommen zu haben, ändert jedoch bei jedem Verhör ihre Schilderung. Der Gerichtsschreiber deckt auf, dass ein Honoratior ihr den Klostereintritt versprach, falls sie die ihr eingeflüsterten Worte wiederhole. Möchten Sie diese Ermittlung über ein Geständnis lesen, das zugleich Zuflucht und Verdammnis bedeutet, noch ehe sich das ganze Dorf der Anklage anschließt?

Stimmen werden geladen…

Roman

Die zwölf Richter

Historischer Kriminalroman: Eine königliche Sonderkommission zieht in eine Stadt ein, in der eine junge Frau Gespenster zu sehen behauptet. Der mit ihrer Befragung betraute Magistrat entdeckt in ihrem Notizbuch Seiten, die bereits vor dem Einsetzen der Visionen niedergeschrieben wurden. Sein Neffe, der den Richtern als Schreiber dient, gerät in den Zwiespalt, entweder die Täuschung aufzudecken oder seine Schwester zu retten, der man vorwirft, die Texte geliefert zu haben. Möchten Sie diesen Roman über Justiz und Glaubenswahn lesen, bevor die Kommission ihr Urteil zeichnet und die Furcht die Stadt ergreift?

Stimmen werden geladen…

Trilogie

Die außerordentlichen Verhöre

Historische Kriminaltrilogie: Der erste Band begleitet einen Kanzelredner, den ein Sondergericht verurteilt; der zweite eine heilkundige Frau, die des Giftmordes an einem Ratsherrn angeklagt wird; der dritte einen Richter, der verfolgt wird, weil er die Verhörprotokolle beider Prozesse gefälscht hat. Jeder Fall birgt eigene Nachforschungen und einen gesonderten Ausgang, während eine Schreiberdynastie die geheimen Akten von Geschlecht zu Geschlecht weiterreicht. Möchten Sie diese vollständige Trilogie über gelenkte Gerichtsverfahren und vertuschte Verbrechen bis zur letzten Sitzung und ihren Folgen für die Familien lesen?

Stimmen werden geladen…

Eine Stimme pro Fall in diesem Browser, jederzeit änderbar. Die beliebtesten Projekte fließen in unser Verlagsprogramm ein. Wie Ihre Auswahl gespeichert wird.

Weitere Buchprojekte im Salon entdecken →
Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständige Durchsicht von Champagnac, Band II, Kapitel XIV (3.170 Wörter nach Leerzeichenzählung), Quell-SHA-256 5d939415e5708172f878422947f97b476f9adeadd407716472203efad282690d. Der Text belegt die Verhaftung im Dezember 1633, die königlichen Patentbriefe vom 7. Juli 1634 sowie das Urteil nebst Hinrichtung am 18. August 1634. Er stellt ein umstrittenes Verfahren dar, beschuldigt Laubardemont, Mignon und die Kapuziner, im Interesse Richelieus gehandelt zu haben, berichtet von Sittlichkeitsvorwürfen und schildert spätere Geständnisse der Ordensschwestern. Der vorliegende Text trennt diese Thesen von der belegbaren Prozessabfolge und weist Champagnac die Widerrufe sowie retrospektiven Urteile zu; er setzt Grandiers Unschuld oder eine Fälschung der Exorzismen nicht als unabhängige Tatsachen fest. Anatomische Einzelheiten der Folter und Hinrichtung wurden übergangen. Dublettenabgleich nach Namen, Ort, Daten, Kommission und Begebenheit im öffentlichen Bestand und den Entwürfen: Kein Fall Grandier/Loudun verzeichnet. Allgemeine Erwähnungen von Priestern, Magie, Besessenheit oder Scheiterhaufen stellen keinen identischen Bericht dar.

← Alle 1.003 Fälle des Kabinetts