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Justiz & Skandale · Schottland

Das Blut auf dem Leinentuch

In New Milns wird Sir James Stansfield nach einer von unheimlichem Lärm erfüllten Nacht tot in einem Wasserbecken aufgefunden. Man klagt seinen ältesten Sohn Philip an, ihn aus Erbitterung über die Erbfolge erdrosselt zu haben. Vor Gericht besiegeln das angebliche Bluten des Leichnams, Aussagen des Gesindes und die Berichte zweier Kinder das Urteil wegen Vatermordes und Hochverrats.

Am Morgen fand man Sir James Stansfield im Wasser unweit von New Milns. Sein ältester Sohn Philip drängte darauf, den Toten unverzüglich beizusetzen, noch ehe Freunde oder Wundärzte ihn in Augenschein nehmen konnten. Die Bestattung wurde denn auch in aller Eile vollzogen, wie die Anklageschrift vermerkt; doch die Verwandtschaft verlangte alsbald die Exhumierung des Leichnams. Die Wundärzte stellten fest, dass Sir James erdrosselt worden war und keineswegs ertrunken sein konnte. Das Wasser hatte mithin jene Frage nicht gelöscht, die nun im Hause umging: Wer hatte den alten Mann an den Teich geführt?

Der Prozess gegen Philip Stansfield begann im Februar 1688 zu Edinburgh. Die Klage beschränkte sich nicht allein auf den gewaltsamen Tod des Vaters. Sie vereinte aufrührerische Reden wider den König, Flüche gegen Sir James, frühere Morddrohungen und schließlich die vollbrachte Tat unter dem väterlichen Dach. Der Bericht von 1825 gibt die Anklagepunkte und die Verhandlungen getreulich wieder; er zeichnet das Bild einer Untersuchung, in der sich die Schatten jener finsteren Nacht mit alten Erbstreitigkeiten und einer Gottesurteilsprobe mengten, über welche die Juristen keineswegs einig waren.

Sir James hatte einst als Oberst im Parlamentsheer gedient, sich später in Schottland niedergelassen und zu New Milns eine Tuchmanufaktur errichtet. Nach der Restauration waren ihm Renten und Privilegien zugefallen; Karl II. schlug ihn gar zum Ritter. Sein ältester Sohn Philip genoss eine vornehme Erziehung, verfiel jedoch nach den Klagen des Vaters einem lasterhaften Wandel. Laut Akte beabsichtigte Sir James, Philip gänzlich zu enterben und seinen Besitz dem zweiten Sohn, John, zuzuwenden. Daraufhin soll Philip gedroht haben, ihm die Kehle abzuschneiden.

Das Gesinde wusste von mehrfachen Zerwürfnissen zu berichten, die dieser Drohung ein düsteres Gewicht verliehen. John Robertson und Agnes Bruce bezeugten, Philip habe Hausgenossen gezwungen, auf den Sturz des Königs zu trinken, und ihnen strengstes Stillschweigen auferlegt. Robertson schwor, ihn den Vater verfluchen gehört zu haben; Bruce bekundete, Philip trage seit Jahren einen tiefen Hass gegen Sir James im Herzen. Diese Aussagen wiesen zugleich auf aufrührerische Gesinnung hin: Das Gericht behandelte den Schmähspruch gegen den Monarchen als Majestätsverbrechen, streng getrennt vom Vorwurf des Vatermordes.

Die Drohungen waren nicht die einzigen Vorboten des Unheils. Archibald Dunbar gab zu Protokoll, Sir James habe ihm von einem früheren Überfall auf der Straße nach Lothian Burn berichtet: Philip habe dort zweimal mit der Pistole auf ihn geschossen. Ein Advokat, den man zur Aufsetzung eines neuen Testaments herangezogen hatte, vernahm von Sir James die Klage über einen weiteren mutmaßlichen Anschlag auf der Straße nach Lead Hills. Die Verteidigung leugnete nicht, dass solche Reden geführt worden waren; sie hielt dem entgegen, diese Vorfälle lägen weit zurück, Vater und Sohn hätten längst Frieden geschlossen, und der Gnadenerlass der Krone verbiete es, alte Streitigkeiten als Beweis für die jetzige Tat heranzuziehen.

In der Todesnacht war Sir James aus Edinburgh heimgekehrt. Der Geistliche John Bell hatte ihn begleitet und speiste zu New Milns. Einen Teil des Abends verbrachten die Männer im Gespräch auf der Kammer des Geistlichen; Bell rühmte Sir James als besonnen und gefasst. Später aus dem Schlaf geschreckt durch wirres Stimmengewirr und eilige Tritte, schloss Bell seine Kammertür ab. Er vernahm, wie der Lärm sich gegen den Garten und das Wasser hin verzog, ohne die Gestalten im Dunkel erkennen zu können. Des Morgens trat Philip an seine Tür und fragte, ob der Vater bei ihm geweilt habe; er selbst habe ihn bereits am Ufer gesucht. Wenig später lief die Kunde um, Sir James liege tot im Wasser.

Der weitere Morgen stürzte das Haus in tiefe Bestürzung. Agnes Bruce sagte aus, Philip habe sich geweigert, den Leichnam in die Wohnräume tragen zu lassen, und ihn in einen finsteren Keller schaffen lassen. Sie habe überdies gesehen, wie er Gold und Silber aus den Taschen des Toten zog, dessen Schreibtisch durchstöberte und die silbernen Schuhschnallen an sich nahm. Die Anklage betonte ferner, Philip habe die Bestattung übereilt betrieben und Freunde wie Ärzte am Totenlager abgewiesen. Die Verteidigung erwiderte, er habe die Nacht ruhig im Bett verbracht; die Handlungen nach dem Tode seien kein Beweis dafür, dass er Sir James ermordet habe.

Bei der zweiten Leichenschau ereignete sich ein Vorfall, der zum Gegenstand eines weiteren Streites wurde. Der Wundarzt James Murehead erklärte, als Philip den Leichnam anzuheben half, sei an der linken Halsseite – genau dort, wo seine Hand gelegen hatte – frisches Blut durch das Leinentuch gedrungen. Murehead fügte hinzu, weder er noch sein Kollege hätten zuvor eine Spur von Blut bemerkt, als sie Haupt und Nacken bewegten. Die Anklage deutete diese wieder aufbrechende Blutung als himmlisches Zeichen der Schuld, als Bahrprobe. Philips Advokat hielt dagegen, der Körper sei bewegt worden, die Ärzte hätten zuvor Einschnitte in die Haut vorgenommen, und auch andere Hände hätten den Toten berührt. Die ärztliche Kunst jener Tage bot keine unanfechtbare Gewissheit; derselbe Leichnam galt den Richtern als Sachbeweis und als Zeuge eines vermeintlichen Wunders.

Die Ärzte von Edinburgh, die zum Befund der Wundärzte gehört wurden, schlossen, es gebe hinreichende Gründe für die Annahme, dass Sir James erdrosselt und nicht ertrunken sei. Die Anklage stützte sich zudem auf den Zustand der Kammer, die verdächtige Hast des Begräbnisses und die früheren Drohungen. Sie focht den Gedanken an, es könne sich um einen Selbstmord durch Ertränken nach vorangegangener Selbststrangulation handeln. Philip, so beharrte die Verteidigung, habe in seiner Kammer gelegen und diese nicht verlassen, bis das Gesinde ihn weckte.

Zwei minderjährige Zeugen brachten schließlich die Reden einer Nacht im Hause George Thomsons vor Gericht. Philips Verteidiger verwahrten sich gegen ihre Vernehmung: James Thomson zählte etwa dreizehn Jahre, Anna Mark kaum zehn. Der Gerichtshof wies sie zunächst ab; doch die Geschworenen verlangten, ihr Wissen anzuhören. Der Knabe James bekundete, er habe Philip klagen hören, der Vater gebe ihm kein Geld, woraufhin er gedroht habe, ihn zu töten, um das Erbe an sich zu reißen; zudem hätten seine Mutter und George Thomson nach jener Nacht von der Bluttat gesprochen. Das Mädchen Anna bezeugte, ihre Mutter sei in jener Nacht mit Philip zusammen gewesen, und gab die bei der Rückkehr gewechselten Worte wieder. Keines der Kinder hatte den Mord mit eigenen Augen gesehen; doch ihre Aussagen verknüpften Drohungen, heimliche Zusammenkünfte und verdächtige Abwesenheiten in jener Stunde, da Sir James verschwand.

Die Verteidigung bestritt ferner, dass der Angeklagte ein Feind der Krone sei. Sir Patrick Plume erinnerte daran, dass Philip sich während der Monmouth-Rebellion freiwillig in den Dienst des Königs gestellt hatte. Der Anwalt der Krone hielt dem entgegen, spätere Treuebeweise könnten einen mehrfach wiederholten Trinkspruch gegen die Monarchie nicht tilgen, zumal Philip Verschwiegenheit verlangt habe. So hatten Richter und Geschworene politische Vergehen, häusliche Fehden, das Zeugnis der Dienerschaft, den nächtlichen Aufruhr und den stummen Befund des toten Körpers gegeneinander abzuwägen.

Die Geschworenen sprachen Philip Stansfield in allen Punkten für schuldig: des Hochverrats, der Flüche gegen den Vater und der Beteiligung am Mord. Er wurde verurteilt, am 15. Februar am Marktkreuz zu Edinburgh gehängt zu werden; die Zunge sollte ihm wegen der frevelhaften Worte gegen den Vater ausgeschnitten, die rechte Hand wegen des Vatermordes abgeschlagen und sein Haupt zu Haddington, nahe New Milns, aufgesteckt werden. Seine Güter fielen der Krone anheim. Die Chronik berichtet, das Urteil sei vollstreckt worden. Ein Zeitgenosse will bei einem Zwischenfall am Galgen gar ein unheimliches Abbild von Sir James’ Todeskampf gesehen haben; der Körper riss ab und musste von Neuem aufgehängt werden. So fand der Sohn seine Strafe vor dem Richtschwert des Gesetzes, während die Zeugenaussagen und das dunkle Rätsel des blutenden Leinentuchs die Gemüter noch lange beschäftigten.

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Die Gerichtsakten vermerken den Beginn der Verhandlung für den 6. Februar 1688; das Geschworenengericht trat am 7. Februar zusammen, und das Urteil bestimmte die Hinrichtung auf den 15. Februar. Die Anklage datiert die Tat in den vorhergehenden November, ohne dass der genaue Kalendertag im überlieferten Textabzug genannt wird. Sie verknüpft hochverräterische Reden, Verwünschungen der Eltern und den Mord an Sir James Stansfield. Die Behauptung, der Leichnam habe bei Philips Berührung von Neuem geblutet (Bahrprobe), war ein von der Anklage vorgebrachtes, von der Verteidigung heftig bestrittenes Indiz; Wundärzte und das Ärztekollegium entschieden auf Erdrosseln statt Ertrinken. Die Aussagen der minderjährigen Zeugen Thomson und Mark wurden als Indizien, nicht als unmittelbare Tatzeugenschaften gewertet.

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