Zum Inhalt springen
Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Frankreich

Das Gewehr im Hause von Pegassou

In Pegassou beschuldigt der Landmann Picou seinen Nachbarn Revel, nachdem in seinem Haus zwei Schüsse fielen und ein blutiger Kampf entbrannte. Vor den Assisen stützen ein Regenschirm, Gewehrsplitter, eine Pistole, ein Schnupftuch und eine in einem Brunnen gefundene Kerze die Anklage; das Alibi und die Ausflüchte Revels geraten ins Wanken. Die Geschworenen sprechen ihn schuldig, billigen ihm jedoch mildernde Umstände zu.

Am 16. März stand vor dem Assisenhof des Departements Tarn-et-Garonne ein zweiundzwanzigjähriger Mann seinem verwundeten Nachbarn gegenüber, ohne den Weg eines Geständnisses zu beschreiten. Picou, den die Gazette als von seinen Wunden noch schwer gezeichnet beschrieb, bezeichnete seinen Nachbarn als Urheber eines Überfalls, der sich drei Monate zuvor zugetragen hatte. Bei der Verhaftung nannte der Sitzungsbericht ihn „Pern, genannt Revel“; im weiteren Verlauf wird er schlicht Revel genannt. Der Angeklagte setzte dem eine andere Erklärung entgegen: Ein Dieb habe sich seines Gewehrs, seines Namens und gar des Zutritts zu seinem Hause bemächtigt. Zwischen diesen beiden Männern sollte der Prozess eine unvollständige Waffe, einen Regenschirm, ein Schnupftuch, eine auf dem Grund eines Brunnens gefundene Kerze sowie Stunden herbeirufen, die nicht zueinanderpassen wollten.

Am Abend des 17. Dezembers, gegen Dreiviertel auf acht, hallte ein doppelter Knall durch den Weiler Pegassou in der Gemeinde Montalzat. Kurz darauf erschien Picou bei den Eheleuten Vidal, seinen Nachbarn, das Antlitz von Blut überströmt. Er wies zwei Kopfwunden auf: die eine zwischen dem Auge und dem linken Nasenflügel, die andere am Hinterkopf. Beim Eintreten schrie er auf, der Mörder sei in seinem Hause. Schmerz und Wunden raubten ihm zunächst die Sprache. Dann aber, so der vom Blatt wiedergegebene Bericht, raffte er sich auf und schilderte, was soeben geschehen war.

Revel, so gab er an, sei gegen sechs Uhr mit einem Gewehr und einem Regenschirm zu ihm gekommen. Revel habe Karten spielen wollen; die beiden Männer tranken und aßen. Schließlich habe Revel ihn um vierzig Franken gebeten; Picou habe sie ihm verweigert. Im Begriff zu gehen, als Picou ihm den Rücken zukehrte, habe Revel einen ersten Schuss abgefeuert. Picou stürzte zu Boden. Beim Versuch, sich wieder aufzurichten, traf ihn ein zweiter Schuss; daraufhin sauste der Gewehrkolben auf ihn nieder. Gleichwohl gelang es ihm, zum Nachbarhaus zu fliehen. Seine Anklage war bündig und wurde vor den Herbeieilenden unablässig wiederholt: Revel sei in seinem Hause geblieben.

Die Nachbarn holten einen Arzt herbei und benachrichtigten die Gerichtsbehörden. Die Anklageschrift schilderte Geschosse, die tief in die Schädelhöhle eingedrungen und unmöglich zu entfernen waren. Picou hatte Sprache und Gedächtnis verloren; er schwebte monatelang in Todesgefahr. Zur Zeit der Verhandlung blieb sein Zustand ungewiss. Die Akte zog gar in Betracht, dass er den Verstand verlieren könnte, sollte er mit dem Leben davonkommen.

Im Hause fanden die Richter einen umgestürzten Stuhl und einen zerbrochenen Tisch vor. Blut befleckte den Boden, die Wände und das Umfeld des Kamins; ein Haarbüschel haftete noch an einem Fetzen Kopfhaut. Der Schrank war erbrochen, einer seiner Flügel herausgerissen. Die Ermittler stellten einen Regenschirm sowie ein Schnupftuch sicher und bemerkten, dass auf einem Leuchter eine Kerze fehlte. Im Herd las die Gendarmerie Schrotkörner zweier verschiedener Nummern sowie Trümmer eines Gewehrs auf.

Revel wurde an das Krankenlager Picous geführt, der seit mehreren Stunden schwieg. Auf die Fragen der Richter gab Picou keine Antwort. Darauf hieß der Richter Revel, das Opfer selbst zu fragen, wer versucht habe, es zu ermorden. Da schleuderte Picou ihm eine unverblümte Anklage entgegen: „Du weißt es gar wohl, Elender, du bist es gewesen!“ Revel protestierte mit Nachdruck; seine Verhaftung wurde aufrechterhalten.

Er behauptete, zur Stunde der Schüsse drei Kilometer entfernt bei seiner Geliebten, dem Mädchen Durou, geweilt zu haben. Die Untersuchung, so meldete die Gazette, hatte ergeben, dass diese mit ihrer Tochter in Montpezat lebte, welche dort Nachbarn zu einer Lichtstube versammelt hatte. Revel habe dieses Haus jedoch erst um acht Uhr betreten, obschon die Schüsse gegen Dreiviertel auf acht vernommen worden waren.

Der bei Picou gefundene Regenschirm barg eine weitere Schwierigkeit. Ein Zeuge erkannte das Stück wieder und berichtete, er habe Revel am Tage vor der Tat begleitet, um Einladungen zum Begräbnis der Frau Sol zu überbringen. In der Schenke Vidal habe Revel den abgewetzten, pfeifenförmig zugespitzten Stock des Schirms vorgezeigt und gescherzt: „Man wird meinen, ich sei heute wacker marschiert; seht nur, wie abgetragen mein Schirm ist.“ Der Angeklagte entgegnete, er habe den Regenschirm am 13. Dezember an Picou verliehen, und dieser habe ihn nicht zurückgegeben. Der Zeuge jedoch bekundete, ihn am 16., am Vorabend des Anschlags, in Revels Händen gesehen zu haben.

Die Trümmer des Gewehrs wurden in Augenschein genommen. Ihre Färbung und die Abnutzung des Holzes ließen sie als Bestandteile von Revels Flinte erkennen. Dieser brachte vor, er sei am ersten Sonntag im Dezember bei der Jagd nahe Pécholier von Gendarmen überrascht worden und habe sein Gewehr in einem Gebüsch verborgen; als er zurückgekehrt sei, um es zu holen, sei die Waffe verschwunden gewesen und müsse ihm gestohlen worden sein. Die Gendarmerie widersprach dieser Darstellung: Am besagten Tage habe keine Patrouille in Pécholier stattgefunden, da die Mannschaften sich in der Kirche des Kantonshauptortes zu den öffentlichen Gebeten der Nationalversammlung eingefunden hatten.

Ein rot kariertes, gamsfarbenes Schnupftuch war ebenfalls in Picous Kammer aufgefunden worden. Revel räumte ein, dass es den seinen gleiche, bemerkte jedoch, dass viele Tücher einander ähnelten und er die seinen mit seinen Initialen zeichne. Der Sitzungsbericht fügte hinzu, dass unter fünfunddreißig derartigen Tüchern, die man bei ihm daheim fand, fünfundzwanzig ungezeichnet beschlagnahmt worden waren. Lauf und Kolben des Gewehrs blieben weiterhin verschollen. Das Schloss hingegen wurde von einem Zeugen wiedererkannt, der aussagte, er habe es Revel im Vorjahr geschenkt.

Nahe dem Hause Durou, auf dem Grunde eines abgelegenen, von den Feuerspritzenmännern von Montpezat trockengelegten Brunnens, entdeckte man die verschwundene Kerze wieder. Die Gazette mutmaßte, sie sei dorthin geworfen worden, als Revel aus Picous Hause floh, um zu seiner Geliebten zu eilen, nachdem sie ihm beim Suchen nach Geld geleuchtet hatte. Ein materieller Widerspruch harrte noch der Aufklärung: Das Gewehr besaß nur einen Lauf und einen Abzug, während doch zwei Schüsse gefallen waren. Eine Haussuchung bei Revel förderte eine Pistole zutage, die nach dem Urteil des befragten Büchsenmachers vor kurzem abgefeuert worden war. Man fand überdies einen Beutel mit einem Gemenge von Schrot Nr. 00 und Nr. 4; die Anklage brachte diese Mischung mit den im Kamin gesammelten Körnern in Verbindung.

Der Verhandlungsbericht legt die Beweisführung der Anklage dar: Das Kartenspiel habe Revel dazu gedient, das Misstrauen Picous einzuschläfern und die Stunde abzuwarten; die Pistole erkläre den zweiten Schuss, das zerbrochene Gewehr die nachfolgenden Hiebe. Die behauptete Vorbedachtheit und das Raubmotiv blieben mithin Mutmaßungen der Staatsanwaltschaft und keine unabhängig festgestellten Tatsachen. In der Sitzung befragte der Präsident Revel gleichwohl mit großem Nachdruck und hielt ihm die Belastungsmomente vor, ohne ein Geständnis zu erlangen. Die Zeugen wurden gehört; der Berichterstatter erwähnt nur einen einzigen Zwischenfall: die Gegenüberstellung mit Picou. „Ja, du bist es, du, mein Nachbar, du, mein Freund, der mich ermorden wollte“, rief ihm das Opfer zu. Revel entgegnete: „Du hast eine gewaltige Stirn, derlei Dinge zu behaupten.“ Er beharrte darauf, der Dieb seines Gewehrs habe sich wohl seines Namens bedient, sich von Picou die Tür öffnen lassen und geschossen, ehe dieser den Betrüger erkennen konnte. Rechtsanwalt de Selves führte die Verteidigung; der Korrespondent erachtete seine Aufgabe als schwierig, doch seines Talents würdig.

Staatsanwalt Bazin forderte ein Verdikt ohne mildernde Umstände. Nach dem Resümee des Präsidenten bejahten die Geschworenen die ihnen vorgelegten Fragen, billigten Revel indessen mildernde Umstände zu. Der Gerichtshof verurteilte ihn zu lebenslanger Zwangsarbeit. Der Bericht schloss mit diesem Widerspruch: Eine Kette von Gegenständen und Zeugnissen hatte zum Urteil geführt, während der Angeklagte bei seiner Mär von der gestohlenen Flinte und dem Namensraub verharrte. Picou hatte die Nacht von Pegassou überlebt.

Aus diesem historischen Fall könnte ein Buch entstehen

Helfen Sie uns, unser nächstes Buch zu wählen

Sie haben soeben den vollständigen Bericht dieses Falles gelesen. Er inspiriert uns zu drei Romanprojekten. Welches möchten Sie gedruckt sehen? Ihre Stimme hilft AB Éditions bei der Auswahl.

Novelle

Die Nacht der drei Pendulen

In einem fiktiven Flecken wird ein Uhrmacher beschuldigt, just in dem Augenblick die Tür eines Hauses erbrochen zu haben, als eine Glocke neun schlug. Drei Zeugen beschwören jedoch, drei verschiedene Stunden vernommen zu haben. Eine junge Postbotin, die mit der Zustellung der Vorladungen betraut ist, entdeckt, dass die Turmuhr seit einer Ausbesserung nachgeht und der Gerichtsschreiber die Stunde eines Briefes statt jener der Tat vermerkte. Sie muss das Geschehen ergründen, ohne ein ehrliches Zeugnis für bare Münze zu nehmen. Personen, Schauplätze und Fall sind frei erfunden; die Erzählung gestaltet den Widerstreit zwischen Alibi und Chronologie.

Stimmen werden geladen…

Roman

Der Riegel des Büchsenmachers

In einer fiktiven Hafenstadt verschwinden Jagdgewehre Stück für Stück: Ein Lauf wird in einem Kanal geborgen, ein Schloss bei einem Pfandleiher, ein Schaft in der Werkstatt eines Lehrlings. Ein verwitweter Büchsenmacher wird festgenommen, nachdem bei einem Einbruch ein Schuss fiel, doch jedes Bruchstück weist auf einen anderen Besitzer und ein vergessenes Geschäft. Seine Tochter, welche die Geschäftsbücher führt, verfolgt die Fährte des Schleichhandels und deckt auf, dass der Diebstahl eine alte Schuld tilgen soll. Die Nachforschung kreist um den Umlauf der Dinge und die Verantwortung eines Gewerbsmannes; Tat, Personen und Stadt sind frei erfunden.

Stimmen werden geladen…

Trilogie

Die Asservate unter Siegel

Diese Trilogie folgt drei voneinander unabhängigen Straffällen, in denen ein unscheinbarer Gegenstand die Deutung eines Prozesses umstößt. Im ersten Band verknüpft ein in einer Postkutsche vergessener Regenschirm zwei Reisende, die leugnen, einander je begegnet zu sein; eine Revisorin muss ermitteln, ob die Fahrt wirklich stattfand oder ersonnen wurde. Im zweiten Band wird das Werkzeug eines Schlossers unter den Erben einer niedergebrannten Werkstatt verteilt, und ein Notar bemerkt, dass das Inventar erst nach dem Brand aufgestellt wurde. Im dritten Band führt eine Kerze auf dem Grund eines Brunnens eine Archivarin auf die Spur eines verschwundenen Stadtbuches, ohne dass ein Zeuge die ganze Nacht bezeugen könnte. Personen, Orte, Epoche und Handlung sind frei erfunden.

Stimmen werden geladen…

Eine Stimme pro Fall in diesem Browser, jederzeit änderbar. Die beliebtesten Projekte fließen in unser Verlagsprogramm ein. Wie Ihre Auswahl gespeichert wird.

Weitere Buchprojekte im Salon entdecken →
Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Gazette des Tribunaux, Donnerstag, 8. April 1875, S. 342–343, Sitzung vom 16. März 1875; Faksimile der ENAP, PDF-Seiten 2–3. Der Auszug reicht vom Titel „Cour d’assises du Tarn-et-Garonne“ bis zum Urteilsspruch und der Verurteilung vor dem nachfolgenden Artikel. Der Bericht verlegt den Überfall auf den vorangegangenen 17. Dezember gegen 19.45 Uhr im Weiler Pegassou, Gemeinde Montalzat. Er schreibt Picou die Anklage gegen seinen Nachbarn zu und schildert daraufhin die Zeugenaussagen und Sachbeweise, die Ausflüchte Revels sowie den Spruch der Geschworenen. Zur Verhaftung verzeichnet das Faksimile „Pern dit Revel“. Die OCR-Transkription wurde bereinigt und normalisiert; sie stellt keine diplomatische Edition dar. Die privaten Faksimiles bleiben die maßgebliche Referenz für Schreibweisen, Daten und Sachverhalte. Zeitgenössische journalistische Quelle, keine vollständigen Gerichtsakten.

← Alle 1.003 Fälle des Kabinetts