Um elf Uhr eröffnete der Schwurgerichtshof des Départements Ariège seine Sitzung. Präsident Regert ordnete keinen Ausschluss der Öffentlichkeit an. Er beschränkte sich darauf, die Anwesenden darauf hinzuweisen, dass die Natur der Verhandlung die Anwesenheit von Kindern unziemlich mache, und forderte diese auf, den Saal zu verlassen. Die Gazette des Tribunaux berichtet, dass sich bereits eine dichte Menschenmenge drängte. Das Publikum war herbeigeströmt, um das Schicksal zweier Schwestern, Maria und Isabelle Pujade, sowie das der Witwe Darnaud, geborene Anne Dejean, zu vernehmen, die wegen zweier im Abstand weniger Tage unterbrochener Schwangerschaften angeklagt waren.
Die Anklageakte verknüpfte die drei Frauen in ein und derselben Sache, wenngleich die ihnen zur Last gelegten Handlungen voneinander abwichen. Der dreiundzwanzigjährigen Maria Pujade sollte Anfang Juni Beistand geleistet worden sein. Isabelle, ihrer zwanzigjährigen Schwester, wurde vorgehalten, dieselbe Hilfe Ende Mai erbeten zu haben. Vor den Geschworenen leugnete die Witwe Darnaud, den Abgang beider Leibesfrüchte herbeigeführt zu haben; bezüglich Isabelles beharrte sie darauf, lediglich Zeugin einer natürlichen Fehlgeburt gewesen zu sein.
Die Schilderung der Staatsanwaltschaft nahm ihren Anfang an einer verschlossenen Tür. Am 2. Juni, gegen acht Uhr abends, wollte eine Person, der Marias Zustand bekannt war, das Haus der Familie Pujade betreten, wurde jedoch abgewiesen. Wenig später fand die Witwe Darnaud Einlass. Dieser Besuch erregte den Argwohn der ersten Besucherin, die sich einer Nachbarin anvertraute. Am folgenden Tag fand ein von der Staatsanwaltschaft entsandter Arzt Maria bettlägerig vor. Seine Untersuchung ergab den Befund einer unlängst erfolgten Frühgeburt; bei einer Haussuchung im Keller stießen die Ermittler auf Überreste, die sie mit dem Vorfall in Verbindung brachten. Der Arzt vertrat die Ansicht, es sei eine Punktion vorgenommen worden.
Maria hatte zunächst von einer Fehlgeburt gesprochen. Der Anklageschrift zufolge räumte sie schließlich ein, sie habe die Schwangerschaft unterbrechen wollen, nannte die Witwe Darnaud dabei jedoch nicht. Sie habe geschwiegen, weil sie gelobt hatte, diese nicht zu verraten. Da der Arzt es für gänzlich unwahrscheinlich hielt, dass sie den von ihm beschriebenen Eingriff allein hätte vornehmen können, und da Isabelles erste Aussagen zu ihren eigenen Worten hinzutraten, brachte Maria alsdann eine andere Darstellung vor.
Im Zeugenstand gab sie zu, dass ihre Schwangerschaft ihrem Geliebten, einem Offizier der hiesigen Garnison, bekannt gewesen sei. Sie gab an, der Umgang habe am 28. April geendet, als ihre Tante, von der Witwe Darnaud verständigt, sie im Zimmer des Offiziers überrascht habe, der bei jener Witwe zur Miete wohnte. Während ihres Aufenthalts dort habe die Witwe Darnaud ihre Mahlzeiten zubereitet; nach jener Entdeckung sei Maria nicht mehr dorthin zurückgekehrt. Sie versicherte, der Offizier habe ihr aufgetragen, »keine Dummheiten« zu begehen, bestritt jedoch, dass er sie bedrängt habe, das Kind zu beseitigen. Sie berichtete ferner, dass Antoinette Cancel, der sie sich anvertraut hatte, ihr Mittel in Aussicht gestellt und Geld für deren Nennung verlangt habe. Die später als Zeugin vernommene Cancel verwahrte sich gegen diese Beschuldigung.
Maria schrieb den Fortgang der Ereignisse der Witwe Darnaud zu. Sie sagte aus, die Witwe habe ihr zunächst einen Kräutersud verabreicht und ihr danach ein anderes Verfahren gewiesen. Nach mehreren vergeblichen und schmerzhaften Versuchen, so berichtete sie, sei Darnaud am 1. Juni zu ihr gekommen und habe den Eingriff vollzogen. Maria datierte den Abgang auf den darauffolgenden Morgen. Sie erklärte auch, weshalb sie die Witwe anfangs geschützt habe: Diese habe die Schwestern beschworen, sie nicht preiszugeben, und sich verborgen gehalten, als die Gerichtsbeamten erschienen seien. Im Verlaufe ihres Verhörs räumte die Witwe Darnaud im Übrigen ein, ihren abendlichen Besuch vom 2. Juni zunächst bestritten zu haben, ehe sie ihn zugab, nachdem mehrere Zeugen ihre Anwesenheit bezeugt hatten. Sie rechtfertigte sich damit, sie habe eine falsche Auslegung gefürchtet.
Die Verteidigung Darnauds setzte dieser Erzählung Zweifel, Groll und eine gänzlich andere Szene entgegen. Die Witwe gestand zwar zu, um den Zustand der beiden jungen Frauen gewusst zu haben, bestritt jedoch, ihnen das Kraut verschafft oder einen Eingriff vorgenommen zu haben. Sie erklärte, die ganze Stadt habe von deren Schwangerschaft gewusst. Marias Anklage wies sie als einen Racheakt zurück, da sie selbst dazu beigetragen habe, deren Verhältnis zu dem Offizier zu beenden. Für Isabelle brachte sie eine andere Version vor: Sie habe lediglich einer Fehlgeburt beigewohnt, woraufhin die Tante, Cadette Pujade, das Kind an sich genommen und beschlossen habe, es in einem Weinberg der Familie zu verscharren.
Isabelle ihrerseits bekräftigte die Anklage. Sie gab an, den Weinrautensud erprobt und schließlich am 26. Mai in einen Eingriff Darnauds eingewilligt zu haben. Sie verlegte den Abgang auf den folgenden Abend und beteuerte, die Witwe habe den Inhalt eines Nachttopfs fortgeschafft und hernach Laken und ein Hemd herbeigebracht, damit ihre Familie nichts bemerke. Die Witwe Darnaud leugnete dies; sie blieb dabei, Isabelle habe eine Fehlgeburt erlitten und Cadette Pujade habe das tote Kind empfangen, um es in einem Weinberg zu begraben.
Vor Gericht bestritt Cadette, der Entbindung beigewohnt zu haben. Sie räumte ein, dass Darnaud sie am 26. Mai gerufen habe. Sie sei die Treppe halb hinaufgestiegen; als man ihr sagte, Isabelle sei unpässlich, habe sie erwidert: »Wenn sie krank ist, soll sie genesen.« Daraufhin sei sie zu Bett gegangen und habe Darnaud im Gemach ihrer Nichten zurückgelassen. Sie beteuerte, nichts gesehen zu haben. Darnaud hielt ihr entgegen, sie habe den Raum betreten; erneut befragt, gab Cadette nun an, sie sei bis zum oberen Treppenabsatz gelangt und habe Isabelle auf einem Stuhl sitzen sehen. Sie stritt ab, ihre Nichte in der Kammer gepflegt zu haben, und bezichtigte Darnaud, das Kind mit den Worten fortgetragen zu haben, dies sei ihre Angelegenheit. Darnaud entgegnete, sie hätten das Mädchen beide versorgt, und Cadette sei Fleisch holen gegangen, um eine Brühe zu kochen. »Das ist unwahr«, erwiderte die Tante.
Ein Geschworener erkundigte sich, ob dieser Einkauf nachgewiesen werden könne. Darnaud nannte die Schlächterin, die Witwe Fournier am Place Saint-Volusien; der Präsident ließ sie herbeirufen. Die Witwe Fournier vermochte sich nicht zu erinnern, Cadette am Morgen des 27. Mai Fleisch verkauft zu haben, und bemerkte, sie habe ihr niemals Fleisch im Wert von achtzehn Sous veräußert: Die Einkäufe der Tante hätten dreißig oder vierzig Centimes nie überschritten.
Auch die übrigen Zeugen vermochten die Ungewissheiten nicht vollständig zu zerstreuen. Der mit Isabelle liiere Offizier gab zu, ihr ein Fläschchen Absinth überlassen zu haben, bestritt aber, es als Mittel zum Schwangerschaftsabbruch dargeboten zu haben. Marias Geliebter bestätigte, von ihrer Schwangerschaft gewusst und sie, dem Verhandlungsbericht zufolge, gewarnt zu haben, keine Dummheiten zu machen; zur angeklagten Tat selbst vermochte er dem Gerichtshof keine Auskunft zu geben. Antoinette Cancel bestritt, die jungen Frauen beraten oder ihnen Hilfe angeboten zu haben.
Die Verhandlungen zogen sich bis spät in die Abendstunden. Um fünf Uhr trug Staatsanwalt Salvagnac die Anklage vor. Er erachtete alle drei Frauen für schuldig und ersuchte die Geschworenen, der Witwe Darnaud keine mildernden Umstände zuzubilligen. Nach dem Plädoyer der Anklage wurde die Sitzung unterbrochen und um acht Uhr wieder aufgenommen; der Andrang war so gewaltig, dass ein Trupp Infanterie die Schaulustigen am Eingang des Justizpalastes zurückhalten musste.
Rechtsanwalt Laborde verteidigte die Schwestern. Er bestritt deren Geständnisse nicht, zeichnete sie jedoch als Opfer der Witwe Darnaud. Rechtsanwalt Joffrès sprach für die Witwe; der Zeitung zufolge betonte er den Mangel an jeglichem Eigennutz seiner Mandantin und hob den Groll hervor, den er bei den Schwestern vermutete. Er führte aus, die Geschworenen könnten nicht auf die eigennützigen Anschuldigungen zweier Mitangeklagter hin verurteilen.
Um Mitternacht fasste der Präsident die Verhandlungen zusammen. Die Geschworenen zogen sich um ein Uhr zurück und kehrten um halb drei Uhr zurück. Die Gazette beschreibt einen nach wie vor überfüllten Saal und eine gespannte Stille, als der Obmann das Urteil verkündete. Der Spruch lautete auf Bejahung aller Fragen. Allen drei Angeklagten wurden mildernde Umstände zugebilligt. Der Gerichtshof verurteilte Maria und Isabelle Pujade zu je einem Jahr Gefängnis und die Witwe Darnaud zu vier Jahren. Der Bericht fügt hinzu, dass Darnaud Nichtigkeitsbeschwerde einlegte, gibt jedoch über den Ausgang dieses Rechtsmittels keine Auskunft.
