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Justiz & Skandale · Deutschland

Das Glas des Ratsherrn

Sachsen, 1835–1837. Nach dem plötzlichen Hinscheiden des Ratsherrn Weise enthüllt das Geständnis einer Magd das verbotene Verhältnis seines Sohnes Constantin mit dessen Stiefmutter Anna. Eine chemische Analyse weist Arsenik im Magen des Verblichenen nach; in Italien wiedererkannt, kehrt Constantin freiwillig zurück, gesteht den Giftmord und wird nach Begnadigung vom Richtrad durch das Schwert hingerichtet.

Als Professor August B. dem jungen Mann nahe den Borromäischen Inseln begegnete, weinte dieser bitterlich. Er habe, so klagte er, die geliebte Frau und all sein irdisches Glück verloren. Dem Gelehrten schwante bald, wen er vor sich hatte: den Sohn des Ratsherrn Weise, der zwei Jahre zuvor nach dem verdächtigen Ableben seines Vaters spurlos verschwunden war. Seinen Namen hatte der Fremde freilich nicht preisgegeben; auf die Frage des Professors erwiderte er bloß, man möge ihn den »Trostlosen« nennen. Doch das Reiseziel, das er nannte, genügte, um die Erinnerung seines Gegenübers zu wecken. Diese Begegnung überliefert uns der Neue Pitaval unter Berufung auf einen Brief des Professors, der den Gerichtsakten beigelegt worden sein soll.

Zwei Jahre zuvor, im Herbst 1835, war Ratsherr Weise nach einer abendlichen Gesellschaft in der Stadt nach Hause gekehrt, den Seinen zufolge bei bester Gesundheit. Die Akten schildern ihn als einen rüstigen Mann; seine zweite Gemahlin, Anna, zählte bedeutend weniger Jahre. Sein Sohn Constantin aus erster Ehe stand im sechsundzwanzigsten Lebensjahr und bereitete sich auf die richterliche Laufbahn vor. Dessen Schwester Adelaide, geboren 1811, war mit einem Regierungsassessor vermählt. Das Haus bot das Bild wohlhabender, geordneter Verhältnisse, frei von offenem Hader.

Am folgenden Tag verschied der Vater nach einem jähen Anfall. Man sprach von einem Schlagfluss. Sein Sohn Constantin überbrachte dem Pfarrer die Trauerkunde und nahm seinen Platz unter den Erben ein. Am 28. September wurde das Testament eröffnet. Der Nachlass sollte unter den Kindern verteilt werden; Constantin fielen beträchtliche Barmittel, Kapitalien und ein Haus zu. Bei der Teilung bemerkte Adelaide Blicke und heimliche Worte zwischen ihrem Bruder und Anna, ihrer Stiefmutter. Eine Vertraulichkeit, deren Wesen sie nicht ergründen konnte, erweckte ihr Misstrauen.

Es war eine junge Magd namens Brenner, die diesem Verdacht Gestalt verlieh. Sie erbat ein heimliches Gehör bei Adelaide, warf sich ihr zu Füßen und offenbarte, was sie gesehen haben wollte: Constantin und Anna beisammen, allein, bei wiederholten Gelegenheiten. Anfangs, so beteuerte sie, habe man sie für ihr Schweigen bezahlt. Eines Abends habe sie die beiden in inniger Umarmung überrascht; Constantin sei aufbrausend gegen sie geworden, doch Anna habe sie beiseitegeführt und ihr zwei Dukaten gereicht. Seither, klagte die Brenner, hätten die Treffen fortbestanden, selbst wenn der Vater im Hause weilte.

Das Bekenntnis der Magd bewies noch keinen Mord. Dennoch gab es dem Heimgang des Ratsherrn eine unheimliche Färbung, und Adelaide vermochte das Gehörte nicht für sich zu behalten. Wie der Pitaval berichtet, brachte ihr Ehemann die Anzeige vor die Gerichte. Die Polizei ließ nach Constantin und Anna fahnden. Am 16. November 1835 ergingen Steckbriefe gegen sie, doch die Flüchtigen hatten die Stadt längst verlassen.

Die Untersuchung rollte die letzten Tage des Ratsherrn neu auf. Hausfreunde sagten aus, er habe vor dem Unwohlsein vollkommen gesund gewirkt. Zudem kam zutage, dass Constantin Gift bei einem Apotheker erworben hatte – angeblich, um Mäuse zu vertilgen. Die Leiche wurde exhumiert. Bei der Sektion fanden die Wundärzte zunächst keine organische Zerstörung, die den Tod erklärt hätte; die chemische Prüfung des Mageninhalts erbrachte jedoch gelöstes Arsenik in tödlicher Menge. Die Annahme eines Schlagflusses war nicht länger haltbar.

Nun galt es, des Sohnes habhaft zu werden. Die Fahndungen blieben fruchtlos; man vermutete, er habe Europa den Rücken gekehrt. Im Mai 1837 weilte Professor August B. am Ufer des Lago Maggiore. Ein junger Deutscher, bleich und gebeugt, suchte das Gespräch und klagte, er habe sein irdisches Paradies eingebüßt. Er müsse bald zu seiner Schwester in eine sächsische Stadt reisen. Da fiel dem Gelehrten die Kunde von der Ermordung des Ratsherrn Weise ein, dessen Sohn samt Stiefmutter entflohen war.

Nach Erkundigungen in Arona erfuhr der Professor, dass dort ein deutsches Paar unter falschem Namen gewohnt hatte. Die junge Frau war im April 1836 von einem totgeborenen Kinde entbunden worden und ein Jahr darauf selbst verblichen. Der Mann hatte Arona nach ihrem Begräbnis verlassen, unter dem Namen eines gefälschten Passes. Der Professor schrieb an Constantins Schwager, der das Schreiben unverzüglich dem Richter überstellte. Doch die Justiz brauchte keine Verhaftung in Italien zu erwirken: Constantin kehrte aus freien Stücken nach Sachsen zurück. Er trat vor Adelaide, gestand ihr die Tat und übergab ein Bündel mit einer beträchtlichen Geldsumme sowie drei Ringen, die beim Erbgang vermisst worden waren. Daraufhin stellte er sich dem Richter, wiederholte sein Bekenntnis und bat um Einkerkerung. Die Richter befragten die Behörden in Arona und prüften die Reisestationen des Paares, die Totgeburt und Annas Hinscheiden nach; die Auskünfte stimmten im Wesentlichen mit seinen Angaben überein. Nach seiner Schuld befragt, suchte er keine Entschuldigung: Er erklärte, den Tod verdient zu haben, den er nun erflehe. Vor Gericht widerrief er dieses Geständnis zu keinem Zeitpunkt.

Seinem Bekenntnis zufolge hatte er Anna gekannt, ehe sie die zweite Gemahlin seines Vaters wurde. Eine kindliche Zuneigung war in Leidenschaft umgeschlagen; auch nach der Heirat hatten sie heimliche Zusammenkünfte gepflegt. Constantin bekannte überdies die Furcht vor den Vorwürfen seines Vaters, der ihn als unbeständig und nachlässig schalt. Im September 1835 eröffnete ihm Anna, dass sie guter Hoffnung sei. Sie fürchteten, der Vater werde den Frevel entdecken und jede Aussicht auf ein gemeinsames Leben zerstören. Constantin räumte ein, sie hätten über eine Flucht ins Ausland beraten, doch schließlich habe sich ihm der Gedanke aufgedrängt, der Vater müsse sterben, um beider Existenz zu retten.

Er schilderte, wie er unter dem Vorwand, Mäuse zu tilgen, Arsenik kaufte. Am Abend jenes Essens bei Wagner blieb Constantin daheim. Den Akten zufolge ließ er durch die Brenner den Schlummertrunk bereiten, den der Vater gewohnheitsmäßig vor dem Zubettgehen nahm, und mengte das Gift hinein, ehe das Paar heimkehrte. Den alten Mann befielen bald Krämpfe und ein brennender Durst. Constantin gab vor, den Arzt und hernach den Wundarzt geholt zu haben, behauptete jedoch, beide nicht angetroffen zu haben. Später gestand er ein, gelogen und den Vater hilflos dem Tod überlassen zu haben. Am folgenden Nachmittag verschied dieser. Constantin bekannte ferner die Entwendung dreier Diamantringe und die Fälschung seines Passes mittels eines Vordrucks, den er beim Magistrat entwendet hatte. Sein Verteidiger focht die Anklage wegen Hausdiebstahls gesondert an: Kein Verwandter habe Klage erhoben, was das herangezogene Recht zwingend verlangte.

In den Verhören des Sommers 1837 bestätigte Constantin die wesentlichen Züge seines Geständnisses und bekannte vor den Richtern, das Gift eigenhändig beigebracht zu haben. Er legte das Verhältnis zu Anna dar, behauptete jedoch nicht, sie habe das Gift verabreicht. Der Anwalt brachte vor, Leidenschaft und Entsetzen hätten den Geist des Angeklagten derart umnachtet, dass ihm die Zurechnungsfähigkeit gefehlt habe. Zudem zog er die medizinische Gewissheit über die tödliche Dosis in Zweifel. Das Gericht wog diese Einwände ab, hielt jedoch an der vollen Schuld des Angeschuldigten fest und folgte den chemischen Befunden, die den Tod dem Gifte zuschrieben.

Am 3. Oktober 1837 sprach das Gericht ihn des Vatermordes schuldig und erkannte auf den Tod durch das Rad von unten auf. Auf Rechtsmittel verzichtete er, erbat jedoch ein Gnadengesuch an den Landesherrn. Am 23. Oktober wurde die Strafe zur Enthauptung mit dem Schwert gemildert. Am Vorabend der Richtstatt suchte er in Begleitung eines Gerichtsboten und eines Geistlichen das Grab seines Vaters auf und verharrte dort in langem Gebet. Seine Schwester suchte ihn auf; sie fiel ihm um den Hals, ohne ein Wort des Vorwurfs an ihn zu richten. Constantin hinterließ ihr einen letzten Brief mit der Bitte, einen Teil seines Vermögens den Armen zukommen zu lassen und, sollten solche vorhanden sein, Annas dürftige Verwandte zu unterstützen.

Am 3. November bestieg er nach kurzem Gebet das Schafott. Der Chronist, den Bericht des Geistlichen aufnehmend, vermerkt, er habe den Tod mit Festigkeit und Fassung empfangen. Der Heimgang seines Vaters war zunächst für eine Laune der Natur gehalten worden; erst das Bekenntnis einer Magd, die Spuren des Arseniks und das Geständnis des Sohnes machten daraus eine Familientragödie und schließlich ein öffentliches Gerichtsverfahren. Der Mann, der geglaubt hatte, ein Hindernis aus dem Weg zu räumen, um seiner Leidenschaft zu leben, erntete nichts als eine heimatlose Flucht: Anna erlag der Fremde, und er selbst kehrte zurück, um für jene Tat zu büßen, die er für sie begangen zu haben glaubte.

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Artikel »Constantin Weise. 1835–1837«, Der neue Pitaval, Dritte Folge, Dritter Teil, Leipzig: F. A. Brockhaus, 1850; OCR-Umfang 17619–18434 inklusive, 5.018 Wörter. Der Eintrag hebt mit dem Titel an und schließt nach dem Bericht über die Hinrichtung vom 3. November 1837; die darauffolgende Abhandlung bleibt unberücksichtigt. SHA-256 des eingesehenen Textauszugs: d1cd7764af52fc54551f1ddc38ea8a0ef5ed6d70060de54835088055d0203b37. Das Faksimile wurde nicht kollationiert. Die Zeichenerkennung entstellt manche Schriftzüge sowie Verhördaten erheblich; die Darstellung meidet nicht gesicherte Details. Das Kapitel schreibt Constantin ein Bekenntnis zu und berichtet von den Nachforschungen der Behörden in Arona; Liebesverhältnis und Beweggrund werden getreu dieser Chronik wiedergegeben, ohne Einsicht in die ursprünglichen Prozessakten zu beanspruchen.

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