Vor Tagesanbruch rief Jacques Verdure nach Rose, um sie zur Frühmesse zu schicken. Die Stille ließ ihn glauben, sie sei bereits aufgebrochen. Er schob eine Fensterscheibe beiseite, um ein wenig Licht hereinzulassen, trat in die kleine, an die Küche grenzende Kammer und trat dann ohne Strümpfe, nur mit einer Weste bekleidet, ins Freie. In der Senkgrube erblickte er seine Tochter: Sie lag auf der Seite, noch angekleidet, ein Bein entblößt. Er fragte sie, ob ihr unwohl sei. Sie gab keine Antwort. Er trat näher, griff ihr unter die Achsel, und seine Finger tasteten eine Wunde.
Die Szene wird von Champagnac überliefert, der Partei für den Vater ergreift. Vor dieser Entdeckung schildert er ein Hauswesen, in dem die einundzwanzigjährige Rose seit dem Tod ihrer Mutter, Marie-Madeleine Graindel, die nach ihrer letzten Niederkunft verstarb, die häuslichen Pflichten versah. Sechs Kinder blieben damals zurück. Jacques Verdure hatte Marie-Madeleine im Jahr 1755 geheiratet; der Verfasser zeichnet sie als ein einträchtiges Paar und den Vater als einen Mann von untadeligem Wandel. Doch Roses Aufgaben waren drückend: die Kleinsten zu kleiden und zu beaufsichtigen, ungeschützt vor den Wechselfällen des Unglücks.
Das jüngste Kind war erst sechs Wochen alt, als die Mutter starb. Sein Kopf überzog sich bald mit Krusten; es kratzte sich bis aufs Blut, und die Familie verwendete Tücher, um es abzuwischen. Dieses Leiden sollte später eine im Haus gefundene, blutbefleckte Haube erklären: Die Kinder sagten aus, Marguerite habe sie zur Pflege der Kleinen benutzt. Der Richter, so schreibt Champagnac, schenkte ihren Worten solchen Glauben, dass er das Kind nicht einmal untersuchen ließ. Das Tuch trug eine häusliche Geschichte in sich, gebunden an die Pflege des letztgeborenen Kindes.
Wenige Tage vor Roses Tod hatten ihre Schwestern die häufigen Besuche des Müllergesellen Antoine Lefret und seine heimlichen Gespräche mit ihr bemerkt. Der Vater stellte sie wegen einer Veränderung zur Rede, die er an ihr wahrzunehmen glaubte; Rose wies seinen Argwohn von sich. Nach der Tat erklärten ihre Angehörigen, sie habe schwanger sein können, präzisierten jedoch alsbald, dies sei lediglich eine Befürchtung gewesen. Es handelt sich um keine erwiesene Tatsache, sondern um eine familiäre Unruhe, die nach dem Unheil wieder auflebte.
Rose hatte zudem berichtet, dass eine Woche vor ihrem Tod, am 7. Oktober, durch ein Loch der kleinen Kammer, in der sie arbeitete, ein Schuss auf sie abgegeben worden sei. Der Schuss habe sein Ziel verfehlt; sie habe das Pulver gerochen und fallen gelassen, was sie in Händen hielt. Die Chronik verzeichnet diese Warnung im Gedächtnis der Familie, ohne ihren Zusammenhang mit dem Mord belegen zu können.
Jacques begab sich auf den Markt von Oudeville und kaufte drei Scheffel Weizen. Gegen vier Uhr kehrte er mit seinen beiden Söhnen zurück, die er im Gehölz angetroffen hatte, wo sie Holz für den Ofen sammelten. Rose wusch an der Tür. Der Vater aß und verstrich sodann Erdlöcher im Mauerwerk des Hauses. Seine Tochter ging hinfort, um der betagten Großmutter Holz zu bringen. Aus diesen alltäglichen Handlungen setzte sich jener Tag zusammen, dessen einzelne Stunden später Gegenstand schärfster Verhöre werden sollten.
Nach Sonnenuntergang kündigte Verdure an, zur Mühle zu gehen, um das Getreide mahlen zu lassen. Rose sollte derweil heimkehren. Er traf Lefret an, verzehrte mit ihm eine Suppe und trank Cidre. Blondel, ein Tagelöhner, und der Schuhmacher Quesnet stießen hinzu. In der Mühle ergriff Verdure Lefrets Geige und spielte auf. Dabei fielen ihm zwei Flinten ins Auge: Die eine gehörte dem Müller, die andere einem gewissen Renoult, dem Lefret sie zwei Tage nach Roses Ermordung zurückgab. Der Vater sah die Waffen in ebenjenem Raum, in dem er soeben musiziert hatte.
Gegen Mitternacht verließ er die Mühle und trat den Heimweg an. Drei Töchter saßen am Feuer; zwei Knaben schliefen bereits. Rose stopfte einen Strumpf und schickte sich an, das Tuch ihrer kleinen Schwester zu waschen. Sie begab sich in die zum Hof gelegene Kammer. Jacques nahm die Jüngste zu sich, aus Furcht vor einem Missgeschick, und schlief, von Erschöpfung übermannt, ein. Champagnac berichtet nicht, was die Kinder hörten. Er überliefert jedoch, dass Nicolas Néel, der gegen ein Uhr vor seine Tür trat, einen Flintenschuss von der Ostseite des Hauses Verdure und daraufhin eine klagende Stimme vernommen habe.
Vor der Morgenröte stand der Vater auf, um Rose zur Messe zu wecken. Die Tür zwischen der Küche und der kleinen Kammer stand offen. Zunächst meinte er, seine Tochter sei ihm zuvorgekommen, bis er sie in der Grube auffand. Seine erste Regung war, an einen plötzlichen Tod zu glauben; vorsichtig trat er ins Haus, um den Schock von den anderen Kindern fernzuhalten. Als er sie jedoch emporzuheben suchte, spürte er die Wunde. Er ließ den Leichnam liegen, rief den Nachbarn Pierre Ruette zu den Kleinen, eilte zum Pfarrhaus, um den Pfarrer zu benachrichtigen, und kehrte zu den Seinen zurück. Die Entdeckung hatte ihr Wesen verändert: Es war nicht länger ein tot aufgefundenes Kind, sondern ein Verbrechen, das nach Aufklärung verlangte.
Die Nachbarn drängten sich um die Leiche. Manche wunderten sich, dass ein Schuss aus solcher Nähe niemanden geweckt hatte; andere mutmaßten, Rose sei andernorts getötet und hierher geschafft worden. Dem Bericht zufolge suchte man nach Spuren, ohne welche zu finden. Néel verortete das Geräusch in der Grube. Die ersten Erzählungen bildeten ein Gerücht, das nach einer greifbaren Gestalt suchte.
Lefret mischte sich unter die Neugierigen. Nach Champagnac trat er ein, schloss Verdure in die Arme und sprach, er beklage vor allem den Vater, der nun der Stütze Roses beraubt sei. Draußen fragte ihn eine Nachbarin, ob der Vater sie wohl unversehens getötet haben könne. Lefret entgegnete, kein anderer als Verdure habe die Tat verübt. Einige Tage später soll er wiederholt haben, allein der von der Mühle heimgekehrte Vater könne der Mörder sein. Die Chronik legt ihm diese Worte in den Mund; sie genügen nicht, um den Täter zu überführen.
Am 16. Oktober erschien der Richter in Begleitung des Fiskalprokurators, des Gerichtsschreibers und eines beeidigten Wundarztes. Er protokollierte Schusswunden und fand ein verformtes Bleigeschoss im Körper. Das Protokoll vermerkte laut Champagnac im Haus weder Flinte noch Pulver, Blei oder Blutspuren. Auch die Maréchaussée entdeckte keinerlei Indizien. Dennoch erging nach der Voruntersuchung gegen Verdure ein Haftbefehl; gegen seinen Sohn und seine beiden älteren Töchter wurde die persönliche Vorladung verfügt.
Die Chronik bezichtigt Catherine Hamel, die Frau Bouillon – eine vormalige Nachbarin, mit der die Familie Verdure im Streit gelegen hatte –, den Argwohn geschürt und den jüngsten Knaben beeinflusst zu haben. Sie soll das sechsjährige Kind gefragt haben, ob sein Vater die Schwester getötet habe, und ihm Brot und ein Ei versprochen haben, falls er es bejahe. Der Kleine wiederholte daraufhin Versionen, die den Richtern widersprüchlich erschienen. Diese Szene und die der Bouillon unterstellte Absicht entstammen dem Bericht Champagnacs, der jener Frau feindselig gesinnt ist. Sie zeigen zugleich die Schutzlosigkeit eines armen Kindes, dessen Worte von Mund zu Mund gingen, während die Erwachsenen nach einem Schuldigen suchten.
Das Dekret gegen Jacques stammte vom 9. November 1780, doch verblieb er bis zu seiner Festnahme am 24. in seinem Haus. Lefret ergriff die Flucht. Das Gefängnis zerstörte die Familie: Das jüngste Kind verstarb bald darauf. Das nächstältere irrte zwei Jahre lang bettelnd durch den Kanton; Champagnac zufolge hielt man das Kind an, die Beschuldigung herzusagen, ehe man ihm Nahrung reichte. Die ersten Richter übergaben den Knaben schließlich dem Vater im Kerker. Die drei übrigen Kinder mussten sich als Dienstboten verdingen. Das Elend machte das Brot zur Bedingung, und die Einkerkerung des Vaters zerstreute seine Nachkommen in alle Winde.
Die Untersuchung zog sich über fünf Jahre hin und mündete zunächst in ein dreimonatiges „plus amplement informé“. Der Generalprokurator legte Appellation a minima ein, erwirkte die Verhaftung der drei Kinder und ließ ein Monitorium verkünden. Die Indizien gegen Lefret – seine Äußerungen, die Gewehre in der Mühle, das vor der Tat gekaufte Blei, seine Flucht – hatten laut Champagnac zu keinen sofortigen Schritten geführt. Die Kugel war, wie er ausführt, eher gehämmert als gegossen. Diese Einzelheiten nährten den Verdacht, ohne die Täterschaft zweifelsfrei festzustellen.
Schließlich erlangte die Anklagebehörde einen Haftbefehl gegen Lefret. Champagnac sieht darin die Ergreifung jenes Mannes, der das Gerücht gegen Verdure ausgestreut hatte, und schreibt, es habe sich womöglich um den wahren Mörder gehandelt. Das Parlement von Rouen fällte sein Urteil am 31. Juli 1787: Lefret wurde dazu verurteilt, gerädert zu werden, nachdem er zuvor der Folter unterworfen worden war, um seine Mitschuldigen zu nennen. Durch dasselbe Dekret wurden Verdure und seine Kinder für das Sterbetestament vorbehalten; Jacques und sein ältester Sohn mussten im Kerker verbleiben, während die drei übrigen Kinder vorläufig auf freien Fuß gesetzt wurden.
Die Familie wandte sich an den Staatsrat des Königs. An diesem Punkt endet der überlieferte Inhalt des Berichts. Champagnac, von der Unschuld der Verdures überzeugt, hofft, dass die Revisionsrichter Lefret von der verleumdeten Familie trennen mögen; diese Hoffnung ist freilich kein Urteilsspruch. Jacques und sein ältester Sohn verblieben nach letztem Kenntnisstand in Haft, während drei Kinder vorläufig freigelassen wurden. Dem Leser wird der endgültige Schiedsspruch vorenthalten. Die Familie hatte ihr Gesuch eingereicht, und die Chronik verstummt, ehe sie berichtet, wie der Staatsrat darüber befand.
