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Justiz & Skandale · Vereinigtes Königreich

Das Heilmittel, das eine Wunde hinterließ

Camden Pelham berichtet von zwei gesonderten Strafverfahren gegen John St. John Long: Nach dem Tode von Catherine Cashin wird Long des Totschlags für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 250 Pfund verurteilt; nach dem Ableben von Mrs. Colin Campbell Lloyd fällt die Geschworenenbank des Koroners ein Verdikt auf fahrlässige Tötung, woraufhin ihn das Geschworenengericht am Old Bailey freispricht. Beide Untersuchungen, Zeugenaussagen und Urteilssprüche bleiben strikt voneinander geschieden.

Mrs. Roddis schlug bei John St. John Long Alarm: Das Geschwür ihrer jungen Patientin vergrößere sich zusehends, und die Kranke vermöge keinerlei Nahrung mehr bei sich zu behalten. Long musterte die Symptome, erklärte, die Wunde nehme einen durchaus günstigen Verlauf, und versicherte, er gäbe gern hundert Guineen darum, bei einem anderen Kranken ein derartiges Mal hervorzurufen. Diese Zuversicht, die in schneidendem Kontrast zur Angst der Familie stand, eröffnet den Bericht über zwei Kriminalfälle, welche seine Heilkunst vor Gericht brachten. Der erste betrifft Catherine Cashin, die infolge der Behandlung verstarb; der zweite Mrs. Colin Campbell Lloyd, deren Ableben einen weiteren Prozess und ein gänzlich anderes Urteil nach sich zog.

Um den August des Jahres 1830 weilte Mrs. Cashin mit ihren beiden Töchtern in London und bezog Quartier bei Mrs. Roddis am Mornington Place. Die Familie suchte Hilfe für die sechzehnjährige Tochter, die, so hebt die Schilderung an, von der Schwindsucht befallen war. Long, niedergelassen in der vornehmen Harley Street, hatte sich mit einer Methode einen Namen gemacht, die darauf abzielte, eine äußere Wunde und deren Absonderungen künstlich zu erzeugen, um so das Übel aus dem Körper zu »ziehen«. Pelham vermerkt ausdrücklich, Long habe keine reguläre Ausbildung zum Wundarzt genossen; dies freilich ist sein nachträgliches Urteil, kein amtliches ärztliches Protokoll.

Zunächst erklärte Long, für die jüngere Tochter vermöge er nichts mehr zu tun. Doch warnte er die Familie, auch die Erstgeborene könne von der Seuche ergriffen werden, und bot an, dem Leiden zuvorzukommen. Pelham nennt diese ältere Tochter zu Beginn nicht beim Namen; erst Sweetman sollte sie später als Catherine bezeichnen. Sie, von Pelham als blühend und gesund beschrieben, wurde dem Verfahren unterzogen. Auf ihrem Rücken bildete sich eine Wunde; der Text schweigt darüber, auf welche Weise Long sie beibrachte. Das Übel breitete sich aus, während die Kranke weder Speise noch Trank mehr bei sich behalten konnte. Mrs. Roddis schrieb ihm und wies ihn schließlich auf die beunruhigenden Anzeichen hin. Long erwiderte, die Wunde entwickle sich vortrefflich, wiegelte die Symptome ab und empfahl gegen das Erbrechen heißen Portwein. Der Trank wurde sogleich wieder von sich gegeben. Als die Angehörigen auf den verfallenden Zustand hinwiesen, weigerte er sich beharrlich, von seinem Verfahren abzuweichen.

Schließlich rief Mrs. Cashin den Chirurgen Brodie herbei. Dieser fand eine schwere Wunde am Rücken vor und hielt die Lage für nahezu hoffnungslos. Am folgenden Morgen verschied die junge Frau. Der Text gibt weder den ursprünglichen Eingriff wieder noch enthält er eine lückenlose Krankenakte; Brodie jedoch bezeugte, das Geschwür habe das unaufhörliche Erbrechen herbeigeführt und den Tod verursacht. Es blieb ihm unbegreiflich, wie eine Wunde der Schwindsucht vorbeugen oder sie heilen sollte.

Die Untersuchung des Koroners begann am Samstag, dem 21. August 1830. Mrs. Roddis schilderte die Besuche Longs und den Niedergang der Kranken. Auf die Frage der Verteidigung, ob Catherine nicht Pflaumen in großer Menge verzehrt habe, erwiderte sie, dem sei nicht so gewesen. Sie fügte hinzu, die junge Frau habe sich noch zehn Tage vor ihrem Tode der vollkommensten Gesundheit erfreut. Brodie schrieb das Ableben eindeutig dem Geschwür zu. Die Leichenschau wurde vertagt und fortgeführt, nachdem die Geschworenen eine gründlichere Obduktion verlangt hatten; die nachträglich hinzugezogenen Ärzte erklärten übereinstimmend, der Körper weise keinerlei andere Krankheit auf als jene, die durch die Wunde verursacht worden sei.

Sweetman nannte die Verstorbene nunmehr beim Namen: Er bezeugte, die vierundzwanzigjährige Catherine gekannt zu haben, ebenso wie ihre sechzehnjährige Schwester Ellen, die an der Auszehrung litt. Seiner Aussage nach war die Jüngere nach London gekommen, um Heilung zu suchen, doch Long habe es abgelehnt, ihre Kur zu übernehmen. Auch berichtete er, Long habe Catherine vorhergesagt, ohne seine Behandlung werde sie unweigerlich der Schwindsucht verfallen, während Miss Ellen Cashin bereits von Dubliner Ärzten für brustkrank erklärt worden war. Sweetman beschrieb ein Buch, das Long seinen Besuchern zur Unterschrift vorlegte und worin sie sich verpflichteten, seine Arzneien und die verordneten Inhalationen geheim zu halten. Er bekundete, Long habe für jeden Besuch und für jede der jungen Frauen eine Guinee berechnet; er selbst habe indessen nichts bezahlt.

Die Verteidigung Longs ließ daraufhin Patienten vernehmen, die seine Methode rühmten und beteuerten, Genesung gefunden zu haben. Sir Francis Burdett hatte das Mittel an seiner Hand erprobt; Miss Matilda Christian und Mrs. Sharpe gaben an, nach künstlich erzeugten Wunden und Inhalationen Erleichterung verspürt zu haben. Andere Zeugen sprachen von Gicht, rheumatischen Schmerzen oder allgemeiner Hinfälligkeit. Diese Bekundungen wurden zu den Akten der Verteidigung genommen.

Nach mehreren Sitzungen fasste der Koroner die Rechtsfrage zusammen: Habe Long das erforderliche Wissen besessen und die gebotene Sorgfalt walten lassen, oder sei sein Verhalten als strafbares Verschulden anzusehen? Die Geschworenen zogen sich um fünf Uhr zurück und verkündeten um acht Uhr ein Verdikt auf fahrlässige Tötung gegen Long. Da dieser nicht anwesend war, erging Haftbefehl. Er stellte sich alsbald den Behörden und wurde gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt.

Das für den 18. September am Old Bailey anberaumte Strafverfahren musste vertagt werden, da wesentliche Zeugen der Anklage fehlten. Am 30. Oktober stand Long abermals vor Gericht. Der zuvor ermittelte Sachverhalt wurde vor den Schranken des Gerichts erneut aufgerollt; die Geschworenen erkannten ein zweites Mal auf fahrlässige Tötung. Long wurde bis zur Urteilsverkündung nach Newgate überstellt. Am darauffolgenden Montag verhängte der Gerichtshof eine Geldbuße von 250 Pfund zugunsten der Krone. Die Summe wurde sogleich beglichen, und man setzte ihn auf freien Fuß. Der Schuldspruch im Fall Cashin mündete nach Pelhams Bericht somit nicht in eine Freiheitsstrafe.

In dem hiervon getrennten Fall der Mrs. Colin Campbell Lloyd, der achtundvierzigjährigen Gattin eines Kapitäns der Royal Navy, eröffnete der Koroner die Verhandlung am 10. November, zwei Tage nach ihrem Tode. Sie hatte Long im Herbst konsultiert. Kapitän Lloyd berichtete, er habe seine Frau am 5. Oktober zu einem ersten Gespräch begleitet. Tags darauf kehrte sie zu Long zurück und unterzog sich in den Folgetagen Inhalationen; am 9. Oktober wurde ihre Brust zum ersten Mal eingerieben. Am 10. Oktober, so der Ehemann, wurde die Einreibung wiederholt, woraufhin ein schmerzhaftes Brennen einsetzte und man Long herbeirief. Dieser tat die Beschwerden als geringfügig ab und versicherte, dies werde vergehen. Tags darauf war die Haut gerötet, die Mitte der Brust schwarz gefärbt, und Mrs. Lloyd vermochte vor Pein weder zu essen noch zu schlafen.

Die Aussage des Kapitäns folgte den Maßnahmen, die er beobachtet haben wollte: Kohlblätter wurden auf die Wunde gelegt, Blasen bildeten sich, und man zimmerte ein Weidengestell, damit das Bettzeug den Körper nicht berühre. Als Long zurückkehrte, wehrte sich Mrs. Lloyd gegen jede weitere Einreibung. Er riet zu trockenem Leinen, um den Ausfluss aufzusaugen, rieb die dunkle Stelle mit einem Tuch ab und räumte schließlich ein, sie dürfe einen einfachen Umschlag verwenden. Kapitän Lloyd trug diese Szenen in tiefer Ergriffenheit vor. Die Chirurgen Vance und Campbell beschrieben ein ausgedehntes Geschwür und Gewebenekrosen; sie führten den Tod der Patientin am 8. November auf eine ätzende Substanz zurück, die auf die Brust aufgetragen worden sei. Die Sektion, so ihr Bericht, ergab keinerlei Leiden an Lunge oder Herz.

Der Koroner trug den Geschworenen auf zu befinden, ob Mrs. Lloyd infolge grober Unwissenheit oder grober Fahrlässigkeit ihres Behandlers oder aber eines natürlichen Todes gestorben sei. Die Geschworenenbank gelangte am folgenden Tag zu einem Verdikt auf fahrlässige Tötung und berief sich dabei auf »grobe Unwissenheit und andere Erwägungen«. Dieser Befund der Koroneruntersuchung stellte noch kein Urteil im Strafprozess dar. Am 19. Februar 1831 erschien Long vor dem Old Bailey, um sich für den Tod von Mrs. Lloyd zu verantworten.

Die Anklage rief die Aussagen des Kapitäns und der Wundärzte in Erinnerung. Die Verteidigung hielt dem entgegen, Long sei nach Auftreten der Wunde abgewiesen worden, und behauptete, erst die Behandlung Campbells habe den tödlichen Ausgang herbeigeführt. Long ergriff selbst das Wort: Er beteuerte, er hätte Mrs. Lloyd die Gesundheit wiedergegeben, wäre es ihm vergönnt gewesen, sie nur wenige Tage länger zu behandeln, und zieh die rivalisierenden Ärzte der Eifersucht. Das Gericht beschränkte die Zeugenaussagen der Patienten auf Longs allgemeinen Leumund, ohne ihnen zu gestatten, andere Einzelfälle darzulegen. Der Richter gab den Geschworenen auf zu prüfen, ob Long mit grober Verwegenheit oder strafbarer Unwissenheit gehandelt habe und ob sie überzeugt seien, dass der Tod aus der von ihm beigebrachten Wunde hervorgegangen sei.

Die Geschworenen zogen sich gegen halb neun Uhr zurück und kehrten etwa eine Stunde später mit einem Freispruch zurück. Diesmal ward Long im eigentlichen Kriminalprozess freigesprochen, ungeachtet des gegenteiligen Spruchs des Koroners. Er nahm seine Praxis wieder auf. Eine ehrabschneidende Veröffentlichung veranlasste ihn alsbald zu einer Verleumdungsklage; am 14. Juni 1831 drang er damit durch und erstritt hundert Pfund Schadenersatz. Pelham beschließt den Bericht mit einem Blick auf Longs Herkunft: Geboren zu Mallow als Kind einer Korbmacherfamilie, arbeitete er zunächst als Zeichner, ehe er sich in London als Heiler niederließ, wo er 1834 verstarb. Zwischen den beiden Affären war er zwei völlig entgegengesetzten Richtersprüchen begegnet: der Verurteilung zu einer Geldstrafe im Falle Catherine Cashins und dem Freispruch im Tode von Mrs. Lloyd.

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Der Bericht stützt sich im Wesentlichen auf das vollständige Kapitel über John St. John Long in der historischen Sammlung von Camden Pelham (1891), nach der HTML-Transkription des Project Gutenberg. Die Zeugenaussage Sweetmans nennt Catherine Cashin namentlich als die Verstorbene; eine zeitgenössische Verteidigungsschrift aus dem Jahre 1831, herausgegeben im Namen der »late Miss Catherine Cashin«, stützt diese Benennung, stellt jedoch in der Sache keine neutrale Quelle dar. Ein vereinzelter Satz der Zeugin Roddis, wonach die jüngere Miss Cashin am Morgen ihrer Aussage verstorben sei, begründet keine durchgehende Unsicherheit bezüglich der Identität der Dahingeschiedenen. Die Verfahren und Verdikte in den Sachen Cashin und Lloyd bleiben strikt getrennt. Pelhams Werk ist weder ein zeitgenössisches Gerichtsprotokoll noch eine medizinische Krankenakte. Die Bildunterschrift Campbell/Eglinton, die im Textfluss des Lloyd-Urteils erscheint, ist in der Transkription ausgewiesen und blieb bei der Sachverhaltsdarstellung unberücksichtigt.

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