Ein junger Knabe musste in Newgate vor die Reihe der Gefangenen treten und auf denjenigen weisen, der ihm Geld eingehändigt hatte. Er zeigte auf Lewis Houssart. Seiner Aussage nach hatte der Mann ihn beauftragt, die Mutter von Anne Rondeau herbeizuholen, und ihm geheißen, sie an einen Ort zu führen, an dem ein vornehmer Herr sie erwarte. Die Mutter war dorthin gegangen; niemand hatte nach ihr verlangt. Bei ihrer Rückkehr fand sie ihre Tochter tot auf. Dieses Kind, dessen zartes Alter die Chronisten verwunderte, sollte zum ausschlaggebenden Glied im Prozess um einen Mord werden, der Houssart zuvor bereits einen Freispruch eingebracht hatte.
Lewis Houssart stammte aus Sedan in der Champagne. Die Gerichtsnotiz schildert ihn als einen mittellosen Barbier in London, der seinen Kunden zuweilen zur Ader ließ. In dem Schriftstück jedoch, das er vor seinem Tode überreichte, zeichnete er ein anderes Bild von sich: Er rühmte sich einer chirurgischen Ausbildung, behauptete, nach abgelegter Prüfung von einem Kollegium in Amsterdam approbiert worden zu sein, und erklärte, lediglich die Seekrankheit habe ihn daran gehindert, als Wundarzt zur See zu fahren. Seinen Vater und seinen Bruder wusste er in Maastricht, seine beiden Schwestern in Frankreich, und er gab an, seit sieben oder acht Jahren in London gelebt zu haben. Dies waren seine eigenen Angaben; so wünschte er dem Gedächtnis der Nachwelt überliefert zu werden.
Er beteuerte, Anne Rondeau geliebt zu haben, die wie er aus demselben Orte stammte. Die Notiz weist sie als seine erste Ehefrau aus. Houssart schloss jedoch eine zweite Ehe, obgleich Anne noch am Leben war. In seinem schriftlichen Zeugnis berichtete er, Anne habe ihm, nachdem er sich von ihr abgewandt hatte, ein Geheimnis anvertraut: Sie sei nicht keusch geblieben, und dieser Fehltritt sei nicht ohne Folgen geblieben. Er gab an, ihr beigestanden zu haben, und hoffte, ihre Seele möge nach ihrem Ableben Frieden finden. Der Chronist hingegen legt nahe, der Mord an Anne sei während einer kurzen Abwesenheit Houssarts in der Nacht seiner Hochzeit mit der zweiten Frau verübt worden; er berichtet, das Rasiermesser habe der ersten Gattin die Kehle durchtrennt.
Houssart wurde zunächst verhaftet und wegen dieses Mordes vor dem Old Bailey angeklagt; die Geschworenen sprachen ihn jedoch aus Mangel an hinlänglichen Beweisen frei. Kurz darauf klagte man ihn der Bigamie an: Er setzte sich kaum zur Wehr, wurde für schuldig befunden und erklärte, wenig darum zu geben, seinen Ruf in dieser Hinsicht zu wahren. Er behauptete, wo keine Schuld sei, gebe es auch keine Schande, und berief sich auf den Glauben seiner ersten Frau – die er eine Sozinianerin nannte –, um geltend zu machen, dass er ihr gegenüber nicht an die gewöhnlichen Pflichten gebunden gewesen sei. Dies waren seine eigenen Worte und Rechtfertigungen, aufgezeichnet von einer Chronik, die solche Lehren streng verurteilte.
Solomon Rondeau, Bruder und Erbe der Ermordeten, strengte daraufhin ein Privatstrafverfahren an, das die Quelle als »Appeal« bezeichnet. Ein erstes Verfahren wurde wegen eines Formfehlers niedergeschlagen, woraufhin eine neue Klage gegen Houssart erhoben wurde, bei der vor dem Old Bailey sechs Rechtsfragen verhandelt wurden. Der Chronist berichtet, dass folgende Umstände im Prozess zutage traten: Während des Mahles im Hause seiner zweiten Frau sei Houssart plötzlich zusammengezuckt und habe ein erschrockenes Wesen gezeigt. Ein kleiner Knabe sagte aus, der Angeklagte habe ihm Geld gegeben, damit er Annes Mutter abhole, indem er ihr vorspiegle, ein vornehmer Herr lasse nach ihr rufen. Von dem bezeichneten Ort zurückgekehrt, ohne jemanden angetroffen zu haben, betrat die Mutter das Haus ihrer Tochter und fand sie ermordet vor.
Die Mutter war zunächst ungehalten darüber gewesen, dass das Kind sie vergeblich in die Ferne geschickt hatte; die Entdeckung von Annes Tod ließ diesen Unmut jedoch alsbald verfliegen. Der Knabe, der noch in sehr jungem Alter stand, wurde vor die Häftlinge in Newgate geführt. Er erkannte Houssart als den einzigen Mann wieder, der ihm Geld für diesen Botengang gegeben hatte. Die Chronik erwähnt überdies mehrere Indizien, die sie als bekräftigend bezeichnet, ohne sie sämtlich im Einzelnen aufzuführen. Auf dieses Gesamtbild gestützt, sprachen die Geschworenen ihn des Mordes schuldig. Houssart verwahrte sich gegen den Spruch des Gerichts, beharrte darauf, man könne ihn wohl strafen, ohne ihn dadurch schuldig zu machen, und tat ansonsten wenig, um seine Sache weiter zu verteidigen.
Zu Beginn seiner Haft las, betete und meditierte Houssart dem Verfasser zufolge mit dem Anschein tiefster Bekümmernis. Nach seiner Verurteilung beschreibt der Chronist einen merklichen Wandel an ihm: Er sprach mit Erbitterung über das Gericht und äußerte im Trakt der Verurteilten sein Bedauern darüber, die britische Justiz nicht noch schärfer angeprangert zu haben. Seine Mitgefangenen hörten ihn mit John Shepherd scherzen, als die Funken des Kohlenfeuers emporstoben; er wünschte, es möchten ebenso viele Kugeln sein, um die Gefängnismauern niederzureißen, auf dass er wie Simson sterben könne.
Die Berichte über seine letzten Tage sind widersprüchlich. Zu manchen Zeiten verwarf er die Lehren von der leiblichen Auferstehung und der ewigen Verdammnis, indem er Einwände gegen die Verwandlung des Körpers nach dem Tode vorbrachte. Zu anderen Zeiten sprach er von der Vorsehung, räumte ein, sich mancher Verfehlungen schuldig gemacht zu haben, und erbat die Gebete eines Geistlichen. Die Chronik stellt diese Äußerungen als moralischen Wankelmut dar; sie bezeugen zumindest, dass die Menschen um ihn her bald seine Glaubensverweigerung, bald Worte religiöser Ergebung vernahmen.
Sein Bruder, der auf die Nachricht von dem Urteilsspruch hin aus Holland herbeigeeilt war, besuchte ihn, um ihm Trost zu spenden. Der Verfasser versichert, Houssart habe diesen Schritt mit Kälte aufgenommen und über den Tod Annes sowie über sein eigenes Schicksal mit solcher Leichtfertigkeit gesprochen, dass der Bruder, durch dieses Betragen tief gekränkt, wieder abreiste. Später zeigte sich Houssart von dem Gedanken an den Schmerz gerührt, den seine Hinrichtung seinem Vater bereiten würde, der im Alter von beinahe neunzig Jahren stand; Zeugen sahen ihn weinen. Diese Tränen vermochten ihn jedoch nicht dazu zu bewegen, den Mord einzugestehen.
Da er Franzose war und der englischen Sprache nur unvollkommen mächtig, rief man einen Geistlichen der französischen reformierten Kirche zu ihm. Houssart empfing ihn mit maßvoller Höflichkeit und willigte gern ein, dass er bete, geriet jedoch in Zorn, sobald das Bekenntnis seiner Schuld von ihm gefordert wurde. Am Vorabend der Hinrichtung lauschte er aufmerksam einer Predigt, die seinem Falle gewidmet war, weigerte sich jedoch abermals, den Mord zuzugeben. Am Abend versicherte er dem Geistlichen, an Gott und die Auferstehung zu glauben; als die Anwesenden von Reue sprachen, bat er sie inständig, sich an das Gebet zu halten und ihn nicht länger wegen seiner Unschuld zu peinigen.
Er hatte sich erkundigt, wo ein Aufschub zu erwirken sei, und erfahren, dass diese Entscheidung im Ermessen der Anverwandten seiner Frau liege – eben jener Personen, die das Verfahren betrieben hatten. Am Morgen der Hinrichtung empfand er es als herbe Kränkung, dass man ihm das Abendmahl ohne vorherige Beichte verweigerte, eine Bedingung, die der Geistliche als zwingende Vorschrift des Kirchenrechts darlegte. Houssart blieb standhaft: Er wolle lieber ohne Sakrament sterben, als eine Tat zu bekennen, von der er nichts wisse. Auf dem Karren, der ihn zur Richtstätte führte, mischten sich seine Unschuldsbeteuerungen mit kurzen Gebeten, in denen er um Vergebung für seine zahlreichen Sünden flehte.
Am Ende dieser Fahrt erbleichte er und fühlte sich unwohl. Die Geistlichen weigerten sich, an seiner Seite zu beten, solange er den Mord nicht bekenne; er erwiderte, er werde nichts aussprechen, wovon er nichts wisse, und hieß sie aufhören, ihn zu quälen. Dennoch übergab er dem Prediger von Newgate ein Schriftstück, in dem er sein Alter mit vierzig Jahren angab, auf seine Zeit in Sedan, Amsterdam und Maastricht zurückblickte und die Begegnung mit Anne schilderte. Ein Mordbekenntnis enthielt es nicht. Er hielt darin fest, sie habe ihm ihr Geheimnis anvertraut und er habe ihr geholfen; er wünsche, ihre Seele möge in Frieden ruhen.
So starb Houssart, indem er bis zuletzt seine Unschuld in jener Sache verfocht, die ihn auf das Schafott gebracht hatte – nachdem er zuvor aus Mangel an Beweisen freigesprochen und wegen Bigamie verurteilt worden war. Die Untersuchung hatte sich auf das Kind gestützt, das ihn wiedererkannte, auf den Botengang, zu dem Annes Mutter verleitet worden war, und auf die weiteren, den Geschworenen vorgetragenen Umstände; der Verurteilte hingegen überantwortete dem Geistlichen einen Lebensbericht, der von seiner Liebe und seinem Beistand für die erste Gattin zeugte. Das Urteil stand fest. Houssarts letzte geschriebene Worte vermochten es nicht zu erklären: Sie bestritten seine Rechtmäßigkeit.
