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Justiz & Skandale · England

Das letzte Wort des Majors Oneby

Nach einem Streit am Spieltisch der Castle Tavern verletzt Major John Oneby seinen Kontrahenten Gower mit dem Degen tödlich. Ein Sonderurteil hält seine Drohungen fest; fast zwei Jahre lang debattiert die King’s Bench über den Tatbestand des Mordes. Kurz vor der Hinrichtung stirbt Oneby im Kerker.

Mitten in der Nacht öffnet sich nach dem Klirren von Klingen die Tür zu einem Gemach der Castle Tavern. Die Männer, die eintreten, finden Major John Oneby vor: Mit der linken Hand hält er Gower, in der Rechten führt er seinen Degen; Gowers Waffe liegt am Boden. Gower sackt fast im selben Augenblick zusammen. Oneby beteuert, ihn nicht verwundet zu haben, doch das Blut dringt bereits durch dessen Weste. Der Zwist hatte an einem Spieltisch seinen Anfang genommen, inmitten einer Gesellschaft, die sich kurz darauf bereits versöhnt glaubte.

Oneby war kein junger Soldat, der tags zuvor erst in London eingetroffen wäre. 1677 zu Barnwell in Leicestershire als Sohn eines Advokaten geboren, genoss er das Wohlwollen von Sir Nathan Wright, dem Lord Keeper, dessen Nichte sein Vater geheiratet hatte; diese Protektion verschaffte Oneby das Amt eines Schleppenträgers, das er in der Hoffnung auf weiteren Aufstieg ausübte. Später erwarb er ein Offizierspatent und focht unter den Fahnen des Herzogs von Marlborough. Ein Duell in Brügge endete mit dem Tod seines Gegners; der Major wurde vor ein Kriegsgericht gestellt und freigesprochen. In Port Royal auf Jamaika lieferte er sich ein Gefecht mit einem anderen Offizier, der schwer verwundet wurde und nach mehrmonatigem Siechtum verstarb. Nach dem Frieden von Utrecht kehrte Oneby mit Halbsold nach England zurück.

In London verkehrte er in den Spielhäusern und trug Karten wie Würfel stets in den Taschen. Eines Abends beschloss eine Runde von Herren in einem Kaffeehaus zu Covent Garden, die Partie in der Castle Tavern in der Drury Lane fortzusetzen. Herr Hawkins weigerte sich zu spielen. Herr Rich fragte, wer ihm drei halbe Kronen halten wolle; Gower legte scherzhaft drei Halbpenny-Münzen hin. Oneby bedachte ihn mit Schmähungen und schleuderte eine Flasche nach ihm. Gower erwiderte den Wurf mit einem Glas. Beide Männer zogen den Degen, doch Rich trat dazwischen, und die Gesellschaft wähnte den Hader beigelegt.

Gower schlug daraufhin vor, die Zwietracht gütlich beizulegen, erinnerte jedoch daran, dass Oneby den Streit begonnen habe. Der Major erklärte, er werde sein Blut fordern, und beschuldigte Hawkins, den Zwist geschürt zu haben. Hawkins entgegnete, er stehe ihm Rede und Antwort, sollte er ihm etwas zu sagen haben. Oneby erwiderte, er habe »zuvor noch einen anderen vor sich«. Kurz nach drei Uhr morgens verließ Hawkins die Runde. Oneby stand auf, rief Gower beiseite und forderte ihn auf, in ein Nebenzimmer zu treten. Sie schlossen die Tür hinter sich.

Die Zeugen sahen den eigentlichen Stoß nicht: Sie hörten das Aneinanderschlagen der Klingen und brachen die Tür auf. Als ein Gefährte dem Major zurief, er fürchte, er habe ihn getötet, erwiderte Oneby, er hätte dies vermocht, wenn er es gewollt hätte, doch habe er ihn lediglich erschrecken wollen. Er fügte hinzu, selbst wenn Gower in der Hitze des Augenblicks gestorben sei, werde ihn das Gesetz schützen; ein Mord im Zuge eines verabredeten Treffens stelle sich gänzlich anders dar. Borrow überliefert diese Worte im Nachhinein als Zeugnis dessen, was Oneby an Ort und Stelle geäußert haben soll.

Der Wundarzt stellte eine tiefe Wunde fest: Die Klinge war durch die Eingeweide gedrungen. Gower verstarb am folgenden Tag. Oneby wurde festgenommen und nach Newgate überstellt. Bei der Verhandlung stießen die Geschworenen auf Ungewissheiten. Statt eines einfachen Spruchs fällten sie ein Sonderurteil, ein sogenanntes Special Verdict, und übertrugen den Richtern die Entscheidung darüber, wie das Gesetz auf den festgestellten Sachverhalt anzuwenden sei. Der Fall fand keine rasche Lösung: Nahezu zwei Jahre verharrte der Major im Kerker, da die Richter nicht zusammenkamen, um ihr Gutachten abzugeben.

Dieser Ungewissheit überdrüssig, verlangte Oneby, dass seine Verteidiger gehört würden. Auf einen Habeas-Corpus-Beschluss hin wurde er vor die King’s Bench geführt; das Gericht bestellte ihm zwei Rechtsbeistände, einen Solicitor und einen Schreiber. Einige Tage darauf vernahmen die Richter die Anwälte der Krone sowie jene des Majors und kündigten an, das Kollegium der übrigen Richter zu Rate zu ziehen. Nach Newgate zurückgekehrt, stiftete Oneby dem Schließer ein Mahl im Crown and Anchor am Strand. Glaubt man Borrow, so hatten die Ausführungen seiner Verteidiger ihn mit solcher Zuversicht erfüllt, dass er an seiner baldigen Freilassung kaum noch zweifelte.

Die Richter traten in der Halle von Serjeants’ Inn zusammen. Die Beratungen nahmen einen vollen Tag in Anspruch; währenddessen zechte und tafelte Oneby mit Freunden in Newgate und rühmte sich, dem Urteil sicher zu entgehen, im festen Glauben, als Ehrenmann gehandelt zu haben. Nach weiteren Erörterungen teilte ein Besucher Oneby mit, elf Richter hätten sich gegen ihn ausgesprochen. Der Major richtete Bittschreiben an mehrere Richter und vornehme Persönlichkeiten, blieb jedoch ohne Antwort. Die Furcht nahm greifbare Gestalt an, als der Kerkermeister ihm eröffnete, man müsse ihm schwerere Eisen anlegen und ihn verlegen, es sei denn, er bezahle einen Mann, der in seiner Zelle Wache halte. Bei der folgenden Zusammenkunft verkündete ihm Lord Raymond, die Richter seien einhellig zu dem Schluss gelangt, dass er eines Mordes schuldig sei. Raymond hob hervor, dass Onebys überlieferte Drohung, nach Gowers Blut zu trachten, bei diesem Beschluss schwer zu seinen Lasten gewogen habe. Oneby leugnete, jene Worte gesprochen zu haben; man beschied ihm, sie stünden bindend im Sonderurteil.

Er flehte die Richter an, sich beim König für ihn zu verwenden. Lord Raymond entgegnete, dies stehe nicht in ihrer Macht; er müsse auf anderem Wege um Gnade ersuchen. Wenige Tage später wurde das Todesurteil gesprochen und die Hinrichtung angeordnet. Seine Freunde und Verwandten versuchten, eine Begnadigung zu erwirken, doch blieben ihre Schritte, so Borrow, ohne Erfolg.

Im Jahre 1729, als der Tag der Hinrichtung herannahte, begab er sich am Samstag gegen zehn Uhr zur Ruhe. Am Sonntag gegen vier Uhr morgens erwacht, verlangte er nach einem Glas Branntwein mit Wasser, sodann nach Papier und Tinte. Er schrieb an seinen Vetter, man möge dem Schließer eine halbe Guinee und dem Wächter in seiner Kammer fünf Schillinge zukommen lassen, und fügte hinzu, beide hätten viel Beschwer mit ihm gehabt. Darauf bat er darum, ihn ruhen zu lassen, ehe die am Vormittag erwarteten Freunde einträfen. Als sein Diener einige Stunden später die Zelle betrat, fragte Oneby, wer ihn begleite: »Wer ist da, Philip?« Dies waren seine letzten Worte. Ein Besucher trat an das Lager und gewahrte eine tiefe, mit einem Federmesser beigebrachte Wunde am Handgelenk. Man rief den Wundarzt herbei, doch Oneby war bereits verschieden.

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Borrow berichtet von einem früheren tödlichen Duell in Brügge, einer zweiten Auseinandersetzung in Port Royal sowie der Londoner Affäre um Gower. Diese Begebenheiten werden ausdrücklich unterschieden. Die Worte über das geforderte Blut Gowers werden vom Chronisten überliefert und im Sonderurteil juristisch fixiert; das genaue Datum der anberaumten Hinrichtung nennt der Text nicht.

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