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Justiz & Skandale · Frankreich

Das Messer von Poully

Poully-le-Monéal, 19. Juni 1832. Nur zehn Tage nach ihrer Hochzeit bricht Jeanne Desroches, bewaffnet mit einem Messer, zu ihrer Familie auf. Ihre Mutter, ihre zweijährige Nichte, die Witwe Georges sowie der siebenjährige Sohn einer Nachbarin finden den Tod; die Mutter des Knaben überlebt ihre Verletzungen schwer gezeichnet. Beim Verhör gesteht Jeanne die Taten, doch ihre Beweggründe bleiben widersprüchlich. Zeitgenössische Ärzte erkennen darin eine seelische Umnachtung; die Geschworenen entscheiden dennoch auf vorsätzliche Tötung und Vorbedacht, billigen ihr jedoch mildernde Umstände zu. Das Urteil lautet auf zehn Jahre Zwangsarbeit.

Zehn Tage nach ihrer Hochzeit verließ Jeanne Desroches ihren Gatten, versehen mit einem Messer. Sie gab vor, ihre Verwandten besuchen zu wollen, die eine Wegstunde von Pommiers entfernt lebten. Unterwegs betrat sie das Haus ihrer Schwester: Die Erwachsenen waren abwesend, zwei Kinder schliefen in einer Kammer, und ihre Großmutter ruhte im Nebenzimmer. Jeanne stieß ihrer zweijährigen Nichte Claudine das Messer in den Hals. Ein einziger Schrei rüttelte die alte Frau auf. Als diese herbeieilte, lag das Kind bereits im Sterben; Jeanne war geflohen.

Es geschah am 19. Juni 1832. Am 9. desselben Monats hatte Jeanne einen gewissen Corget, einen Bürger von Pommiers, geheiratet, und am Morgen jenes verhängnisvollen Tages war der Mann in aller Frühe aufgestanden, um seiner Arbeit nachzugehen. Sie kündigte ihm an, sich nach Poully-le-Monéal begeben zu wollen, wo ihre Familie ansässig war. Er legte keinen Widerspruch ein. Sie brach auf und steckte ein Messer zu sich. Der Chronist Champagnac bemerkt, sie habe später beteuert, einzig den Vorsatz gehegt zu haben, ihre Mutter zu töten, keineswegs aber, so viele Opfer zu fordern. Der Weg begann als ein scheinbar alltäglicher Besuch und endete binnen weniger Stunden in einer blutigen Tragödie in den Häusern ihrer Nächsten und Nachbarn.

Jeanne zählte siebenundzwanzig Jahre. Vor ihrer Verehelichung lebte sie bei ihrer Mutter, der Witwe Desroches, und genoss den Ruf eines sanftmütigen, frommen Wesens, das sich stets aufopferungsvoll um das Wohl anderer bemühte. Eine ihrer Schwestern hatte einen Mann namens Champart geheiratet und gebar zwei Kinder; Jeanne selbst hatte nun Corget geehelicht. In der Nachbarschaft wohnte zudem eine betagte, arme Frau, welcher Jeanne gerne beigestanden hatte, sowie eine Nachbarin, die sie während einer schweren Krankheit pflegte. Diese Vertrautheit ließ die Verwunderung nach den Morden nur umso größer werden: Die Opfer stammten ausnahmslos aus dem Kreis derer, denen sie vordem Hilfe geleistet hatte.

Während Claudines Großmutter zum Kinde eilte, ging Jeanne schnurstracks zum Anwesen ihrer Mutter. Die Witwe Desroches befand sich im Stall, wo sie zwei kleine Hacken zurechtlegte. Sie wechselten einen Gruß; daraufhin stieß die Tochter ihre Mutter zu Boden und stach mit dem Messer auf sie ein. Hernach griff sie nach einer der Hacken und schlug ihr damit auf den Kopf. Die Wunden waren derart entsetzlich, dass die Wundärzte später mehrfache Knochenbrüche feststellten. Die Mutter, die Jeanne nach dem Hinscheiden des Vaters noch mit zärtlicher Fürsorge gepflegt hatte, ward ihr zweites Opfer.

Jeanne stieg in den ersten Stock hinauf. Sie zerschlug Flaschen, einen hölzernen Mörser und eine Lampe; sie zerfetzte Bücher voll Gebeten und frommen Unterweisungen, sodann zerriss sie die Kleider und das Gewand ihrer Schwester. Die Fetzen türmte sie mitten in der Kammer auf. Die Schriften, die sie der Vernichtung weihte, waren von derselben Art wie jene, in denen sie in den vorangegangenen Monaten fast unablässig gelesen hatte, während sie von der quälenden Furcht heimgesucht wurde, verdammt zu sein.

Das Nachbarhaus gehörte Claudine Brondel, der Witwe Georges. Jeanne stieg deren steile Holztreppe empor und rief, sie müsse sie sprechen. Als die Greisin sie blutüberströmt erblickte, fragte sie: „Wem siehst du nur ähnlich?“ Jeanne stürzte auf sie ein und fügte ihr Wunden an Haupt, Hals und Fingern zu. Um den Ringen ein Ende zu setzen, stieß sie die Alte die Treppe hinab und ergriff die Flucht. Champagnac zählt die Witwe Georges zu den vier Todesopfern dieses Tages.

Von dort begab sich Jeanne zur Witwe Dorneron, die mit ihrem siebenjährigen Sohne in einer Kammer weilte. Von der Schwelle aus rief Jeanne ihr zu, auf der Gasse erhebe sich Geschrei, sie solle nachsehen. Die Mutter eilte in ein angrenzendes Zimmer, dessen Fenster zur Straße ging. Da schlüpfte Jeanne in die Kammer und stach mit dem Messer auf das Kind ein. Eine tiefe Wunde erwies sich als tödlich. Auf die Jammerrufe des Knaben stürzte die Mutter herbei – zu spät, um ihn zu retten.

Jeanne trachtete danach, auch die Witwe Dorneron niederzustrecken. Sie brachte ihr einen leichten Schnitt am Halse bei und biss sie in die Finger. Die Mutter wehrte sich jedoch mit solcher Kraft, dass es Jeanne misslang, sie zu überwältigen. Schließlich ließ Jeanne von ihr ab, floh und kehrte in das Haus ihrer Mutter zurück. Sie stieg in den Keller hinab. Dort verbarg sie das Messer, indem sie den oberen Spund eines Fasses herauszog; daraufhin riss sie den unteren Zapfen heraus. Der Wein strömte über den Boden.

Die Witwe Dorneron hatte beobachtet, wie sie im Keller verschwand. Sie rief die Nachbarn herbei; Männer und Frauen strömten zusammen und umstellten das Gehöft. Als Jeanne herauszukommen suchte, um zu entfliehen, ward sie überwältigt. Der Bürgermeister, der Friedensrichter, der königliche Prokurator, Wundärzte und Gendarmen wurden herbeigeholt. Die Untersuchung sollte den Hergang der Taten lückenlos klären; galt es doch auch, den Gemütszustand der jungen Frau zu ergründen, deren Gebaren und Reden ihre Nächsten schon zuvor beunruhigt hatten.

Am 19. Juni vor dem königlichen Prokurator und den Ärzten verhört, gestand Jeanne ihre Handlungen ein. Sie gab an, Pommiers mit der Absicht verlassen zu haben, ihrer Mutter das Leben zu nehmen, nicht aber, so viele Menschen zu töten. Sie nannte zweierlei Beweggründe: Sie glaubte, ihre Mutter habe stets die Schwester bevorzugt; überdies habe ihr das Lesen der Erbauungsbücher die Furcht vor der ewigen Verdammnis eingeflößt. Die Ärzte vermerkten, ihr Puls habe heftig geschlagen, ihre Antworten seien jedoch klar und ihr Gedächtnis treu gewesen. Sie fanden damals weder im körperlichen Befund noch in ihren Äußerungen ein Merkmal des Wahnsinns und verlangten eine längere Beobachtung.

Der Untersuchungsrichter verhörte sie am 21. Juni aufs Neue. Ihre Worte von zwei Tagen zuvor schwankten zwischen Reue und Verstocktheit: Sie hatte gesagt, sie würde es wieder tun, es reue sie nicht, wenngleich sie einräumte, ihre Mutter habe den Tod nicht verdient. Am 21. weinte sie, als die Rede auf jene Mutter kam, „die sie so sehr geliebt habe“, und ward weich beim Gedenken an den kleinen Dorneron. Sie rief: „Das arme Kind! Er war so holdselig!“ und brach ab. Weder ihr Verhältnis zu den Opfern noch ihre Antworten ließen sich auf eine einzige Erklärung zurückführen.

Sie berichtete ferner, die Gebetbücher hätten sie gemartert: Je mehr sie las und betete, desto gewisser dünkte sie sich der Verdammnis; sie schlief übel und träumte von wilden Tieren. Zuweilen sprach sie von einer „Regung“ in der Schulter, von einem jähen Blutandrang, oder sie beteuerte, gar nicht gewusst zu haben, was sie tat. Der Verdacht der Verdammnis, die schlaflosen Nächte und die Wesensveränderungen waren bereits vor der Hochzeit ihrer Schwester Marie und anderen Zeugen aufgefallen. Champagnac setzte dies in Bezug zu den Schandtatakten und der Zerstörung der frommen Bücher.

Drei Ärzte aus Villefranche untersuchten Jeanne sodann im Gefängnis. In ihrem Gutachten erachteten sie es für möglich, dass eine anhaltende Melancholie ihr Gehirn zerrüttet und ihre Seelenkräfte verwirrt habe; sie schlugen die Begriffe der religiösen Monomanie oder Dämonomanie vor, um ihre Handlungen zu deuten. Diese Benennungen entsprachen der medizinischen Lehre der Epoche. Die Verteidigung berief sich darauf, während die Anklagebehörde die Taten den Geschworenen unterbreitete; Jeanne blieb in Haft, und der Rechtsgang nahm seinen Lauf.

Anfang August änderte sich ihr Verhalten im Gefängnis von Roanne zu Lyon jähling. Nach einer ruhigen Frist, die nur zuweilen von nächtlichem Grauen unterbrochen worden war, fiel sie über die Mitgefangenen her. Sie trug keine Waffe; die Schließer bändigten sie und warfen sie in ein Verlies. Nachts schrie sie laut und schlug, so berichtet die Chronik, den Kopf gegen die Mauer, wobei sie sich schwere Wunden beibrachte. Als ihr Anwalt ihr diesen neuen Ausbruch vorhielt, fragte sie ihn, ob sie denn diesmal weit mehr Unheil gestiftet habe als beim ersten Mal.

Rechtsanwalt Margerand suchte sie häufig auf und war, ihren Erwiderungen nach, von ihrem Wahnsinn überzeugt. In seinem Plädoyer verfocht er den Standpunkt, man müsse sie verwahren und unter Aufsicht stellen, statt sie auf das Schafott zu führen. Die Chronik neigt seiner Ansicht zu und erblickt im Urteil der Geschworenen ein Zaudern: Sie bejahten die Fragen nach vorsätzlicher Tötung und Vorbedacht, erkannten aber mit einer Mehrheit von mehr als sieben Stimmen auf das Vorliegen mildernder Umstände.

Jeanne Desroches ward zu zehn Jahren Zwangsarbeit verurteilt, ohne Prangerstrafe, sowie zur Tragung der Gerichtskosten.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Kapitel VIII41 vollständig eingesehen (3.748 Wörter gemäß Zählung des Quellennachweises; SHA-256 verifiziert). Champagnac eröffnet die Abhandlung mit einem Plädoyer zugunsten der Monomanie und macht sich die Haltung der Verteidigung zu eigen, berichtet jedoch zugleich über das bejahende Verdikt der Geschworenen bezüglich vorsätzlicher Tötung und Vorbedachts. Seine Schilderung Jeannes vor der Heirat sowie die Zitate aus den Verhören beruhen auf Angaben des Chronisten und der von ihm angeführten Zeugen. Das erste ärztliche Gutachten verneinte eine Geisteskrankheit; drei später hinzugezogene Ärzte erwogen eine „religiöse Monomanie“ oder „Dämonomanie“ – zeitgenössische Konzepte des 19. Jahrhunderts, keine modernen Diagnosen. Jeanne gestand die Taten, behauptete, sie habe lediglich ihre Mutter töten und nicht so viele Opfer fordern wollen, und nannte Motive, die familiäre Eifersucht mit religiösen Ängsten mengten; ihre Aussagen vom 19. und 21. Juni weisen Diskrepanzen auf. Champagnac zählt vier Tote: Seine Schilderung belegt das Ableben Claudine Champarts, der Mutter Desroches und des Knaben Dorneron und berichtet, dass die Witwe Georges bei den Angriffen die Treppe hinabgestürzt wurde. Das Urteil lautete auf vorsätzliche Tötung und Vorbedacht unter Zubilligung mildernder Umstände; die verhängte Strafe betrug zehn Jahre Zwangsarbeit ohne Pranger nebst Kosten. Über das spätere Schicksal der Verurteilten schweigt die Quelle.

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