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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Vereinigtes Königreich

Das offene Fenster

Einem der Lehrmädchen war die Flucht aus dem Hause bereits geglückt. Dennoch bedurfte es erst des Blicks eines Nachbarn durch ein offenes Glasdach auf Mary Clifford, ehe man endlich nach ihrem Verbleib forschte.

Erst musste ein Fenster geöffnet werden, damit die Nachbarschaft Mary Clifford überhaupt gewahr werden konnte. Man hatte im überdachten Hofe der Eheleute Brownrigg ein Schwein eingesperrt; da der Gestank unerträglich ward, brach man eine Luke in das Glasdach. Durch diese Öffnung erblickte der Gehilfe des benachbarten Bäckers eine am Boden liegende Gestalt. Er vernahm ein Stöhnen. Er rief hinab, ohne eine verständliche Antwort zu erhalten, und warf schließlich einen Gegenstand hinunter, um Aufmerksamkeit zu erregen. Das Wesen, das da unter ihm wimmerte, war ein Kind.

Der Dienstbote verständigte seinen Herrn, welcher seinerseits die Aufseher des Kirchspiels in Kenntnis setzte. Diese erschienen vor Ort und verlangten, man möge ihnen Mary vorführen. James Brownrigg erwiderte, sie weile auf dem Lande. Sobald jemand an ihre Pforte klopfte, gewann das Haus augenblicklich den Schein eines Ortes zurück, an dem sich für alles eine schickliche Erklärung fand.

Wir schreiben den Sommer 1767 zu London. Ehe wir diesen Männern über die Schwelle folgen, gilt es, den Blick auf eine andere Pforte zu lenken, welche eines der Lehrmädchen bereits erfolgreich durchschritten hatte. Die Rechtssache hätte schon früher ihren Lauf nehmen können.

Ein Haus, darin man Kinder in die Lehre gab

Elizabeth Brownrigg übte das Gewerbe einer Hebamme aus. Sechzehn Kinder hatte sie zur Welt gebracht; drei davon lebten noch, als ihr der Prozess gemacht wurde. Joseph Moore, der Geistliche, welcher sie im Gefängnis aufsuchte und die Niederschrift seiner Unterredungen drucken ließ, spricht ihr weder die Zuneigung zu ihrer Familie noch den Ruf einer gewissenhaften Praktikerin ab. Das Kirchspiel St. Dunstan-in-the-West hatte ihr die armen Wöchnerinnen seines Armenhauses anvertraut. So genoss sie in einem Amte, das einiges Vertrauen heischte, ein Ansehen, aus dem die ihr übergebenen Lehrmädchen freilich nicht den geringsten Schutz schöpfen sollten.

Der Gatte war Klempner. In ihr Haus am Flower-de-Luce Court, unweit der Fleet Street, gelangten nacheinander Mary Mitchell, Mary Jones und Mary Clifford. Die erste und die dritte unterstanden der Fürsorge von Whitefriars; Jones entstammte dem Findelhaus, dem Foundling Hospital. Drei Mädchen, drei Schicksale, welche die Akten erst von jenem Augenblicke an bewahren, da ihr Dasein hinter jener Hausnummer verschlossen wurde. Man darf sie keineswegs verwechseln: Eine entkam, die andere trat als Zeugin auf, die dritte fand den Tod.

Die Verdingung setzte voraus, dass ein Kind die Arbeit erlernte und bei seinen Dienstherrn den notdürftigen Unterhalt empfing. In dem von Moore aufgezeichneten Bericht wachsen die Anforderungen, während die Zuteilungen an Speise schwinden. Die Last der Arbeit wird mit schwindenden Kräften drückender; das Unvermögen, sie zu verrichten, liefert alsdann den Vorwand zur Züchtigung. Ein solcher Zirkel bedarf keines außerordentlichen Zornesausbruchs, um fortzubestehen. Es genügt, dass dieselbe Person, welche die Befehle erteilt, zugleich über das Vergehen urteilt, das Strafmaß festsetzt und bestimmt, was der Verurteilten an Nahrung gereicht werden soll.

Mary Jones gelang es, während des Schlafes der Herrschaft des Hausschlüssels habhaft zu werden. Sie entwich und floh zurück ins Findelhaus. Dort legte sie Zeugnis ab über die erlittenen Misshandlungen. Ihre Schilderung besaß hinreichend Gewicht, um ein Einschreiten beim Chamberlain of London zu veranlassen; der Lehrvertrag wurde gelöst. Sie kehrte nicht in jenes Haus zurück.

Einem Mädchen war es somit geglückt, Gehör bei Erwachsenen zu finden. Doch die für sie errungene Befreiung bot den Zurückgebliebenen keinerlei Schutz. Ein Kontrakt war zerrissen worden; die Pforte der Brownriggs schloss sich umso unerbittlicher über den anderen.

Was verborgen bleiben sollte

Mary Clifford bot sich kein solcher Ausweg. Die Entbehrungen hatten sie dazu getrieben, den Schrank zu erbrechen, in dem die Lebensmittel verwahrt wurden. Brownrigg nahm diesen Versuch, den Hunger zu stillen, zum Anlass für neue Strafen. Moore berichtet in der Folge von Nächten in einem finsteren Verschlag unter der Treppe, von dürftigstem Lagerstatt, von tagelanger Fron und dem Eingesperrtsein bei Abwesenheit der Dienstherren. Mary Mitchell teilte einen Teil dieser Qualen. Sie überlebte und vermochte vor Gericht auszusagen.

Es wäre ein Leichtes, an dieser Stelle die Werkzeuge und Wunden aneinanderzureihen. Die Gerichtsakten sind voll davon. Doch besagen sie weniger als die schlichte Unmöglichkeit alltäglichster Verrichtungen: eine Mahlzeit einzunehmen, in einem Bette zu ruhen, ins Freie zu treten, um Beistand zu flehen. Der Verschlag, die Stricke und die Verweigerung von Nahrung dienten allein dazu, die Kinder unter einer Gewalt zu halten, der sie nicht zu entrinnen vermochten. Hier handelte es sich nicht um eine einzelne Züchtigung, die ein unseliges Ende genommen hätte. Die Zeit selbst war zum Werkzeug der Peinigung geworden.

Die vom Seelsorger überlieferte Aussage Brownriggs räumt die Misshandlungen ein, wenngleich sie gewisse Einzelheiten aus Mitchells Zeugnis bestreitet. Überdies trachtete sie danach, ihren Gatten zu schützen. Sie beteuerte, er habe vom Verwendungszwecke eines auf ihr Geheiß angebrachten Hakens nichts gewusst; hingegen räumte sie ein, ihr Sohn John habe die Mädchen auf ihren Befehl hin geschlagen. Diese Unterscheidungen stammen von ihr selbst. Nimmt man sie als bloße Einlassungen hin, lässt sich ihre Verteidigung vernehmen, ohne ihr deshalb sogleich das Richteramt über ihre gesamte Familie zu übertragen.

Als die Öffnung des Glasdaches den Blick des Nachbarn anzog, vermochte sich Mary Clifford schon nicht mehr verständlich zu machen. Es bedurfte eines anderen, der hinsah, anrief, beharrte und Kunde gab. Das Fenster blickte auf einen Londoner Hinterhof; vor allem aber öffnete es den Zugang zu Menschen, die willens waren, Rechenschaft zu fordern.

Zeigt uns Mary

Die Beauftragten des Kirchspiels gaben sich mit der Beteuerung, das Kind weile auf dem Lande, nicht zufrieden. James Brownrigg verwahrte sich gegen ihr Eindringen, ließ einen Advokaten rufen und stieß Drohungen aus. Man stellte Nachforschungen an, vermochte das Mädchen jedoch nicht sogleich zu entdecken. Der Herr des Hauses besaß noch jenen beträchtlichen Vorteil: Die Eindringlinge wussten zwar, wen sie suchten, er allein aber wusste, wo sie lag.

Schließlich setzten sie ihn fest. Erst da, so Moores Bericht, gab er Mary heraus. Das Versprechen eines ländlichen Aufenthaltes stürzte vor dem Anblick jener Gestalt in sich zusammen, deren Fehlen es hatte bemänteln sollen. Das Kind ward ins St. Bartholomew’s Hospital geschafft. Die ärztliche Hilfe kam nach wochenlangen Martern zu spät. Sie verschied am 9. August 1767, jenem Datum, das die in der zeitgenössischen Flugschrift abgedruckten Anklageschriften vermerken.

Elizabeth und John hatten unterdessen das Weite gesucht. Man spürte sie in einer Kammer in Wandsworth auf; die Mutter ward daraufhin nach Newgate überstellt. Die Sache, bislang eingehegt zwischen wenigen Nachbarn, den Armenpflegern und den Mauern eines einzigen Hauses, war nunmehr der Stadt London anheimgefallen. Die Gerüchte eilten schneller voraus, als man sie auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen konnte.

Alsbald schrieb man der Brownrigg weitere Vermisste und sonstige Todesfälle zu. Moore erfüllte dies mit Sorge. Er befragte die Inhaftierte zu diesen Vorwürfen, nahm ihre Bestreitungen zu Protokoll und geißelte die Erdichtungen, welche einen ohnehin furchtbaren Fall noch künstlich aufbauschten. Sein Zeugnis gestattet es zwar nicht, jeden Schritt ihrer Laufbahn lückenlos zu erhellen; doch wehrt es immerhin ab, das Gerede der Straße in eine Liste weiterer Opfer umzumünzen. Um von Mary Clifford zu berichten, bedarf es nicht des Hinzudichtens ungenannter Kinder zu jenen, deren Namen verbürgt sind.

Das Urteil und die Stimmen der Gasse

Die Sache kam während der Septembersitzung des Old Bailey vom 9. bis 12. des Monats zur Verhandlung. Elizabeth, James und John bekannten sich nicht schuldig. Zu ihrer Verteidigung befragt, gab Elizabeth laut Moores Sitzungsbericht zu Protokoll, sie habe keineswegs die Absicht gehegt, das Kind zu töten. Die Geschworenen sprachen sie des Mordes schuldig; ihr Gatte und ihr Sohn wurden von diesem Vorwurf freigesprochen. Diese rechtliche Unterscheidung hielt dem Zorne der Volksmenge stand, die nur zu gern ein einziges Verdammungsurteil über das gesamte Haus gefällt hätte.

Die Unterredungen in der Zelle boten dem Seelsorger weiteren Stoff. Er schildert seine Ermahnungen, die Gebete, das Schuldbekenntnis und die Bangigkeit der Verurteilten um die Ihrigen. Er berichtet, sie habe die Gerechtigkeit ihres Urteils anerkannt. Er beschreibt ferner, wie er sie zur Reue zu leiten suchte. Seine Schrift ist das Werk eines Mannes, der um das Seelenheil einer Sterbenden besorgt ist, die er zum Tode geleitet; seine Worte müssen in diesem Rahmen verbleiben, anstatt als wundersamer Einblick in das verborgene Gemüt der Elizabeth missdeutet zu werden.

Am 14. September nahm sie Abschied von Gatten und Sohn. Moore berichtet, James habe von den beiden jüngsten Kindern gesprochen und der Hoffnung, für deren Unterhalt sorgen zu können, sollte er die Freiheit wiedererlangen. Elizabeth flehte darum, man möge ihnen nicht die Behandlung widerfahren lassen, die sie den ihr anvertrauten Mädchen zugefügt habe. Die Fürsorge, die sie ihren Nächsten noch zuwandte, lässt dieses Wort schwer erträglich erscheinen: Sie wusste gar wohl zu benennen, welches Unheil einem Kinde erspart bleiben müsse.

Der Karren setzte sich nach Tyburn in Bewegung. Auf dem Wege vernahm Moore Stimmen aus dem Volke, die nach der ewigen Verdammnis der Delinquentin schrien; einer forderte ihn gar auf, in diesem Sinne zu beten. Den Geistlichen erfüllte dies mit Entrüstung. Er hatte weder den Mord noch die Richtigkeit des Urteils angefochten. Doch gewahrte er nun unter jenen, die sich für Gerechte hielten, den wilden Eifer, die Strafe gar noch über das Grab hinaus zu verlängern.

Elizabeth Brownrigg ward an jenem Montage hingerichtet. Zu schwach, wie Moore berichtet, um selbst das Wort an die Menge zu richten, trug sie ihm auf zu verkünden, dass sie ihre Schuld und die Gerechtigkeit ihrer Strafe anerkenne. Der Kaplan vermochte ihre letzten Worte vor das Volk zu tragen. Mary Clifford, da man sie endlich fand, hatte kaum mehr eine Stimme besessen.

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Joseph Moore, 1767: Vollständiger OCR-Text gelesen, sodann Sichtprüfung der PDF-Seiten 1, 3, 4, 5 und 9 bis 16 anhand der gedruckten Paginierung, sofern vorhanden. Tod von Mary Clifford am 9. August bestätigt auf S. 4–5; Gerichtssitzung vom 9. bis 12. September auf S. 3; Hinrichtung am 14. September durch den Titel bestätigt. Mary Jones und Mary Mitchell überlebten; drei Lehrmädchen bedeutet keineswegs drei Todesopfer. Der Freispruch des Gatten und des Sohnes beschränkte sich auf den Vorwurf des Mordes; ihr weiteres Schicksal bleibt unerwähnt. Die Geständnisse wurden durch einen Geistlichen übermittelt, der um die Seelenrettung bemüht war; seine religiösen Bekräftigungen und die Zurückweisung von Gerüchten stellen kein unabhängiges Gutachten dar. Eine spätere Chronik wurde ebenfalls eingesehen und im Handapparat verwahrt; sie liefert namentlich Anschrift und Gewerbe des Ehemannes. Eine von jener Chronik erwähnte spätere sechsmonatige Haftstrafe wegen Vergehens (misdemeanor) wurde mangels primärer Überprüfung des Strafurteils nicht übernommen. Kein genauer Verhandlungstag hinzuerfunden. Weder psychiatrische Ursachen noch zusätzliche Verbrechen oder das spätere Schicksal der Überlebenden wurden vermutet.

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