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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Vereinigtes Königreich

Der Gast war zurückgekehrt

Nach dem Neujahrsmahl folgt Edward Crispe seinem Schwager auf den nahen Kirchhof. Man wähnt ihn bald auf dem Heimweg. Doch er kehrt zurück, schwer verwundet, in jenes Haus, in dem sein Tod beschlossen worden war.

Edward Crispe trat blutüberströmt wieder in das Haus seines Schwagers. Noch kurz zuvor hatte man sich nach seinem Verbleib erkundigt; Arundel Coke hatte erwidert, er vermute, Crispe sei in der Dunkelheit heimgekehrt. Diese Antwort mochte Verwandten genügen, die sich zu einem Mahl zusammengefunden hatten. Doch sie hielt der Rückkehr jenes Mannes nicht stand, dessen Abwesenheit sie hatte erklären sollen. Crispe hatte mehrere Hiebe ins Gesicht erhalten. Auf dem benachbarten Kirchhof hatte er das Bewusstsein verloren. Und als er sich, den Kräften nah, wieder aufgerichtet hatte, trugen ihn seine Schritte zurück in jenes Haus, in dem man seinen Tod vorbereitet hatte.

Das abermalige Überschreiten dieser Schwelle bezeichnet den eigentlichen Beginn des Falles. Ein Gast hätte fehlen sollen; man hätte über seinen Aufbruch gesprochen, nach Spuren gesucht, seinen Leichnam gefunden. Der Überlebende veränderte alles. Er wusste noch nicht jede der Fragen zu beantworten, die man an ihn richten würde. Doch eine vermochte er zu klären, und sein Schwager sollte ihn in diesem Punkte nicht wankend machen: Beim ersten Schlag stand Coke dicht an seiner Seite.

Das Neujahrsmahl

Wir befinden uns in Bury St Edmunds, in der Grafschaft Suffolk, zu Beginn des Jahres 1722. Am ersten Januar empfängt Coke seinen Schwager Crispe und weitere Angehörige. Brown, der mit Cokes Schwester vermählt ist, erscheint mit Frau und Tochter. Coke selbst ist mit einer Schwester Crispes verheiratet. Unter diesen Männern beschränken sich die Bande also nicht auf bloße gesellschaftliche Höflichkeit: Jede Familie bietet der anderen Grund genug, sich in Sicherheit zu wähnen.

Brown wird später berichten, er habe die beiden Männer im Salon beim Weine angetroffen. Die Frauen weilten im Obergeschoss; man stieg zum Essen empor, hernach begaben sich die Männer wieder hinab. Nichts an dieser Aufteilung der Räume und Stunden kündigt ein außergewöhnliches Geschehen an. Eben dies verleiht den Rekonstruktionen der Zeugenaussagen ihren unheimlichen Zug. Während die übrigen dem gewöhnlichen Lauf des Abends folgen, geht Coke hinaus, kehrt wieder, geht abermals fort. Eine andere Verabredung beansprucht ihn, zu der seine Familie nicht geladen ist.

Vor dem Mahle hatte er Crispe vorgeschlagen, Mrs. Fanny Monke einen Besuch abzustatten. Gegen zehn Uhr, so Crispes Schilderung, ruft er ihn aus dem Salon und führt ihn auf den Kirchhof. Sie drehen einige Runden vor dem Hause der Dame, ohne es zu betreten. Nichts in den Prozessakten erlaubt die Annahme, sie habe an dem Hinterhalt Anteil gehabt. Ihre Adresse diente als Vorwand; es hieße ihr unrecht tun, wollte man mehr darin sehen.

Die Nacht ist von tiefer Dunkelheit. Crispe erinnert sich, dass der Mond nicht schien. Coke hält inne und stößt eine Art Ruf aus. Der Laut beunruhigt seinen Gefährten, der dicht an die Mauer tritt. Hinterrücks nähert sich jemand und schlägt zu. Crispe verliert das Bewusstsein. Er hat den Angreifer nicht erkannt; wie lange er am Boden lag, vermag er nicht zu sagen. Wo das Wissen des Zeugen endet, muss auch unser Blick verharren.

Zwanzig Pfund für ein Menschenleben

Der Mann, der dort lauerte, hieß John Woodburne. Vor Gericht wird er gestehen, Crispe mit einer Hippe niedergeschlagen zu haben. Um zu erklären, wie er in jener Nacht auf den Kirchhof geraten war, führt er die Vorgeschichte auf Cokes Drängen zurück, das sich über Monate hingezogen habe. Er berichtet von seinen Weigerungen, seinen Nöten, von den Wohltaten, an die ihn sein Brotherr unablässig erinnerte. Er war arm, seine Frau verstorben, er hatte Kinder zu ernähren. Seinen Worten nach glichen die einstigen Gefälligkeiten schließlich einer Schuld, deren Begleichung auf ungeheuerliche Weise eingefordert wurde.

Coke habe ihm zwanzig Pfund für Crispes Ermordung versprochen. Woodburne schildert die Zusammenkünfte, das Zaudern, den Branntwein, den man ihm am Tage der Tat reichte, und das Warten am Portal von Morrice auf dem Friedhof. Er bekennt sich zu den Hieben; er beteuert aber auch, Coke sei während mehrerer dieser Schläge neben ihm verharrt. Dieser Bericht klagt jenen an, der ihn vorbringt. Zugleich sucht er die Schuld zu teilen, und das Gericht verliert diesen Umstand nicht aus den Augen.

Der Richter warnt die Geschworenen ausdrücklich: Die Aussagen Woodburnes gelten gegen Woodburne, nicht gegen Coke. Beide Berichte sind so eng ineinander verflochten, dass der eine ohne den anderen kaum verständlich wäre; austauschbare Beweismittel werden sie dadurch nicht. Diese Vorsicht ist geboten. Man kann wiedergeben, was Woodburne behauptet, ohne ihm allein die Macht zuzugestehen, über die Schuld seines Mitangeklagten zu befinden.

Weitere Zeugen sagen aus. Ann, seine Tochter, sah den Vater am Abend mit der Hippe das Haus verlassen; die Kinder glaubten, er gehe Holz spalten. Sarah beschreibt die Besuche und die häufigen Unterredungen mit Coke. John Carter, ein Hufschmied, berichtet von einem noch unheimlicheren Ansinnen: Coke habe versucht, ihn dazu zu bewegen, einem Manne den Kopf abzuschlagen. Carter hatte dies zunächst für einen Scherz halten wollen. Er weigerte sich. So zeichnet sich vor den Schranken des Gerichts ein Anwerben ab, mit Angeboten und Widerständen; die Hand, die schließlich zuschlug, war nicht die einzige gewesen, die man zu kaufen versucht hatte.

Der Erbe war nicht jener, den man vermutet

Warum Crispe? Die Antwort auf diese Frage gibt das Opfer selbst. Er hat weder Kind noch Bruder; seine nächsten Angehörigen sind drei Schwestern. Cokes Ehefrau ist eine von ihnen. Wäre Crispe gestorben, so wären ihr hundert Pfund jährlicher Rente zugefallen. Es handelt sich mithin nicht um ein Testament, das dem Schwager ein ungeteiltes Vermögen überschrieben hätte. Das Band zwischen dem erhofften Tode und dem ersehnten Vorteil knüpft sich über diese Frau, von der kein Umstand belegt, dass sie um den Plan gewusst oder eingewilligt hätte.

Ein Schneider namens Robert Moon versichert, er habe Coke schon Jahre zuvor über diese Erbschaft sprechen und Geld bieten hören, um Crispe aus dem Wege zu räumen. Coke wird diese Aussage bis zum Augenblick des Urteilsspruches ausdrücklich bestreiten. Dass der Plan so weit zurückreichte, bleibt somit eine Anschuldigung, die er in Abrede stellt. Doch seine eigenen Geständnisse, berichtet vom Kerkermeister William Wetherel, beschneiden seinen Verteidigungsspielraum auf andere Weise: Er hat den Tötungsvorsatz eingeräumt, die Verdingung Woodburnes und den Umstand, Crispe dessen Händen zugeführt zu haben.

Der Gefängniswärter berichtet ferner, Coke habe dem Vollstrecker vorgehalten, sein Werk nicht zu Ende geführt zu haben. Der Constable Charles Willett bringt derweil einen Gegenstand bei: die Hippe, die man auf Woodburnes Angaben hin in dessen Behausung fand und die dieser wiedererkannte. Worte wechseln zwischen den Angeklagten, den Wächtern und dem Gericht; schließlich wird auch das Werkzeug vorgezeigt. Es bedarf keiner besonderen Beredsamkeit. Ein Wundarzt wird darlegen, was es in einem Antlitz hinterließ.

Die Nase vor den Geschworenen

Sturgeon wurde am Abend des ersten Januar gegen elf Uhr in Cokes Haus gerufen. Crispe hatte viel Blut verloren. Der Wundarzt beschreibt sieben Wunden an Kopf und Gesicht. Eine durchdringt die Wange; eine andere spaltet die Nase bis in die Nüster hinein. Letztere hatte er mit einer einzigen Naht geschlossen; die Narbe ist deutlich sichtbar. Auf Geheiß des Richters werden die Wunden den Geschworenen gewiesen. Der Mann, den man beseitigen wollte, steht leibhaftig da, fähig auszusagen und die Spuren des Überfalls selbst vorzuzeigen.

Diese anatomische Genauigkeit erlangt ein Gewicht, das Crispe kaum hätte ahnen können, als er die Einladung annahm. Coke und Woodburne sind nach einem Gesetze angeklagt, das gewisse vorsätzliche und aus dem Hinterhalt verübte Verstümmelungen mit der Absicht zu lähmen oder zu entstellen unter Strafe stellt. Woodburne verantwortet die Hiebe; Coke seine Anwesenheit und Beihilfe. Dies ist kein Prozess wegen vollendeten Mordes: Das Opfer hat überlebt.

Coke glaubt, in dieser Unterscheidung einen Ausweg zu finden. Seine Absicht, so führt er aus, sei darauf gerichtet gewesen, Crispe zu töten, nicht ihn zu verstümmeln. Er behauptet damit keineswegs, geringeres Übel gewollt zu haben; er macht geltend, etwas anderes im Sinne gehabt zu haben als jenen Tatbestand, den das Gesetz ausdrücklich beschreibt. Seine Verteidigung zwingt dazu, vom Grauen der Wunden zu den Voraussetzungen der Anklage zurückzukehren. Sie birgt etwas Schwindelerregendes: Ein Mann verlangt, durch das Eingeständnis eines noch schrecklicheren Vorhabens gerettet zu werden.

Der Richter Peter King erwidert, dass beide Absichten ineinandergreifen können. Die Wahl der Waffe, die Art der Hiebe, die beigebrachten Wunden erlauben die Prüfung, ob die Verstümmelung nicht zugleich als Mittel gewollt war, um den Tod herbeizuführen. Dies zu beurteilen obliege den Geschworenen. Seien die geforderten Tatbestandsmerkmale nicht erwiesen, so sei freizusprechen; seien sie es doch, hebe die Tötungsabsicht sie nicht auf. Nach etwa einer halben Stunde kehren die Geschworenen zurück. Sie sprechen beide Männer schuldig.

Ein letzter Einwand

Am folgenden Tage bringt Coke vor der Urteilsverkündung abermals Einwände vor. Er beharrt auf der Strenge, mit der ein Strafgesetz auszulegen sei. King pflichtet dem Grundsatze bei, erinnert jedoch daran, dass die Geschworenen die erforderlichen Umstände als gegeben erachtet haben. Coke beruft sich sodann auf ein in einer Zeitung veröffentlichtes Begnadigungsversprechen. Der Richter unterscheidet zwischen einer bloßen Ankündigung und einer tatsächlich gewährten Begnadigung: Ein solcher Schritt stehe allein dem König zu. Coke vermag die Urkunde nicht vorzulegen, die den Urteilsvollzug hemmen könnte.

Coke bittet schließlich um Aufschub. Das Urteil lautet auf Tod durch den Strang. Die im selben Jahre gedruckte Prozessschrift vermerkt, dass beide Verurteilten am 31. März 1722 in Bury hingerichtet wurden. Sie berichtet nicht, was hernach aus Crispe wurde, noch wie die Mitglieder dieser Familie einander nach dieser Prüfung begegneten. Wir haben ihnen weder eine Versöhnung noch einen Bruch oder erbauliche Worte anzudichten.

Es bleibt jene Rückkehr, bezeugt von zwei Männern, die sie von gänzlich verschiedenen Plätzen aus erlebten: von jenem, der eintrat, und von jenem, der ihn eintreten sah. Brown hatte gefragt, wo Crispe geblieben sei. Coke hatte eine Erklärung gegeben. Dann war Crispe zurückgekehrt. Das gesamte Räderwerk des Hinterhalts beruhte auf einer Abwesenheit; ein verwundeter Mann hatte noch die Kraft besessen, sie zu Lügen zu strafen.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Zeitgenössische Prozessschrift von 1722, Exemplar Wellcome b30455480: Vollständiges OCR gelesen, daraufhin Sichtprüfung von 23 PDF-Seiten (Verzeichnis und Signaturen im Privatarchiv). Die originale Paginierung wiederholt die Ziffern 17 und 18; die PDF-Zählung wird daher beibehalten. Titelblatt: Gerichtstag am 13. März 1721 nach alter englischer Zeitrechnung; Urteilsverkündung am Folgetag. Die vorliegende Erzählung datiert die Ereignisse auf das Jahr 1722, indem der Jahresbeginn auf den 1. Januar gelegt wird; eine julianisch-gregorianische Tagesverschiebung wird nicht vorgenommen. Der Überfall fand laut Crispe und Brown am 1. Januar nach dem Mahle statt; die Hinrichtung wird auf den 31. März 1722 datiert (S. 37 des Drucks / PDF 39). Zeugen und Angeklagte werden streng unterschieden: Das Gericht erklärt Woodburnes Einlassungen ausdrücklich nur gegen ihn selbst für verwertbar. Crispe gibt an, dass Cokes Gemahlin, einer seiner drei miterbenden Schwestern, hundert Pfund Jahresrente zugefallen wären. Zwanzig Pfund waren laut Woodburne versprochen; der Belastungszeuge Moon wird von Coke entschieden bestritten. Das Opfer überlebte; die Nase war bis in die Nüster gespalten, nicht abgetrennt. Die Frage der Verstümmelungsabsicht wurde den Geschworenen trotz Tötungsvorsatzes vorgelegt. Die spätere Newgate-Chronik ng158 wurde zum Abgleich vollständig gesichtet und wegen gravierender Abweichungen als Tatsachengrundlage verworfen (Weihnachten statt Neujahr, Fehlen des Mahls, direktes Testament, abweichender Lohn und Hinrichtungstag). Das weitere Schicksal der Überlebenden wurde nicht fiktional ergänzt. Ein Abgleich mit dem Gesamtkatalog von 180 Fällen schließt Überschneidungen zu Coke/Cooke-Arundel, Woodburne oder Crispe aus.

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