Der erste Brief verhieß nicht bloß ein Vermögen: er forderte unbedingtes Stillschweigen. Im Januar 1875 erhielt John Harvey, ein Kaufmann der Londoner City, ein vertrauliches Schreiben mit der Eröffnung, ein verschollenes Testament vermache ihm vierzigtausend Pfund. Der Verfasser nannte sich F. C. Judford – ein „teils und notwendigerweise angenommener Name“ – und ersuchte Harvey, unter versiegeltem Umschlag an einen gewissen Herrn von Howard in die Schweiz zu antworten. Achtzehn Monate darauf stand im Gerichtssaal des Old Bailey ein Mann, der den Namen Charles Howard führte, unter der Anklage, sich unter falschen Vorspiegelungen 380 Pfund verschafft zu haben. Sein Verteidiger bestritt derweil das Recht des Gerichtshofs, überhaupt über ihn zu richten.
Howard war in Eisenach im Großherzogtum Sachsen-Weimar festgenommen und daraufhin in Hamburg der britischen Polizei übergeben worden. Sein Beistand machte geltend, die entscheidenden Briefe seien auf deutschem Boden verfasst und die Gelder dort empfangen worden; er rügte die Unzuständigkeit des Gerichts sowie die Rechtswidrigkeit der Überstellung nach dem Auslieferungsvertrag. Richter Lush erachtete eine Prüfung des letztgenannten Punktes für entbehrlich: Der Angeklagte stehe vor ihm, und es genüge festzustellen, ob in England aufgegebene und an einen dort ansässigen Mann gerichtete Schreiben dazu gedient hätten, sich das Geld anzueignen. Der Anklage oblag es jedoch, nachzuweisen, dass Howard sich während der Transaktion tatsächlich in England aufgehalten hatte.
Die ersten Beweisstücke des Prozesses führten in das Eisenacher Hotel Rautenkranz. Der Oberkellner Hermann Zimmermann entsann sich eines Gastes, der drei Wochen vor seinem Einzug erschienen war, drei Zimmer gemietet und sich als „Count von Howard“ in das Fremdenbuch eingetragen hatte. Im November 1875 kehrte er in Begleitung einer Dame zurück, die er als seine Gemahlin ausgab, samt vierzehn oder sechzehn Schrankkoffern, die in einem verschlossenen Schreibkabinett verwahrt wurden. Seine Post holte er stets eigenhändig auf dem Postamt ab; er sprach kaum Deutsch, verließ das Haus zuweilen frühmorgens und kehrte erst spät zurück, ohne je über sein Ziel Auskunft zu geben.
Am 21. Februar darauf erschien der stellvertretende Bürgermeister Ernst Schmidt im Hotel, nachdem ihm Berichte aus England zugegangen waren. Howard besaß laut Zimmermann keinen Reisepass, und die deutschen Behörden nahmen ihn in seinem Kabinett fest. Noch am selben Nachmittag durchsuchten ein Untersuchungsrichter und ein Gymnasiallehrer der Stadt die Papiere und Koffer. Unter den beschlagnahmten Gegenständen befanden sich Wappensiegel, Schreiben von Dutzenden Korrespondenten, zur Weiterleitung vorbereitete Umschläge auf den Namen „Judford“ sowie zwei Notizbücher, in denen die Namen Harvey und Williams nebst Daten, Geldbeträgen oder Vermerken wie „final coup“ verzeichnet standen. Professor Carl Baltzar sichtete zudem ein Schreiben, das den Namen Richard Harvey trug, sowie einen unvollendeten Entwurf.
Vor Gericht stammte das Kernstück der Beweisführung gleichwohl nicht aus Deutschland, sondern von der Londoner Post. John Harvey schilderte das erste Schreiben vom 15. Januar 1875, das unter schwarzem Lacksiegel eingegangen war. Darin hieß es, ein wohlhabender, im Jahre 1870 verstorbener Herr habe dem Sohne von William James und Isabella Harvey aus Carnousie vierzigtausend Pfund vermacht. Um Näheres zu erfahren, müsse John Verschwiegenheit geloben. Er erwiderte den Brief an die Anschrift eines gewissen von Howard und legte ein für Judford bestimmtes Schreiben bei, dessen Name mit Bleistift vermerkt war, um eine Weiterleitung zu ermöglichen.
Der Briefwechsel erstreckte sich über mehrere Monate. Im Februar teilte der Korrespondent mit, der Verblichene sei Richard Harvey, dessen jüngstes Testament nebst Kodizillen eine frühere Verfügung abgelöst habe. Der vermeintliche Erbe müsse Geldmittel aufbringen, um das von Verwahrern zurückgehaltene Dokument freizubekommen. Im April wurden 380 Pfund gefordert. Harvey übersandte zunächst die Hälfte einer Fünfzig-Pfund-Note als Sicherheit; im Juni sandte er die Hälften von Noten zu 300, 20 und 10 Pfund ab, gefolgt von den Gegenstücken in Einschreibebriefen. Das Testament erblickte er nie. Er wähnte indessen, mit einem für einen Klienten tätigen Vermittler zu korrespondieren, und beteuerte, er hätte das Geld nicht gesandt, hätte er den Verheißungen keinen Glauben geschenkt.
Ein materieller Umstand verknüpfte diese Missiven mit dem Eisenacher Zimmer. Harveys Briefe waren an Howard an verschiedene Orte Europas adressiert worden, darunter Bad Urach; ein dortiger Postbeamter legte das Register vor, worin der Mann mit „Howard“ für Dutzende eingeschriebene Briefe aus England quittiert hatte. Das Verfahren deckte somit ein festes System auf: Harvey gab die Briefe in London auf, Howard behob die Sendungen im Ausland, und die Antworten liefen über die von Judford benannten britischen Anschriften zurück. Die deutschen Behörden händigten den Inspektoren die in den Koffern gefundenen Umschläge, Notizbücher, Petschaften und Briefe aus. Die Anklage stützte sich mithin keineswegs bloß auf die Ähnlichkeit einer Unterschrift.
Eine zweite Korrespondenz kam auf den Namen von Charles Henry Williams, einem früheren Parlamentsabgeordneten für Barnstaple, zum Vorschein. Dieser hatte 1873 von einem gewissen „Tent“ einen fast gleichlautenden Brief erhalten, der ihm fünfzigtausend Pfund in Aussicht stellte und das gleiche Stillschweigen verlangte. Williams sandte Banknotenhälften an wechselnde Adressen, bekam das Testament jedoch gleichfalls nie zu Gesicht. Er glaubte, Richard Harvey, ein Vetter, habe einen bedeutenden Nachlass hinterlassen; die beim Nachlassgericht deklarierte Summe belief sich laut dem vernommenen Gerichtsbeamten auf weniger als 350.000 Pfund. Die Anklagebehörde würdigte diesen Schriftwechsel als ein wiederholtes Vorgehen. Williams war indessen nicht der in der Anklageschrift gegen Howard benannte Geschädigte dieser Verhandlung.
Um den Gehalt der John Harvey gemachten Zusage zu prüfen, hörten die Geschworenen auch jene Zeugen, denen das tatsächliche Testament Richard Harveys bekannt war. Der Beamte von Somerset House legte die Urkunde von 1868 samt vier Kodizillen vor und bezeugte, die Erteilung des Erbscheins sei im Dezember 1870 erfolgt. Joseph Childs Batten, der Solicitor, der die Verfügung aufgesetzt hatte, erklärte, von keinem weiteren in seiner Kanzlei verfassten Testament Kenntnis zu haben. Das Protokoll deutet diese Aussage nicht als lückenlose Prüfung aller denkbaren Verfügungen, wohl aber erschütterte sie das in den Briefen behauptete spätere Schriftstück.
Die Siegel spielten eine ebenso anschauliche wie beweiskräftige Rolle. Zimmermann und Schmidt bezeugten, im Kabinett ein Kästchen mit Lacksiegeln gesehen zu haben; mehrere dieser Prägungen fanden sich auf den an Harvey und Williams gerichteten Umschlägen wieder. Ein Londoner Gastwirt, Henry Markman, berichtete, dass ihm 1873 eine aus Deutschland abgesandte Sendung zugegangen sei, mit der Bitte, zahlreiche, zumeist mit schwarzem Wachs versiegelte Briefe an ihm unbekannte Empfänger zu bestellen. Ein Schriftsachverständiger, Charles Chabot, verglich die auf Judford lautenden Briefe, die mit Tent unterzeichneten Schriftstücke, die Roteinträge, Unterschriften in deutschen Registern sowie einen im Gefängnis verfassten Brief. Er befand, viele dieser Stücke stammten aus derselben Hand, räumte jedoch ein, manche schienen mit verstellter Schrift geschrieben, und sein Gutachten beruhe auf streitigen Vergleichsstücken.
Die Frage der Identität erschöpfte sich nicht im Decknamen Judford. George Clarke, Inspektor von Scotland Yard, gab an, der Mann habe sich bei der Übergabe in Hamburg als Charles Howard bezeichnet. Ein Beamter des Kriegsministeriums, Matthew Wyatt Gunning, erkannte Schriftzüge wieder, die Talbot Bouverie Cleveland Wilmot zugeschrieben wurden, einem früheren Hilfsschreiber des Ministeriums von 1855 bis 1858; er vermutete, die verfahrensgegenständlichen Briefe stammten von dessen Hand, wenngleich er einräumte, dass seither viele Jahre verstrichen seien. Amtliche Schreiben belegten, dass Wilmot nach einer Daumenverletzung um Wiederaufnahme ersucht hatte. Diese Urkunden wurden von der Anklage herangezogen; die Würdigung ihrer Beweiskraft verblieb gleichwohl den Geschworenen.
Auf Anraten seines Anwalts weigerte sich Howard, sich zur Zuständigkeitsfrage einzulassen; das Gericht protokollierte daraufhin ein Bekenntnis der Nichtschuldigkeit. Nach den Zeugenaussagen zu den Briefen und Geldübergaben beharrte die Verteidigung darauf, der Angeklagte habe während der Transaktion nicht in England geweilt. Die Geschworenen wurden aufgerufen, über diesen Punkt zu befinden, und bejahten seine Anwesenheit. Richter Hannen fasste den Sachverhalt zusammen, namentlich einen Brief, worin Howard vorgegeben hatte, er habe bloß einem Freunde durch Weiterleitung der Sendungen einen Gefallen getan. Die Geschworenen sprachen Howard schuldig. Die Anklageformel schreibt die 380 Pfund Richard Harvey zu, während das Zeugenverhör die Zahlung durch John Harvey belegt.
Hierauf wurde ihm eine frühere Verurteilung vorgehalten, die im Februar 1864 unter dem Namen Campbell Bouverie Cleveland Wilmot wegen betrügerischer Erlangung eines Buches ergangen war; er bekannte sich dieser Vorstrafe schuldig. Inspektor Clarke bekundete, Howard habe dieses Gewerbe seit zehn Jahren betrieben und von weiteren Personen beträchtliche Summen erlangt – eine allgemeine Behauptung, die nicht Gegenstand der Anklage im Falle Harvey war. Das Strafmaß lautete auf fünf Jahre Zwangsarbeit. Der Urteilsspruch besiegelte die Schuld in dem verhandelten Fall; er erfasste indessen für sich allein weder die Gesamtheit der beschlagnahmten Briefe noch die Klagen von Williams oder die weiteren Identitäten, die die Anklage mit der Person des Verurteilten verknüpft hatte.
