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Justiz & Skandale · Schweiz

Die abwesende Millionärin

In Zürich und Umgebung spiegelt Anna Leuthold dem Landwirt Jakob Weidmann vor, ein begüterter Oberst werde ihm ein Gut schenken, sofern er bare Vorschüsse leiste. Zugleich gibt sie vor, eine Tochter namens Babette zu haben – Patentochter des Obersten und designierte Erbin von dreißig Millionen –, und inszeniert für den Arzt Dr. Karl Aichner eine Reihe von Zusammenkünften mit einer falschen Braut. Im Jahre 1860 verurteilt das Gericht Leuthold wegen Betrugs; auch ihr Ehemann sowie die als Erbin gedungene Näherin werden bestraft. Weidmann, der im guten Glauben Schulden aufhäufte, verliert seinen Hof und muss sich mit seinen Gläubigern vergleichen.

Das Frühjahr 1859 brachte Jakob Weidmann ein Vermögen, das freilich nur in den Worten Anna Leutholds existierte. Sie eröffnete ihm, ein reicher Oberst namens Kunz wolle ihm ein Gut im Wert von fünfzehntausend Gulden schenken, und deutete bald darauf an, die Zuwendung könne bis auf siebzigtausend Franken steigen. Um dieses Anwesen zu erlangen, bedürfe es lediglich eines Beweises des Vertrauens: man müsse der Botin vorab hundert Franken einhändigen.

Weidmann lebte in Unterembrach bei Zürich. Er bewirtschaftete ein bescheidenes Heimwesen, hatte sechs Kinder zu ernähren und versah nebenher den Dienst eines Rekruteninstruktors. Gemeinsam mit seiner Ehefrau sparte er seit vielen Jahren. Seine Schwägerin, Frau Boller, beherbergte die angeblich kränkliche Anna Leuthold und wusste bereits von Schenkungen zu berichten, die der Oberst Kunz den Ihren zugedacht habe. Als Leuthold in einer stattlichen Kutsche, begleitet von den Eheleuten Boller, bei den Weidmanns vorfuhr, schienen deren Aussagen sich von selbst zu bestätigen.

Der Name Kunz verfehlte seine Wirkung nicht. Der Fabrikant, welcher im August 1859 verstarb, galt als einer der reichsten Männer der Eidgenossenschaft. Der Pitaval vermerkt, die Volkssage habe seinen Reichtum dem Besitz eines »Alrauns« zugeschrieben – jenes Zauberwesens, das Gold herbeizuschaffen vermag. Leuthold fügte diesem Aberglauben eine eigene Variante hinzu: Ihre Tochter sei das Patenkind von Kunz und verteile dessen Millionen an rechtschaffene Familien. Sie verhieß Weidmann nicht das Teufelswerk, wohl aber die Gunst eines Mannes, der mächtig genug war, einen kleinen Bauern zum wohlhabenden Gutsbesitzer zu erheben.

Zunächst hieß sie ihn ein Gut auswählen. jenes des Dr. Schäppi sagte ihm zu, doch forderte der Eigentümer siebzigtausend Franken. Leuthold ließ ihn bald wissen, sie habe diesen Betrag erwirkt. Der mit »Oberst Kunz« gezeichnete Brief dankte für die hundert Franken und stellte weiteren Grundbesitz in Aussicht, sofern man fortfahre, Hilfe zu leisten. Bei jeder neuen Geldforderung wurde derselbe Wohltäter beschworen.

Weidmanns Ehefrau hegte Argwohn. Die verheißenen Gaben entbehrten jedes ersichtlichen Grundes, und sie fürchtete, ihr Gatte verstricke sich in Händel, denen er nicht mehr gewachsen sei. Doch die Bollers bekräftigten die Mären. Ihr eigener Haushalt habe bereits zehntausend Franken, ein Pianoforte und Betten empfangen; den Kindern seien Renten und Güter zugesichert worden. Auch sie, so hieß es, seien zuvor durch einen kleinen Vorschuss auf die Probe gestellt worden. Leuthold wusste wohl, dass jeder überzeugte Zeuge den anderen als Bürge diente.

Die Forderungen mehrten sich rasch. Auf die hundert Franken folgten fünfunddreißig, dann hundertfünfzig, sechzig und zweihundertfünfzig. Das Geld diene bald der kranken Tochter des Obersten, bald einer Genesung, die nur durch »reine« Mittel gesichert werden könne. Wenn Weidmann zauderte, eröffnete sie ihm, der Oberst werde seine Hand abziehen, sollte er bei der nächsten Prüfung versagen. Er lieh bei einem Nachbarn, dann bei weiteren. Anfang Juni bewog sie ihn, seine Stelle als Instruktor aufzugeben: Das versprochene Anwesen und zwölf vom Obersten bestellte Betten würden ihn ohnehin bald unabhängig machen.

Am 13. Juni sollte der Oberst persönlich bei den Weidmanns speisen und das Geld überbringen. Am festgesetzten Tage erschien Leuthold allein, mit einer Suppenschüssel, sechs Tassen und etwas Honig. Kunz sei verhindert, erklärte sie; er benötige vorab weitere sechshundert Franken. Das mitgebrachte Geschirr verlieh der Zusammenkunft den Schein des Echten. Beschämt darüber, vor ihr in Tränen auszubrechen, händigte Weidmann aus, was er mühsam hatte borgen können.

Die Besuche dauerten den ganzen Sommer fort. Leuthold erdreistete sich gar, ein Haus vorzuweisen, das angeblich ein Geschenk des Obersten sei. Sie faselte von Millionen, die den Freimaurern vermacht worden seien, von der kranken Tochter des Obersten in Bern, deren baldiger Genesung und von Gaben, die nach der nächsten Ausgabe fließen würden. Die Kunz zugeschriebenen Briefe priesen Weidmanns Opfermut und forderten abermals Geld. Seine Gattin widersprach diesen Verheißungen; die Bollers traten dafür ein. Mit den anwachsenden Schulden verheimlichte der Bauer den Handel vor seinen Nächsten und verlor den Schlaf.

Ein zweiter Schauplatz tat sich derweil in Zürich auf. Seit Jahren suchte Leuthold Ärzte wegen Gebrechen auf, die sie willkürlich hervorzurufen wusste. Es gelang ihr, fünfzehn Mediziner – darunter Spitalärzte – zu täuschen, ehe eine strenge Überwachung das Gaukelspiel entlarvte.

Unter den Behandelnden befand sich der junge Dr. Karl Aichner. Leuthold spiegelte ihm vor, sie besitze eine Tochter, Babette, eine reiche Erbin von dreißig Millionen und Patenkind des Obersten Kunz. Sie bot an, sein Ehegesuch zu unterstützen, und versprach Hilfe, um eine bereits bestehende Verlobung mit einer ehrbaren Jungfrau seines Heimatortes zu lösen. Aichner wandte ein, seine Braut sei untadelig und deren Vater habe sein Studium finanziert; die Aussicht auf unermesslichen Reichtum trug jedoch den Sieg davon.

Es trafen Briefe von »Babette Zollinger« ein, voll Zärtlichkeit und immer neuer Verschiebungen des Rendezvous. In St. Gallen, dann in Bern und Thun harrte Aichner vergeblich einer Dame, die nimmer erschien. Leuthold schob einen Nebenbuhler vor, Krankheiten, Reisen des Paten, Gelddiebstahl oder telegrafische Misshelligkeiten. Als schließlich eine Anna Messerschmid erschien, gekleidet in Seide und Geschmeide, spielte sie Leutholds Tochter und Kunz’ Patentochter. In Wahrheit war sie eine Näherin aus der Zürcher Gegend, die von Leuthold eigens für diese Komödie geworben und ausgestattet worden war.

Aichner erlag ihren Reizen trotz der Lügen, unternahm mit ihr Reisen und beglich Herbergen, Mahlzeiten und Einkäufe. Die Leuthold beschenkte ihn mit Kleidern, Schmuck und Geld; er wähnte, diese Gaben stammten aus dem Vermögen seiner künftigen Gemahlin. Tags darauf gestand Messerschmid, sie sei weder Leutholds Tochter noch Kunz’ Patenkind, sondern eine für die Rolle der Erbin gedungene Näherin. Diese Eröffnung traf ihn schwer; da er ihr jedoch bereits verfallen war, verlobte er sich aufs Neue mit ihr. Beide beschlossen, nach Amerika auszuwandern, da die Schande ihm das Verbleiben in der Heimat unerträglich machte. Leuthold rief sie nach Aarau zurück und versprach Entschädigung. Sie übergab Aichner eine Anweisung über zehntausend Franken, zahlte siebzig bar aus und bestimmte eine Zusammenkunft in Baden für den Rest. Das Paar wartete vergeblich. Aichner forderte das Geld daraufhin brieflich und durch einen mit einem Ultimatum betrauten Freund; Leuthold entgegnete kalt, eine Verhaftung sei ihr keineswegs unrecht, da ihr darin wenigstens die Kost gesichert sei. Aichner wartete dennoch weiter auf die versprochene Erstattung. Erst als jede Aussicht auf Rückzahlung und Abreise geschwunden war, löste er die Verbindung mit Messerschmid.

Am 20. November 1859 nahm die Polizei Anna Leuthold und ihren Gatten fest. Die Klagen der Gläubiger hatten die Aufmerksamkeit auf ihren Aufwand gelenkt. Weidmann offenbarte, er habe rund vierzehntausend Franken bei mehr als dreißig Einwohnern geborgt, stets im Glauben, der Oberst werde die Schuld tilgen. Weidmann wurde gleichfalls verhaftet, jedoch am 25. November wieder auf freien Fuß gesetzt: Die Untersuchung ergab, dass er bei der Aufnahme der Gelder fest auf deren Rückzahlung vertraut hatte. Das Verfahren wies nach, dass Leuthold diese Summe sowie Gelder und Waren anderer Opfer unterschlagen hatte. Ihr Gatte hatte zwei Briefe des falschen Obersten kopiert und ihr bei manchen Schritten geholfen. Er beteuerte, aus Furcht vor Misshandlungen seiner Frau gehorcht zu haben.

Beim Prozess vor dem Zürcher Kriminalgericht am 20. und 21. Januar 1860 sagte Weidmann mit leiser Stimme aus, gebrochen von dem Schmerz, seine Familie durch Leichtgläubigkeit ins Verderben gestürzt zu haben. Seine Frau, die von Beginn an gezweifelt hatte, schilderte die trügerischen Zusagen und die Anleihen. Sie glaubte, ihr Mann habe gefürchtet, eine Sünde zu begehen, sollte er dem Obersten und dessen Tochter die Hilfe versagen. Die Erzählungen der Eheleute Boller hatten diesen Wahn genährt, wenngleich deren Rolle weit undurchsichtiger war als die bloßer Zeugen.

Die Anklage wegen Simulation von Krankheiten vor zwölf Ärzten wurde niedergeschlagen: Das Gericht befand, ein Kranker sei rechtlich nicht gehalten, seinem Arzte die Wahrheit zu sagen. Der Gerichtshof sprach Anna Leuthold des Betrugs an Weidmann und weiteren Gläubigern sowie einer betrügerischen Heiratsintrige gegenüber Aichner schuldig. Sie wurde zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Jakob Leuthold erhielt achtzehn Monate wegen Beihilfe zum Betrug an Weidmann in geringerem Maße; Anna Messerschmid vier Wochen wegen ihrer Mitschuld im Falle Aichner. Die Eheleute Kambli wurden freigesprochen. Weidmann, der betrogen worden war und beim Borgen ehrlich an eine Rückzahlung geglaubt hatte, blieb straffrei; doch musste er sein Gut abtreten und sich mit den Gläubigern auf eine Quote von dreißig Prozent einigen.

Anna Leuthold verstarb zwei Jahre später im Zuchthaus. Dr. Aichner schiffte sich nach Amerika ein. Und jener Mann, der seine Stellung für ein nie erworbenes Gut geopfert hatte, kehrte gebrochen zu den Gläubigern zurück, die er einst um ihr Vertrauen gebeten hatte.

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Vollständige Lektüre des Berichts »Anna Leuthold und Genossen. (Aberglaube und Betrug.) Zürich 1859 und 1860«, OCR-Zeilen [17407–19271] einschließlich, Druckseiten 396–439. Der Text schließt mit der Abreise Dr. Aichners nach Amerika; Kolophon und Vorbemerkungen des Folgeabschnitts blieben unberücksichtigt. Die Darstellung beruft sich auf Akten und Verhörprotokolle, bleibt jedoch eine retrospektive Schilderung. Sie berichtet, dass Leuthold Symptome vortäuschte, Weidmann unter Vorspiegelung von Oberst Kunz rund 14.000 Franken entlockte und mit Anna Messerschmid eine Scheinfreierschaft für Dr. Aichner inszenierte. Das Gericht verwarf die Anklagepunkte hinsichtlich der Simulation vor zwölf Ärzten; die Verurteilungen ergingen wegen erwiesenen Betrugs, namentlich der Schädigung Weidmanns und der Täuschung Aichners. Weidmann blieb straffrei, da er in der festen Absicht und Hoffnung auf Rückzahlung borgte. Ein Abgleich mit den gerichtlichen Originalakten fand nicht statt.

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