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Justiz & Skandale · Deutschland

Die Taschenuhr des Schuhmachers

Am Gründonnerstag 1819 begibt sich der Zimmererlehrling Georg Wachs zum Schuhmacher Jakob Huber, um einen Stiefel ausbessern zu lassen. Eine silberne Taschenuhr erregt seine Begierde; am folgenden Morgen werden Huber und seine Familie erschlagen aufgefunden, während die verletzte Tochter Katharina den ersten Hinweis liefert. Die Untersuchung stützt sich auf Zeugenaussagen, das sichergestellte Raubgut und Wachs’ Geständnis. Im Juli verurteilt ihn das Gericht wegen Mordes und versuchten Mordes.

Im Morgengrauen des Ostersonntags 1819 trat Georg Wachs vor, als der Schließer seine Zelle betrat, und erklärte, er müsse den Mord an dem Schuhmacher Huber und dessen Familie gestehen. Nach seiner Verhaftung am 10. April, herbeigeführt durch bei ihm aufgefundene gestohlene Gegenstände, kam er der gerichtlichen Vernehmung an diesem Ostermorgen zuvor. Nachbarn hatten die Familie in dem einsam gelegenen sogenannten Raschenhäuschen bei Vilsbiburg aufgefunden; die ersten Zeugenaussagen beschrieben einen jungen Mann im blauen Mantel, der zuvor in der Werkstatt gesehen worden war. Seine wiederholten Bekenntnisse erhellten schließlich die verhängnisvolle Bewandtnis dieses Besuchs.

Jakob Huber, von Beruf Schuhmacher, bewohnte das Häuschen mit seiner Ehefrau Elisabeth und den drei Kindern: Katharina, neun Jahre alt, Michael, drei Jahre, sowie einem zwei Monate alten Säugling. Eine Tagelöhnerfamilie bewohnte die andere Hälfte des Anwesens. Am Gründonnerstag, dem 8. April, sah eine Nachbarin Elisabeth Huber das Haus verlassen und gegen sechs Uhr abends zurückkehren. Sie vernahm, wie sich die Tür öffnete und die junge Frau lachte, als sei sie drinnen jemandem begegnet. Danach regte sich in der Wohnung nichts mehr. Am folgenden Morgen blieben die Rufe der Nachbarn ohne Antwort, bis die verletzte und verängstigte Katharina am Fenster erschien und schließlich die Tür entriegelte.

Den Ermittlern bot sich das Bild einer Bluttat, verbunden mit einem Raub. Schränke waren erbrochen, ihr Inhalt durchwühlt und etliche Habseligkeiten entwendet worden. Der Zustand der Werkstatt verriet, dass Huber mitten aus der Arbeit gerissen worden war. Die Wundärzte untersuchten die Leichen und stellten fest, dass derselbe schwere Arbeitsschlägel, der im Raum lag, als Tatwerkzeug gedient hatte. Spuren eines gewaltsamen Einbruchs von außen fanden sich nicht. Man schloss daraus, dass der Täter im Hause empfangen worden war oder ohne Argwohn hatte eintreten können.

Das Mädchen Katharina konnte zunächst nicht förmlich einvernommen werden; sie fieberte schwer und verharrte in dumpfer Betäubung. Dennoch hielten die Nachbarn ihre ersten Worte fest. Sie beschrieb einen Mann in blauem Mantel und hohem Hut, der ihren Vater bereits zuvor aufgesucht hatte. Maria Wieser, die Schwägerin des Mitbewohners, bestätigte, dass sich am Donnerstagnachmittag ein unbekannter Bursche eingefunden und geraume Zeit in der Stube gewartet hatte. Auch Jakob, der Müllerssohn, hatte ihn dort erblickt, als er dem Schuhmacher die Haare schnitt; er erinnerte sich, dass der Fremde wenig sprach und angetrunken wirkte.

Die Personenbeschreibung lenkte den Verdacht auf Georg Wachs, Zimmererlehrling beim Meister Schneeweiß in Solling. In der Nacht zum 10. April nahm ihn die Obrigkeit fest. In seinen Kleidern fanden sich zwei silberne Hutschnallen verborgen. Noch ehe die Richter zur Einvernahme schritten, bekannte er aus eigenem Antrieb seine Täterschaft und den Willen, sich dem Recht zu beugen. Dies erste Geständnis lieferte der Untersuchung den genauen Ablauf jenes Nachmittags im Raschenhäuschen.

Wachs gab an, er habe sich mit Erlaubnis seines Meisters nach Vilsbiburg begeben, um vor Ostern die Beichte abzulegen. Einen Teil des Vormittags verbrachte er in Wirtshäusern mit dem jungen Bauerssohn Matthias Hingerl, welcher eine reparierte Taschenuhr abholen wollte. Wachs hatte diese eingehend betrachtet. Auf dem Heimweg trennte er sich von seinem Gefährten und kehrte bei Huber ein, um einen zerrissenen Stiefel flicken zu lassen. Er verweilte in der Werkstatt, während andere Besucher kamen und gingen. Schließlich brach die Schuhmachersfrau auf, um Einkäufe zu besorgen; die Kinder liefen zum Spielen hinaus. Huber und Wachs blieben allein zurück.

In seiner Aussage räumte Wachs ein, der Anblick von Hubers silberner Taschenuhr habe seine Begierde entfacht. Er betrachtete sie, erkundigte sich nach dem Preis und erfuhr, dass die dazugehörige Kette oben in der Kammer verwahrt liege. Er habe gezögert, dann jedoch den Schuhmacher hinterrücks erschlagen, als dieser sich anschickte, im Raum zu bleiben. Auf der Suche nach der Kette durchwühlte er die oberen Kammern und raffte weitere Gegenstände zusammen. Bei seiner Rückkehr in die Werkstatt bemerkte er, dass Huber noch atmete, und zerrte ihn aus dem Sichtfeld der Tür. In diesem Augenblick kehrten die Kinder zurück. Wachs gestand, auch auf sie eingeschlagen zu haben, um nicht verraten zu werden. Als Elisabeth Huber heimkehrte, tötete er sie auf dieselbe Weise. Den Säugling ließ er unversehrt auf dem Bett zurück, schloss das Haus ab und entkam.

Das überlebende Kind bestätigte die wesentlichen Züge dieses Berichts. Am 30. April nach ihrer Genesung vernommen, schilderte Katharina, wie der Bursche sie und ihren Bruder zu Boden geworfen und sie geschlagen habe, als sie zu ihrem Vater eilen wollte. Sie habe sich totgestellt und kurz darauf die Mutter eintreten hören. Zwar war das Zeugnis des Kindes nach den damaligen Prozessgesetzen nicht voll beweiskräftig, doch deckten sich zahlreiche Einzelheiten untrüglich mit Wachs’ Geständnis und den Nachbarberichten.

Das Gericht prüfte die entwendeten Gegenstände nach. Die Taschenuhr, Kleidungsstücke, Metallbeschläge und sonstiges Gut wurden teils bei Wachs selbst, teils bei Personen aufgefunden, denen er sie übergeben hatte. Einzig die silberne Kette blieb verschollen; der Angeschuldigte beteuerte, sie trotz allen Suchens nicht gefunden zu haben. Die Zeugen bekundeten ferner, er sei kurz nach sechs Uhr wieder bei seinem Meister eingetroffen und habe den Abend in gewohnter Ruhe verbracht. Tags darauf, als das Gerücht von der Tat die Runde machte, äußerte er lediglich, man werde ihn wohl vernehmen, da er am Vortag bei den Hubers gewesen sei.

Die Verhandlung drehte sich vornehmlich um die Frage der Vorbedachtheit und den Geisteszustand des Delinquenten. Wachs beharrte darauf, er habe lediglich den Stiefel bringen wollen, ohne bösen Vorsatz; sein Begleiter bestätigte das Loch im Schuh. Feuerbach erachtet diesen ursprünglichen Zweck in seiner Schrift für glaubhaft, hebt jedoch hervor, dass der Lehrling die Uhr schon früher beäugt habe und die Begierde durch den Anblick der anderen Uhr am Morgen vollends entflammt worden sei. Die Anklage stützte sich auf das Geständnis, die Fundstücke und das Gesamtbild der Tat. Die Verteidigung machte Trunkenheit geltend und mutmaßte, eine derart grausame Tat deute auf Geistesverwirrung hin. Mehrere Zeugen schlossen jedoch eine die Sinne raubende Trunkenheit aus; ein weiteres medizinisches Gutachten lehnte das Gericht ab.

Am 28. Juli 1819 sprach das Gericht Georg Wachs des Raubmordes an Jakob Huber, des Mordes an dessen Ehefrau und Sohn sowie des versuchten Mordes an Katharina für schuldig. Er wurde zum Tode durch das Schwert verurteilt. Die Hinrichtung fand am 23. Oktober statt. Die silberne Kette, nach der er im Hause so fieberhaft gesucht und die seine Tatlust mit entzündet hatte, blieb für immer verschollen.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständiges Kapitel „George Wachs; or, the Sudden Temptation“, Buchseiten 251–281 (OCR-Zeilen 10057–11246 einschließlich; das Kapitel George Rauschmaier hebt auf Zeile 11247 an), vollständig eingesehen. Die Quelle berichtet über die Auffindung der Ermordeten im Raschenhäuschen am Karfreitag, dem 9. April 1819, die Aussagen des überlebenden Kindes und der Nachbarn, Wachs’ Festnahme, seine Geständnisse, den Abgleich des Diebesgutes sowie das Verteidigungsvorbringen hinsichtlich Trunkenheit und Geisteszustand. Erkenntnis vom 28. Juli 1819, Vollstreckung am 23. Oktober. Drastische anatomische Einzelheiten sind in der Schilderung ausgespart. OCR-Text und englische Fassung unverglichen mit Faksimile, deutschem Originaltext oder den bayerischen Gerichtsakten.

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