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Justiz & Skandale · Niederlande

Die Forderung des Mörders

Um Wilhelm von Oranien zu ermorden, erbittet Balthasar Gérard einen Vorschuss, der ihm verweigert wird. Eine falsche Identität, entwendete Siegel und ein Almosen öffnen ihm schließlich das Haus seines Feindes.

Der Prinz von Parma hatte fünfzig Taler verweigert. Es kostete weniger, nach vollbrachtem Mord ein Vermögen in Aussicht zu stellen, als die ersten Unkosten vorzuschießen. Der Mann, der vor ihm stand, besaß weder das Ansehen noch die Empfehlungen eines Kriegshauptmanns; es war ein unbedeutender Schreiber aus der Franche-Comté, mit einem ungeheuren Vorhaben und kärglichen Mitteln. Balthasar Gérard verlangte indessen wenig im Verhältnis zum angetragenen Werk: lediglich das nötige Geld, um sich Wilhelm von Oranien zu nähern und ihn zu töten.

Das Versprechen blieb bestehen; die Börse blieb verschlossen. Nach den Aktenstücken, die der Historiker John Lothrop Motley heranzieht, versicherte der Rat d’Assonleville Gérard, der Lohn werde seinen Erben zufallen, sollte er die Tat nicht überleben. Diese Vorsorge verlieh dem Unternehmen einen fast familiären Charakter. Man bereitete das Ableben eines Fürsten mit den Vorkehrungen einer Erbfolge vor.

D’Assonleville hatte eine weitere Bedingung geknüpft: Im Falle einer Verhaftung dürfe Gérard den Prinzen von Parma nicht kompromittieren. Diese Mahnung zeichnete im Voraus zwei höchst ungleiche Schicksale vor. Dem Schreiber oblagen die Annäherung, der Schuss, die Flucht und, falls er ergriffen würde, das Verhör; die Mächtigen wahrten die Möglichkeit, sich gänzlich außerhalb des Handels zu halten. Sie waren bereits Männern begegnet, die ein Handgeld nahmen, ohne ihr Versprechen einzulösen. Diese Erfahrung machte sie sparsam, doch keineswegs abgeneigt, aus einem Mord Vorteil zu ziehen. Gérard willigte ein, ohne die erbetene Unterstützung aufzubrechen, und kündigte an, man werde bald von ihm vernehmen.

Gérard stammte aus Vuillafans. Als überzeugter Katholik sah er in Wilhelm das größte Hindernis für die Wiederherstellung der spanischen Oberhoheit und seines Glaubens in den Niederlanden. Die von Philipp II. verhängte Reichsacht hatte diesem Hass eine öffentliche Aufforderung geliefert. Sie schuf nicht jeden Meuchelmörder; doch sie bot ihnen einen Herrscher, in dessen Namen sie handeln durften, und einen Lohn, den sie fordern konnten. Gérard gab vor, einzig vom Glaubenseifer getrieben zu sein. Seine Geldforderungen blieben dessen ungeachtet von nüchterner Genauigkeit.

Er hatte in Luxemburg im Dienst eines Geheimschreibers des Statthalters Mansfeld gestanden. Dort hatte er sich Abdrücke offizieller Siegel verschafft. Dieser Diebstahl diente der Vorbereitung einer noch größeren Täuschung. Er gedachte, die Abdrücke den Feinden Spaniens als nützliches Rüstzeug für ihre Agenten anzubieten; um dem Anerbieten Glaubwürdigkeit zu verleihen, wollte er für die Dauer seiner Aufnahme unter den Protestanten selbst zum Protestanten werden. Der vorgetäuschte Dienst sollte den wirklichen Zugang erkaufen.

Im Frühjahr 1584 nahm sein Plan die Gestalt einer Denkschrift an, die den Vertretern des Prinzen von Parma übergeben wurde. Gérard legte darin die Rolle dar, die er spielen wollte: den Sohn eines verfolgten Calvinisten, selbst der Reformation zugetan und auf der Suche nach Schutz. Zugleich bat er um Absolution für den Diebstahl der Siegel. Dieses Gewissen, das sich an einem entwendeten Siegelabdruck stieß, kannte vor der Auslöschung eines Lebens kein solches Bedenken. Es hatte den Mord längst den verdienstvollen Werken beigezählt.

In Delft nannte sich der Schreiber fortan François Guyon. Er besuchte die Gottesdienste, führte die gebotenen Bücher mit sich und redete in der Sprache jener Gemeinde, deren Beistand er suchte. Prediger Villiers schenkte ihm Gehör. Der Handel mit den Siegeln führte ihn gar nach Frankreich, in das Gefolge von Noël de Caron; Gérard hatte diesen Umweg nicht gesucht, doch er verschaffte ihm danach die Gelegenheit zur Rückkehr mit einer Nachricht, die Wilhelm unmöglich übergehen konnte.

Der Herzog von Anjou war verschieden. Der Bote brachte die Depeschen nach Delft und wurde am 8. Juli in das Gemach des Prinzen gelassen. Wilhelm lag zu Bett. Er verlangte Auskunft über die letzten Tage des Verblichenen; er empfing sie aus dem Munde eines Mannes, der Monate darauf verwandt hatte, einen Weg in seine Nähe zu finden. Der Schutz einer Person weicht bisweilen dem Verlangen nach Kunde: Ein Brief öffnet, was keine Waffe hätte erzwingen können.

Diesmal trug Gérard keine Waffe bei sich. Er antwortete, dann trat er ab. Sein erster Erfolg führte zu nichts: Der Prinz blieb am Leben, und der künftige Mörder fand sich im Schlosshof wieder. Dort kundschaftete er die Örtlichkeit aus. Ein Wachtmeister nahm Anstoß an seiner Gegenwart; der armselige Reisende gab vor, es mangele ihm an Schuhen und schicklichen Strümpfen, um zur Predigt zu gehen. Das Gesuch gelangte vor Wilhelm, der befahl, man solle ihm Geld reichen.

Nach dem Bericht Motleys kaufte Gérard tags darauf einem Soldaten zwei Terzerole ab. Die fünfzig Taler, die Parma verweigert hatte, fanden somit ihren Ersatz im Almosen des Todgeweihten. Die dem vermeintlichen Flüchtling gewährte Hilfe finanzierte dessen Anschlag. Es blieb nunmehr abzuwarten, den Fürsten erneut in Reichweite zu bringen, und diese zweite Begegnung sollte kein Zufall mehr sein.

Am 10. Juli, vor dem Mittagsmahl, bat Gérard um einen Passierschein. Wilhelm ließ Befehl geben, diesen auszufertigen. Louise de Coligny, seine Gemahlin, blickte den Mann mit Unruhe an, wie der Geschichtsschreiber vermerkt. Das Mahl fand statt; der Bürgermeister von Leeuwarden saß mit der fürstlichen Familie zu Tisch. Im Hause hatte der Besucher nun einen Grund zum Verweilen. Ein zugesagtes Schriftstück rechtfertigte sein Ausharren, ohne Verdacht zu erregen.

Gegen zwei Uhr verließ Wilhelm den Saal und begab sich zur Treppe. Gérard trat aus seinem Versteck hervor und schoss aus nächster Nähe. Eine einzige Waffe feuerte drei Kugeln ab. Der Prinz brach zusammen; man trug ihn in den Raum zurück, den er soeben verlassen hatte. Die Gebetsworte, die ihm zugeschrieben werden, wurden nach der Tat aufgezeichnet. Sie mildern die Grausamkeit des jähen Endes nicht: ein Gespräch, ein Mahl, ein Gang im eigenen Haus – und sogleich das Getümmel um einen Mann, der nicht mehr zu retten ist.

Gérard entkam durch eine Seitenpforte. Er hatte den Rückzug ebenso sorgfältig vorbereitet wie den Zutritt und hoffte, die Wälle zu gewinnen und den Graben zu überqueren. Doch seine Flucht fand vor dem Durchgang ein Ende. Pagen und Hellebardiere überwältigten ihn; die Stadt ließ ihm keine Zeit, zum Siegesboten zu werden.

Vor den Richtern nannte er seinen Namen und bekannte die Tat. Er verfasste sein Geständnis. Er berief sich auf den Dienst für Gott und den König; die Verhöre richteten sich indessen auch auf die empfangenen Ermutigungen und die gewechselten Versprechen. Die Folter begleitete diese Nachforschungen. Unter solchen Umständen erpresste Aussagen erheben nicht jede Einzelheit zur Gewissheit, doch die frühere Vorsprache bei d’Assonleville gehört gleichfalls zu dem von Motley geprüften Briefwechsel.

Am 14. Juli wurde Gérard nach einem Urteil hingerichtet, das Strafen von äußerster Grausamkeit vorsah. Die Gerichtsbarkeit suchte den Leib des Mörders zur Vergeltung für den Tod des Fürsten zu machen. Sie vermochte weder den Schuss noch die jenseits der Kriegslinie eingegangene Verpflichtung ungeschehen zu machen.

Die Familie empfing ihren Lohn. Ländereien und Adelstitel traten an die Stelle des versprochenen Geldes; die in Delft verurteilte Tat wandelte sich in den Urkunden des spanischen Königs zu einem Dienst, der Dank verdiente. Gérard war es misslungen zu entkommen. In diesem letzten Punkt des Handels ließen seine Gönner ihn jedoch nicht unbezahlt: Der Mörder war tot, die Forderung aber überdauerte ihn.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Die Darstellung folgt im Einzelnen dem siebten Kapitel aus John Lothrop Motleys The Rise of the Dutch Republic (1855), einem Wilhelm von Oranien gewogenen Historiker, der namentlich den das Vorhaben begleitenden Briefwechsel heranzieht. Seine konfessionellen Werturteile und abfälligen Schilderungen wurden nicht übernommen. Niederländische Amtsüberlieferungen bestätigen das Attentat sowie die Aufzeichnung der dem Prinzen zugeschriebenen Worte. Private Wechselreden wurden nicht fingiert; die unter der Folter erpressten Bekenntnisse bleiben von den urkundlich belegten Schritten vor der Tat streng geschieden.

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