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Justiz & Skandale · Frankreich

Das treibende Bein

Paris, 1874. Der vormalige Kassierer Pierre-Eugène Bouvot hat sich vor den Assisen wegen Unterschlagungen zum Nachteil des Herrn Gagelin zu verantworten. Erste Nachforschungen decken einen Fehlbetrag von 13.200 Francs auf; das Gutachten beziffert die Summe schließlich auf 21.938 Francs. Nachdem Bouvot Unregelmäßigkeiten eingeräumt hat, taucht er unter dem Namen seiner Mutter unter und täuscht auf der Marne einen Selbstmord vor. In Pontoise verhaftet, erscheint er mit beinamputiertem Glied vor Gericht und vernimmt die Aussagen seines Prinzipals, des Sachverständigen sowie seiner Ehefrau. Die Geschworenen sprechen ihn unter Zubilligung mildernder Umstände schuldig; der Gerichtshof verurteilt ihn zu vier Jahren Gefängnis.

Der Präsident fasste das Verschwinden als eine Inszenierung zusammen: Bouvot habe in La Varenne-Saint-Maur eine Mahlzeit bestellt, seinem Prinzipal brieflich angekündigt, er werde sich die Adern öffnen, und sodann ein Boot gemietet, in dem er sein künstliches Bein nebst blutbefleckten Tüchern zurückließ. Der Kahn trieb herrenlos auf den Wellen davon. Man glaubte an einen Selbstmord; eine erste Einstellungsverfügung wurde erlassen. Doch wollten Zeugen ihn in der Rue Laffitte erblickt haben. Eine neuerliche Untersuchung wurde eingeleitet. Im März 1874 nahm man Bouvot in Pontoise fest.

Als er am 29. Juni vor dem Schwurgericht des Seine-Departements erschien, war er noch jung, von gewählter Kleidung und ging, gestützt auf einen Stock, mit sichtlicher Beschwerde. Die Gazette des Tribunaux berichtet, er habe sich tief ergriffen gezeigt und Tränen vergossen. Der Angeklagte nannte sich Pierre-Eugène Bouvot, geboren 1845 zu London als Sohn französischer Eltern, Kassierer im Hause Gagelin. Der Bericht führte den Fall im Wesentlichen auf zwei Zahlen zurück: 13.200 Francs, die der Prinzipal zunächst festgestellt hatte, und 21.938 Francs nach Maßgabe der buchhalterischen Prüfung.

Die Anklageakte besagte, Bouvot sei mit einem Jahresgehalt von 2.500 Francs bei Gagelin eingetreten. Das Verhör erbrachte eine andere Einzelheit: Eingestellt am 15. Oktober 1871, bezog er nach eigener Einlassung 2.400 Francs nebst freier Kost. Nahezu zwei Jahre war er im Dienst verblieben. Während einer Abwesenheit des Angestellten ließ Gagelin mehreren Kunden Rechnungen vorlegen; diese erwiderten, die Beträge längst beglichen zu haben. Da trat das Defizit in den Büchern zutage. Die Zeitung druckt die Rechnungsbelege nicht selbst ab, doch sollte die Kluft zwischen den anfänglichen Summen und dem durch das Gutachten ermittelten Gesamtbetrag das gesamte Verhör überschatten.

Vor der Erörterung dieses Defizits gedachte der Vorsitzende auch der Tage der Kommune. Bouvot hatte in der Mobilgarde, hernach bei den Schützen gedient. Die Anklage zeichnete ihn als Hauptmann im Generalstab der Föderierten, verwundet im Fort d’Issy. Er entgegnete, lediglich vom 15. bis zum 21. Mai an der Kommune teilgenommen zu haben und niemals im aktiven Dienst gewesen zu sein. Zwar räumte er ein, eine Verwundung erlitten zu haben, doch sei dies in der Rue de Rome geschehen; er bestritt, in den Reihen der Föderierten oder in jenen der Versailler Armee gekämpft zu haben. Der Präsident hielt ihm vor, er habe seinerzeit die Uniform eines Hauptmanns der Kommune getragen, und bei einem im Ermittlungsverfahren vernommenen Zeugen sei ihm ein Fuß amputiert worden. Bouvot gestand zu, Paris nach der Kommune verlassen zu haben. Der Präsident warf ihm vor, er habe seine Verwundung ehrenvoll dadurch erklären wollen, dass er sie im Kampf gegen die Aufständischen empfangen haben wolle. Bouvot gab zu, dass dies eine Lüge gewesen sei.

Die Frage der Geldsummen kehrte zu den Rechnungen zurück. Der Präsident hielt ihm vor, die Kunden hätten gezahlt, ein Fehlbetrag von 21.934 Francs sei ermittelt worden, und fragte Bouvot, ob er einräume, ein untreuer Diener gewesen zu sein. Er antwortete, dies einzugestehen. Später erinnerte der Präsident ihn an den Betrag von 21.000 Francs. Zu Beginn der Verhandlung bezifferte die Anklageschrift die Summe indessen auf 21.938 Francs, ein Betrag, den auch der Sachverständige bestätigte. Gagelin seinerseits legte dar, anfänglich ein Manko von 10.000 bis 12.000 Francs festgestellt zu haben. Nach Bouvots Rückkehr habe er ihn mit diesen Feststellungen konfrontiert; Bouvot habe daraufhin erwidert, er sei verloren, jedes Suchen sei vergeblich und der Fehlbetrag belaufe sich auf 13.000 Francs.

Bouvot berichtete, wie es zum ersten Fehlgriff gekommen sei. Er habe der Kasse seines Dienstherrn 300 Francs entnommen, um einen Gläubiger zu befriedigen, der gedroht habe, seine Beteiligung an der Kommune anzuzeigen. Sei dieser erste Schritt erst einmal getan gewesen, so sprach er, habe er sich zu immer neuen Veruntreuungen hinreißen lassen. Er berief sich auf den Unterhalt seines Hausstandes und seiner vier Kinder sowie auf die Errichtung eines Blumengeschäfts für seine Frau. Diese war lange Zeit seine Geliebte gewesen, ehe er sie zur rechtmäßigen Ehefrau nahm. Der Bericht enthält keine Aufstellung der einzelnen Entnahmen; er gibt vielmehr die Rechtfertigung wieder, die Bouvot vor Gericht vorbrachte: Die ersten Verfehlungen hätten ihn weiter getrieben, als er gewollt habe.

Die Ermittlungen lebten wieder auf, nachdem Zeugen Bouvot in Paris wiedererkannt zu haben glaubten. Ein neues Verfahren wurde anhängig gemacht, hernach ein drittes; das Blatt nennt die Zeitpunkte der einzelnen Schritte nicht. Es verzeichnet lediglich, Bouvot sei im März 1874 in Pontoise ergriffen worden.

In der Verhandlung bekannte Bouvot seine Schuld. Er erklärte, er habe Gagelin gebeten, ihn zu seinem siebenundachtzigjährigen Großvater reisen zu lassen, der ihm wohl 10.000 Francs gegeben hätte, um wenigstens einen Teil des Schadens wiedergutzumachen. Im letzten Augenblick habe er es jedoch nicht über das Herz gebracht, diesem alles zu gestehen. Er sei zu seinem Dienstherrn zurückgekehrt und habe sich ihm zur Verfügung gestellt. Gagelin bestätigte, dass Bouvot von 13.000 Francs und vom Großvater gesprochen habe, fügte jedoch auf Nachfrage des Vorsitzenden hinzu, Bouvot sei keineswegs ein zweites Mal zurückgekehrt, um sich ihm zu stellen. Die Zeitung stellt in diesem Punkt die Worte des Dienstherrn und jene des Angeklagten nebeneinander, ohne sie zu einer einheitlichen Erzählung zu verschmelzen.

Der Name, unter welchem Bouvot während seiner Flucht gelebt hatte, war der seiner Mutter. Er gab zu, unter diesem Namen Arbeit gesucht zu haben. Der Vorsitzende hielt ihm vor, er habe früher behauptet, den Namen gewechselt zu haben, weil ein Bruder Schande über die Familie gebracht habe. Nach dem Grund für die Unterschlagungen befragt, kam er wieder auf die ersten 300 Francs und den drohenden Gläubiger zurück. Dann sprach er davon, sich habe verleiten lassen, empfinde tiefe Reue und bitte jedermann um Verzeihung. Die Gazette bemerkt, dass er weinte. Der Präsident erachtete seine Reue als späte Einsicht und bezeichnete die Tat als schweres Verbrechen.

Hierauf sagte der sechsundsiebzigjährige Gagelin als Zeuge aus. Er habe Bouvot auf gute Empfehlungen hin eingestellt und sei mit seiner Arbeit zufrieden gewesen; er habe ihm, so sagte er, ein unbedingtes Vertrauen geschenkt. Seine Aussage bestätigte, dass die Entdeckung des Fehlbetrags dieses Vertrauen zerstört und ihn zur Erstattung der Anzeige bewogen habe.

Der Präsident ließ ferner zwei Aussagen der Ehefrau verlesen, die im Ermittlungsverfahren aufgenommen worden waren. In der ersten gab sie an, erst seit November verheiratet zu sein, und klagte über die Gewalttätigkeit ihres Gatten. Am 14. September 1873, so schilderte sie, habe er sie dringend um 400 oder 500 Francs für den folgenden Tag ersucht, ohne den Grund zu nennen. Sie habe ihm anheimgestellt, ihren Schmuck zu beleihen und ihre Außenstände einzuziehen, die sie auf 550 Francs schätzte. Er nahm Schmuck und Rechnungen an sich, verließ das Haus, und sie sah ihn nicht wieder. Tags darauf empfing sie einen aus Paris datierten Brief, worin er schrieb, er habe eine Verfehlung begangen und müsse das Land verlassen.

In ihrer zweiten, nach dem 30. Oktober datierten Vernehmung erklärte sie, keinerlei Nachricht von ihrem Mann erhalten zu haben. Die Polizei habe sie von dessen Selbstmord unterrichtet und ihr eine Beinprothese übergeben, die sie als eine der beiden ihm gehörigen erkannte. Sie führte aus, aus Mangel an Mitteln keine Trauer zu tragen. Zu seiner Versehrung bekundete sie, er sei am 21. März 1871 in den Reihen der Aufständischen verwundet worden; vor Gericht hatten der Präsident und Bouvot vom 21. Mai gesprochen. Sie berichtete ferner von acht Tagen im Stabe Dombrowskis, einem Dienst bei den algerischen Tirailleuren während der Belagerung sowie von einer Militärmedaille, die ihr Gatte eines Tages heimgebracht habe; die Ernennungsurkunde habe sie indessen nie erblickt. Die Gazette gibt diese Worte als Bekundungen der Ehefrau wieder, ohne den Widerspruch aufzulösen.

Generalanwalt Fourchy vertrat die Anklage, ohne sich der Zuerkennung mildernder Umstände zu widersetzen. Rechtsanwalt Octave Falateuf führte die Verteidigung. Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage und billigten dem Angeklagten mildernde Umstände zu. Der Gerichtshof verurteilte Bouvot zu vier Jahren Gefängnisstrafe. Der Bericht überliefert die besonderen Erwägungen der Geschworenen nicht. Er lässt ein Geständnis, rechnerische Bilanzen, deren Summe durch Expertise festgestellt wurde, eine um einen Scheintod gewobene Flucht sowie zwei verschiedene Versionen über Bouvots Leben vor seiner Festnahme unversöhnt nebeneinanderstehen.

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Die Darstellung folgt dem Verhandlungsbericht „Détournements par commis“, erschienen in der Gazette des Tribunaux vom 29./30. Juni 1874, S. 620. Der Text gibt die Anklage, das Verhör, die Zeugenaussagen und das Urteil wieder, ohne die Rechnungsbelege oder die gerichtliche Urschrift abzudrucken. Die Zahlenangaben der Anklageschrift, Gagelins, Bouvots und des Sachverständigen werden getrennt ausgewiesen; der in der Deposition der Ehefrau genannte Betrag von 550 Francs wurde anhand des Faksimiles überprüft. Die Gazette nennt die spezifischen Beweggründe der Geschworenen nicht.

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