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Justiz & Skandale · Schottland

Das Zimmer und das späte Mal

In Pathhead wird Elizabeth Arnot Reid leblos in ihrer Kammer aufgefunden. Der Prozess gegen ihren Ehemann vor dem Gericht in Edinburgh stellt Nachbarschaftsberichte, ärztliche Befunde und ein umstrittenes Geständnis einander gegenüber; die Schrift des Verteidigungsarztes verficht eine Lesart, die jener der Kronzeugen diametral widerspricht. Die Geschworenen fällen das schottische Urteil »Not proven« – ohne endgültig zwischen Mord und natürlichem Tod zu entscheiden.

Um halb drei Uhr am Nachmittag des Samstags, dem 20. September 1834, fand man Elizabeth Arnot Reid auf dem Dielenboden neben ihrer Bettstelle sitzend; Kopf und Schultern wiesen eine Haltung auf, über deren genaue Beschaffenheit die Zeugen uneins bleiben sollten. Ein Stück Bettdecke umhüllte ihren Unterleib. Ein Arm ruhte nach Aussage des einen auf einem Stuhl, nach den Worten einer anderen hing er schlaff am Körper herab. Der Raum bot den Blicken nicht bloß eine Leiche dar; er zeigte eine Positur, die zum entscheidenden Beweisstück werden sollte.

Gut neun Monate später mündete diese Auffindungssituation vor dem Kriminalgericht in Edinburgh in eine weitreichende Streitfrage: War der Leichnam nach vollbrachter Tat eigens hergerichtet worden, oder ließ die Lage des Körpers keinerlei Rückschlüsse auf die Todesursache zu? In der Schrift, die er nach den Verhandlungen herausgab, bezog der Arzt John Fletcher unumwunden Stellung. Er hatte der Verteidigung beratend zur Seite gestanden und griff zur Feder, um der öffentlichen Meinung entgegenzutreten, welche den Freispruch Robert Reids für ein Unrecht hielt. Seine Zeilen sind kein Protokoll des Prozesses; sie bieten eine medizinische und streitbare Rekonstruktion, deren Schlussfolgerungen allein ihrem Urheber zuzuschreiben sind.

Der Körper und der Raum

Reid, Schneider zu Pathhead, erschien am 29. Juni 1835 vor dem Hohen Gerichtshof Schottlands. Dem von Fletcher aus Zeitungsberichten übernommenen Auszug der Anklageschrift zufolge soll sich die Tat am 19. oder 20. September des Vorjahres zugetragen haben. Man beschuldigte den Gatten, seiner Frau mit einem Beil oder einem unbekannten Werkzeug einen Schlag gegen den Hals versetzt, ihr dabei einen oder mehrere Halswirbel gebrochen oder sie erdrosselt, erstickt oder auf andere Weise ums Leben gebracht zu haben. Die Klage legte sich somit nicht auf eine bestimmte Handlung fest, sondern eröffnete mehrere Wege zu demselben Ausgang. Reid plädierte auf nicht schuldig.

Fletcher räumt ein, sich noch auf keine amtlich beglaubigte Niederschrift der Gerichtsverhandlung stützen zu können. Er habe seinen Ausführungen die Anklagepunkte sowie die in den Journalen genannten Zeugenlisten beigegeben; für die erörterten Vernehmungen beruft er sich auf handschriftliche Notizen aus dem Gerichtssaal. Dieser Vorbehalt ist bedeutsam: Der Leser hat keinen unparteiischen Bericht vor sich, sondern die Darlegung eines Mannes, der für die Verteidigung stritt und eine aus seiner Sicht einseitige Berichterstattung der Öffentlichkeit zurechtrücken wollte.

Elizabeth zählte sechsundfünfzig Jahre. Die Nachbarn schilderten eine gebrechliche Frau, die über anhaltende Kopf- und Rückenschmerzen klagte, mit zur Seite geneigtem Oberkörper ging und bereits früher einen Anfall erlitten hatte, bei dem sie der Sprache beraubt schien und wie tot dalag. Mehrere Zeugen wussten von Klagen über ihren Mann zu berichten; manche hatten Drohungen vernommen oder sie nachts schreien gehört. Doch kein einziger, so hielt es Fletcher fest, gab an, Reid handgreiflich gegen sie gesehen zu haben.

Ein Ausruf, von Nachbarn in der Nacht vor dem Fund vernommen, fiel der Anklage schwer ins Gewicht: »Schlag mich nicht an den Kopf; nimm mir lieber gleich das Leben!« Man mochte darin den Widerhall eines Hiebes vernehmen. Fletcher deutete die Worte anders: Schmerz und Furcht hätten ein bereits bestehendes Grundleiden begleitet. Die überlieferte Aussage lässt freilich nicht erkennen, welche Handlung diesen Worten vorausging oder ob ihr überhaupt eine Tätlichkeit voranging.

An jenem Morgen verließ Reid, folgt man Fletchers Rekonstruktion, gegen neun Uhr mit seiner Tochter die Behausung und kehrte gegen zwei Uhr zurück. Daraufhin suchte er Beistand; als die herbeigerufenen Frauen um halb drei das Zimmer betraten, fanden sie Elizabeth leblos vor. Die unmittelbaren Nachbarn hatten weder Kampf noch Tumult vernommen. Die Stille im Hause mochte zu Gunsten des Angeklagten wiegen, verriet jedoch nicht, was sich in der Zwischenzeit zugetragen hatte.

Der Leichnam wurde als noch biegsam beschrieben. Mrs. Thomson, die beim Bewegen der Toten half, hielt sie für eben erst verschieden. Andere Zeugen widersprachen einander bezüglich der Haltung des Kopfes, des rechten Arms oder der Beine. Fletcher räumte ein, Reid habe die Lage der Toten womöglich verändert: Er hätte den am Boden aufgefundenen Körper aufrichten und seine Blöße bedecken können, ehe er Hilfe holte. Ein solcher Schritt, selbst wenn Reid ihn getan haben sollte, bewies keineswegs, dass er seine Frau getötet hatte. Doch bewies dies Entgegenkommen ebenso wenig die milde Deutung, die der Arzt daraus ableitete.

Die nachträglich hervorgetretenen Male

Die Anklage stützte sich vornehmlich auf jene Befunde, die die Wundärzte am Halse der Toten festgestellt zu haben glaubten. Bei der ersten Inaugenscheinnahme am Samstagnachmittag erwähnte niemand eine Verfärbung. Auch bei den späteren Untersuchungen um acht und elf Uhr abends war nach Fletchers Darlegung nichts dergleichen zu sehen. Erst am folgenden Tage bemerkte der Gerichtsdiener Walker unter dem rechten Ohr ein dunkles Mal; gegen vier Uhr wurden überdies Spuren entlang des Nackens und des Rückens beschrieben. Das Verstreichen der Stunden verwandelte die Beschaffenheit der Haut in ein chronologisches Rätsel.

Die Ärzte der Krone erkannten darin Merkmale, die mit einer Blutunterlaufung und somit mit einer zu Lebzeiten beigebrachten Verletzung übereinstimmten. Fletcher setzte dem den Begriff des Livor entgegen – jene Leichenblässe und Totenflecken, die das Absinken des Blutes nach dem Tode hervorruft, wenn der Leichnam in unveränderter Lage verharrt. Er stützte sich auf die Aussagen mehrerer Mediziner: Hätten sich diese Male Stunden nach dem vermuteten Eintritt des Todes noch nicht gezeigt, so könnten sie kaum als schlichter Beweis für einen vor dem Ableben versetzten Schlag herhalten. Der Befund hing von der verstrichenen Zeit, der Haltung des Körpers und der Gründlichkeit der Untersuchung ab.

Im Mittelpunkt der Obduktion stand Charles C. Williams, Chirurg zu Dysart, der mit dem Gerichtsbeamten die erste Öffnung vorgenommen hatte. Er vermerkte Blut unter der Haut sowie eine Fraktur an den oberen Halswirbeln; Professor Christison und andere Kronärzte sahen darin die Spuren tödlicher Gewalt. Gleichwohl war der Leichnam mehrfach bewegt und besehen worden, ohne dass während der Sektion schriftliche Aufzeichnungen angefertigt worden wären.

Fletcher griff das Können Williams’ und dessen Verfahrensweise scharf an; er bezichtigte den Chirurgen der Unfähigkeit – ein Vorwurf, der die Parteinahme des Verteidigungsberaters spiegelt. Der Bruch des zweiten Halswirbels verkomplizierte die Lage zusätzlich. Nach Fletchers Darstellung erwähnte der erste Bericht lediglich eine Verrenkung; von einer Fraktur sei erst nach der Exhumierung die Rede gewesen. Der fragliche Knochen ging in der Folge verloren, da er zwischen Schlachtabfälle geriet, und konnte nicht mehr daraufhin untersucht werden, ob eine Erkrankung ihn brüchig gemacht hatte. Der Vorwurf eines Beilmordes blieb mithin nur eine der in der Anklage erwogenen Möglichkeiten, neben dem Erdrosseln oder einem unbekannten Werkzeug; keine dieser Annahmen erlangte Gewissheit, bloß weil die Anklage sie vortrug.

Was dem Ehemann zur Last gelegt wurde

Die Aussagen beschränkten sich nicht auf die gelehrten Zeugen. Nachbarn gaben zu Protokoll, Reid habe oft gegen Elizabeth gewettert und sie bedroht; sein eigener Bruder berichtete von der Drohung, ihr »das Genick zu brechen«. Andere wiederum zeichneten das Bild eines Ehepaares, das zuweilen in Einvernehmen lebte. Fletcher unterstreicht das Fehlen jedes Augenzeugen für eine Gewalttat und führt die Klagen der Verstorbenen auf ihre körperlichen Gebrechen zurück. Auch diese Deutung bleibt die des Parteivertreters; bloße Worte belegen für sich genommen keinen Mord.

Nach der Entdeckung der Toten weinte Reid, wie Mrs. Tod bekundete. Auf die Todesursache angesprochen, erwiderte er: »Man darf nicht alles sagen« und »die Dinge kommen, wie sie kommen«; später soll er davon gesprochen haben, von einer Last befreit zu sein. Solche Äußerungen schürten den Argwohn. Fletcher führt sie auf die Verwirrung eines trunkenen und erschütterten Gemüts zurück, vermag dessen wahre Absichten jedoch ebenso wenig zu ergründen.

Ein weiteres Zeugnis schien schwerer zu wiegen: Ein Gerichtsbeamter behauptete, Reid habe die Tat nach seiner Festnahme auf dem Rückweg von Edinburgh gestanden. Die Verteidigung hielt dem die Aussagen der Kerkermeisterin und des Beamten selbst entgegen: Man habe dem Gefangenen versprochen, er werde »davonkommen«, wenn er gestehe, und ihm für den Fall des Leugnens mit dem Galgen gedroht. Bei seiner Vernehmung vor dem Friedensrichter wies Reid den Vorwurf von sich und erklärte, man habe ihn zu jenen Worten gedrängt. Auch hier berichtet Fletcher nicht von einem förmlichen Beschluss über das Geständnis; er deckt den Widerspruch auf und führt ihn als Grund zum Zweifel an.

Die Ärzte Robertson, Lizars und Mackintosh widersprachen mehreren Schlüssen ihrer Kollegen; sie verwiesen auf Elizabeths Vorerkrankungen und die Mängel der Leichenschau. Fletcher warf die Möglichkeit eines Wirbelleidens auf, gefolgt von einem plötzlichen Anfall; eine solche natürliche Ursache vermochte manche Erscheinung zu erklären, blieb jedoch seine eigene Mutmaßung und kein unumstößlicher Befund. Er selbst bekannte, nicht entscheiden zu wollen, ob Elizabeth ermordet worden sei.

Ein Richterspruch, der die Akte nicht schließt

Die Verhandlung endete mit der schottischen Formel »Not proven«. Dies bedeutete nicht, dass Reid für »Not guilty« erklärt worden wäre; es besagte lediglich, dass die Anklage die Schuld nicht zur Gewissheit erhoben hatte. Fletcher nannte dies einen zweideutigen Spruch und schrieb, mancher hätte ein volles »Not guilty« vorgezogen. Doch sein Wunsch darf nicht mit dem Urteil der Geschworenen verwechselt werden. Diese machten sich weder die Mordtheorie der Krone noch die medizinische Auslegung Fletchers zu eigen.

Seine Streitschrift macht die Zeit nach dem Prozess zu einer zweiten Verhandlung. Sie hebt an mit Klagen über das öffentliche Vorurteil, wirft den Zeitungen vor, die belastenden Momente breiter gewalzt zu haben als die Entlastungsgründe, und entfaltet sodann eine Beweisführung, in der jedem Verdachtsmoment eine Gegendeutung gegenübergestellt wird. Ein unparteiischer Prozessbericht ist daraus nicht geworden: Verfasst wurde die Schrift von einem Mann, der für Reid Partei ergriffen hatte, und seine Erbitterung über die Ärzte der Krone durchzieht jedes Blatt.

Die Geschichte hinterlässt uns mithin keine Gewissheit über das Ende der Elizabeth Arnot Reid. Sie bewahrt das Andenken an eine Frau, von deren Schmerzen und Klagen die Nachbarn berichteten; an einen Leichnam, über dessen Beschau gestritten wurde; an einen Gatten, der vor Gericht stand; und an Geschworene, die den Beweis nicht für erbracht hielten. Am Rande der Bettstatt blieb die Haltung des Körpers ein ungelöstes Rätsel. Im Gerichtssaal setzte das »Not proven« dem Verfahren ein Ende – ohne das Dunkel zu lichten, das über jener Kammer lag.

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Vollständige Lektüre von: Remarks on the trial of Robert Reid, for the murder of his wife: before the High Court of Justiciary, at Edinburgh, on the 29th of June 1835, Edinburgh, J. Carfrae, 1835. Vollständiger OCR-Text von »REMARKS, &c.« bis »FINIS.«, entsprechend den Druckseiten A2–55 bzw. den Digitalisaten 14–66 des Wellcome-PDF b20443808. 16.645 Wörter nach Zählung der Leerzeichen; SHA-256: 8378df270fc370e993d32c0c108bed0b169f3a15b9257b52d7908c735d12c3b7. Druckwerk und Verfasser John Fletcher sind im Wellcome-Katalog ausgewiesen, der den Public Domain Mark anführt. Die Bildscans der Anfangs- und Schlussseiten wurden abgeglichen; der Textkörper wurde auf Basis des OCR gelesen, geringfügige Ablesefehler vorbehalten. Fletcher erklärt, die Verteidigung beraten zu haben und dem öffentlichen Vorurteil entgegentreten zu wollen; die Schrift ist somit ein Parteiplädoyer und kein unparteiisches Protokoll. Seine Angriffe gegen Williams und die Kronärzte sowie seine Vermutung eines natürlichen Todes bleiben allein Fletchers Interpretation. Das Urteil lautete »Not proven«; es darf nicht durch »Not guilty« ersetzt werden, und die medizinische Hypothese ist nicht als Urteilsbegründung der Geschworenen zu werten. Die kurzen Zitate im Text stellen Übersetzungen aus dem englischen Original dar.

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