Vor dem Schwurgericht zu York leugnete Joseph Brown mitnichten, sich aus eigenem Antrieb der Justiz gestellt zu haben. Doch bestritt er nunmehr jedes Wort, das er damals zu Protokoll gegeben hatte. Vier Jahre nach dem Tode der Elizabeth Fletcher widerrief der Mann, der den Behörden auf der Isle of Wight ein förmliches Geständnis abgelegt hatte, seine Einlassungen vor den Assisen. Zwischen diesen beiden Versionen stützte sich die Anklage auf ein beim Nachtmahl geteiltes Getränk, den Ankauf von Laudanum am Vortage sowie die im Geständnis enthaltene Schilderung über den Diebstahl von anderthalb Guineen aus einer Schatulle. Die von Camden Pelham verfasste Chronik, eingesehen in der Ausgabe von 1887, berichtet von diesem Fall und gibt die Rede des Richters wieder; das eigentliche Originalprotokoll überliefert sie uns nicht.
Elizabeth Fletcher beherbergte Brown sowie einen gewissen Joseph Hazlegrove in ihrem Hause zu Hensall nahe Ferrybridge. Am Sonntag, dem 21. Oktober 1804, zwischen acht und neun Uhr abends, nahmen die beiden Männer gemeinsam mit ihr und ihrer Schwester Sarah das Mahl ein. Hazlegrove verließ die Stube, um Bier zu holen. Nach seiner Rückkehr, so fassen es die bei Pelham verzeichneten Zeugenaussagen zusammen, rührte Brown Zucker hinein und reichte den beiden Frauen den Becher. Sie tranken ihn bis auf den Grund leer. Die Männer verschmähten diesen Trank und bedienten sich aus einem anderen Gefäß.
Am nächsten Morgen war Elizabeth Fletcher tot; Sarah litt schwer unter den Wirkungen des Laudanums. Pelham hält die Todesursache für zweifelsfrei erwiesen. Den ärztlichen Befund schildert er nicht im Einzelnen, wohl aber führt er die Handlungen des Vorabends zusammen: den den Schwestern vorbehaltenen Becher, das von den Männern gewählte andere Getränk und deren Flucht in der Nacht. Das Haus stand im Ruf, eine Summe Geldes zu bergen, und Brown hatte den Wunsch geäußert, sich ihrer zu bemächtigen. Im Gang der Erzählung fügen sich diese Indizien vom mutmaßlichen Motiv über das gekaufte Gift bis hin zu jenem Mahl, bei dem allein die Schwestern aus dem Becher tranken. Am folgenden Morgen verliehen das Hinscheiden der einen und das Siechtum der anderen diesen Umständen ein erdrückendes Gewicht. Pelham berichtet weder von einer Szene, in der das Gift dingfest gemacht worden wäre, noch von einer unmittelbaren Gegenüberstellung mit den Schlafgängern; er springt unvermittelt von jener Nacht zur Flucht und dem jahrelangen Verschwinden der Verdächtigen. Auf diese Umstände legt das Kapitel das Hauptaugenmerk, ehe es die Wiederkehr des Flüchtigen schildert.
Am Tage vor jenem Abendessen hatte Brown für sechs Pence Laudanum bei Perkins, einem Wundarzt in Snaith, erworben. Er hatte vorgegeben, die Arznei sei für seinen Vater bestimmt, der an Schlaflosigkeit leide. Der Kauf, der dem Arzt aufgetischte Vorwand und das Mahl der folgenden Nacht gewannen nach Fletchers Tod eine verhängnisvolle Deutung. Gleichwohl verschoben sich die Rollen in dem Brown zugeschriebenen Geständnis: Dort hieß es, er habe das Laudanum zwar beschafft, es jedoch Hazlegrove übergeben, und dieser habe es unter das gezuckerte Bier gemischt und den Frauen kredenzt. Die Aussagen zum Abendessen machten Brown zu demjenigen, der den Zucker beigefügt und den Becher gereicht hatte; das Geständnis hingegen wies Hazlegrove die Zubereitung und das Einschenken zu. Pelham belässt beide Lesarten nebeneinander stehen, ohne sie zu einem zweifelsfreien Tathergang zu verschmelzen.
Dem überlieferten Bekenntnis zufolge kannten sich die beiden Hausgenossen seit mehr als sechs Jahren. Als sie im Oktober 1804 bei Fletcher unterkamen, hätten sie beschlossen, sie zu vergiften, um ihr Hab und Gut an sich zu bringen. Das Geständnis führte den Plan, den Kauf bei Perkins und den im Morgengrauen verübten Diebstahl im Detail aus: Sie hätten die Truhe erbrochen und anderthalb Guineen an sich gebracht. Sie hatten freilich auf mehr gehofft. Nach der Tat wurde Brown wegen eines anderen Vergehens verfolgt; später gelang es ihm, in ein Infanterieregiment einzutreten. Pelham bemerkt, er habe noch immer im Soldatenrock gestanden, als er vor den Richtern in York erschien.
Am 3. August 1808 stellte sich Brown auf der Isle of Wight der Obrigkeit. Er erklärte damals – so will es die Chronik –, ihn habe die Erinnerung an die Tat in eine unerträgliche Seelenpein gestürzt. Dieses Bekenntnis der Reue sollte im Prozess eine entscheidende Rolle einnehmen, doch der Angeklagte bestritt nun dessen Wahrheitsgehalt. Er behauptete, er habe die Beichte frei erfunden, um ein Gerichtsverfahren zu erzwingen und die auf ihm lastenden Verdächtigungen ein für alle Mal zu zerstreuen, keineswegs aber, um eine Mordtat einzugestehen.
Seine Verteidigung brachte eine gänzlich andere Geschichte vor. Brown behauptete, seine Freundschaft mit Hazlegrove habe weit früher begonnen und nie gewankt. Eine vornehme und begüterte Dame habe sich in Hazlegrove verliebt, und er, Brown, habe als Bote für ihre heimlichen Zusammenkünfte gedient. Diese Heimlichtuerei, so fügte er an, habe ihrem Treiben einen finsteren Anstrich gegeben und die Missgunst von Feinden geschürt, die ihnen fortan jedes in der Gegend verübte Verbrechen zur Last legten. Er deutete an, Fletcher sei an einem Schlagfluss gestorben, und beteuerte seine Unschuld. Pelham straft diese Verteidigung mit Verachtung; der Angeklagte brachte nicht einen einzigen Zeugen bei, um seine Schilderung zu stützen.
Die Geschworenen sprachen ihn schuldig. Pelham zitiert sodann das Urteil des Richters, welches dem Geständnis eine ganz bestimmte Tragweite zuweist: Es habe den fehlenden Beweis erbracht und das Band zwischen den Indizien und dem Angeklagten geschlossen. Der Magistrat stellt den Urteilsspruch als das Werk der göttlichen Vorsehung dar und nicht bloß als Folge menschlicher Reue. Doch deutet er diese späte Rückkehr als Ausfluss der „Todesängste“ eines schuldigen Gewissens – eine Deutung, die freilich ganz auf Seiten des Richters lag, da Brown sein Bekenntnis doch als Lüge bezeichnet hatte.
In seiner Ansprache greift der Richter die behaupteten Handlungen auf und ordnet sie nach der Absicht, die er Brown unterstellt: das Ersparte der Fletcher zu begehren, Gift zu kaufen unter dem Vorgeben, es solle dem Vater den Schlaf bringen, und den Frauen sodann unter dem Schein der Freundschaft den Becher zu reichen. Die angebliche Beute – anderthalb Guineen – erscheint ihm weit geringer als der erträumte Reichtum. Er hält das durch die Hände Arbeit des Opfers erworbene Geld der Habgier des Verurteilten entgegen und beschreibt das Gedächtnis an die Tat als ein Gift, das noch verheerender brenne als der tödliche Trank. Die Rede lässt Brown nicht mehr zu Wort kommen und löst den Widerspruch zwischen den Zeugenaussagen über das Abendbrot und dem Geständnis über das Mischen des Trankes nicht auf. Sie legt lediglich dar, wie das Gericht jenes Geständnis nutzte, um die Indizien zu verknüpfen.
Schließlich mahnt der Magistrat Brown, um Gottes Gnade zu flehen, und zieht aus dem Fall eine Warnung an alle Zuhörer: Ein im Verborgenen begangenes Verbrechen, so verkündet er, werde unweigerlich ans Licht des Tages gezerrt werden. Dieser Schluss wandelt den Einzelfall in ein Exempel zur Erbauung des Volkes. Er gehört der Gerichtsrhetorik an, wie Pelham sie überliefert, während Brown bis zuletzt bestritt, die Missetat begangen zu haben, und darauf beharrte, sein Geständnis sei erlogen gewesen.
Das Todesurteil wurde zu York im März 1809 gefällt. Am 20. März ward Brown hingerichtet. Pelham fügt hinzu, dass über seine letzten Augenblicke kein Bericht auf die Nachwelt gekommen sei. So endet das Kapitel an jener Schwelle, an der so manche Chronik jener Tage die Menge, das Schafott und die letzten Worte des Delinquenten breittritt: Es nennt ein Datum und bekennt im Übrigen sein Nichtwissen.
