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Justiz & Skandale · Spanien (Madrid)

Der Brief an den falschen Namen

Nach der Ermordung von Francisco del Castillo in Madrid bringt ein unter falschem Namen aufgegebenes Schreiben dessen Witwe Maria Vicenta de Mendieta mit Santiago San Juan in Verbindung. Zeugenaussagen, ein sichergestelltes Kleidungsstück und getrennte Geständnisse münden 1798 in einen viel beachteten öffentlichen Prozess.

Nach dem Tode des Francisco del Castillo ließ dessen Witwe zu Madrid ein Schreiben an einen Mann befördern, der von Amts wegen überhaupt nicht existierte. Sie wies ihren Handlungsgehilfen an, das Billet an einen gewissen „Taddeo Santifa“ abzusenden. Die Anschrift erregte sogleich Argwohn: Weshalb sollte ein Brief für einen Empfänger am selben Orte der Post anvertraut werden, da Madrid nach Angaben des Chronisten zu jener Zeit noch über keine geregelte städtische Zustellung verfügte? Der Gehilfe Garcia brach das Siegel. Die Zeilen waren kurz gefasst: „Mein lieber Vinzenz“, schrieb Maria Vicenta de Mendieta, ehe sie ihn ermahnte, im Hause zu verharren oder Madrid schleunigst zu verlassen. Sie versicherte, noch schöpfe niemand Verdacht, wies jedoch darauf hin, dass die Nachforschungen voranschritten und ein neuer Richter mit der Sache betraut worden sei. Gezeichnet war das Billet mit den Initialen „M. V. M.“. Dieses Blatt sollte den Ermittlern den entscheidenden Anhaltspunkt liefern, um die Witwe mit dem gesuchten Flüchtigen zu verknüpfen. Der Kriminalfall ist uns durch ein Kapitel des Neuen Pitaval in dessen zweiter Auflage von 1857 überliefert, welches vornehmlich den Vortrag der Anklagebehörde zusammenfasst; die juristischen Feststellungen stützen sich daher auf diese Chronik.

Die Vorgeschichte reichte bis zum 9. Dezember zurück, wenige Monate vor der Verhandlung des Jahres 1798. Francisco del Castillo, ein wohlhabender Madrider Kaufmann, lebte mit Maria Vicenta, die gleich ihm aus einer Familie von Hidalgos stammte. Castillo hatte das europäische Ausland bereist, namentlich London, und galt als gebildeter, dienstbeflissener und allseits geschätzter Bürger. Das Erscheinen seines Patensohns und Verwandten Santiago San Juan im Jahre 1796, der nach Madrid gekommen war, um die Rechte zu studieren, sollte den Frieden dieses Hauses zerstören.

Castillo nahm San Juan mit großer Freigebigkeit auf: Er lud ihn an seine Tafel, unterstützte ihn bei seinen Vorhaben und griff ihm finanziell unter die Arme. Bald jedoch spann sich ein intimes Verhältnis zwischen dem jungen Manne und Maria Vicenta an. Als die Vertraulichkeiten unübersehbar wurden, gebot Castillo San Juan, seine Besuche auf einmal täglich zu beschränken, verwehrte ihm den Zutritt indes nicht gänzlich. Die Überlieferung kleidet diese Begebenheit oft in ein sittliches Urteil über das Verhalten der Gattin. Für die gerichtliche Untersuchung waren die handgreiflichen Tatsachen von ungleich größerem Belang: Der Liebhaber ging im Hause ein und aus, der Ehemann wusste um das Verhältnis, und eine bloße Beschränkung der Besuche vermochte die Verbindung nicht zu kappen.

Gegen Ende des Jahres 1797 gab San Juan vor, eine Geschäftsreise nach Valencia anzutreten. Castillo streckte ihm das nötige Reisegeld vor. Doch San Juan verließ Madrid keineswegs: Er nahm einen fremden Namen an und wechselte von einer Herberge zur nächsten, während Maria ihn heimlich aufsuchte, um die Einzelheiten des Mordes abzusprechen. Folgt man der Darstellung der Anklage, wie sie der Chronist wiedergibt, hegten die beiden Mitschuldigen keineswegs die Absicht, sich nach Castillos Tode zu vermählen. Sie hatten vielmehr einen Lohn ins Auge gefasst. San Juan schlug zunächst vor, die Tötung wie einen Raubüberfall aussehen zu lassen; einige Wochen darauf, am besagten 9. Dezember, schien ihm das Unwohlsein Castillos die willkommene Gelegenheit zum Handeln zu bieten.

An jenem Tage entfernte Maria Vicenta das männliche Dienstpersonal unter allerlei Vorwänden aus dem Hause. Sie wies auch Antonio Castillo ab, einen Verwandten, der dem Kranken beistehen wollte, und hielt den Kassierer davon ab, dem Herrn Briefe zur Unterschrift vorzulegen. Als sie ihrem Gatten am Abend ein Getränk brachte, ließ sie die Türen unverschlossen, um San Juan den Eintritt zu ermöglichen. Daraufhin kehrte sie in das Zimmer zurück, in dem die Mägde arbeiteten. Das Gesinde bekundete später, sie habe gezittert und geseufzt – ein Gebaren, das allen ungewöhnlich erschien. Als Lärm drang, war die Schlafzimmertür von innen verriegelt. Maria sank in Ohnmacht, als man anstalten machte, die Tür gewaltsam zu öffnen. Nachbarn und Wachen gelangten schließlich hinein: Castillo lag erstochen darnieder. Eine umgestürzte Lampe, umherliegende Kleidungsstücke und die zerschnittenen Glockenzüge zeugten zugleich von einem Ringen und von der Vorsichtsmaßnahme, das Opfer am Rufen von Hilfe zu hindern.

Der Tatort mochte zunächst an einen Raubmord denken lassen. Das Schreibpult des Kaufmanns stand offen, und zwei Unzen Gold waren verschwunden. Gleichwohl lenkte dieser Umstand die Ermittler nicht auf die Fährte unbekannter Diebe: Der Chronik zufolge entsprach die Summe exakt dem San Juan versprochenen Blutgeld. Die ergiebigste Auskunft stammte von Antonio Castillo. Vor den Richtern verhört, legte er die Verhältnisse im Hause sowie die Vorkommnisse dieses letzten Tages dar. Maria, unverzüglich unter Bewachung gestellt, leugnete zunächst jede Kenntnis der Tat und benannte keinen Verdächtigen. Die Untersuchungsbeamten wussten zwar, dass San Juan sich mutmaßlich noch in der Hauptstadt aufhielt, vermochten ihn jedoch nicht aufzuspüren. Gerüchte brachten den Mord anfänglich mit Mitgliedern der Cinco Gremios Mayores in Verbindung, jener mächtigen Kaufmannsgilde, mit der Castillo Geschäfte pflegte; die Angaben Antonios lenkten das Augenmerk der Justiz jedoch wieder auf das Haus und den nächsten Kreis der Angehörigen.

Der Brief an „Taddeo Santifa“ lieferte die greifbare Verbindung. Am Morgen des 15. Dezembers hatte Maria einen ihrer Handlungsgehilfen darüber ausgefragt, was Antonio zu Protokoll gegeben habe; am Abend erkundigte sie sich bei Garcia erneut nach dessen Aussage und vertraute ihm jenes verhängnisvolle Billet an. Nachdem Garcia dieses dem Untersuchungsrichter übergeben hatte, versuchte Maria, das Schreiben zurückzureißen und zu vernichten; daraufhin wurde ihre Bewachung verschärft. Die Behörden ließen den Brief auf dem Postamt aushängen und postierten zwei Alguazils, die den Empfänger abpassen sollten. San Juan erschien tatsächlich, doch die Häscher waren just in dem Augenblick, da er das Schreiben forderte, nicht zugegen. Die Beamten zögerten mit der Aushändigung; San Juan zog unverrichteter Dinge ab, verließ Madrid indessen abermals nicht. Er verkehrte weiterhin in Schenken, wo er von den Ermittlungen und der Erbitterung der Bevölkerung hörte, blieb jedoch im Versteck. Ein Dienstmann, der seine Habseligkeiten transportiert hatte, erkannte ihn in seiner letzten Herberge wieder. Die Häscher fanden dort jenes Gewand, das er am Tatabend getragen hatte – weggeräumt, ohne dass die vom Chronisten erwähnten Flecken ausgewaschen worden wären.

Nach seiner Ergreifung legten San Juan und Maria Vicenta getrennte Geständnisse ab. Der Chronist versichert, dass ihre Aussagen in den Einzelheiten übereinstimmten und sich mit den übrigen Beweismitteln deckten. Die Verteidigung focht den Wert dieser Einlassungen an: Das Erbrechen des Briefgeheimnisses, die Maria angelegten Ketten und der Vernehmungsdruck hätten die Aussagen erzwungen. Zudem wurde vorgebracht, die Angeklagte habe unter dem Bann einer Leidenschaft gehandelt, die ihr den Verstand geraubt habe. Das Verfahren drehte sich mithin gleichermaßen um die Rechtmäßigkeit der Beweisgewinnung wie um den sachlichen Gehalt der Geständnisse.

Das Verfahren erlangte durch das Auftreten des Fiscalen Meléndez Valdés, eines seinerzeit gefeierten Dichters, der die Anklage vor dem höchsten Madrider Gericht vertrat, eine enorme öffentliche Resonanz. Das Kapitel schildert seinen Vortrag als Wendepunkt zur Reform des spanischen Gerichtsstils, ohne den Wortlaut vollständig wiederzugeben. Der Ankläger beschwor die Pflichten der Ehe und geißelte den Sittenverfall seiner Epoche. Diese moralische Rhetorik lässt sich jedoch deutlich von den handfesten Indizien der Akte trennen: San Juans freier Zutritt zum Hause, seine fingierte Abreise nach Valencia, die Vorkehrungen am Tattage, das unter Falschnamen adressierte Billet, das aufgefundene Gewand und die beiden Geständnisse. Die Verteidiger beriefen sich auf Formfehler und den Geisteszustand der Angeklagten; der Gerichtshof erachtete diese Einwände jedoch als nicht stichhaltig genug, um die Zurechnungsfähigkeit zu verneinen.

Beide wurden zum Tode durch die Garrotte verurteilt – eine Hinrichtungsart, die Standespersonen vorbehalten war – und ihr Vermögen wurde eingezogen. Der Bericht verweilt auch bei den Ritualen vor dem Richtfest: drei Tage in einer Kapelle, der Zuspruch der Verwandten und die von den Verurteilten erbetenen Seelenmessen. Maria hinterließ keine Schulden; San Juan hingegen drückten mancherlei Verbindlichkeiten, darunter eine über achthundert Reales. Derlei rechnerische Nachlässe, in den Journalen abgedruckt, begleiteten die Berichte über die letzten Verfügungen der Gefangenen, ohne dass Abschiedsworte überliefert worden wären.

Am 23. April 1798 wohnte eine aus Madrid und den Provinzen herbeigeströmte Menschenmenge der Hinrichtung auf der Plaza Mayor bei. Die Leichname wurden in der darauffolgenden Nacht in der Gruft der Kirche San Justo beigesetzt, wo am nächsten Tage ein Seelenamt gehalten wurde. Jener Brief, der die Flüchtigen vor den Nachforschungen der Justiz bewahren sollte, hatte sie letztlich in ein und demselben Verfahren und unter demselben Richtschwert wieder zusammengeführt.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständiges Kapitel eingesehen in der Textfassung „Donna Maria Vicenta de Mendieta. 1798“, Zeilen 13408–14106 einschließlich, Druckseiten 282–298; das folgende Kapitel, „Die Frau des Parlamentsrath Tiquet“, hebt mit Zeile 14107 auf S. 299 an. Die Lektüre umfasst den Mordfall vom 9. Dezember (nach dem narrativen Zusammenhang Ende 1797), die Aussagen des Gesindes und Antonio Castillos, den an den Namen „Taddeo Santifa“ gerichteten Brief, die Fahndung und Festnahme San Juans, die getrennten Geständnisse, die Einreden der Verteidigung, den Prozess vor dem obersten Gerichtshof zu Madrid sowie die Hinrichtung am 23. April 1798. Der Text der zweiten Auflage von 1857 vermerkt ausdrücklich, dass er sich im Wesentlichen auf den Vortrag des Fiscalen stützt; er ersetzt mithin weder die Originalakten noch ein wörtliches Sitzungsprotokoll. Das Digitalisat wurde keinem Abgleich mit dem Faksimile unterzogen.

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