Das Geheimnis des Vatermords ward weder durch die erste Leichenschau aufgedeckt, noch durch die Nachbarn, welche auf das Geschrei herbeigeeilt waren, sondern durch eine Pension von sechshundert Livres. Solange die Familie einträchtig beisammenblieb, mochte der Sturz aus dem Fenster als ein unglücklicher Zufall gelten; als jedoch die Witwe nach Aix zog und die Söhne um die Verwaltung jenes Gnadengehalts stritten, den sie vom Bruder des Verblichenen erwirkt hatten, entspann sich ein verhängnisvoller Briefwechsel, in dem ein Hausgenosse den andern zieh. Eines dieser Schreiben, dazu bestimmt, den Frevel zu offenbaren, geriet aus Unachtsamkeit in die Hände des Kanzlers Pontchartrain; es gelangte vor das Auge des Königs, und alsbald erging der Befehl zur Verhaftung der Schuldigen.
François D de S, Spross eines alten Geschlechts aus dem Languedoc, hatte vordem als Kapitän der königlichen Galeere La Réale gedient. Im Alter von vierzig Jahren vermählte er sich mit der achtzehnjährigen Anne de S***, deren Eltern in Marseille ansässig waren. Nach den Berichten Champagnacs gestaltete der Unterschied der Jahre wie der Gemütsart diese Verbindung unglücklich. Elf Kinder gingen aus der Ehe hervor; fünf Söhne sowie zwei Töchter, die den Schleier nahmen, überlebten. Um sein Haus zu erhalten, stand dem Vater nichts als sein Sold zu Gebote. Im Jahre 1709 zog er sich mit seiner Gattin und drei Söhnen – Jean-Baptiste, François-Guillaume und Louis-César – auf ein Landhaus zu Saint-Barnabé unweit von Marseille zurück. Ein türkischer Diener und die Magd Suzanne Borelli vervollständigten das Gesinde. Antoine, der Erstgeborene, diente bei der Marine; Étienne Gayetan stand als Unterleutnant bei der Infanterie.
Die drei auf jenem Landsitz verbrachten Jahre waren, so berichtet der Chronist, ein unaufhörlicher Hader. Am 16. Oktober 1712, dem Tage des Kirchweihfestes, speiste die Familie gemeinsam. Jean-Baptiste sollte sein Mahl eigentlich andernorts einnehmen, bei dem Pfarrer Senclou, dessen Nichte er ohne den väterlichen Segen geheiratet hatte; doch vermerkt die Überlieferung, der Vater habe ihm verziehen und sich gefreut, ihn an seiner Tafel zu halten. Nach dem Mahle forderte François-Guillaume Geld, um sich zu den Festlichkeiten zu begeben. Der Vater reichte ihm erst fünf, dann zehn Sous – Beträge, welche der Sohn als unzureichend verwarf. Damit begannen die Schmähungen.
Anne de S*** trat aus einem Nebengemach und mengte sich in den Streit. François-Guillaume stellte sich mit gezogenem Degen auf die Schwelle und bedrohte den Vater. Der Kapitän rief nach seinem Diener und befahl ihm, ein Pferd zu satteln: Er gedachte nach Marseille zu reiten, um Klage gegen seine Söhne zu erheben. Jean-Baptiste erklärte, seinem Bruder beistehen zu wollen. Da warnte die Mutter, folgt man der Darstellung Champagnacs, sie seien alle verloren, wenn der Vater die Sache vor die Obrigkeit brächte. Sie packte ihn bei den Haaren und riss ihn zu Boden; Jean-Baptiste warf sich sogleich auf ihn. François-Guillaume verwundete ihn mit der Klinge am Haupte, woraufhin Jean-Baptiste und die Mutter ihn erstickten. Louis-César, der damals erst dreizehn Jahre zählte, weinte in einem Winkel des Zimmers. Der Diener stand starr vor Entsetzen und wusste nicht einzugreifen.
Nachdem der Mord vollbracht war, galt es, dem Ende des Vaters einen andern Anschein zu geben. Anne de S*** gab François-Guillaume einen Taler, damit er sich auf das Fest begebe. Jean-Baptiste und der Diener trugen den Leichnam in den oberen Teil des Hauses. Daraufhin ließ die Mutter durch den Knaben Louis-César den Pfarrer Senclou herbeirufen. Bei dessen Eintreffen eröffnete sie ihm, ihre beiden Söhne hätten soeben den Vater erschlagen, und bat ihn um Rat. Der Chronist berichtet, der Geistliche habe zunächst vorgeschlagen, den Leichnam ins Bett zu legen und einen plötzlichen Schlagfluss vorzuschützen; als die Mutter jedoch einwandte, die Wunden machten eine solche Erklärung unglaubhaft, habe er geraten, den Toten aus dem Fenster zu werfen und vorzugeben, er sei beim Aufhängen eines Vogelkäfigs abgestürzt.
Die Familie befolgte diesen Rat. Jean-Baptiste stürzte den Leichnam aus dem Fenster; Anne schlachtete ein Huhn an der Stelle, wo der Körper aufschlug, um den Blutverlust zu erklären. Sie raufte sich die Haare, stieß Wehklagen aus und lockte die Nachbarn herbei, denen sie den tödlichen Sturz ihres Gatten weismachte. Auf Befehl des Kriminal-Lieutenants erschienen Wundärzte. Der Bericht bemerkt, diese seien durch jene Darstellung bereits eingenommen gewesen und hätten die Leiche mit solcher Oberflächlichkeit besehen, dass ihnen die Spuren der Gewalttat entgingen. Die erste Schau brachte somit die Wahrheit nicht ans Licht; über mehrere Jahre hinweg galt das Ableben des François D de S als die Folge eines Unfalls.
Der Witwe fehlte nunmehr der Sold ihres Gatten. Ihr Schwager, der Graf de S***, erwirkte für die Mutter und die Kinder eine Pension von sechshundert Livres. Diese Unterstützung sollte ihre Not lindern, ward jedoch zum Keim neuer Zwietracht. Die Mutter beanspruchte, allein darüber zu verfügen. Als sie auf den Widerstand der Kinder stieß, reiste sie nach Aix ab. François-Guillaume und Étienne Gayetan richteten sich auf dem Landgut ein; Jean-Baptiste und Louis-César nahmen Quartier in Marseille.
Étienne Gayetan wollte die Auszahlung des Gnadengehalts an sich ziehen, um, wie die Chronik sagt, eine sparsamere Wirtschaft zu führen. Jean-Baptiste widersetzte sich. Étienne drohte daraufhin, den Frevel zu offenbaren. Er schrieb an den Marquis de Montolieu, einen alten Waffengefährten seines Vaters, und deckte den Mord auf; diesen Brief ließ er Louis-César lesen und gab ihn ihm mit, auf dass er ihn Jean-Baptiste vorweise. Dieser erwiderte mit einem Schreiben an denselben Marquis, worin er die Mutter und François-Guillaume beschuldigte, die Tat allein begangen zu haben. Anne de S ihrerseits wandte sich an den Grafen de S, ihren Schwager, und bürdete die Schuld einzig Jean-Baptiste auf; der Graf sandte ihr das Blatt zurück mit dem Rate, es den Flammen zu übergeben.
Der Marquis de Montolieu, empört über die Enthüllung Étiennes, sann darauf, durch ein königliches Siegeldekret – eine Lettre de cachet – die Familie aus dem Reiche entfernen zu lassen. Er beriet sich mit dem Marquis de Cavoye; der Onkel der jungen Leute, der Graf de S***, hielt ihn jedoch von diesem Schritt ab, besorgt, der König möchte nach den Gründen für einen solchen Befehl forschen. Man kam überein, den Brief zu verbrennen. Doch das Schreiben Jean-Baptistes an den Marquis de Montolieu geriet aus Versehen unter Akten, die Cavoye dem Kanzler Pontchartrain überreichte.
Pontchartrain gedachte die Papiere erst am folgenden Tage zu prüfen. Als er sie jedoch überflog, fiel ihm der anklagende Brief ins Auge, ehe er die Lektüre beiseitelegen konnte. Der Inhalt erfüllte ihn mit Entsetzen; unverzüglich trug er ihn dem König vor. Cavoye, der sein Versehen am nächsten Tage bemerkte, bat um die Rückgabe des Schriftstücks, doch war es bereits zu spät. Der Monarch befahl dem Parlament der Provence, alle Schuldigen festzusetzen und den Prozess zu führen. Man überführte sie in die Gefängnisse von Marseille.
Der Diener ward anfänglich als Zeuge vernommen. Bei seiner ersten Aussage verharrte er bei der Behauptung eines Fenstersturzes. Daraufhin nahm man ihn als Falschzeugen in Haft und warf ihn in ein enges Verlies, um ihm das Geständnis abzunötigen. Nunmehr beschuldigte er die Mutter sowie François-Guillaume und belastete Jean-Baptiste nur mäßig. Fünf Monate später bat er erneut um Gehör: Er entlastete die beiden erstgenannten und schob die ganze Tat auf Jean-Baptiste allein. Seine wechselnden Angaben vermochten die Rollen der Beteiligten nicht aufzuhellen; erst Gegenüberstellungen und scharfe Verhöre brachten die Aussagen der Sippe ins Wanken.
Andere Zeugen sagten aus, die Mutter habe vormals versucht, ihren Gatten durch ein Gift zu schwächen, das ihn ans Bett fesseln sollte. Jean-Baptiste räumte ein, sie habe ihn mehrmals zum Wundarzt geschickt, um giftige Drogen zu kaufen; der Wundarzt bestätigte diese Nachfragen, erklärte jedoch, er habe die Abgabe verweigert. Seiner Mutter gegenübergestellt, schwieg Jean-Baptiste anfangs. Nachdem er ihre Aussage vernommen hatte, wehrte er sich dagegen, dass man ihm das Verbrechen allein zur Last lege, und erinnerte an den Zank, den Degen seines Bruders und das Eingreifen der Mutter. Champagnac berichtet, dass die Konfrontationen und Befragungen die letzten Zweifel zerstreuten; die Beschuldigten hätten die Tat schließlich gestanden.
Der Gerichtshof zu Marseille fällte am 10. Februar 1714 sein Urteil. Für Jean-Baptiste, François-Guillaume, Louis-César, die Mutter und den Diener ergingen unterschiedliche Sprüche. Die beiden älteren Söhne wurden zu schweren Leibesstrafen und zum Tode verurteilt; der jüngste Knabe sollte den Hinrichtungen beiwohnen und auf Lebenszeit verbannt werden; die Mutter verfiel der Enthauptung; der Diener sollte mit Ruten gestrichen werden. Die Verurteilten legten Berufung ein und wurden nach Aix überführt. Am 18. April bestätigte das Parlament das Urteil in den meisten Teilen, setzte Louis-César jedoch außer Verfolgung. Was den Diener betrifft, so wurde er dazu verurteilt, den Exekutionen beizuwohnen und zwei Stunden lang an den Achseln aufgehängt zu werden: Der Gerichtshof bestrafte ihn dafür, tatenlos zugesehen zu haben, ohne ihn der Mittäterschaft schuldig zu sprechen.
Champagnac überliefert, die Verurteilten hätten ihr Schicksal mit Ergebung und Reue getragen. Kanzler Pontchartrain erwirkte beim König eine Pension für die unschuldigen Kinder: einhundertfünfzig Livres für sie und zweihundert für Antoine. Dieser musste ungeachtet seiner persönlichen Verdienste den Dienst in der Marine quittieren, da die Öffentlichkeit den Makel der Familie auf ihn übertrug. So schließt das Kapitel mit den Folgen, die weit über die Schuld des Einzelnen hinausreichten: Anklage und Urteil trafen auch jene Kinder, die an der Bluttat keinen Anteil hatten, während die Pension, von der ihr Auskommen abhing, erst die verhängnisvollen Briefe hervorgebracht hatte, durch welche das Verbrechen ans Licht trat.
