Am Morgen des 29. Januar 1873 läutete eine Milchfrau an der Pforte des Guérin’schen Anwesens in der Rue des Maisons-Neuves zu Monplaisir. Niemand antwortete. Auch herbeigerufene Nachbarn erhielten kein Lebenszeichen; sie verständigten den Polizeikommissar. In den Zimmern des kleinen Hauses waren alle drei Bewohner getötet worden. Die Ermittlungen sollten die Richter von Villeurbanne bald bis nach Marseille führen, wo Joseph Seringer, Sohn der Hortense Posty und Stiefsohn des Louis Guérin, im Morgengrauen verhaftet wurde.
Der Bericht der Gazette des Tribunaux lässt zunächst die Anklageschrift zu Wort kommen. Sie schildert ein abgelegenes Haus unter der Nummer 20 der Rue des Maisons-Neuves, inmitten eines umfriedeten Gartens, dessen Schneedecke geeignet war, Fußspuren zu bewahren. Louis Guérin, achtundsechzig Jahre alt und vormaliger Schifffahrts-Zolleinnehmer, lebte dort mit seiner achtundvierzigjährigen Ehefrau Hortense und der gemeinsamen, einundzwanzigjährigen Tochter Esther. Aus einer früheren Ehe hatte Hortense zwei Söhne hervorgebracht. Joseph, geboren 1846, hatte in den Flotteneinquartierungen gedient, wohnte jedoch seit seiner Entlassung in Marseille. Sein Bruder war den Kolonialtruppen zugeteilt.
Die Anklage zeichnet die Guérins als eine Familie, die in behaglichem Wohlstand und zugleich sparsam lebte. Louis bezog eine Pension von fünfzehnhundert Francs und verwaltete einige Kapitalien. Die Gazette berichtet, die Mutter habe ihre Söhne ungeachtet der ihnen gemachten Vorhaltungen geliebt, und auch der Stiefvater habe ihnen stets Wohlwollen bekundet. Joseph habe, so der Text weiter, häufig um Geld gebeten. Dieses Bild entstammt der vom Journal wiedergegebenen Anklage; für sich allein vermag es die inneren Regungen der Familienmitglieder nicht offenzulegen.
Die ersten Spuren wurden im Schnee gesichert. Ein Mann hatte die Gartenmauer überstiegen, das Gelände durchquert und den Brunnen aufgesucht, ehe er den Ort verließ. Andere Zugänge wiesen die Abdrücke nicht auf. Nahe dem Brunnen fand man ein großes, blutbeflecktes Fleischermesser, von der Quelle als »Parteret« bezeichnet; die Ermittler vermuteten, der Täter habe sich vor der Flucht die Hände gewaschen. Der Schneefall hatte zwischen elf Uhr nachts und Mitternacht eingesetzt, jedoch nicht lange angehalten; die Behörden schlossen daraus, dass der nächtliche Besucher, der das Haus am Morgen verließ, mutmaßlich die Nacht darin verbracht hatte.
Im Erdgeschoss deutete nichts auf einen Kampf hin. Auf dem Salontisch standen die Reste einer Mahlzeit für eine Person, eine angebrochene Branntweinflasche und ein zweites Glas. Die Justiz entnahm dem, dass die Familie einen Gast empfangen hatte. Im Obergeschoss lagen die drei Leichen in den Schlafgemächern. Die Gazette beschreibt die Wunden, doch vermöchte die Schilderung des Grauens den Befunden der Ärzte nichts hinzuzufügen: Das im Garten gefundene Messer schien ihnen zu allen drei Morden gedient zu haben. Die Körper waren noch warm; die Ärzte schätzten, dass die Schläge zwischen drei und fünf Uhr morgens geführt worden waren. Andere Passagen des Berichts nennen einen Zeitraum von vier bis fünf Uhr. Die genaue Stunde bleibt somit ungewiss.
Auch die Lage der Leichen erregte die Aufmerksamkeit der Ermittler. Esther lag in ihrem Bett. Louis war von seiner Lagerstatt gezerrt und auf die Dielen geschleudert worden; Hortense ruhte auf dem Bauch, das Antlitz gegen ein langes Kissen gedrückt. Die Ärzte stellten fest, dass alle drei Opfer mit derselben Waffe getroffen worden waren. Sie bemerkten Spuren an den Nachtgewändern und nahmen an, einige der Personen seien nach ihrem Tode umgedreht worden. Die Gewaltsamkeit lag zutage; die genaue Abfolge der Handlungen blieb Gegenstand gerichtsmedizinischer Feststellungen und Folgerungen, wie sie die Gazette wiedergibt.
Die Schränke waren durchwühlt worden. Die Uhr, die Louis jeden Abend auf eine Halterung legte, war verschwunden; ein kleines, als Schatulle genutztes Möbelstück stand offen. In einem Nachbarzimmer war eine behelfsmäßige Schlafstätte an dieses Möbel gerückt worden. Handabdrücke und ein Blutfleck zeichneten sich auf der Matratze ab. Für die Ermittler stand fest, dass ein Einzeltäter gehandelt hatte, der mit den Verhältnissen der Familie vertraut war. Unter diesem Gesichtspunkt untersuchten sie die Bewegungen Josephs.
Am frühen Morgen hatte ein Hufschmied unweit des Forts von Villeurbanne einen an Frau Guérin gerichteten Brief aufgefunden. Er stammte vom August vorher, verfasst von jener jungen Frau, die Joseph heiraten sollte, und meldete dessen Verurteilung zu drei Monaten Gefängnis wegen Uhrendiebstahls. Der Schnee hatte das Blatt nicht bedeckt; es schien sonach erst kürzlich verloren worden zu sein. Die Anklage machte geltend, Joseph habe jedes Interesse gehabt, diesen Brief an sich zu bringen. Eine Depesche alarmierte die Polizei in Marseille. Am folgenden Tag um sechs Uhr morgens nahmen die Beamten ihn in seiner Unterkunft fest.
Er trug eine schwere silberne Uhr nebst Berlocken bei sich, eine blutbefleckte Zwanzig-Francs-Note sowie einen mit einem Granat besetzten Damenring. Auch seine Kleider waren besudelt. Joseph erklärte, er sei am 28. Januar nach Toulon abgereist und am folgenden Morgen nach Marseille zurückgekehrt. Die Ermittler fanden niemanden, der diesen Aufenthalt zu bestätigen vermochte. Seine Wirtsleute sahen ihn erst am Abend des 29. wiederkehren, nach der Ankunft des Zuges aus Lyon. Ein Schaffner meinte, ihn in diesem Zug erkannt zu haben; er sagte aus, der Reisende habe ein kleines, in ein Taschentuch gewickeltes Bündel getragen. Die Gazette bemerkt, dass er seine Wiedererkennung nicht mit Bestimmtheit zu bekräftigen vermochte.
Die beschlagnahmten Gegenstände fügten sich zu einer weiteren Kette von Indizien. Der Uhrmacher, der Louis Guérin die Uhr verkauft hatte, erkannte deren Kennzeichen wieder; mehrere Zeugen gaben an, sie kurz vor der Tat noch gesehen zu haben. Auch Josephs Einlassung bezüglich des Ringes stieß auf Widerspruch: Seine Schwester Esther habe, als er das Schmuckstück angeblich von ihr erhielt, noch gar nicht wissen können, dass seine Verlobung gelöst war. Seine Braut, Appoline Gratiano, bestätigte vor Gericht, sie habe die Heirat verweigert, bestritt jedoch, ihn durch Vermittlung der Schwester um Rückgabe des Ringes ersucht zu haben. Die goldene Kette, einst von Louis an Joseph geschenkt, war vor der Reise veräußert worden; ihr Käufer erinnerte sich nicht, die Berlocken daran gesehen zu haben.
Das Gutachten über die Kleidung fiel bei den Verhandlungen schwer ins Gewicht. Der Chemiker Ferrand zählte über zweihundert Flecken, die schräg verlaufend und gruppenweise auf Hose, Hemd, Weste und Kittel verteilt waren. Er schloss aus, dass sie von Nasenbluten herrührten, und nahm an, sie seien herabgespritzt, als der Mann in Kampfhaltung verharrte. Er untersuchte gleichfalls die Falten des Taschentuchs und die Marken auf dem Geldschein. Allerdings glaubte der Sachverständige nicht, dass Josephs Stiefel am Tatort getragen worden waren: Er zog in Betracht, der Angeklagte habe barfuß zugeschlagen oder aber das Schuhwerk gewechselt. Die Verteidigung hob diese Schwierigkeit hervor, wie sie überhaupt bestritt, dass ein einzelner Mann drei Menschen habe töten können, ohne die übrigen zu wecken.
Die Sitzungen ließen schließlich Angehörige und Bekannte zu Wort kommen. Mehrere erkannten die Uhr wieder; andere berichteten, was Hortense ihnen über das dem Sohn geliehene Geld oder über einen früheren Diebstahlsversuch am 15. Januar anvertraut hatte. Manche Erinnerungen waren nur mittelbarer Art und wurden als solche dargelegt. Die Marseiller Zeugen vermochten die Erzählung vom Aufenthalt in Toulon nicht zu stützen; einer von ihnen erkannte Joseph nicht wieder. Appoline erklärte, sie habe ihm das Ende des Heiratsplans unmissverständlich eröffnet. Joseph leugnete die Morde und beharrte darauf, die Uhr von einem Unbekannten gekauft zu haben.
Generalanwalt Roger Belliard vertrat die Anklage. Die Rechtsanwälte Gignoux und Guerrier führten die Verteidigung. Sie wiesen auf die Unsicherheiten bei der Wiedererkennung des Reisenden hin, auf das Fehlen von Blutspuren an den Stiefeln und auf die Widersprüche zwischen den Aussagen über die Schmucksachen. Sie machten geltend, die Indizien genügten nicht, um eine vorbedachte, von einem Einzeltäter begangene Tat darzutun. Das Journal berichtet, die Geschworenen hätten die Fragen nach dem Verwandtenmord und dem Diebstahl bejaht, jene nach der Vorbedachtheit jedoch verneint; das Verdikt schwieg zu mildernden Umständen. Der Gerichtshof erkannte gleichwohl auf die Todesstrafe.
Der in den Schnee gefallene Brief, die in Marseille gefundene Uhr und die Blutflecken fügten sich vor den Schranken des Gerichts zu einer Indizienkette, die Joseph Seringer unerbittlich an das Haus seiner Mutter zurückband. Die Gazette verzeichnet gleichfalls die Bedenken der Verteidigung und die Grenzen einzelner Zeugnisse. Ihr Bericht schließt mit dem Straferkenntnis; eine Schilderung der späteren Hinrichtung wird hier nicht gegeben. Das Urteil hält fest, was die Geschworenen entschieden haben, ohne in unmittelbare Gewissheit zu verwandeln, was Zeugen und Sachverständige lediglich durch Schlüsse ermittelt hatten.
Dokumentarische Notiz: Der Bericht stützt sich auf die Gerichtsberichte der Gazette des Tribunaux vom 4., 5. und 6. Juni 1873, welche die Anklageschrift wiedergeben und über die Schlussverhandlungen berichten. Die Ausgabe vom 3. Juni konnte auf dem ENAP-Server nicht aufgefunden werden (überprüfte Adresse ergab Fehler 404); die früheren Sitzungstage sind daher nicht rekonstruiert. Die mehrspaltige OCR-Übertragung enthält Lesefehler; ungewisse Tatsachen bleiben den Zeugen, den Sachverständigen oder der Anklage zugeschrieben. Die Quelle berichtet von keiner Hinrichtung.
