— Das ist mein Papa Mano, antwortete das Kind.
Der Gerichtspräsident hatte den Knaben soeben vor den Angeklagten geführt. Im Schwurgerichtssaal des Départements Gironde sollte der Junge berichten, was er gesehen hatte, während der Mann, den er seinen Vater nannte, nur wenige Schritte entfernt stand. Der zeitgenössische Bericht vermerkt sein Alter nicht mit Gewissheit; er hält vor allem seine Antworten fest. Diese Gegenüberstellung Mitte März 1873 rief den Geschworenen jene Nacht ins Gedächtnis, in der fünf Mitglieder von Manaus Familie in Tastous den Tod fanden: der Schwiegervater, die Schwiegermutter, die Ehefrau und zwei Kinder. Der Prozess neigte sich seinem Ende zu, doch die Anklage musste die Erinnerungen des Kindes, die beschlagnahmten Kleidungsstücke und die Blutspuren noch durch das Sieb des Kreuzverhörs schlagen lassen.
Der uns vorliegende Bericht setzt erst im Verlauf der Sitzungen ein, nicht zu Beginn des Verfahrens. Er verweist auf frühere Nummern der Gazette des Tribunaux, die den Verhandlungstagen vom 10. bis 13. März gewidmet waren. Die Ermittlungsergebnisse, die in den Berichten vom 14., 15. und 16. März nicht enthalten sind, lassen sich an dieser Stelle somit nicht rekonstruieren. Was diese Blätter vor Augen führen, ist der Schlussabschnitt der Debatten mit seinen Anschuldigungen, Einwänden und dem Urteil.
Die Vernehmung des kleinen Bernard begann mit alltäglichen Dingen: einer Kammer, Kleidungsstücken, einer Truhe und einer Mühle. Er gab an, sein Vater sei eingetreten, die Hosen in der Hand, habe diese neben die Mühle und dann auf die Truhe gelegt, bevor er ihn in seinem Bett gerüttelt habe. Daraufhin habe der Vater seinen kleinen Bruder geschüttelt und gefragt: „Mano, schläfst du?“ Die Mutter habe geschrien, berichtete das Kind; die anderen ebenfalls, mit Ausnahme der kleinen Schwestern. Der Sitzungsbericht formt aus diesen Worten keine lückenlose Erzählung jener Nacht: Er bewahrt bloß Bruchstücke, wie sie in der Verhandlung zu Protokoll gegeben wurden.
Der Präsident fragte den Knaben, ob er lediglich nachspreche, was andere ihm eingegeben hätten. Er erwiderte, weder Catherine Beyris noch der Bürgermeister oder seine Schulkameraden hätten ihm etwas souffliert. Manau verwahrte sich dagegen, dass ihm während der Voruntersuchung das Recht verweigert worden sei, seinen Sohn zu befragen, erklärte jedoch, er habe keine Einwände zu erheben. Das Kind, neben ihn gestellt, wiederholte seine Angaben. Das Journal vermerkte, Manau sei äußerlich ruhig geblieben, wenngleich sich sein Gesicht rötete. Als man ihm die Spitzhacke vorwies, erkannte das Kind darin das Werkzeug, mit dem man Baumstümpfe auszugraben pflegte.
Die Fragen des Verteidigers zielten im Folgenden darauf ab, das Gedächtnis des Zeugen auf die Probe zu stellen. Weshalb er aufgestanden sei? Um Bücher nahe der Mühle zu holen, lautete die Antwort. Wie er denn in der Nacht die Örtlichkeit habe erkennen können? Eine Kerze, die auf der Truhe der Großmutter gestanden habe, habe das Zimmer erleuchtet. Der Präsident wies ihm einen Grundriss vor; der Junge benannte dem Berichterstatter zufolge die Möbelstücke fehlerfrei und erklärte sodann, er habe in einem illustrierten Blatt eine Abbildung der Kammer gesehen. Dieses Detail, das die Schärfe seiner Erinnerung untermauern oder aber Anlass zu berechtigtem Zweifel bieten konnte, blieb im Raum stehen. Die Gegenüberstellung währte fast anderthalb Stunden, begleitet von den Regungen eines Publikums, das der Gerichtsbericht als schaudernd ergriffen beschreibt.
Die Anklage stützte sich nicht allein auf dieses kindliche Zeugnis. In den vorangegangenen Sitzungen, wie der Fortgang des Berichts zusammenfassend darlegt, waren Nachbarn, Bekannte und Personen vernommen worden, denen sich Manaus Schwiegereltern anvertraut haben sollten. Mehrere sagten aus, die Schwiegermutter habe über das späte Heimkommen ihres Schwiegersohns geklagt, über seinen Aufwand, seine Schulden und seine Drohungen. Eine Frau wollte sie haben weinen hören; ein anderer Zeuge erinnerte sich, sie habe gebangt, die Haustür vor seiner Rückkehr zu verriegeln. Es handelte sich um Zeugenaussagen vom Hörensagen, zuweilen aus zweiter Hand überliefert, und ihr Beweiswert wurde in der Sitzung lebhaft bestritten.
Manau bestritt die Drohungen. Er räumte ein, dem Wein, der Schänke und dem Spiel zugetan zu sein, trat jedoch dem Ausmaß der Vorwürfe entgegen. Einem Zeugen entgegnete er, er habe sich von seiner Familie trennen, sie aber nicht töten wollen. Andere Zeugen zeichneten das Bild eines verschuldeten Mannes, der die Gasthäuser frequentierte und ihm anvertraute Beträge nicht immer aushändigte; etliche hatten ihn indes als ordentlichen Gehilfen oder anfänglich arbeitsamen Dienstknecht kennengelernt. Die Zeugnisse wichen voneinander ab. Das Gericht vernahm präzise Tatsachen, aber auch jene Urteile, die sich die Dorfbewohner erst nach der Bluttat gebildet hatten.
Ebenso umstritten blieb die Frage der Tatzeit. Bewohner gaben an, in der Nacht oder in der Frühe des 10. April einen Schrei gehört zu haben. Der Sachverständige Lafargue führte aus, der Zustand des Mageninhalts der Opfer deute darauf hin, dass die Mahlzeit mehrere Stunden zurückgelegen habe; doch vermöge die Beschaffenheit der Speisen die Verdauung zu beschleunigen. Nach der Lage der Leichen, der Kleidung und der am Boden vorgefundenen Laterne zog er eine Stunde nahe der Morgendämmerung in Betracht; die Anklage hielt gleichfalls eine frühere Stunde, gegen elf Uhr nachts, für denkbar. Der Mediziner legte sich nicht fest. Beide Annahmen, so erklärte er, ließen sich mit den erörterten Tatsachen vereinbaren.
Nunmehr wurden die Beweisstücke den Sachverständigen und den Geschworenen vorgelegt. Die Laterne schien an der Verschlussstelle verbogen; Manau beteuerte, dies sei zuvor nicht der Fall gewesen und die Lampe gehöre seit langem zum Hof. Man wies die Spitzhacke, den Kittel, die Krawatte und die blaue Hose vor. Im Aschenhaufen waren Reste verbrannten Leinens entdeckt worden. Diesen Stücken kam nicht das gleiche Gewicht zu: Die Anklage erblickte darin Spuren eines Verbrechens und einer nachträglichen Reinigung; die Verteidigung forderte Auskunft darüber, wann sie untersucht worden seien und ob sich dafür nicht eine andere Erklärung finden lasse.
Doktor Lafargue beschrieb rund fünfzehn Flecken von Menschenblut auf dem Kittel. Einige, so bemerkte er, könnten von einer Berührung mit Manaus Gattin herrühren; eine Spur auf den Dielen hielt er hingegen für hingespritzt und nicht für verrieben. Der Chemiker Robineau bestätigte gleichfalls menschliches Blut an der Spitzhacke, dem Kittel, der Krawatte, einem Taschentuch und den Wänden. An der blauen Hose hatte er Flecken festgestellt, vermochte jedoch nicht mit Bestimmtheit zu sagen, ob es sich um menschliches Blut handelte: Der Zustand des Gewebes und die kaum wahrnehmbaren Spuren standen einem sicheren Befund entgegen. Manau erinnerte daran, die Krawatte erst seit wenigen Tagen getragen zu haben, nachdem zuvor sein Sohn sie benutzt habe.
Die Hose hatte bereits die Zeugen beschäftigt. Mehrere versicherten, Manau am 8. oder 9. April in einer blauen Hose gesehen zu haben; einige meinten, das vorgelegte Stück wiederzuerkennen, andere vermochten nicht zu verbürgen, dass es sich um dieselbe handele. Manau bestritt die Identifizierung und warf den Zeugen vor, ihr Gedächtnis erst formiert zu haben, nachdem die Justiz von dem Kleidungsstück gesprochen hatte. Ein Zeuge sprach von einer Ausbesserung am Knie; ein anderer erinnerte sich an eine saubere Hose ohne sichtbaren Flicken. Dieser Streit hatte seine klaren Grenzen: Er mochte belegen, was der Angeklagte am Leibe trug, doch wiesen die protokollierten Untersuchungen keineswegs nach, dass die Flecken an der Hose von Menschenblut stammten.
Am 14. März war der Saal derart überfüllt, dass nach Angaben des Berichterstatters über zweitausend Menschen den Gerichtspalast belagerten. Der Präsident kündigte an, das Verfahren solle noch in der Nacht zum Abschluss gebracht werden. Die Prüfung der Beweisstücke wurde fortgesetzt, und Manau wurde mit den Gutachten der Ärzte konfrontiert. Er bestritt die Flecken, die Laterne und den Zustand seiner Kleider. Die Verteidigung brachte insbesondere vor, manche Spuren am Kittel könnten beim Umarmen seiner Frau entstanden sein. Ein weiteres Gutachten, erstattet von Boussin, stellte der Verteidiger als für den Angeklagten günstiger dar als die Schlüsse von Lafargue und Robineau; der Sitzungsbericht führt diese Expertise nicht in Gänze aus. Die Staatsanwaltschaft erklärte, im Falle eines Widerspruchs schließe sie sich den Erkenntnissen des aus Paris angereisten Sachverständigen an.
Um drei Uhr nachmittags wurde die Verhandlung unterbrochen. Sodann ergriff Maître de Brezets für die Verteidigung das Wort; sein Plädoyer währte drei Stunden. Der Präsident fasste die Verhandlungen zusammen, und um Mitternacht zogen sich die Geschworenen zurück. Nach einer Stunde und fünfzehn Minuten kehrten sie zurück. Ihre Antworten lauteten mit Mehrheit auf „Ja“ zu sämtlichen Fragen. Ebenso billigte die Jury mit Stimmenmehrheit mildernde Umstände zu. Manau wurde zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt.
Der Gerichtsbericht erlaubt es nicht, diesen Spruch in Gewissheit über jedes Detail jener Nacht zu verwandeln. Er überliefert die Aussage eines Kindes, Zeugnisse über familiären Hader, Sachverständigengutachten von ungleicher Tragweite und das Schuldig der Geschworenen. Das eindringlichste Bild bleibt das des Knaben vor seinem Vater; das greifbarste jenes der blauen Hose und des Kittels, deren Flecken die Gutachter prüften, ohne sie allesamt demselben Blute zuschreiben zu können. Im Saale trafen die Geschworenen ihre Wahl. Die überlieferten Blätter brechen an dem Punkte ab, da das Gericht die Strafe verkündet, ohne uns den gesamten Prozess zu schenken oder jene Ungewissheiten zu tilgen, die selbst die Sachverständigen offen gelassen hatten.
