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Justiz & Skandale · Schleswig-Holstein

Der Hof in Flammen und der überlebende Sohn

In der Nacht vom 7. auf den 8. August 1866 fanden acht Menschen beim Brand eines holsteinischen Gehöfts den Tod. Timm Thode, der einzige überlebende Sohn, schien dem Gemetzel zunächst entkommen zu sein; seine Erzählung vom Überfall unbekannter Räuber hielt jedoch den Widersprüchen und seinen eigenen Geständnissen nicht stand. Im Jahre 1868 vor dem Schwurgericht zu Itzehoe angeklagt, bekannte er sich schuldig, seine Angehörigen und die Magd eigenhändig ermordet zu haben. Er wurde zum Tode verurteilt und in Glückstadt hingerichtet.

Um ein Uhr nach Mitternacht schreckte ein benachbarter Hufner aus dem Schlaf auf, als vor seinem Fenster ein Stöhnen ertönte. Er trat mit seiner Frau und seinem Sohne ins Freie. Vor ihren Augen brach ein junger Mann zusammen und schrie, das Haus stehe in Flammen. Es war Timm Thode, der Sohn eines wohlhabenden holsteinischen Gutsbesitzers. Hinter ihm loderte bereits das Stallgebäude lichterloh. Die herbeieilenden Helfer vermochten vier Personen aus dem Wohnhaus zu bergen, doch das Leben war bereits aus ihnen gewichen; die übrigen Leichname wurden später unter den rauchenden Trümmern aufgefunden. Acht Bewohner des Hofes hatten den Tod gefunden. Der Überbringer der Schreckensnachricht war der einzige Überlebende.

Das Feuer hatte das Gehöft Groß-Rampen in der Nacht vom 7. auf den 8. August 1866 dem Erdboden gleichgemacht. Seit Jahrzehnten befand sich der Hof im Besitz der Familie Thode. Der Hausvater Johann bewirtschaftete ihn gemeinsam mit seiner Gattin, seinen fünf Söhnen, einer Tochter sowie einer Dienstmagd. Für ein bäuerliches Anwesen stellte der Besitz ein beträchtliches Vermögen dar: Die schuldenfreie Hufe wurde auf rund 60.000 Taler geschätzt, wozu noch wenigstens 40.000 Taler an barer Habe traten. Harte Arbeit, strengste Sparsamkeit und das unerbittliche Regiment des Vaters bestimmten das Dasein der Hofleute. Zwischen den Männern der Familie herrschte oft ein rauer, gereizter Ton; Mutter und Tochter mühten sich vergebens, den steten Hader zu schlichten.

Die Nachbarn fanden die ersten Leichen in ihren Betten, manche noch teils bekleidet vor. Die gerichtliche Sektion ergab unzweifelhaft, dass sechs der acht Opfer eines gewaltsamen Todes gestorben waren. Bei einem der Söhne und der Magd hatte das Feuer das Fleisch zu sehr zerstört, als dass noch ein sicherer Befund zu gewinnen gewesen wäre. Die Verletzungen deuteten auf mehrere Werkzeuge hin: auf eine schwere Stumpfwaffe, mutmaßlich eine Zimmermannsaxt, sowie auf ein schneidendes oder stechendes Eisen, das gegen die Mutter und die Tochter geführt worden war. Das Verbrechen war mithin keine Folge des Brandes. Die Flammen waren erst nach den tödlichen Streichen gelegt worden, und die Kriminaluntersuchung hatte zu klären, wessen Hand das Mordinstrument geschwungen hatte, ehe das Gehöft in Asche sank.

Am Tatort sicherten die Ermittler eine ungewöhnliche Axt, an deren Nacken ein Charnierband angeschweißt war, eine silberne Taschenuhr, einige Geldmünzen sowie Kleidungsstücke, die im Garten ausgebreitet lagen. Ein großer Hofhund lag tot unter den Trümmern; der zweite blieb spurlos verschwunden. Da kein Nachlassverzeichnis vorlag, ließ sich vorerst nicht ermitteln, ob Kostbarkeiten entwendet worden waren. Inmitten dieses Durcheinanders mussten die Behörden einem Umstand nachgehen, der zunächst wie eine wunderbare Errettung anmutete: Timm hatte überlebt, und zwei Kassetten, die er nach seinen Angaben aus dem brennenden Hause gerettet haben wollte, bargen das Hauptvermögen der Familie.

Timm war unweit der Nachbarsküche am Boden liegend aufgefunden worden. Der herbeigerufene Wundarzt fand ihn scheinbar gefühllos, mit gerötetem Gesicht und krampfhaft zusammengebissenen Zähnen vor; Wasser, das man ihm einzuflößen suchte, floss ungeschluckt wieder hervor. In diesem Zustand verharrte er nahezu dreißig Stunden, ehe er die Besinnung wiedererlangte. Die Ärzte vermochten nicht zweifelsfrei zu entscheiden, ob diese Betäubung einer wahren Ohnmacht oder einer verstellten Simulation entsprang, wiewohl ihnen bei dieser ersten Untersuchung die Anzeichen für eine echte Bewusstlosigkeit überwiegend schienen. Am Hinterkopf des Burschen fand sich lediglich eine kleine haarlose Stelle, jedoch ohne gesicherte Spur einer Quetschung.

Vor den Schranken des Untersuchungsrichters berichtete Timm von einem Überfall vermummter Räuber. Er sei beim Schein des Feuers erwacht, habe sein Bettzeug, Kleider und zwei Kassetten zusammengerafft und alsdann mehrere Gestalten beim Stalle bemerkt. Einer der Banditen habe auf ihn geschossen, worauf er zum Nachbarhofe geflohen sei. An das Weitere fehle ihm jede Erinnerung. Das Bereitstehen der Kassetten erklärte er mit Vorsichtsmaßregeln, die man nach einem Blitzschlag wenige Wochen zuvor getroffen habe. Sein Vater habe Schriften, bare Gelder und Silberzeug beiseitegeschafft und ihm gewiesen, wo diese Schätze im Falle einer erneuten Feuersbrunst zu finden seien.

Diese Darstellung stieß auf erhebliche Zweifel. Während manche Nachbarn und Verwandte Timm für unfähig hielten, eine derart ungeheure Bluttat zu begehen, hegten andere – namentlich sein Großvater mütterlicherseits und ein vormaliger Dienstherr – schweren Verdacht gegen ihn. Es war wohlbekannt, dass er mit seinen Brüdern in ständigem Unfrieden lebte, sich zu den niedrigsten Fronarbeiten herabgewürdigt fühlte und bisweilen kleinerer Diebereien bezichtigt worden war. Doch solche Kunde bot keinen rechtskräftigen Beweis. Die Nachforschungen galten zunächst einer Bande von Stromdieben, die auf dem Wasserwege gekommen sein sollte, verliefen jedoch im Sande. Weder die Durchsuchung der Gemarkung noch die Zeugenverhöre oder die Beschaffenheit der Axt erbrachten einen Hinweis auf fremde Täter.

Der ersten Untersuchungskommission entglitten die Fäden. Im Frühjahr 1867 übersandte sie die Akten an das Obergericht mit dem Gutachten, es fehle an hinreichendem Grunde, die Verhöre gegen Timm fortzuführen. Zwei mit der Aktenrevision betraute Räte weigerten sich indessen, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Sie wiesen mit Nachdruck auf die Tatmotive hin: den unermesslichen Vermögensvorteil des alleinigen Erben, die Ungereimtheiten seiner Schilderung und die Unwahrscheinlichkeit, dass er den Lärm des Gemetzels überhört haben sollte. Sie ordneten die Wiederaufnahme der Untersuchung an, und Timm wurde zu Itzehoe in Fesseln geschlagen.

Vor dem Richter hielt er anfangs an seiner Fabel fest, musste jedoch bald eingestehen, hinsichtlich der Bergung von Bett und Kleidung gelogen zu haben. Kurz darauf versuchte er abermals, in der Zelle Bewusstlosigkeit vorzutäuschen. Die Ärzte und Kriminalbeamten beobachteten sein Gebaren genau: Er ließ sich derart vom Bette fallen, dass er sachte auf den Boden glitt, reagierte auf Lichtreize und richtete sich unversehens auf, wenn man ihn unversehens anfasste. Mit diesen Beobachtungen in die Enge getrieben, gestand er ein, den Starrkrampf im Gefängnis nur gespielt zu haben, um in ein besseres Gelass verlegt zu werden. Er beharrte jedoch darauf, in der Mordnacht tatsächlich der Sinne beraubt gewesen zu sein.

Das Bekenntnis seiner Schuld rang sich nur stufenweise ab und entbehrte zunächst jeder Glaubwürdigkeit. Timm beschuldigte zuerst zwei Männer aus der Nachbarschaft und behauptete, sie gegen ein Versprechen von 10.000 Talern gedungen zu haben, um seine Angehörigen zu erwürgen. Als ihm die Kommission vorhielt, dass seine Schilderungen den Gesetzen der Natur widersprächen und er Unschuldige nicht ins Verderben stürzen dürfe, brach er endlich zusammen und sprach: „Ich habe alles allein gethan.“ Er legte dar, wie er zuerst seine Brüder in der Scheune mit Axthieben niedergestreckt, hernach den Vater, die Mutter, die Schwester und die Magd erschlagen habe. Er beschrieb, wie er die Leichen schleppte, Gelder und Kassetten an sich nahm, das Gewand wechselte und das Gehöft an mehreren Ecken anzündete, um den Schein eines Raubüberfalls zu erwecken. Lang gehegter Groll, die Aussicht auf den ungeteilten Erbhof und der Abscheu vor harter Arbeit hätten sich in seinem Gemüte zur Tat verdichtet. In Nebenpunkten – etwa dem Versteck einer Uhr und baren Geldes – wechselte er freilich noch mehrfach seine Angaben.

Die fortgesetzte Instruktion brachte weitere Verfehlungen zutage, zu denen er sich bekannte: eine vorsätzliche Brandstiftung in jener Mühle, darin er vordem gedient hatte, sowie wiederholte Diebstähle zum Nachteil seines Vaters, seiner Brüder und eines Gesellen. Diese Eingeständnisse warfen ein grelles Licht auf seinen Charakter; der Prozess vor dem Schwurgericht zu Itzehoe im Januar 1868 galt jedoch vornehmlich dem achtfachen Mord und der Brandstiftung. Der Andrang des Publikums war so gewaltig, dass die Einlasskarten aus den Fenstern des Gerichtshauses geworfen werden mussten. Timm, ein stämmiger Mensch von schwerfälliger Haltung, begegnete den Fragen des Präsidenten mit unbewegter Ruhe. Er bekannte sich zu den wesentlichen Punkten der Anklageschrift und erklärte unumwunden, die ungeteilte Erbschaft habe ihn zu dem Frevel getrieben.

Die Geschworenen sprachen ihn des achtfachen Mordes und der wiederholten Brandstiftung schuldig. Das Gericht erkannte auf die Todesstrafe durch das Beil. Nachdem der König die Begnadigung versagt hatte, wurde Timm in die Festung Glückstadt überführt. Der Chronist berichtet, er habe seinen Gleichmut bewahrt, sich nach dem Urteil mit ernsterem Sinne der Religion zugewandt und am Morgen des Richtens beteuert, in den Hauptsachen die reine Wahrheit bekannt zu haben. Am 13. Mai 1868, nach Verlesung des Bluturteils und verrichtetem Gebet, kniete er auf dem Schafott nieder und empfing den Streich des Nachrichters.

Die Kälte seiner Gemütsruhe vermag das Rätsel nicht zu lösen, das der alte Berichterstatter an den Schluss seiner Betrachtung stellt: Sie liefert weder für aufrichtige Reue noch für deren gänzliches Fehlen einen untrüglichen Beweis. Was der Richterspruch ans Licht brachte, war unerbittlich gewiss: Ein Sohn hatte den Brand überstanden, um schließlich zu bekennen, dass er allein alle acht Seelen seines Hauses vertilgt hatte. Zwischen der ersten Räubermär, unbewiesenen Vermutungen, wechselnden Aussagen und der letzten Beichte war die Justiz nur dadurch zum Ziele gelangt, dass sie voreilige Gewissheiten verwarf. Das Gehöft sank in Schutt und Asche; das Urteil aber ruhte auf den Worten des Mörders und ihrer Prüfung an den stummen Spuren der Brandstätte.

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Trilogie

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Das betreffende Kapitel des Neuen Pitaval stellt kein lückenloses Gerichtsprotokoll dar. Es berichtet über die acht Todesopfer, die gerichtsärztlichen Sektionsbefunde, den Fortgang der Kriminaluntersuchung, Timms widersprüchliche Schutzbehauptungen, sein schließliches Geständnis, die Verhandlung vor dem Schwurgerichte zu Itzehoe sowie die Hinrichtung am 13. Mai 1868 zu Glückstadt. Die Einzelheiten der Bekenntnisse folgen der damaligen Fallsammlung, welche daran psychologische Erwägungen und weitschweifige Betrachtungen über das bäuerliche Wesen knüpft; diese redaktionellen Deutungen sind nicht als richterliche Tatsachenfeststellungen zu werten.

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