Nach neun Uhr abends drückte der Sohn von Charlotte Spillner die Tür zur Schlafkammer auf und fand seine Mutter an der oberen Türangel hängend vor. Ihr Antlitz war blutbefleckt, ihr Haar gelöst. Er schnitt sie ab, bettete sie auf das Bett, löste den Strick um ihren Hals und eilte fort, um einen Nachbarn herbeizurufen. Diesem Nachbarn gegenüber sprach er von einem Blutsturz. Dem herbeigerufenen Arzt gestand er, sie erhängt vorgefunden zu haben; den Gerichtsbeamten gab er zu verstehen, sie habe sich womöglich in einem Anfall von Wahnsinn das Leben genommen. Die Schnur jedoch zeigte er nicht vor.
Noch vor dem Begräbnis raunte man in Potsdam von einem unbenennbaren Unheil. Die alte Dame wurde am 1. März unter dem vorgeschriebenen Geläut zu Grabe getragen. Bei der ersten Leichenschau war außer dem Würgemal am Halse keine entscheidende Verletzung festgestellt worden. Doch der Tod Charlottes, die seit langem von ihrem Gatten getrennt lebte und allgemein als Witwe Spillner bekannt war, widerstrebte der bequemen Deutung eines Selbstmordes. Sie fürchtete den Tod, hegte Pläne und hatte sich stets bester Gesundheit erfreut. Weshalb hätte sie den Strick wählen sollen? Und warum hatte ihr Sohn, der den Leichnam auffand, nicht augenblicklich die Obrigkeit verständigt?
Charlotte bewohnte seit 1826 das Anwesen Am Kanal Nr. 20. Im Vorderhause lebte ihr Sohn, ein ehemaliger Maurermeister und Stadtverordneter. Er versorgte sie mit Mahlzeiten, brachte ihr Kaffee und geleitete sie des Abends mit einer Laterne über den Hof. Den Nachbarn war diese Fürsorge wohlbekannt. Sie kannten auch die Wohnung der alten Frau: altmodisch möblierte Zimmer, bares Geld und Schmuck, der dort verwahrt lag, sowie einen Sekretär, in dem sie ihre Habseligkeiten barg. Sie lieh Mietern und minder bemittelten Bürgern kleine Summen zu hohen Zinsen gegen Verpfändung von Wertstücken. Ihr Geld, ihre Forderungen und die in Verwahrung gehaltenen Pfänder machten ihre Lebensgewohnheiten der Nachbarschaft vertraut.
Am Abend des 25. Februar hatten mehrere Anwohner sie noch erblickt. Gegen halb sieben säuberte sie ihren Hühnerstall. Sie hatte davon gesprochen, ihren Bruder, einen Handschuhmacher, besuchen zu wollen. Tauwetter und Regen hatten die Wege aufgeweicht; ein heftiger Wind rüttelte an den Gärten. Später vernahm der Torfhändler Lehmann im Hinterhof zwei Schreie, die ihm wie das Jammern einer Gebärenden vorkamen. Ein weiterer Zeuge erinnerte sich an einen dumpfen Laut, ein „Hu, Hu“, gegen acht Uhr. Die Zeitangaben und Schilderungen deckten sich nicht vollends, doch der Schrei aus dem Hofe blieb den Sinnen eingebrannt.
Auch die Türen wiesen auf ein undurchsichtiges Geschehen hin. Der Zugang zum Garten, der gewöhnlich verschlossen war, wurde am Abend des 25. gegen zehn Uhr offenstehend vorgefunden und ebenso am folgenden Morgen. Ein Schlüssel steckte außen im Schloss; auf dem Misthaufen traten vier fremde Schlüssel zutage, von denen zwei kreuzweise übereinanderlagen. Der Schlüssel zum Gartensaal fehlte. In der Wohnung wurden Schlösser und Schübe eingehend untersucht. Es dauerte nicht lange, bis sich zum Verdacht des Mordes der des Diebstahls gesellte.
Der Sohn selbst nahm zunächst keine Bestandsaufnahme vor. Am 27. Februar wollte er eine kleine Geldsumme für die Tischler holen, die den Sarg lieferten; er fand das Geld nicht am gewohnten Ort, schöpfte jedoch noch keinen Argwohn. Eine Schuldnerin namens Rennert verlangte nach den von ihr hinterlegten Pfändern. Am Morgen des 1. März drängte seine Gattin ihn, danach zu suchen. Da bemerkte er das Fehlen von Schmuckstücken, Geldbeuteln aus Stahlgeflecht, Hemden und Vorhängen. Nun gewann er die Überzeugung, seine Mutter sei beraubt und getötet worden. Sein Verdacht fiel auf einen ihm bekannten Mann namens Machold. Er setzte eine Belohnung von zweihundert Talern aus. Der Beschuldigte vermochte jedoch nachzuweisen, dass er den Abend im Apollosaal verbracht hatte; seine Anwesenheit dort erklärte weder die Schnur noch die verschwundenen Güter.
Daraufhin schlug der Sohn eine andere Fährte ein. Im Garten bemerkte er Fußspuren, die vom Apollosaal herüberführten, die Zäune der Nachbargärten überwanden und zu einem Schuppen nahe seinem eigenen Hofe leiteten. Dieser Pfad schien wiederholt begangen worden zu sein. Von jenem Verschlag aus ließ sich das Fenster von Braun beobachten, einem Mieter des gegenüberliegenden Hauses. Am 2. März trug der Sohn diese Umstände der Polizei vor. Die Drosselschnur wurde erst später ausgehändigt: Sie wies Blutflecken sowie schwarze und weiße Haare auf.
Es ward unumgänglich, das Grab wieder zu öffnen. Am 5. März nahmen die Ärzte eine erste Untersuchung des Leichnams vor. Ihr Befund reichte nicht aus, um mit Gewissheit zu sagen, ob das Hängen die Todesursache gewesen war. Am 23. März wurde eine erneute Exhumierung angeordnet; diesmal wurden die Kleider und die Schnur mit größerer Sorgfalt in Augenschein genommen. Verletzungen an Kopf und Gesicht, Blutungen im Schädelinneren und die Gesamtheit der gerichtsmedizinischen Feststellungen rückten den Befund in ein neues Licht. Charlotte hatte Hiebe empfangen, ehe sie aufgehängt worden war. Der Befund nannte zwar nicht den Namen des Täters, zerstörte jedoch die Annahme, eine Frau habe in Einsamkeit die Schlinge geknüpft und sich selbst hineingefügt.
Die Nachforschungen nach dem Diebesgut führten schließlich zu Helmrich. In dessen Behausung fanden sich zwei Goldringe unter dem Ofen verborgen. Seine Frau hatte am Tage des Begräbnisses einen Messingmörser veräußert. Weitere Gegenstände kamen in einem Bündel zum Vorschein, das im Keller eines Hauses versteckt war, in dem Helmrichs Ehefrau arbeitete. Die Stücke waren in ein schwarzes Wolltuch und eine Schnur gewickelt. Eine Nachbarin hatte Tage zuvor ein anderes Paket nahe dem Keller bemerkt, das hernach verschwunden war. Jeder Fund zog die Schlinge um Helmrich enger, ohne das Rätsel des Mordes endgültig zu lösen.
Helmrich hatte das Schmiedehandwerk erlernt. Er rühmte sich, Schlüssel anfertigen zu können, und kannte die Gepflogenheiten des Hauses genau. Er hatte von Diebstählen, Tagelöhnerarbeiten und dunklen Gelegenheiten gelebt. Seine Schulden wuchsen; er trug sich mit dem Gedanken, nach Amerika auszuwandern. Braun, sein Geselle, hatte Charlotte gerade gegenüber gewohnt und kannte die Örtlichkeit. Beide verkehrten seit dem vorangegangenen Herbst miteinander. Die beiden Männer wurden festgenommen; bald darauf gerieten auch ihre Ehefrauen wegen Hehlerei und Begünstigung in die Fänge der Justiz.
Helmrich räumte Diebstähle ein, stellte jedoch einen zeitlichen Ablauf dar, der ihn vom Mord entlasten sollte. Er behauptete, erst nach ihrem Ableben, am 28. Februar oder 1. März, durch ein offenstehendes Fenster bei Charlotte eingedrungen zu sein. Doch etliche Gegenstände waren bereits vor diesem Tage abhandengekommen; die Fenster waren verriegelt gewesen, und die Zugänge entsprachen keineswegs seinen Angaben. Bereits im Dezember war zudem ein erster Einbruch in Charlottes Sekretär verübt worden. Helmrichs wechselnde Aussagen über diesen Einbruch, über die Türen und das Diebesgut verwickelten sich in Widersprüche. Je mehr Diebstähle er zugab, desto weiter rückte er den Zeitpunkt hinaus, an dem er sich im Hause aufgehalten haben wollte.
Andere Zeugen sagten aus, Helmrich habe davon gesprochen, eine wohlhabende alte Frau zu töten, ihr Geld zu rauben und nach Amerika zu entfliehen. Diese Erklärungen wurden eidlich zu Protokoll genommen, doch nicht alle Zeugen genossen einen unbescholtenen Ruf; manche hatten selbst im Gefängnis gesessen, und jede Aussage bedurfte sorgsamer Abwägung. Ein Zeuge schilderte Helmrichs Ausführungen darüber, wie man einen Mord wie einen Erstickungstod aussehen lasse, ohne dass Fingerabdrücke zurückblieben. Braun wiederum hatte einem Händler einen Goldring angeboten und vermochte dessen Herkunft nicht schlüssig darzutun. Dennoch lag kein Geständnis vor, das ein vorsätzliches Mordkomplott bestätigt hätte.
Die Verhandlung, die vom 17. bis 20. Juli 1855 stattfand, hatte drei Fragen voneinander zu scheiden: wer in das Haus eingedrungen war, wer die Güter entwendet hatte und wer Charlotte tötete. Die Indizien stützten sich mitunter, widersprachen sich aber ebenso oft. Der Sohn hatte die Leiche bewegt und den Nachbarn von einem Blutsturz gesprochen; dem Arzte freilich hatte er den wahren Auffindungszustand geschildert. Dennoch hatte die anfängliche Untersuchung die Bestattung vor einer zureichenden Obduktion gestattet. Die zweite Exhumierung hatte das erste Urteil korrigiert, doch vermochte sie nicht jeden Handgriff jener Nacht zu rekonstruieren. Die Schnur, die Haare, die Wundmale und das Raubgut bildeten das materielle Beweismaterial; die zugetragenen Äußerungen fügten Absichten hinzu, deren Ausführung kein Zeuge je erblickt hatte.
Die Geschworenen erkannten bei Helmrich nicht auf vorsätzlichen Mord. Sie befanden ihn für schuldig, Charlotte vorsätzlich getötet zu haben, um das Hindernis für seinen Diebstahl zu beseitigen; es stand jedoch nicht fest, dass der Entschluss zur Tötung bereits vor der Tat gefasst worden war. Diese Nuance rettete ihn nicht: Er wurde wegen vorsätzlicher Tötung ohne Vorbedacht zum Tode verurteilt. Braun wurde von der Anklage des Mordes, der Beihilfe, der Tötung und des Beistands freigesprochen. Auch die Ehefrauen gingen straffrei aus. Die Schuld Helmrichs zog nicht zwangsläufig die Verurteilung all jener nach sich, deren Namen im Laufe der Ermittlungen gefallen waren.
Die königliche Bestätigung des Urteils erging am 19. Februar 1856. Helmrichs Hinrichtung sollte in Moabit vollzogen werden. Fristen, Terminverschiebungen und das Einschreiten des Justizministers zögerten den Vollzug hinaus. Der Gefängniskaplan Klehmet glaubte im Verhalten des Verurteilten Gründe zu erkennen, an dessen Schuld zu zweifeln, und erbat einen Aufschub. Die Strafe wurde aufs Neue bestätigt; am 8. Juli ward Helmrich durch das Beil enthauptet. Bis kurz vor der Hinrichtung beteuerte er beharrlich seine Unschuld. Nichts rechtfertigt es, ihm tiefere letzte Worte in den Mund zu legen.
Im Garten am Kanal schienen die fremden Schlüssel einst den Zugang gewiesen zu haben; die Fußspuren leiteten zu einem Verschlag, und die offene Pforte schien den Fluchtweg eines Mörders freizugeben. Doch das Gericht stempelte nicht jeden Nachbarn zum Helfershelfer. Es ließ Braun auf freiem Fuß und sprach die beiden Frauen frei, während der Urteilsspruch gegen Helmrich auf einer enger gefassten Erkenntnis beruhte: Raub und tödlicher Schlag gehörten zusammen, ohne dass ein Vorbedacht bewiesen war. Über dem Bett, auf das man Charlotte gebettet hatte, war die Schnur auf einen Schrank geworfen worden. Als die Ärzte sie mitsamt den Kleidern und Haaren wieder an sich nahmen, enthüllte sie nicht die ganze Wahrheit; sie verhinderte lediglich, dass die erste Erzählung – die vom Selbstmord – die einzige blieb.
