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Justiz & Skandale · Frankreich

Die Wunde unter den Kleidern

In der Ardèche beteuert Firmin Pradal, seine Mutter sei infolge eines Sturzes gestorben. Die Exhumierung offenbart jedoch eine tiefe Wunde; vor Gericht erkennt die Jury auf Muttermord unter Zuerkennung mildernder Umstände, und der Gerichtshof verhängt lebenslange Zwangsarbeit.

Um zwei Uhr morgens verließ die Menge den Justizpalast in tiefer Erregung. Wenige Minuten zuvor hatten die Geschworenen Firmin Pradal des Muttermordes für schuldig befunden, ihm jedoch mildernde Umstände zugebilligt. Der Gerichtshof verurteilte ihn zu lebenslanger Zwangsarbeit. Der junge Mann, dessen Gesichtszüge bis dahin verschlossen geblieben waren, brach in Tränen aus. Seit Beginn der Verhandlung hatte er beharrlich behauptet, seine Mutter sei durch ein Unglück ums Leben gekommen. Eine nach dem Begräbnis entdeckte Wunde hatte dieser Darstellung jedoch eine gänzlich andere Wendung gegeben.

Die Witwe Pradal zählte achtundsechzig Jahre. Seit etwa einem Jahrzehnt lebte sie mit Firmin, dem jüngeren ihrer beiden Kinder, in einem Gehöft im Weiler Ville, Gemeinde Aubenas. Ihre Tochter Victorine war mit einem Landwirt in Saint-Privat verheiratet. Ende September 1872 war ein vierzehnjähriger Junge namens Charles Mortier als Schafhirt in das Haus getreten und teilte fortan das tägliche Leben der Familie. Er schlief auf dem Futterboden über dem Stall.

In der Verhandlung ließ der Gerichtspräsident die Anklageschrift verlesen. Sie zeichnete das Bild einer Mutter, die ihren Sohn bevorzugt hatte, und eines Sohnes, der diese Zuneigung nicht erwiderte. Ein am 7. April 1871 in Aubenas aufgenommenes Testament hatte ihm im Wege eines Vorausvermächtnisses ein Drittel des mütterlichen Vermögens zugewandt. Die Anklage hielt fest, Firmin habe seit Monaten von dieser Freigebigkeit gewusst, ohne dass sein Betragen dadurch gemildert worden wäre. Die Nachbarn, so hieß es, hätten die Vorhaltungen vernommen und die darauffolgenden Szenen beobachtet. Diese Urteile entsprangen der Sicht der Anklage; der Prozess sollte sie erst noch auf die Probe stellen.

Dasselbe Schriftstück beschrieb einen gewalttätigen Mann, der dem Branntwein ergeben war und in Abwesenheit seiner Mutter Zechkumpane empfing. Es unterstellte ihm ferner Heiratsabsichten mit einer jungen Frau namens Maurel, welche die Witwe missbilligt habe. Ein Vorfall, den Zeugen bekundeten und das Ehepaar Debird bestätigte, hatte die Nachbarschaft besonders beunruhigt: Nach einem Streit, während der Seidenraupenzucht im Jahr 1872, hatte die Mutter acht Tage lang Zuflucht bei ihnen gesucht. Die Chronik macht aus diesen Berichten kein psychologisches Urteil. Sie zeigt lediglich, dass schon vor dem Ableben mehrere Personen um die Furcht und den Unfrieden in diesem Hause wussten.

Die Tage unmittelbar vor dem Tode der Witwe blieben dunkler, als es dem Gericht lieb sein konnte. Sie begab sich zu ihrer Tochter nach Saint-Privat und verbrachte dort die Nacht. Die überlieferten Schilderungen stimmen hinsichtlich der Stunde ihrer Rückkehr nicht überein: Der Sitzungsbericht erwähnt einen Aufbruch bei der Tochter gegen Mitternacht, während die Firmin zugeschriebene Version den Sturz der Mutter auf den Nachmittag des folgenden Tages verlegt. Der genaue Zeiger der Uhr fehlt somit gerade dort, wo er am unentbehrlichsten wäre. Fest steht lediglich, dass sie daheim erwartet wurde und ihr Sohn hernach meldete, er habe sie tot aufgefunden.

Seine erste Erklärung lautete auf einen Sturz. Den Worten zufolge, die er den Nachbarn berichtete, habe er sich nach einem Gelage mit Freunden ausgeruht, als die Mutter heimgekehrt sei. Er habe ihr die Tür geöffnet und sich wieder niedergelegt. Später hätten ihn Klagelaute ins Freie gerufen. Er gab an, sie am Fuße der Treppe auf der Seite liegend vorgefunden zu haben, unfähig, sich aus eigener Kraft aufzurichten. Er habe sie zu Bett getragen und sei sodann hinausgegangen, um das Vieh einzutreiben. Er habe ihr ein Glas Wasser gereicht; sie habe keine Klage laut werden lassen. Der Hirtenjunge habe allein zu Abend gegessen und im selben Bette wie er geschlafen. Am Morgen habe Firmin seine Mutter zunächst für lebend gehalten und erst, als er sie ansprechen wollte, ihr Ableben gewahrt.

Am folgenden Tag eilte er zu den Nachbarn, um die Todesnachricht zu überbringen. Die Frauen des Dorfes kamen herbei, um die Verblichene herzurichten und die Totenwache zu halten. Das Begräbnis fand nach Ablauf der vom Bürgermeister vorgeschriebenen Frist von achtundvierzig Stunden statt. Doch die Darstellung eines Unfalls überzeugte nicht jedermann. Ein übler Verdacht regte sich in der Gegend und drang bis zum Polizeikommissar von Aubenas, welcher die Staatsanwaltschaft verständigte. Firmin wurde den Justizbehörden zur Verfügung gehalten.

Die Exhumierung am 14. Dezember gab der Sache die entscheidende Wende. Beim Öffnen des Sarges entdeckten die Ärzte an der linken Flanke eine tiefe Wunde, aus der reichlich Blut geflossen war. Der Mediziner, der den Leichnam untersuchte, gelangte zu dem Schluss, dass diese Verletzung nicht von einem Sturz herrühren konnte: Ein schneidendes Werkzeug war etwa fünfzehn Zentimeter tief eingedrungen. Bis zu diesem Augenblick hatte Firmin diese Verwundung mit keinem Worte erwähnt. Er wandte das Gesicht ab, als sie zutage trat, und entgegnete alsdann: „Ich war es nicht. Ich weiß nicht, wie das geschehen konnte.“

Die Wunde entwertete die Erzählung von der Treppe; die Widersprüche in seinen eigenen Einlassungen schwächten sie vollends. Er hatte nicht stets dasselbe darüber ausgesagt, wann die Mutter heimgekehrt war, noch zu welchem Zeitpunkt er sie gefunden hatte. Er versicherte, sie habe um Hilfe gerufen, während Zeugen aus nächster Nähe beteuerten, vor dem Augenblick, da er sie aufhob, nichts vernommen zu haben. Er behauptete, sie habe sich ohne fremde Hilfe entkleidet, ohne Blut zu vergießen, wiewohl die Betttücher befleckt waren. Dies war kein Geschehen, das der Chronist aus dem Inneren heraus nachzeichnen konnte; es handelte sich um eine Kette von Behauptungen, abgewogen gegen den ärztlichen Befund und die Zeugenaussagen.

Ein weiterer Umstand wurde hinsichtlich jener Stunden erörtert, die der Rückkehr der Witwe vorausgingen. Die Hausiererin Rouvière hatte sich bei Pradal aufgehalten, während dieser mit Kumpanen trank; sie war nach deren Fortgang geblieben und soll just in jenem Augenblick gegangen sein, als die Mutter eintraf. Zeugen, darunter die Pächter Comte und Gibaud, berichteten von diesem Besuch. Die Witwe habe mit großem Zorn reagiert, als sie ihren Sohn in dieser Lage antraf. Das Tatmotiv blieb eine Deutung der Akten, keine Gewissheit, die der Prozess einem Geständnis hätte entreißen können.

Die Anklageurkunde griff zudem ein altes Gerücht auf, das den Vater Firmins betraf, der nach einem Steinwurf gestorben war. Sie räumte jedoch ein, dass das Vorkommnis zu weit zurückliege, um eine Anklage darauf zu gründen: Firmin sei damals noch keine sechzehn Jahre alt gewesen, und die für eine Untersuchung erforderlichen Anhaltspunkte seien unauffindbar geworden. Die Erwähnung dieses Geschehnisses mochte das von der Anklage gezeichnete Bild verdüstern; über den Tod der Mutter bewies sie nichts. Der Sitzungsbericht fügte dem noch eine jüngst verhängte Strafe wegen Schmähung und Bedrohung der Gendarmerie hinzu, abermals lediglich zur Charakterisierung des Rahmens.

Die Kleider des Opfers lagen vor den Schranken des Gerichts ausgebreitet. Firmin trat in Schwarz gekleidet ein, bleich und schweigend. Staatsanwalt Dormand vertrat die öffentliche Klage; Rechtsanwalt de Lagarde von der Anwaltskammer Privas führte die Verteidigung. Das Verhör vermochte das Leugnen nicht zu brechen. Die gehörten Zeugen und die Ärzte Dessus aus Aubenas sowie Nier aus Privas bestätigten für die Anklage, dass der Tod durch eine mit einem scharfen Werkzeug beigebrachte Wunde herbeigeführt worden sei.

Der Staatsanwalt forderte die Geschworenen auf, die Tat als Muttermord zu werten. Um neun Uhr abends, nach einer Sitzungsunterbrechung, rekapitulierte er die häuslichen Spannungen und die gegen den Angeklagten zusammengetragenen Indizien. Rechtsanwalt de Lagarde erwiderte mit Bedacht. Die Untersuchung, so führte er aus, habe keineswegs jedes Dunkel gelichtet; er ersuchte die Jury, nicht den schwersten Schuldspruch zu fällen, und beantragte eine Eventualfrage: vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge, ohne Tötungsvorsatz. Nach heftigen Entgegnungen beschloss der Gerichtshof, auch diese Frage zur Abstimmung zu stellen.

Um Mitternacht fasste der Vorsitzende das Ergebnis der Verhandlung zusammen. Um ein Uhr zogen sich die Geschworenen zurück. Eine Dreiviertelstunde später bejahten sie die Hauptfrage nach dem Muttermord und billigten mildernde Umstände zu. Die Beantwortung der Hilfsfrage änderte an diesem Verdikt nichts mehr. Die verhängte Strafe lautete auf lebenslange Zwangsarbeit.

Die Chronik schließt mit den Tränen Firmins und der zweiten Morgenstunde. Sie nennt den Namen keiner Tatwaffe, rekonstruiert nicht den tödlichen Streich und entwirft kein unzweifelhaftes Bild der Mordtat. Sie überlässt der Justiz, was diese zu entscheiden vermochte, und den Akten ihre Grenzen: eine tot aufgefundene Mutter, eine mit dem behaupteten Sturz unvereinbare Wunde, schwankende Versionen und schließlich ein Urteil wegen Muttermordes. Das Übrige verbleibt in jenen Schatten, in welche auch das Verfahren trotz aller Zeugen kein weiteres Licht zu werfen vermochte.

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