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Justiz & Skandale · Frankreich

Der auf dem Gartenweg gestürzte Vater

Montbrison, 1775–1777. Ein erbitterter Erbstreit entzweit den alten Chassagneux und seinen Sohn Claude Laverney; wenige Monate nach einem gewaltsamen Zusammenstoß bricht der Vater auf einem Feldweg tot zusammen. Das Stadtgespräch bezichtigt alsbald den Sohn, dessen Ehefrau und einen Tagelöhner des Mordes. Die Chronik bricht nach der Entlassung zweier Beschuldigter aus der Haft ab, ohne das endgültige Urteil zu überliefern.

Ehe das Blut des alten Chassagneux den Schotter des Feldwegs tränkte, hatte sein jüngerer Sohn bereits Todesdrohungen aus dessen Munde empfangen. Ein Zwist um das väterliche Erbe hatte den Mann seinen Kindern entfremdet; ein jäher Sturz wandelte diesen häuslichen Groll bald in den Vorwurf des Vatermordes. Zu Montbrison eilte das Gerücht den Tatsachen voraus, und ein Mann, der lediglich seine Gattin hatte beschirmen wollen, fand sich samt ihr und dem Tagelöhner hinter Schloss und Riegel wieder – während ein Tod, der sich vor den Augen redlicher Zeugen ereignet hatte, im Mund der Stadt das Gepräge eines Meuchelmords annahm.

Chassagneux zählte zwei Söhne. Dem Erstgeborenen hatte er bei dessen Vermählung im Jahre 1771 fünfzehntausend Livres überlassen; dieser erwarb damit das Amt eines Prokurators und verließ das väterliche Dach. Nach einem Zerwürfnis trug der Vater sein gesamtes Hab und Gut dem jüngeren Sohne Claude an, unter der Bedingung, dieser möge für ihn und die Mutter Sorge tragen. Claude, der sich Laverney nannte, stand im vierundzwanzigsten Lebensjahre, als er im Juni 1772 das Fräulein Poyet ehelichte. Chassagneux trat alles ab, Güter wie Fahrnis. Die Beistände der Eheschließung bangten ob der Gefahren einer solch gänzlichen Entäußerung; eine Klausel sicherte dem Vater im Falle künftiger Zwietracht den Nießbrauch des Gutes Saint-Romain-le-Puy sowie die Hälfte des Hausrats zu Montbrison.

Nach kurzem gemeinsamen Haushalten reute Chassagneux die Schenkung; er beteuerte nun, er habe lediglich den Erstgeborenen strafen, nicht aber dem Jüngeren sein Gut überlassen wollen. Am 25. Januar 1775 belangte er Laverney gerichtlich, um den Nießbrauch von Saint-Romain wieder an sich zu ziehen. Der Sohn willigte ein, in der Hoffnung, die Trennung werde den Händeln ein Ende setzen; der Vater ließ die Klage fallen, stellte jedoch sogleich neue Forderungen. Ein Advokat vermittelte. Laverney, der seine Ehrerbietung bezeugen wollte, unterzeichnete die aufgesetzten Schriftstücke ungelesen, reichte eines davon dem Vater ein und bat ihn inständig, die Bestimmungen zu wahren.

Dieser Vergleich stiftete keinen Frieden. Nachdem er Rechtsgelehrte über die Anfechtung der Schenkung befragt hatte, erfuhr Chassagneux, dass grober Undank der Kinder einen Widerruf rechtfertigen könne. Der Chronist erblickt in den darauffolgenden Anfeindungen das Bestreben, Beweise gegen die Eheleute herbeizuführen. Der Vater schaffte Wäsche, Silberzeug und andere Gerätschaften beiseite; um den verbliebenen Besitz zu wahren, beantragten Laverney und seine Frau die Anlegung gerichtlicher Siegel. Chassagneux deutete diesen Schritt als schwere Schmach.

In einer Nacht erhob er sich von seinem Lager, fügte sich selbst Wunden im Antlitz zu und rief aus dem Fenster um Hilfe, indem er Sohn und Schwiegertochter zieh, sie seien über ihn hergefallen. Nachbarn eilten herbei. Laverney war indessen seit mehr als zwei Stunden außer Haus, und seine Frau weilte bei der Schwiegermutter; die Beschuldigung fand keinen Glauben. Champagnac berichtet, der Vater habe weitere Auftritte ähnlicher Art versucht, ohne die Nachbarschaft überzeugen zu können. Diese Fehlschläge hielten ihn freilich nicht ab, eine furchtbare Drohung auszustoßen: Er setzte dem Sohne eine Frist von acht Tagen, um die Güter herauszugeben und zu fliehen, widrigenfalls er das junge Paar verderben werde.

Am 2. Februar 1775, gegen neun Uhr abends, harrte das Mahl der Rückkehr Laverneys und seiner Frau. Die Mutter war am Kamin eingenickt; die jungen Eheleute waren in den Keller hinabgestiegen. Während ihrer Abwesenheit – so berichtet Champagnac – rührte Chassagneux Arsenik in die Suppe. Bei ihrer Wiederkehr hieß er sie, die Mutter nicht zu wecken, und drängte sie zur Mahlzeit. Sie aßen. Bald darauf von heftigen Schmerzen ergriffen, ließen sie nach der Mutter und einem Wundarzt rufen; dieser untersuchte die Reste der Speise und erkannte darin, der Chronik zufolge, das Gift. Der Vater selbst soll seiner Frau gestanden haben, die Kinder seien vergiftet. Ein Geistlicher erschien; als der Vater herantreten wollte, wies der Beichtvater ihn zurück und stand dem Chirurgen bei. Sobald die Eheleute wieder der Sprache mächtig waren, beschworen sie den Arzt zu schweigen, da sie fürchteten, den Vater auf das Schafott zu bringen.

Chassagneux wich zum älteren Sohne aus; seine Gemahlin weigerte sich, ihm zu folgen. Während Laverney und seine Frau mühsam genasen, stellte sich ein zerlumpter Bettler ein, der behauptete, Chassagneux habe ihn für die Ermordung des Paares dingen wollen und ihm dafür die Hälfte seiner Habe versprochen. Laverney soll ihm Schweigen geboten haben und begab sich darauf zum königlichen Prokurator – nicht um die angebliche Tat anzuzeigen, sondern um drohendem Unheil vorzubeugen. Der Magistrat mahnte zur Vorsicht und hieß ihn, den Alten bei der nächsten Schmähung sogleich vor Gericht zu führen.

Einige Monate später, am 14. Juni, rüsteten sich Laverney und seine Frau zum Gang in ihren Garten vor den Toren von Montbrison. Sie erblickten den Vater; Laverney schlug zunächst vor, ins Haus zurückzukehren und ihn vorüberzulassen. Seine Frau hielt an, um mit einer Bekannten zu sprechen. Chassagneux schritt mehrmals an der Pforte vorbei und trat schließlich in eine Schenke. In der Meinung, er sei fort, brach das Paar auf. Vor den Toren wandte sich die junge Frau um und sah, dass der Schwiegervater ihnen nachfolgte. Sie warnte ihren Gatten. Gleichwohl setzten sie ihren Weg zum Garten nahe dem Kapuzinerkloster fort.

Chassagneux überholte sie, erwiderte ihren Gruß nicht und stieß Verwünschungen aus. Laverney hielt ihm vor, sie würden ins Kloster flüchten, sollte er mit den Schmähungen fortfahren. Der Vater beschleunigte seinen Schritt; das Paar verlangsamte den seinen. An der Gartenpforte angelangt, wo ein Tagelöhner und eine Magd arbeiteten, kehrte Chassagneux um und rief, ihr bloßes Dasein sei ihm eine Last. Die Schwiegertochter suchte ihn zu besänftigen. Da ergriff er einen Stein und schleuderte ihn nach ihr; ein zweiter traf sie, als sie hastig das Tor aufstieß. Sie sank beinahe besinnungslos zu Boden. Laverney rief dem Vater zu, ob er denn seine Frau erschlagen wolle; dieser antwortete mit weiteren Steinwürfen.

Die junge Frau kam zu sich und rief um Beistand. Der Tagelöhner Mure stürzte herbei. Vor dessen Augen wies Laverney auf den Vater als den Angreifer. Chassagneux ergriff die Flucht auf dem Wege nach Curraise und schrie, man wolle ihn ermorden. Mure holte ihn ein, packte ihn am Kragen und wollte ihn dem königlichen Prokurator zuführen. Die Winzer der umliegenden Weinberge waren herbeigeeilt; einer von ihnen, Olagnier, tadelte das Gebaren des Alten und trat beschwichtigend dazwischen. Mure ließ daraufhin von ihm ab. Laverney und seine Frau kehrten in den Garten zurück; der alte Olagnier begab sich mit seinem Sohne wieder an das Tagewerk.

Die Olagniers hatten sich kaum entfernt, als Chassagneux ins Wanken geriet und stürzte; sein Kopf schlug gegen einen Grundstein. Der junge Olagnier rief den Vater herbei; beide kehrten sogleich um und traten an den Greis heran, vermochten ihm jedoch vorerst nicht zu helfen. Beuvard, ein anderer Winzer, trat hinzu und fragte, ob die Kinder ihn erschlagen hätten. Olagnier erwiderte, sie hätten ihn nicht angerührt. Während des Gesprächs bemerkte man ein leichtes Zucken am Bein des Liegenden. Olagnier rief aus, er lebe noch, und forderte Beuvard zur Hilfe auf; der Greis schien noch sprechen zu wollen, doch seine Stimme erlosch. Diese Worte bildeten noch kein einhelliges Zeugnis; die Stadt sollte bald andere, weit gewissere und schrecklichere Gerüchte vernehmen.

Die Eheleute traten wieder an den Leichnam heran. Die Schwiegertochter bangte, der Greis habe sich absichtlich gegen den Stein geworfen, um den Verdacht auf sie zu lenken. Beuvard, der ihnen nach Montbrison voraneilte, vermochte weder Schuld noch Unschuld zu bezeugen; sein Bericht nährte die ersten Mutmaßungen. Andere Winzer, die zwar Schreie vernommen, den Vorgang selbst aber nicht erschaut hatten, vernahmen die Klagen der Frau Laverney, sahen das Blut im Antlitz des Toten und entsannen sich der Hilferufe. Das Stadtgerücht verwandelte diese Vermutungen alsbald in feste Gewissheit.

Hatte sich der alte Olagnier zunächst an das Gesehene gehalten, so schwankte seine Aussage bald unter den Zudringlichkeiten der Neugierigen. Andere behaupteten gar, sie hätten Chassagneux um Hilfe gegen seine Kinder rufen hören oder gesehen, wie das Paar ihn zu Boden geworfen und erdrosselt habe. Champagnac bemerkt, vor den Richtern hätten sie diese Anschuldigungen nicht wiederholt, doch das Gerede hatte sich bereits verbreitet. Der Advokat Ardaillon warnte die Eheleute, das Geschrei des Volkes könne ihre Festnahme nach sich ziehen. Laverney weigerte sich zu fliehen: Zeugen hätten der Szene beigewohnt, sagte er, und er fürchte nur jene, die nichts gesehen hätten.

Nachdem Ardaillon sie zum Mittagsmahl geführt hatte, sah er sie von den Gerichtsdienern abführen. Laverney, seine Gattin und Mure wurden getrennt voneinander eingekerkert; ihre Aussagen stimmten überein. Die Wundärzte stellten Wunden am Kopf, Male am Rücken sowie eine geschwollene Zunge fest und mutmaßten Schläge sowie eine Erdrosselung. Eine Öffnung des Leichnams unterblieb; der Tote hatte überdies stundenlang in der sengenden Sonne gelegen. Der berühmte Chirurg Louis bestritt später, dass diese Merkmale auf einen Mord hinwiesen, und lieferte andere Erklärungen für den Befund.

Nach mehr als einjähriger Untersuchung verurteilten die Richter zu Montbrison am 9. August 1776 Laverney und Mure dazu, vorläufig der Folter unterworfen zu werden. Die Anträge der Anklage hätten, wären sie angenommen worden, dazu geführt, die beiden Männer lebendig zu rädern und zu verbrennen, und Frau Laverney auf das Schafott gebracht. Sie legten Berufung beim Parlament zu Paris ein. Am 20. März 1777 ordnete der Gerichtshof eine einjährige Nachuntersuchung gegen Laverney und seine Frau an, setzte das Urteil über Mure bis zum Abschluss des Hauptverfahrens aus, setzte jedoch Frau Laverney und den Tagelöhner sogleich auf freien Fuß.

Die Chronik bedauert, den endgültigen Ausgang des Rechtsstreits nicht mitteilen zu können. Sie vermutet nach Maßgabe des Dekrets, dass alle drei Angeklagten freigesprochen wurden; diese Vermutung ersetzt jedoch nicht das richterliche Urteil. Es bleiben die überlieferten Tatsachen: Nach monatelangem Hader war das Paar zum Garten gegangen, der Vater hatte Steine geschleudert und war daraufhin vor den Augen von Zeugen auf dem Wege niedergesunken. Aus unsicheren Berichten waren Beschuldigungen erwachsen, welche die Zeugen vor den Richtern nicht aufrechterhielten. Die Freilassung der Frau Laverney und des Knechts Mure lässt uns im Ungewissen darüber, was der Gerichtshof letztlich über Laverney und seine Gattin erkannte.

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Kapitel III, 36 vollständig eingesehen. Chassagneux stirbt am 14. Juni 1775 nach einem Wortwechsel, bei dem er Steine nach Frau Laverney geworfen hatte; die benannten Zeugen bekunden nicht, dass der Sohn den Vater im Augenblick des Sturzes berührt habe. Ursprüngliche Aussagen und spätere Gerüchte werden streng unterschieden. Der historische Wundarztbericht stützt sich lediglich auf die äußere Besichtigung ohne Leichenöffnung; die Einwände von Louis entstammen einem in der Quelle zitierten Gutachten. Am 9. August 1776 werden Laverney und Mure vorläufig zur Folter verurteilt; das Pariser Parlamentsurteil vom 20. März 1777 verfügt eine Nachuntersuchung gegen Laverney und seine Frau, stellt das Urteil über Mure zurück und entlässt Frau Laverney sowie Mure aus der Haft. Die Chronik vermerkt ausdrücklich, das endgültige Urteil nicht zu kennen; ihre Vermutung eines Freispruchs bleibt Mutmaßung und wird nicht als Urteilsspruch gewertet. Die Vorwürfe des Giftmordversuchs und der Verdingung eines Meuchelmörders beruhen auf der Schilderung Champagnacs, für die eine unabhängige Aktenprüfung fehlt.

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