Das Schreiben von Brotterode
Am Morgen des 15. September 1847 erschien ein Unbekannter im Hause des jüdischen Handelsmannes Jeremias Rosenblatt zu Barchfeld und überreichte dessen Ehefrau einen unversiegelten Brief. Er las ihn mit lauter Stimme vor. Ein gewisser Simon Lesser aus Brotterode gab darin vor, eine Kuh verkaufen zu wollen, und ersuchte Rosenblatt, am folgenden Morgen pünktlich um sechs Uhr allein zu erscheinen, um das Geschäft noch vor seiner Abreise zur Frankfurter Messe abzuschließen. Der Bote schärfte es ihr ein: kein Begleiter, kein Verzug. Die Einladung war ein tückisches Blendwerk. Dennoch führte sie Rosenblatt auf einen einsamen Waldweg, wo er erschlagen und ausgeraubt wurde.
Rosenblatt brach am 16. September noch vor vier Uhr morgens auf und nahm die Barschaft mit sich, über die er verfügte – etwa zwanzig bis dreiundzwanzig Taler. Der Pfad durchquerte die Bergwiese, eine Waldblöße nahe dem Lautenberg, eine Dreiviertelstunde vor Brotterode gelegen. Zwischen sechs und sieben Uhr vernahm man in der Ferne einen Schuss. Seine Leiche wurde unweit des Weges aufgefunden, die Taschen geleert, das verhängnisvolle Schreiben noch in der Brusttasche. Die Gerichtsärzte stellten Verwundungen fest, die von einem Schuss, stumpfen Hieben und einer Klinge herrührten. In einem Punkte war der Befund unzweifelhaft: Ein Selbstmord war gänzlich ausgeschlossen.
Mit jenem Briefe hob die Untersuchung an. Simon Lesser bestritt eidlich, ihn verfasst zu haben; er habe weder einen Viehverkauf beabsichtigt noch eine Zusammenkunft anberaumt. Das rötliche Papier und die blasse Dinte glichen jedoch auffallend jenen Schreibmaterialien, die ein Gastwirt zu Liebenstein bei Johann Valentin Jüng gesehen hatte. Schriftvergleicher schrieben den Zettel alsbald Jüng zu. Ein Zeuge, Joseph Lazarus Schwarz, bekundete, ihm auf dem Wege nach Barchfeld begegnet zu sein und das Schreiben gelesen zu haben; andere hatten gehört, wie er sich nach Rosenblatts Wohnung erkundigte. Die Witwe und der junge Sohn erkannten in ihm den Überbringer wieder.
Schließlich räumte Jüng ein, am Morgen des 15. September in der Schankwirtschaft des Kaspar Reich zu Liebenstein einen Brief aufgesetzt zu haben. Er habe ihn unversiegelt zusammengefaltet und sich sodann nach Barchfeld begeben. Reich lieferte Proben von Papier und Dinte ein: Format, der rötliche Schein und die helle Dinte stimmten vollkommen mit dem falschen Schreiben überein. Der Beweis stützte sich mithin nicht allein auf das Gedächtnis der Ehefrau; Stoff und Schriftzug ketteten das Schriftstück an eine genau bestimmbare Station auf Jüngs Weg.
Anfänglich leugnete Jüng, Rosenblatts Haus je betreten zu haben. Den Zeugen gegenübergestellt, gestand er seine Anwesenheit ein, behauptete nun aber, ein Fuhrmann habe ihn beauftragt, nach einer Kuh zu fragen. Diese Schutzbehauptung vermochte weder den falschen Namen Lessers noch das wiederholte Drängen, Rosenblatt müsse allein kommen, zu erklären. Die Kriminalisten richteten ihr Augenmerk auch auf die vorangegangenen Tage. Jüng war zwischen mehreren Dörfern umhergeirrt, oftmals in der Nähe jener Waldblöße und des Weges, den Rosenblatt einschlagen sollte. Er gab vor, Tabak gesucht oder Erkundigungen über Vieh eingezogen zu haben; mehrere seiner Angaben wurden jedoch widerlegt.
Die Ermittler brachten in Erfahrung, dass Rosenblatt wohl nicht sein erstes Opfer gewesen war. Bereits am 13. September soll Jüng Bekannte ersucht haben, Abraham Wolfermann, einen anderen Barchfelder Handelsmann, unter dem Vorwand eines Kuhverkaufs nach Brotterode zu bestellen. Dieser begab sich tags darauf dorthin, jedoch in Begleitung, und Jüng traf zu spät ein, um ihn anzutreffen. Am 14. September soll er Simon Lesser gebeten haben, Rosenblatt eine Einladung zu überbringen; Lesser bestellte die Botschaft nicht. Erst am darauffolgenden Tage verfasste Jüng das betrügerische Schreiben eigenhändig und trug es in das Haus. Diese vorherigen Versuche verliehen seinem Umherstreifen einen düsteren Sinn: Die morgendliche Begegnung entsprang keinem zufälligen Zusammentreffen, sie war nach zwei missglückten Verabredungen planvoll vorbereitet worden.
Die Frage des Geldes war von entscheidender Bedeutung. Jüng hatte sein Heim zu Beginn des Septembers nahezu mittellos verlassen. Er hatte einige Groschen für die Zehrung erbettelt und hernach seine Kleider samt dem Rucksack verpfändet, um ein geringes Darlehen zu erlangen. Er schuldete nahezu einhundert Taler und hatte einem Gläubiger zugesagt, vor dem 15. oder 18. September Zahlung zu leisten. Bei seiner Heimkehr, kurz nach sieben Uhr am Morgen des Mordes, verfügte er plötzlich über rund zweiundzwanzigundeinhalb Taler. Die Summe umfasste drei Doppeltaler, zehn Guldenstücke und einen Kronentaler – Geldsorten, die haargenau jenen entsprachen, die Rosenblatt bei sich getragen hatte.
Jüng tilgte sogleich Mietschulden und Abgaben, kaufte Getreide und zahlte tags darauf den Pfandleiher aus. Als man ihn bei seiner Rückkehr festnahm, verblieb ihm lediglich noch ein einziger Taler. Die Obrigkeit hielt diese Ausgaben gegen den beim Ermordeten geraubten Betrag. Dieses Zusammentreffen der Umstände stärkte die Anklage ungemein, kam jedoch keinem unmittelbaren Sachbeweis gleich: Niemand hatte den Mord oder die Wegnahme des Geldes mit eigenen Augen gesehen.
Jüngs nächtliche und frühmorgendliche Streifzüge bargen weitere Widersprüche. Am Vorabend hatte er Brotterode passiert, ohne in sein Haus einzukehren, und erklärte später, er habe in einer Scheune genächtigt und nach seinen Feldern gesehen. Auf dem Rückwege mied er den direkten Pfad und schien in großer Eile. Einem Zeugen erzählte er, er komme vom Inselsberg, seiner Ehefrau hingegen, er treffe aus Tabarz ein. Er behauptete, seine Schuhe gewaschen zu haben. Gleichwohl fanden sich Blutspuren an seinen Kleidern, namentlich an einem Rocke, den er über der Schulter getragen statt angezogen hatte, sowie an der Klinge eines Taschenmessers. Er versuchte zunächst, die Flecken mit seinem Gewerbe als Schlächter zu rechtfertigen, ehe er Teile seiner Aussagen wieder zurückzog.
Die Untersuchung erstreckte sich gleichfalls auf die mutmaßlichen Tatwerkzeuge. Mehrere Personen hatten Jüng in den Tagen vor der Tat mit einer in ein Tuch gewickelten Waffe gesehen. In seiner Behausung entdeckte man Schießpulver. Zudem führte er einen schweren Knotenstock und ein Messer mit sich; das Mitführen des Stockes leugnete er zuerst, gab jedoch bald zu, dass seine erste Einlassung unwahr gewesen war. Diese Gegenstände stimmten mit den von den Ärzten beschriebenen Verletzungen überein. Das Gewehr selbst blieb unauffindbar. Das Netz der Indizien knüpfte sich somit aus der Übereinstimmung vieler Fäden: der gefälschte Brief, Jüngs Gegenwart auf den Straßen, seine vorherige Dürftigkeit, der plötzliche Reichtum, die Blutflecken an seinem Gewande und die Waffen, die er bei sich getragen hatte.
Am 10. Dezember 1849 wurde Jüng nach dem Schwurgerichtsverfahren des Raubmordes schuldig gesprochen und vom Gericht zu Rotenburg zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt, ein Urteil, das in letzter Instanz Rechtskraft erlangte. Die Geschworenen erachteten die Indizienkette für lückenlos genug, um seine Schuld festzustellen, ungeachtet seiner Ausflüchte über Reisen, Geld und Kleidung. Die Chronik vermerkt, dass die Todesstrafe in Hessen damals ohne Geständnis oder unmittelbaren Augenzeugenbeweis nicht verhängt werden durfte; sie führt überdies mit gebotener Vorsicht an, dass die deutschen Grundrechte, welche die Todesstrafe abgeschafft hatten, zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs noch als anwendbar gegolten haben mochten. Sie nennt mithin keinen ausschließlichen Grund für das gewählte Strafmaß. Jüng wurde in das Zuchthaus zu Marburg überstellt.
Elf Jahre nach jenem verhängnisvollen Schreiben, am 15. September 1858 – genau am Jahrestage jenes Morgens, da er den Brief in Rosenblatts Haus getragen hatte –, empfing Jüng im Gefängnis das Abendmahl. Vor mehreren Zeugen stieß er die Worte hervor: „Ja, ich habe es getan.“ Am 28. Oktober legte er, von Krankheit gezeichnet, vor Gericht ein ausführliches Geständnis ab. Er bekannte, den Brief geschrieben und überbracht haben, Rosenblatt nahe der Bergwiese aufgelauert, ihn überfallen und ausgeplündert zu haben. Er beschrieb die Schläge und den Raub von etwa dreiundzwanzig Talern. Dieses späte Bekenntnis bestätigte zwar den Hergang der Anklage vollauf, rollte den Prozess jedoch nicht wieder auf: Nach den damals geltenden Prozessordnungen bot ein solches nachträgliches Geständnis keinen Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Der Brief hatte Rosenblatt aus seinem Heim auf eine Waldblöße gelockt, zur Stunde, die sein Mörder bestimmt hatte. Zwei Jahre lang hatten dieser Zettel, die Münzen und Jüngs Lügengebäude ein Urteil ohne Geständnis getragen. Als das Bekenntnis endlich fiel, vermochte das Gesetz daraus kein neues Urteil mehr zu formen. Die irdische Gerechtigkeit hatte das Strafmaß festgesetzt; die späte Beichte aber konnte den Schritt nicht ungeschehen machen, den der Mörder sein Opfer hatte tun lassen.
