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Justiz & Skandale · Frankreich

Der Doktor und der verschwundene Leichnam

Doktor Bors, einst Hauslehrer in angesehenen Familien, wird 1779 in Toulouse auf frischer Tat ertappt, als er erneut den Wechselmakler berauben will, der ihn einst beschäftigte. Zunächst gesteht er die Diebstähle und offenbart die Verstecke des Geldes, leugnet die Taten jedoch während des Prozesses beharrlich. Zum Tode verurteilt, stirbt er im Juli 1780 am Galgen. Das Kollegium der Wundärzte beansprucht seinen Leichnam, doch dieser verschwindet spurlos aus dem anatomischen Theater; Champagnac schreibt den Raub Medizinstudenten zu.

Am Tage nach der Hinrichtung war der Leichnam des Doktors Bors aus dem anatomischen Theater von Saint-Côme verschwunden. Das Kollegium der Wundärzte hatte den Körper für seine Studien erbeten; die aufgebrochene Tür gab den Blick nur noch auf einen leeren Saal frei. Wenige Tage darauf fand man einen enthaupteten Rumpf im Canal du Languedoc. Champagnac schreibt diese Entwendung Medizinstudenten zu, doch nennt der historische Bericht keinen Täter beim Namen. Dieser unheimliche Ausgang ruft das Schicksal eines Mannes in Erinnerung, dessen Dasein schon zuvor mehrmals Stand, Wirkungsort und Namen gewechselt hatte, ehe ihn gewöhnlicher Diebstahl an den Galgen brachte.

Bors stammte aus dem Rouergue und war der Sohn eines Dorfschlossers. Der Ortspfarrer hatte Gefallen an dem Knaben gefunden und lehrte ihn das Lesen, das Schreiben sowie die Anfangsgründe des Lateinischen. Dieses Band zerriss jäh, als der Opferstock der Armen erbrochen und der Schüler als Mitschuldiger des Diebstahls überführt wurde. Der Pfarrer wies ihn fort. Der Chronik zufolge nahm sich daraufhin eine Dame, die mit ihren leiblichen Verwandten zerstritten war, des Jünglings an, übernahm die Kosten für seine Erziehung und schickte ihn an das Kollegium von Rodez.

Dort verbrachte er mehrere Jahre im Studium, während seine Gönnerin das Kostgeld entrichtete. Seinen Mitschülern fiel indessen das wiederholte Verschwinden von Geldbörsen und persönlichen Effekten auf. Mehr als einmal wurde Bors dieser Entwendungen überführt. Er gelobte Besserung und durfte auf der Anstalt verbleiben, da seine Pension stets pünktlich bezahlt wurde. Nachdem er die Klasse der Rhetorik vollendet hatte, kehrte er zu seiner Wohltäterin zurück, die sich seiner Fortschritte erfreute. Doch versuchte er, sich an den Geldern zu vergreifen, die ein Pächter soeben abgeliefert hatte. Sie jagte ihn davon. Das Haus, das ihm dereinst als Erbe hätte zufallen können, blieb ihm fortan verschlossen.

In Carcassonne fand er eine Anstellung als Hauslehrer bei den Kindern eines Kaufmanns. Ein erneuter Betrug zwang ihn alsbald zur Flucht nach Bordeaux. Champagnac berichtet, die dortigen Polizeiregister hätten seinen Namen mehrfach wegen Gaunereien verzeichnet, denen er sich durch Flucht vor der Strafverfolgung entzogen habe; über die genaue Beschaffenheit dieser Händel schweigt der Chronist. Bors zog weiter nach Toulouse. Dort trat er in das Haus eines wohlhabenden und hochgeachteten Wechselmaklers ein, um dessen Söhne zu unterrichten. Zwei Jahre lang bediente er sich, so die Überlieferung, unbemerkt an der Kasse seines Prinzipals, gedeckt durch das unaufhörliche Auf und Ab der vielen Geschäftsvorgänge.

Das auf diese Weise erbeutete Geld erlaubte ihm einen Lebenswandel über seine Verhältnisse und ermöglichte es ihm, das geistliche Gewand abzulegen, das er – wie der Chronist behauptet – nur getragen hatte, um sein wahres Gebaren zu verschleiern. Er erwarb die Würde eines Doktors der Medizin. Als er den Dienst bei dem Wechselmakler quittierte, empfand dieser für ihn eher Bedauern als Argwohn. Bors hatte überdies die Bekanntschaft eines Medizinprofessors gemacht, und zwar so eng, dass dieser ihn mit einer seiner Verwandten vermählen wollte. Das Vertrauen der Gesellschaft öffnete ihm weiterhin alle Türen, obschon in zwei einander nahestehenden Häusern beträchtliche Summen abhandengekommen waren.

Schließlich fügten sich die Anzeichen zusammen. Der Wechselmakler bemerkte, dass seine Kasse während seiner Abwesenheit heimgesucht worden war. Der Bruder des Arztes, der im Finanzwesen tätig war, war während eines Aufenthalts auf dem Lande ebenfalls bestohlen worden. Der Makler hegte die Vermutung, dass der Dieb wiederkehren würde, wenn er eine neuerliche Reise ankündigte. Er verständigte sich mit seinem Freunde und gab vor, tags darauf zu seinen Pachthöfen aufbrechen zu wollen. Er verließ tatsächlich das Haus, verbarg jedoch seinen Sohn, den Bruder des Arztes sowie etliche Freunde und Dienstboten in den Gemächern.

Am 1. November 1779, gegen sechs Uhr abends, als eine Feuersbrunst mehrere Nachbarhäuser verheerte, erschien Bors in der Wohnung. Er trug einen abgetragenen Gehrock und führte Nachschlüssel bei sich. Die im Verborgenen Wartenden überwältigten ihn im Inneren der Räume. Der jüngst verübten Diebstähle bezichtigt, legte er ein Geständnis ab, flehte um sein Leben und erbot sich, jede gestellte Forderung zu erfüllen. Über seine Vermögenswerte befragt, wies er auf Säcke in seinem Neubau in der Rue Saint-Rome hin und nannte weitere achtundzwanzigtausend Livres, die in einem Hause nahe den Jakobinern versteckt lagen. Die Gelder wurden an den von ihm bezeichneten Orten aufgefunden.

Man ließ einen Notar rufen. In dessen Gegenwart unterzeichnete Bors einen Vertrag, durch den er all seine beweglichen und unbeweglichen Güter an den Wechselmakler veräußerte – gegen ein Entgelt, dessen Empfang er quittierte. Doch kaum hatte der Urkundsbeamte das Haus verlassen, wurde der Doktor seiner Geldbörse und seines Geschmeides beraubt. Man beließ ihm lediglich einige Louisdor sowie etwas Leibwäsche und drohte ihm mit der Auslieferung an die Justiz, sollte er nicht unverzüglich den Ort verlassen. Die Chronik stellt dieses Abkommen als die unmittelbare Folge seiner Ergreifung dar; ein richterlicher Urteilsspruch lag zu diesem Zeitpunkt noch keineswegs vor. Bors begab sich auf den Weg nach Bordeaux.

Zwei Wegstunden vor den Toren von Toulouse kehrte er in eine Herberge ein und verlangte ein Zimmer über der Küche. Als der Wirt Blutstropfen bemerkte, die durch die Fugen der Dielendecke sickerten, stieg er empor. Er fand den Reisenden besinnungslos und in seinem Blute schwimmend. Ein Wundarzt wurde herbeigeholt; Bors überlebte die Wunden, die er sich der Chronik nach in einem Anfall von Verzweiflung selbst beigebracht hatte. Kaum genesen, setzte er seine Reise nach Bordeaux fort.

Dort verdingte er sich als Schiffschirurg auf einer Fregatte, die nach Nordamerika auslaufen sollte. Doch noch vor der Einschiffung wurde er auf Betreiben der Staatsanwaltschaft festgenommen und zur Aburteilung nach Toulouse überstellt. Der Prozess drehte sich um die Diebstähle zum Nachteil des Wechselmaklers, das sichergestellte Geld und den nach seiner ersten Ergreifung unterzeichneten Vertrag. Bors bestritt nunmehr beharrlich jede Entwendung und beteuerte in allen Verhören seine Unschuld. Zudem beantragte er Nichtigkeitsbriefe gegen jenen Kontrakt, den er seinem einstigen Dienstherrn bewilligt hatte.

Im Juli 1780 verurteilte das Parlament von Toulouse ihn zum Tode durch den Strang. Das Urteil wurde noch am selben Tage vollstreckt. Als Bors um halb ein Uhr mittags den Justizpalast verließ, ließ er zwei Sänftenträger rufen, um sich in das Gefängnis des Rathauses bringen zu lassen. In den Straßen drängte sich das Volk bei seinem Vorbeizug; Champagnac schildert, wie er die Menge mit heiterem und stolzem Blicke musterte. Am Gefängnis angelangt, entlohnte er die Träger mit den dreißig Sous, die er noch bei sich trug, und eröffnete ihnen, er hoffe bald freizukommen, um sie reicher zu belohnen.

Junge Leute, die wegen einer Schlägerei einsaßen, luden ihn zum Mahle ein. Bors aß wenig und verließ die Tafel vor dem Ende des Essens, nachdem er einen Boten zum Gerichtsschreiber des Gefängnisses entsandt hatte. Daraufhin rief man ihn in die Folterkammer und verlas ihm das Todesurteil. Der Chronist überliefert für diesen Augenblick kein einziges Wort von ihm. Bors stürzte sich unvermittelt gegen die Kante eines Kamins und fügte sich eine schwere Kopfwunde zu. Ein Chirurg verband die Wunde notdürftig; die Obrigkeit trieb die Vollstreckung eilig voran – aus Furcht, so die Quelle, es könne die Zeit fehlen.

Beim Verlassen des Kerkers waren die Zerrüttung seiner Züge und das Blut der Wunde für jedermann sichtbar. Vom Karren herabgestiegen, schritt er auf das Hochgericht zu. Auf die Frage der Kommissare, ob er noch eine Erklärung abzugeben habe, antwortete er mit Nein. Alsdann ersuchte er den Nachrichter, sein Werk ohne Verzug zu verrichten. Der Chronik zufolge stürzte er sich selbst in die Schlinge.

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Vollständige Lektüre von Kapitel IV/12 (lokale Quelle work/cap400/sources/champagnac/tome-4-chap-12.txt; SHA-256 eb46b1ceb2694950b9e8de85c1117b0f81562935683f8188b58798008e5fc139; 1.599 Wörter). Bors gesteht die Diebstähle unmittelbar bei seiner Ergreifung und gibt die Verstecke beträchtlicher Geldsummen preis; nach seiner späteren Festnahme in Bordeaux und der Rückkehr nach Toulouse bestreitet er die Diebstähle während der gesamten Untersuchung und des Prozesses beharrlich. Diese chronologische Abfolge und der offenkundige Widerspruch bleiben unverändert gewahrt. Auf das Urteil des Parlaments im Juli 1780 folgt die Hinrichtung noch am selben Tage. Das Kollegium der Wundärzte fordert den Leichnam an; die Tür des Theaters wird aufgebrochen und die Leiche am Folgetag vermisst. Der enthauptete Rumpf wird Tage später im Kanal gefunden; die Zuschreibung des Raubes an Medizinstudenten wird von Champagnac kolportiert, im Text jedoch nicht als gerichtlich erwiesene Tatsache geführt. Der Verkauf der Güter an den Wechselmakler geschah laut Chronist mittels eines vor dem Notar nach der Festnahme besiegelten Vertrags. Jede moralische Wertung oder Charakterisierung von Bors verbleibt streng als Wiedergabe der historischen Quelle markiert.

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