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Hochstapler & Vermögen · Deutschland

Der Edelmann, der auf seine Post wartete

Lichtenburg, 1613. Ein Empfehlungsschreiben öffnet einem Reisenden die Pforten der Kurfürstin-Witwe von Sachsen. Er kennt die großen Geschlechter, teilt Versprechungen aus und bekundet ein auffälliges Interesse an den fürstlichen Kleinodien. Bis ein Diener bemerkt, dass das prächtige schwarze Haar des Fremden nicht sein eigenes ist.

Auf Schloss Lichtenburg verlangte man vom Fremden keinen Beweis für seinen Namen. Er trug ein Schreiben bei sich. Das wog schwerer: Eine geachtete Persönlichkeit bürgte für ihn. An einem Augustabend des Jahres 1613 hielten zwei Reiter vor der Residenz der Kurfürstin Hedwig von Sachsen, die seit zwei Jahren im Witwenstand lebte. Der eine von stattlicher Haltung, mit wohlgepflegtem Bart und rabenschwarzem Haar; der andere sein junger Diener. Dem Schlosshauptmann August Pflugk überreichte der Reisende die Empfehlung eines Freundes, Gerhard von Rantzaus. Der Überbringer wurde darin als ein Vetter gleichen Namens eingeführt. Man öffnete ihm sogleich die Tore.

Das Schloss barg eine milde und, wie die Kunde ging, überaus vermögende Fürstin. Hedwigs Freigiebigkeit mehrte den Ruf ihres Reichtums; ihre dänischen Geschmeide taten das Übrige. Gleichwohl lag keine Besatzung vor ihren Schatztruhen: Das Gesinde, der Pförtner, Pflugk und der Stallmeister Veit Heidekampf genügten für die alltägliche Wacht. Ein gastfreies Haus besitzt viele Pforten, und nicht jede führt auf den Schlosshof hinaus.

Der Ankömmling hatte es keineswegs eilig aufzubrechen. Er war weltgewandt, wusste zu erzählen und gewann bald das Vertrauen Heidekampfs. Er trug diesem gar an, sein Gemach mit ihm zu teilen, sofern man nur den Knaben fortschaffte, der dort zu schlafen pflegte. Das Ansinnen ward abgeschlagen. Was die erbetene Audienz bei der Kurfürstin betraf, so ließ ein Unwohlsein der Fürstin auf sich warten. Es galt also Geduld zu üben, sich umzutun, Erkundigungen einzuziehen. Der Ritter musterte die Hofküche. Er befragte Christine, die Kammerjungfer, nach den Kleinodien und dem Ort ihrer Verwahrung. Dem Diener des Silberkellers versprach er eine beträchtliche Summe Geldes, sollte es Christine gelingen, ihm eine Unterredung unter vier Augen mit der Fürstin zu verschaffen.

Pflugk geriet ob dieser Neugierde allmählich in Unruhe. Er wies einen Diener namens Drandorf an, den Gast im Auge zu behalten. Dieser kehrte mit einer beinahe drolligen Entdeckung zurück: Das schöne schwarze Haar war falsch. Unter der Prachtpracht deckte eine einfache Haube aus Leinwand den kahlen Scheitel. Eine Perücke bewies noch kein Verbrechen; für Pflugk jedoch, dem derlei künstlicher Zierrat fremd war, machte sie den Mann vollends verdächtig. Er beschloss, ihm mit den Rücksichten, die ein solcher Name gebot, zu verstehen zu geben, dass sein Aufenthalt nunmehr lange genug gewährt habe.

Nun aber gab der Reisende vor, unpässlich zu sein. Wie wies man einen kranken Edelmann vor die Tür? Überdies erwarte er noch Briefschaften, beteuerte er, und habe seinen Jungen ausgesandt, sie herbeizuholen. Der Diener war tatsächlich zu Pferde davongeritten. Er kehrte nicht wieder. So hielt die Höflichkeit den Mann noch auf dem Schloss fest, dessen der Herr sich längst zu entledigen suchte.

Hier klafft in den überlieferten Akten der alten Chronik eine Lücke. Sie setzt erst wieder nach einem Messerangriff auf Heidekampf ein, der den Streich überlebte. Der falsche Ritter unternahm daraufhin auf dem Kirchhof einen Versuch, sich das Leben zu nehmen; Drandorf fiel ihm in den Arm und setzte ihn fest. Am 30. August änderte das Verhör jählings seine Gestalt. Man hielt dem Gefangenen die Folter vor. Er flehte um Gnade und gelobte auszusagen. Das Protokoll will wissen, die Peinigung sei ihm erspart geblieben, beschreibt jedoch zugleich, wie man ihn auf die Leiter spannte und ein Druckwerkzeug an sein Bein anlegte. Man muss beide Angaben nebeneinander stehen lassen: Die folgenden Geständnisse waren nicht die eines Mannes, dem es freigestellt war zu schweigen.

Er nannte sich Klaus Horn. Sein Anschlag, so gab er an, habe darin bestanden, die Kurfürstin mit einer Substanz namens „Merkurius“ zu vergiften und hernach ihre Schätze an sich zu reißen. Er habe in den Küchen versucht, an ihre Speisen zu gelangen; da dies misslang, habe er um eine geheime Audienz gebeten. Heidekampf führte den Schlüssel zu einer Pforte, durch die man drei Gesellen ins Schloss hätte einlassen können. Der Diener war ausgeschickt worden, sie herbeizurufen. Was aus ihnen ward, verschweigt die Chronik fürderhin. Das Gift, so beteuerte Horn, habe er in die Elbe geworfen.

Diesem Bekenntnis fügte sich ein ganzer Lebenslauf an. Der Neue Pitaval, der die Begebenheit viel später nacherzählt, stützt sich weitgehend auf das, was der Inhaftierte über sich selbst vorbrachte. Man hat seine Wanderjahre daher als bloße Aussagen zu lesen, mitsamt ihren Ungereimtheiten, nicht als einen an jeder Station beglaubigten Weg. Horn gab an, im Jahre 1582 geboren worden zu sein, als Sohn eines Mannes, der ein unter mehreren Erben aufzuteilendes Vermögen hinterlassen habe. Seine erste Rolle, mit zwölf Jahren, sei die eines Besessenen gewesen, dargeboten am Heidelberger Hofe. Man habe ihn in Eisen gelegt; ein Verwandter habe ihn wieder herausgepaukt.

Das Handwerk war damit keineswegs aufgegeben worden. Vor seinen Inquisitoren erbot sich Horn, vorzuführen, wie er diejenigen narre, die den Teufel in seinem Leibe wähnten. Er warf sich zu Boden, krümmte sich, verstellte die Stimme und stieß Tierlaute aus. Die Umstehenden waren gewarnt; das Verhörprotokoll schildert sie dennoch als von Entsetzen ergriffen. Man hatte von einem Betrüger Aufschluss verlangt. Man erhielt ein Schauspiel.

Sodann fiel der Name Rantzau. Er war berühmt, geachtet und fernab jener, die ihn hätten bestreiten können, leicht ins Feld zu führen. Horn erklärte, er habe ihn gewählt, um besseres Ansehen zu genießen. In Dänemark soll ihm ein Eheversprechen den Beutel des Vaters der Katharine Krabe geöffnet haben. In Norwegen trug ihm ein weiteres Verlöbnis kostbare Halsketten ein; die Ringe, die er der neuen Braut ansteckte, stammten aus der vorigen Anleihe. So machten die Geschenke rascher die Runde durch Europa als die Ehemänner. Als geprellte Frauen den Bräutigam suchen ließen, geriet er in Haft, entfloh jedoch mit der erkauften Hilfe eines Wirts.

Mit besonderer Deutlichkeit trat das Räderwerk im bayerischen Zwischenspiel zutage. In Augsburg verwahrte der Goldschmied Matthias Wolbaum ein Buch über das Haus Rantzau. Der Kunde wusste genug daraus, um jeder Prüfung standzuhalten. Er erlangte auf Borg silbernes Geschirr und schenkte einen Teil davon der Gemahlin des Ratsherrn Lorenz von Wehnsin. Diese Präsente sicherten ihm das Obdach in jenem angesehenen Hause. Zu Augsburg mehrte das Logieren bei einem ehrbaren Manne seinen Kredit. Er vermochte mithin noch mehr zu borgen, noch freigiebiger zu schenken und von Tag zu Tag vertrauenswürdiger zu scheinen. Die Kaufleute bezahlten jene Großmut, deren Urheber sie hinterher zu bewundern eingeladen wurden.

Ausgerechnet die Zuvorkommenheit eines Freundes brachte das Gefüge ins Wanken. Horn kündigte das Eintreffen von Reisegefährten in Augsburg an und ritt ihnen entgegen. Wehnsin sandte einen Boten hinterdrein, um die gesamte Gesellschaft zu sich ins Haus zu laden. Der Bote fand weder die Gefährten noch Horn. Frau Wolbaum schöpfte Verdacht, ließ den Reisenden suchen und erwirkte seine Festnahme. Hier hätte die Sache ihr Bewenden haben können. Doch ein Kaufmann schenkte Horns Beteuerungen Glauben, leistete Bürgschaft und erwirkte seine Freilassung. Noch ehe der Mann zurückkehrte, den man zur Prüfung der vorgeblichen Güter nach Holstein entsandt hatte, war Horn bereits über alle Berge.

Nicht alles in seinen Aussagen gehörte ins Reich der Komödie. Er berichtete, in der Lüneburger Heide eine Bande bei vier blutigen Raubüberfällen begleitet zu haben. Er bestritt, selbst die tödlichen Streiche geführt zu haben, räumte jedoch seinen Anteil an der Beute ein. Der Gegensatz zu den verschenkten Geschmeiden entlastete ihn in keiner Weise: Diesmal waren Reisende erschlagen worden. Der Richtspruch gegen ihn gründete auf diesen Bekenntnissen, dem Anschlag auf Hedwig, dem Mordversuch an Heidekampf, den Betrügereien bis hin zu den falschen Besessenheiten, die als Religionsfrevel gewertet wurden.

Das Schöppenamt zu Jena verurteilte Klaus Horn zum Rade. Das Urteil ward zu Lichtenburg am 4. Januar 1614 vollstreckt. Vor seinem Tode erbat er den Zuspruch eines Diakons. Der Empfehlungsbrief, die stets vertrösteten Güter aus Holstein und die erlauchte Verwandtschaft frommten ihm nicht mehr. Jahrelang hatte er sich, nach eigener Rede, die nötige Frist erkauft, indem er die Ankunft eines Boten verhieß. Zu Lichtenburg war der Junge geritten; Horn jedoch war diesmal geblieben.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Originaler Bericht, begründet auf dem vollständigen Hauptteil der Chronik „Ein falscher Ranzau. 1613“, Der neue Pitaval, Band 31, zweite Auflage 1871, S. 197–215. Zugrunde liegt das deutsche OCR, Zeilen 8490–9224. Der Anhang über einen anderen Kriminalfall – den Sohn des Christoph von Rantzau gegen Ende des 17. Jahrhunderts – bleibt unberücksichtigt. Die Chronik beruft sich auf Akten des Jahres 1613, die hier nicht eingesehen wurden. Die unter Zwang erpressten Geständnisse sowie die von Horn selbst vorgetragene Lebensgeschichte sind ausdrücklich als dessen Aussagen gekennzeichnet, ohne jede Gewähr für einzelne Reisen oder zugestandene Verbrechen. Das im OCR widersprüchliche Todesdatum Elisabeths samt dieser Episode bleibt fortgelassen. Historische Schreibweisen wurden behutsam modernisiert; ein Abgleich mit der Originalhandschrift fand nicht statt.

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