Am Neujahrstag 1888, als Marie-François Goron die Glückwünsche seiner Untergebenen entgegennahm, trat ein Beamter mit der Nachricht an ihn heran, dass am Vorabend im Quartier du Mail ein Mann festgenommen worden sei, der versucht habe, einen Geldboten zu ermorden. Man sprach bereits von einem »neuen Lacenaire«. Dieser Vergleich gründete sich auf eine gemietete Wohnung als Hinterhalt für einen Kassenboten, auf fällige Wechsel und einen tückischen Stich in den Nacken. Gleichwohl handelte es sich bei dem Arretierten nicht um Lacenaire, sondern um einen gewissen Lecomte, der sich unter dem Namen Garnier ausgegeben hatte. Die Affäre wird von Goron in seinen Memoiren geschildert, die 1897, zehn Jahre nach den Ereignissen, im Druck erschienen.
Am 15. November 1887 mietete ein Mann in den Dreißigern für fünfhundert Francs eine kleine Wohnung im zweiten Stock der Rue Tiquetonne. Er gab vor, Seidenhändler aus Marseille zu sein. Die Räumlichkeiten betrat er nur selten und brachte keinerlei Mobiliar hinein. Gleichwohl ließ er durch einen Schlosser aus der Rue Beaubourg einige Arbeiten verrichten, die er mit zwei zum 31. Dezember fälligen Wechseln beglich. Er bestand ausdrücklich darauf, dass diese zur Einlösung an die Banque de France übergeben würden. Durch die Wahl des Ortes und des Datums verknüpfte er den Verfalltag unmittelbar mit dem erwarteten Besuch eines Geldboten.
Am 31. Dezember fand sich der Mieter, der sich Garnier nannte, frühmorgens in der Wohnung ein und kündigte dem Concierge an, er werde den ganzen Tag dort verweilen. Gegen ein Uhr erschien ein Angestellter der Bank, um die beiden Wechsel einzulösen. Der junge Mann zählte achtundzwanzig Jahre; als überzähliger Gehilfe vertrat er an jenem Tag einen älteren, erkrankten Kollegen. Ahnungslos betrat er das leere Logis und erkundigte sich, ob die Zahlung geleistet werde.
Garnier verneinte mit einer Handbewegung. Als sich der Bote hinabbeugte, um die Nadel zu lösen, mit der die Wechsel zusammengeheftet waren, packte ihn sein Gegenüber am Arm und stieß ihm einen hohlen Pfriem in den Nacken, der nach Gorons Angaben etwa zehn Zentimeter maß. Der junge Mann schrie um Hilfe und rief nach der Wache. Er blutete stark, war jedoch nicht tödlich getroffen. Vom Schrecken gepackt, floh der Angreifer ins Treppenhaus und schloss die Tür hinter sich ab. Eine Nachbarin, durch das Geschrei aufgeschreckt, trat hinzu und fragte, was vorgefallen sei. Er erwiderte gelassen, jemandem sei unwohl geworden und er gehe einen Arzt holen, woraufhin er ruhigen Schrittes den Abstieg fortsetzte.
Die Concierge und ihr Sohn hatten die Hilferufe ebenfalls vernommen. Kaum sahen sie Garnier heraustreten, nahmen sie die Verfolgung auf. Er fiel in Laufschritt; der Sohn schrie: »Haltet den Dieb!«, Passanten versperrten den Weg, und an der Ecke der Rue Mandar wurde der Mann überwältigt. Vor den Kommissar Brissaud geführt, hüllte er sich in beharrliches Schweigen. Der Geldbote hatte überlebt, und die Festnahme war dem Attentat so rasch gefolgt, dass die Polizei die Wohnung, die Wechsel und die Tatwaffe in Augenschein nehmen konnte, noch ehe ihr Urheber Spuren tilgen konnte.
Goron stellt den Fall als beinahe getreue Nachahmung des Verbrechens von Lacenaire dar, der einst unter falschem Namen ein Zimmer in der Rue Montorgueil gemietet hatte. Am 31. Dezember erwarteten Lacenaire und sein Helfershelfer François Martin dort gleichfalls einen Bankboten, der gefälschte Wechsel eintreiben sollte. Sie fielen mit einem spitzen Werkzeug über ihn her, doch das Opfer überlebte und schlug Lärm. Den Tätern gelang damals die Flucht; erst geraume Zeit später, nach Martins Verhaftung wegen einer anderen Betrügerei, wurden sie gefasst. Goron erinnert daran, dass es Canler, dem damaligen Untersuchungsleiter, gelang, die Verbindung zu Lacenaire und einem dritten Komplizen namens Avril aufzudecken. Der Ausgang gestaltete sich mithin gänzlich anders: Der Mann aus der Rue Tiquetonne fiel augenblicklich in die Hände der Justiz, während Lacenaire und sein Konsortium ihren Verfolgern zunächst entronnen waren.
Der Inhaftierte behauptete weiterhin standhaft, Garnier zu heißen und das Logis in der Rue Tiquetonne gar nicht zu kennen. Auch als Goron ihm die sichergestellte Waffe vorhielt, verweigerte er jede Antwort. Der Chef der Sûreté argwöhnte längst eine falsche Identität, besaß jedoch noch keinen Nachweis über den wahren Namen. Ein weiteres Detail schien den Verdächtigen an sein literarisches Vorbild zu binden: In der Wohnung fand sich ein Papierfetzen mit zwei berühmten Versen von Corneille. Goron deutete dies als Anzeichen jener schriftstellerischen Attitüde, die er mit Lacenaire verglich; freilich ohne zu behaupten, Lacenaire habe just diese Zeilen zitiert. Die literarische Parallele allein vermochte indes keine Identität zu begründen.
Daraufhin griff Goron zu einer List. Er ließ eine gefälschte anthropometrische Karteikarte anfertigen, nach welcher dieser Garnier bereits in Abwesenheit zu zwanzig Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden sei. Als er dem Gefangenen das Blatt vorhielt, empörte sich dieser sogleich: Er sei niemals verurteilt worden und heiße mitnichten Garnier. Aufgefordert, seinen wahren Namen zu nennen, entgegnete er trotzig, er werde erst vor den Geschworenen sprechen. Da bemerkte Goron eine Namensprägung auf einem Hosenknopf und gab, ohne die Adresse des Schneiders tatsächlich zu kennen, vor, sie genau zu wissen. Überrumpelt gestand der Mann schließlich ein, dass er Lecomte heiße und eine Farbenhandlung in der Avenue Bosquet betreibe.
Er fügte hinzu, er schlafe nicht in seinem Laden, sondern in einer Mansarde im sechsten Stock eines Hauses an der Chaussée-d’Antin, wo seine Mutter die Conciergeloge betreute. Goron begab sich persönlich zu der Frau, um die Identität des Sohnes zu erhärten. Die Mutter, die nicht ahnte, mit wem sie sprach, bangte lediglich darum, dass ihr Sohn nicht etwa verschwunden sei, weil ihm zweitausend Francs für eine fällige Verbindlichkeit fehlten. Sie fürchtete gar, er habe sich das Leben genommen. Goron enthüllte ihr die Wahrheit nicht sogleich; er beruhigte sie mit der Angabe, ihr Sohn sei nach einer Rauferei vorübergehend festgesetzt worden und man habe lediglich seine Identität feststellen wollen. Erst tags darauf erfuhr die Unglückliche aus den Zeitungen von dem versuchten Mord.
Die Durchsuchung der Mansarde lieferte weiteres Belastungsmaterial über die Vorbereitung der Tat. Goron fand dort Kriminalromane von Émile Gaboriau, die Memoiren Canlers sowie fast sämtliche Schriften, die sich mit Lacenaire befassten. Überdies hielt er fest, dass Lecomte ein Erbe von einigen tausend Francs angetreten, seine Mittel jedoch durch einen kostspieligen Lebenswandel und übermäßige Warenkäufe rasch erschöpft hatte. Zum Jahresende sah er sich außerstande, einer drückenden Zahlungsfrist nachzukommen. Nach den Geständnissen, die Lecomte laut Goron ablegte, war ihm bereits Monate zuvor die Geldtasche eines Boten aufgefallen, woraufhin der Gedanke gereift sei, sich ihrer mit Gewalt zu bemächtigen. Als sich die finanzielle Notlage zuspitzte, sei diese Idee wiedergekehrt, befeuert durch das literarische Exempel Lacenaires. Diese Motivlage wird jedoch allein durch Gorons Bericht überliefert; gerichtliche Verhörprotokolle lagen hierzu nicht vor.
Vor dem Schwurgericht beteuerte Lecomte, unter einer unbezwingbaren Zwangsvorstellung gehandelt zu haben. Der Bote hatte die Tat überlebt und keine bleibenden Schäden davongetragen. Die Geschworenen erkannten auf mildernde Umstände, verurteilten ihn jedoch zu lebenslanger Zwangsarbeit. Später erfuhr Goron, dass Lecomte in der Strafkolonie von Neukaledonien ein weiteres Verbrechen begangen habe, für das er hingerichtet wurde. Datum und nähere Umstände dieser Exekution verschweigt der Memoirenschreiber.
So schloss sich das Schicksal jenes Mannes, den die Journale bereits als den neuen Lacenaire gefeiert hatten, ehe man überhaupt seinen Namen kannte. Die literarische Nachahmung lieh dem Fall seine Schlagzeile, vermochte indes die Würdigung der Fakten nicht zu ersetzen: Die Wohnung, die Wechsel, das Opfer, der falsche Name und die Hetzjagd in der Rue Mandar gehörten ganz Lecomtes eigenem Verbrechen an. Die geistigen Querverbindungen und seine vorgeblichen Motive danken wir Gorons Feder; auch das Urteil und die spätere Hinrichtung stehen allein auf seiner Autorität. Sie fordern daher eine quellenkritische Zurückhaltung, da weder die Prozessakten noch die Register der Bagno-Verwaltung für diesen Bericht eingesehen werden konnten.
