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Justiz & Skandale · Deutschland

Der falsche Spiegel von Regendorf

Im bayerischen Regendorf verschwinden im Abstand weniger Monate zwei junge Frauen. Wiedererkannte Kleidungsstücke in einer Schneiderwerkstatt führen auf die Spur von Andreas Bichel; Durchsuchungen und Grabungen in seinem Hof bringen zwei Leichen ans Licht. Nach hartnäckigem Leugnen und widersprüchlichen Aussagen gesteht er die Morde und wird 1809 verurteilt.

In der Werkstatt eines Regendorfer Schneiders erkannte Walburga Seidel den Stoff aus dem Rock ihrer Schwester wieder. Der Handwerker schnitt das Tuch gerade für eine Weste zu, die Andreas Bichel bei ihm bestellt hatte. Katharina war fast drei Monate zuvor spurlos verschwunden; die Gerichte hatte bis dahin niemand eingeschaltet. Dieses Stoffstück verwandelte eine Abwesenheit, welche die Familie noch als vorübergehend erhofft hatte, in eine brennende Frage: Wie gelangten die Kleider einer Vermissten in den Besitz eines Mannes, der sie kaum zu kennen vorgab?

Katharina Seidel lebte mit ihren Schwestern in Regendorf. An einem Februarmorgen des Jahres 1808 begab sie sich zu Bichel, der sich anmaßte, in einem Spiegel die Zukunft weiszusagen. Sie kehrte nur kurz heim, um ihre besten Kleider zu holen, und ging mit einem Bündel erneut zu ihm. Sie kehrte nicht mehr zurück. Als die Schwestern Bichel nach ihrem Verbleib befragten, erwiderte er, sie sei mit einem Fremden auf dessen Geheiß fortgezogen. Anderen gegenüber behauptete er, nichts über ihr Schicksal zu wissen. Ein älteres Gerücht besagte zudem, eine Cousine Bichels habe sich einst zu einer ähnlichen Befragung bei ihm eingefunden und sei seither verschollen.

Bei dieser Verwandten handelte es sich um Barbara Reisinger, die Tochter eines Tagelöhners aus Loisenrieth. Feuerbach datiert ihren Aufbruch zunächst auf den Sommer 1807, als sie das elterliche Haus verließ, um eine Dienststelle anzutreten. An späterer Stelle berichtet er jedoch, Bichel habe den Besuch Barbaras in seinem Geständnis kurz nach Michaeli 1806 angesetzt. Die Chronik löst diesen Widerspruch nicht auf. In einem Punkt stimmen beide Fassungen jedoch überein: Bichel hatte der jungen Frau vorgegaukelt, ihr das künftige Schicksal weissagen zu können, und sich daraufhin ihrer Kleider bemächtigt.

Die Vorfälle waren der Obrigkeit nicht gemeldet worden. Barbaras Eltern hofften noch, ihre Tochter stehe schlicht in Diensten; Katharinas Schwestern hatten Bichel zur Rede gestellt und seinen Beteuerungen Glauben geschenkt. Dann aber erblickte Walburga das Tuch beim Schneider. Am 19. Mai 1808 trug sie den Beamten vor, wie ihre Schwester zu Bichel bestellt worden war, von der versprochenen Wahrsagung berichtet hatte und schließlich mit mehreren Gewändern davongegangen war. Die ältere Schwester Theresa beschrieb die mitgenommenen Stücke genau und nannte den 15. Februar als Tag des Verschwindens.

Bereits am folgenden Tag suchten die Gerichtsbeamten Bichels Anwesen auf. Er selbst war in den Wald geflohen; zwei Gerichtsdiener wurden zu seiner Ergreifung ausgesandt, während man seine Frau bewachte und Theresa verhörte. Bei der Festnahme fand man bei Bichel ein baumwollenes Schnupftuch, das er hastig zu verbergen und fortzuwerfen suchte. Theresa identifizierte es sogleich als Katharinas Eigentum. Bichel leugnete zunächst, die Schwestern überhaupt zu kennen, und behauptete, das Tuch auf dem Regensburger Trödelmarkt erstanden zu haben. Er erfand die Mär von einem jungen Fremden, der nach Katharina geschickt habe, und gab vor, sie lebe nach französischer Mode gekleidet in Landshut. Auf den Zauberspiegel angesprochen, errötete er und stritt ab, einen solchen zu besitzen. Schließlich behauptete er, ein Kropfträger habe einst jungen Mädchen in einem Guckkasten ihre künftigen Ehemänner gezeigt.

Die Hausdurchsuchung brachte weitere Beweisstücke zutage. Eine Kiste barg Frauenkleider; weitere Stücke lagen auf dem Dachboden. Katharinas Schwestern erkannten sogleich mehrere Gewänder wieder, die sie bei ihrem Fortgang mitgeführt hatte. Andere Kleider wurden als Eigentum Barbara Reisingers identifiziert. Zeugen gaben an, Bichels Ehefrau habe manche davon verkauft und andere selbst getragen. Diese beteuerte, ihr Mann habe ihr die Stücke aus der Truhe mit den Worten übergeben, sie stammten von Barbaras Vater; von den Sachen auf dem Dachboden wolle sie nichts gewusst haben. Nachbarn bestätigten überdies, Bichel habe versucht, weitere junge Frauen unter dem Vorwand des Wahrsagens in sein Haus zu locken. Eine Zeugin hatte Katharina am Tag ihres Verschwindens mit dem Bündel unter dem Arm nahe seinem Haus gesehen.

Den Richtern lagen nun Kleider, ein Tuch, Zeugenaussagen und zwei Vermisstenfälle vor, jedoch keine Leichen. Kein sichtbares Zeichen bewies, dass ein Mord geschehen war. Die Entdeckung verdankte sich einem Spürhund, der einen der Gerichtsdiener begleitete. Bei jedem Besuch lief das Tier zum Holzschuppen und witterte am Boden. Am 22. Mai kehrte der Gerichtsdiener mit Gehilfen zurück und ließ unter dem Schuppen graben. Unter Reisigbündeln und Erdreich stießen sie auf menschliche Überreste. Der Beamte vermutete in dem ersten Fund sogleich die Gebeine Barbaras. Unweit davon lag ein zweiter Leichnam, den die Zeugen anhand der Gesichtszüge und der Ohrringe aus vergoldetem Metall zweifelsfrei als Katharina Seidel erkannten.

Der Gerichtsarzt und zwei Wundärzte untersuchten den Fundort sowie die sterblichen Überreste und hielten ihre Befunde für das Gericht fest. Die von den Schwestern identifizierten Gewänder knüpften nun ein unlösbares Band zwischen den beiden Verbrechen und Bichels Haus.

In einem erneuten Verhör beschuldigte Bichel zunächst Unbekannte, Katharina in seiner Behausung ermordet zu haben. Diese Darstellung widerrief er bald, gestand die Tötung nach einem Streit ein, änderte jedoch abermals seine Schilderung. Auf den zweiten Leichnam angesprochen, erblasste er und bestritt jede Kenntnis der Toten. In einundneunzig Fragen drängten die Untersuchungsrichter in ihn; er schwankte fortwährend zwischen Ausflüchten und Leugnen, räumte ein Detail ein, um ein anderes sogleich zu verschleiern. Schließlich gab er zu, Katharina ihrer Kleidung wegen in sein Haus gelockt, sie getötet und ihre Leiche verscharrt zu haben.

Eine bayerische Verordnung aus dem Jahre 1806, welche die Folter aufhob, sah für hartnäckig leugnende Angeschuldigte ein besonderes Verfahren vor: die Überführung an den Tatort und, wenn möglich, die Konfrontation mit den sterblichen Überresten. Man brachte Bichel nach Regendorf. Im dortigen Amtshaus verließ ihn beinahe die Besinnung, und er verlangte nach Wasser. Dennoch beharrte er darauf, die Identität des ersten Leichnams nicht zu kennen. In seinem Haus waren die Gebeine auf Brettern aufgebahrt worden. Katharina erkannte er an, leugnete jedoch weiter, Barbara getötet zu haben. Zwei Tage später verlangte er von sich aus Gehör und gestand auch den Mord an Barbara Reisinger. Er beteuerte, seine Frau habe an keiner der Taten teilgehabt und nichts davon gewusst.

Sein Geständnis enthüllte den Hergang der Verbrechen. Bei Barbara hatte Bichel das Gespräch auf Zauberei gelenkt und einen Scheinspiegel verfertigt: ein mit weißem Tuch bespanntes Brett, versehen mit einem kleinen Glas. Er hatte sie verleitet, sich die Augen verbinden und die Hände binden zu lassen, um in das Werkzeug zu blicken. Daraufhin bemächtigte er sich ihrer Habe und täuschte ihren Vater mit der Nachricht, die Tochter stehe im Dienst eines Gesandten, habe geheiratet und benötige ihren Nachlass. Der Vater hatte ihm das Kleiderbündel sogar noch eine Wegstrecke weit getragen. Bei Katharina bediente sich Bichel desselben Spiegelfrevels und forderte sie auf, ihren besten Staat mitzubringen. Als Beweggrund nannte er die Gier nach den Kleidern der beiden Frauen.

Andere junge Frauen waren der Schlinge nur knapp entronnen. Einer weiteren Magd hatte Bichel angeboten, im Spiegel zu erkunden, ob ihr Bräutigam noch lebe; auch sie sollte ihre besten Kleider mitbringen. Ähnliche Einladungen waren an Juliana Daweck und Margareta Heimberger ergangen. Sei es aus Argwohn oder durch Zufall, sie waren der Aufforderung nicht gefolgt. Diese Versuche änderten nichts am Schicksal der Ermordeten, bewiesen den Richtern jedoch, dass die Gaukelei mit dem Zauberspiegel keine nachträgliche Schutzbehauptung nach der Verhaftung war.

Das Appellationsgericht zu Neuburg fällte sein Urteil am 4. Februar 1809. Bichel wurde dazu verurteilt, von unten auf gerädert zu werden; das oberste Gericht bestätigte den Spruch. Die Strafe wurde sodann auf dem Gnadenweg in den Tod durch das Schwert abgemildert. Feuerbach vermerkt, diese Milderung sei im Namen der staatlichen Würde erfolgt, damit die Schärfe der Strafe nicht mit der Grausamkeit der Verbrechen wetteifere. Der Tag der Hinrichtung wird in den Aktenauszügen nicht genannt.

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Vollständiges Kapitel „Andrew Bichel; the Woman-Murderer“, Buchseiten 296–312 (OCR-Zeilen 11792–12424 einschließlich; „John Holzinger“ beginnt auf Zeile 12427), vollständig eingesehen. Die Quelle enthält zwei unvereinbare Zeitangaben zu Barbara Reisinger: Sommer 1807 zu Beginn der Erzählung, sodann kurz nach Michaeli 1806 im späteren Geständnis Bichels; der vorliegende Text behält diesen Widerspruch getreu bei. Die Zeugenaussagen zu Katharina Seidel, die Wiedererkennung der Kleidung, die Auffindung der Leichen, Bichels Verhöre, sein Geständnis beider Morde sowie die Begnadigung zur Enthauptung folgen der Chronik. Faksimiles, der deutsche Originaltext Feuerbachs, Scharfrichterregister oder gerichtliche Protokollbände wurden nicht herangezogen.

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