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Hochstapler & Vermögen · Deutschland

Der Graf mit den unsichtbaren Häusern

Berlin, 1852–1853. Die Näherin Wilhelmine Krauß entlockt ihrem Dienstherrn Baumann beträchtliche Summen unter dem Vorwand unumgänglicher Gebühren für die Übereignung von Häusern und Ländereien, die ihm angeblich ein wohlhabender russischer Graf und der König zugedacht hätten. Vor dem Berliner Kriminalgericht gesteht sie am 10. Mai 1853, das Geld zur eigenen Bereicherung erpresst zu haben, und wird zu vier Monaten Gefängnis sowie hundert Talern Geldbuße verurteilt.

W. F. Baumann hatte bereits als künftiger Herzog und Graf gezeichnet, ehe er auch nur eine einzige Scholle Landes erblickt hatte. Der Schneidermeister, dessen Hand sonst die Nadel führte, hatte seinen Namen unter feierliche Ergebenheitsadressen an einen Monarchen gesetzt, dem er nie von Angesicht gegenübergestanden hatte. In seinem Sinn trieb er kein leichtfertiges Spiel: Er rüstete sich für den Empfang von Stadthäusern, Gütern und einem hochadligen Titel. Ein junges Nähmädchen seiner Werkstatt hatte ihn davon überzeugt, dass ein russischer Wohltäter sein fürstliches Glück bereite.

Wilhelmine Friederike Krauß trat im Juni 1852 in die Werkstatt des Schneidermeisters Baumann ein. Sie zählte sechzehn Jahre, war von kleinem, zartem Wuchs und trug nach den Worten des Chronisten ein auffallend blasses Antlitz zur Schau. Baumann war gleichfalls von geringer Statur und kränklicher Natur. Zwischen beiden entspann sich ein intimes Verhältnis; der Text vermerkt indes, es stehe keineswegs fest, ob je von Heirat oder einem Bund fürs Leben die Rede gewesen sei. Diese Vertrautheit öffnete der jungen Arbeiterin den Weg zum Gemüt ihres Brotherrn, doch reichte sie für sich allein kaum aus, die verhängnisvolle Leichtgläubigkeit zu erklären, mit der er ihren Worten verfiel.

Im Dezember eröffnete sie ihm, sie stehe in Verbindung mit einem unermesslich reichen Russen, dem Grafen Briloff. Allabendlich, so berichtete sie, begebe sie sich zu ihm, um schwere Geldsäcke zu zählen. Der Reichtum sei dort derart aufgehäuft, dass der Graf seine Pfeife mit Ein- und Fünftalerscheinen in Brand stecke. Wilhelmine behauptete überdies, sie habe dem Grafen das karge Los Baumanns geschildert, worauf jener versprochen habe, der Not ein Ende zu bereiten.

Die Hilfeleistung sollte zunächst die Gestalt einer geheimnisvollen Geldanlage annehmen. Baumann sollte Wilhelmine täglich zehn Silbergroschen aushändigen; dieser Betrag würde dem Beutel einverleibt, den Briloff Tag für Tag fülle. Auf diese Weise sollten die kleinen Münzen neue Früchte tragen und Baumanns Anteil mit der Zeit ins Ungemessene wachsen. Der Meister ging auf den Handel ein und zahlte willig Tag für Tag das geforderte Silbergeld. Das Versprechen stützte sich weder auf einen Kontrakt noch auf einen Schuldschein des angeblichen Grafen: Es ruhte einzig auf Wilhelmines bloßem Wort.

Zum Weihnachtsfest verlieh ein weiteres Ereignis diesem unsichtbaren Wohlstand den Anstrich fürstlicher Öffentlichkeit. Wilhelmine erzählte, auf dem Marktplatz habe der Prinz von Preußen einer Rede des Grafen gelauscht, diesen in seine Kutsche geladen und sodann auch das Mädchen zum Schlosse gefahren. Dort habe ihr der Prinz einen Diamantring verehrt – unter der strengen Bedingung, ihn niemandem zu weisen. Baumann vermochte das Kleinod nicht zu prüfen, lieferte doch das Verbot selbst den vollkommenen Vorwand für dessen Unsichtbarkeit.

Alsbald spiegelte die junge Frau vor, Briloff besitze vierunddreißig Häuser in Berlin und gedenke, Baumann sechs davon zu schenken. Ein Gerichtsverwalter bedürfe lediglich der förmlichen Umschreibung jedes einzelnen Anwesens beim Kammergericht. Jede Akte erfordere jedoch eine Stempelgebühr von fünfzehn Silbergroschen; diese Unkosten, so meinte sie, dürfe man dem edlen Geber unmöglich zur Last legen. Baumann entrichtete folgsam die Gebühren. Die Schenkungen wuchsen im selben Maße wie die Forderungen: Nach Wilhelmines Schilderungen sollten es schließlich fünfzehn Häuser sein, die er weder besichtigen noch bewohnen durfte, deren rechtmäßiger Herr er sich aber bereits wähnte.

Noch weitläufiger gestaltete sich das angebliche Rittergut bei Neustadt-Eberswalde. Briloff, so gab sie vor, verstehe die Bewirtschaftung nicht und wünsche das Gut an Baumann abzutreten. Freilich gälte es zuvor verwickelte Rechtsfragen zu lösen; der Ministerpräsident von Manteuffel, Staatsräte und das Stadtgericht seien bereits damit befasst. Telegrafische Depeschen flögen unablässig zwischen Berlin und Neustadt hin und her. Jede Einzelheit entlehnte ihr Vokabular und ihre Gebühren der tatsächlichen Verwaltungspraxis, und das ehrfurchtgebietende Dasein der Ministerien verlieh dem Lügengebäude eine Kulisse, die der arme Schneider unmöglich zu durchschauen vermochte.

Wilhelmine fügte hinzu, sie habe von Manteuffel persönlich aufgesucht und alltägliche Geschenke von ihm empfangen – ein Fläschchen Essenz, einen Traggurt und ein Spielzeug in Gestalt einer kleinen Lokomotive. Diese greifbaren Dinge, die Baumann mit Händen greifen konnte, schienen den unsichtbaren Audienzen eine unumstößliche Wirklichkeit zu verleihen. Im Januar 1853 erreichten die Verheißungen ihren Taumel: Das Mädchen behauptete, mit dem Könige gespeist zu haben, der siebenhundertundzehn Häuser in Berlin besitze. Der Monarch habe beschlossen, diese Liegenschaften mitsamt dreiundzwanzig Morgen Land an Baumann zu übereignen und ihn in den Adelsstand zu erheben. Sogar verschiedene erlauchte Namen, darunter jener der Hohenzollern, seien ihm angetragen worden.

Nun war von bloßen zehn Silbergroschen keine Rede mehr. Die Stempelmarken verschlangen Unsummen, und Wilhelmine schärfte ihm ein, dass königliche Kabinettsgeschäfte schwere Kosten nach sich zögen. Baumann soll hundert Taler für Stempelgelder geopfert und eine gleiche Summe bei Dritten entlehnt haben. Bekannte suchten vergebens, ihm die Augen zu öffnen; er wies ihre Warnungen unwillig ab. Das Kapitel bezeugt, dass er seinem Bruder mit der fieberhaften Begeisterung eines Mannes schrieb, der sich bereits aus dem Staube des Handwerks in die Ränge des Hochadels erhoben sah.

Das kunstvolle Triebwerk zerbrach erst, als Baumann Klarheit über den Fortgang der Umschreibungen verlangte. Die Schilderung jener Audienz beim Ministerpräsidenten, die dem Buchkapitel vorangestellt ist, wird vom Verfasser selbst als volkstümliche Anekdote und nicht als verbürgter Akteninhalt ausgewiesen. Der unerschütterliche Kern der Kriminalgeschichte liegt vielmehr in den beiden Untersuchungen, die nach Baumanns Selbstanzeige eingeleitet wurden: Die eine galt dem Nachweis des Betrugs, die andere der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Mädchens. Die Gerichtsärzte prüften Baumanns Geisteszustand und kamen zu dem Schluss, dass er trotz seiner grenzenlosen Leichtgläubigkeit in diesem Fall im Übrigen vollkommen geschäftsfähig und des Verstandes mächtig sei.

Krauß gestand die wesentlichen Umstände alsbald ein. Bei der Verhandlung vor dem Berliner Kriminalgericht am 10. Mai 1853 antwortete sie anfangs nur mit stummem Kopfnicken, sprach dann aber freier. Den Empfang der Summen leugnete sie nicht. Sie wisse selbst nicht mehr, wie ihr der Gedanke gekommen sei, bekannte jedoch schließlich, Baumanns Geld in der Absicht an sich gebracht zu haben, sich damit zu bereichern. Sie gestand ein, die angeblichen Stempelgelder für Kuchen, Naschwerk und Spielereien vertan zu haben.

Baumann trat als Hauptzeuge auf. Die Verheißungen seien ihm glaubhaft erschienen, so bekundete er, weil ihm der Reichtum des Grafen Briloff in wahrhaft märchenhaftem Lichte geschildert worden sei. Der angebliche Magnat habe ihm sogar einen Goldbarren zusenden wollen, der jedoch nie eintraf, weil das Kutscherpferd unterwegs gescheut habe. Baumann legte auch die Schriftstücke vor, die er im Voraus unterzeichnet hatte: Darin nahm er Herzogtümer und Grafschaften an und gelobte seinen künftigen Untertanen landesväterliche Treue. Das Gericht erblickte hierin nicht bloß bare Zahlungen, sondern das verhängnisvolle Wirken der Einbildungskraft im Gemüt des Opfers: Die Dimension der Gaben schwoll mit jedem Opfer an, da jede neue Ausgabe es unerträglicher machte, die früheren für verloren zu erklären.

Die Mutter der Angeklagten erklärte vor Gericht, ihre Tochter sei schon von Kindesbeinen an zum Lügen geneigt gewesen. Dieses Zeugnis aus dem Familienkreise bildete freilich keinen juristischen Schuldbeweis. Die greifbaren Fakten sprachen ohnehin für sich: das anvertraute Geld, die Lügengespinste von königlichen Domänen, die angeblich fälligen Stempel und das Geständnis der Angeklagten, das Geld für eigene Zwecke verwandt zu haben. Wie der Chronist berichtet, beantragte der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe, wertete jedoch Baumanns maßlose Torheit als strafmildernden Umstand zugunsten der Angeklagten.

Der Gerichtshof verurteilte Wilhelmine zu vier Monaten Gefängnis und einhundert Talern Geldbuße, an deren Stelle im Unvermögensfalle weitere zwei Monate Freiheitsstrafe treten sollten. Das Strafmaß mochte gering erscheinen, gemessen an den Schlössern und Ländereien, die sie verheißen hatte; doch diese Güter hatten in Baumanns Händen nie Wirklichkeit besessen. Was tatsächlich den Besitzer gewechselt hatte, beschränkte sich auf die täglichen Groschen, die Stempelgelder und die Schulden zur Verfolgung eines Schattens.

Die Hohenzollern hatten keine Zeile besiegelt. Kein Grundbuch des Kammergerichts vermochte Baumanns Unterschriften in echtes Eigentum zu verwandeln. Die Akte schloss mit handfesten Verlusten, einem Geständnis und vier Monaten Gefängnishaft, während der Mann, der sich im Geiste schon als Herzog gesehen hatte, unsanft auf das Gewicht seiner kärglichen Münzen zurückgeworfen wurde. Das Versprechen unermesslichen Reichtums hatte in seiner Hand gewogen – freilich nur solange, wie er es vermieden hatte, den Schein an der Wirklichkeit zu prüfen.

Dokumentarische Anmerkung: Der vorliegende Bericht folgt dem retrospektiven Kapitel „Wilhelmine Krautz“ aus dem Neuen Pitaval, das die Verhandlung vor dem Berliner Kriminalgericht vom 10. Mai 1853 schildert. Die Kapitelüberschrift lautet „Krautz“, während der Text selbst auch die Schreibweisen „Krauß“ und „Kraus“ gebraucht. Die Erzählung wählt „Krauß“ als editorische Konvention, ohne die exakte Schreibweise des Kirchenbuchs zu verbürgen. Der Urheber vermerkt, dass die einleitende Episode im Hause des Ministerpräsidenten von Manteuffel dem Volksmund entstammt und nicht den Gerichtsakten; sie wird mithin nicht als feststehende historische Tatsache berichtet. Die Verheißungen Briloffs, des Prinzen und des Königs werden streng als Aussagen Wilhelmines wiedergegeben, nicht als tatsächliche Begebenheiten.

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Bearbeitung nach dem Kriminalfall „Wilhelmine Krautz“ aus dem Neuen Pitaval, Band XXII (Neue Serie, 10. Band), zweite Auflage, Leipzig 1861, S. 305–317. Die Quelle kennzeichnet die Eröffnungsszene beim preußischen Ministerpräsidenten ausdrücklich als Anekdote aus dem Volksmund, nicht als Auszug aus den Verhörprotokollen. Der Text schwankt zwischen den Namensformen „Krautz“, „Krauß“ und „Kraus“; die vorliegende Fassung nutzt „Krauß“ als einheitliche narrative Konvention. Sämtliche Standeserhöhungen, Güter und Schenkungsversprechen spiegeln ausschließlich die Einflüsterungen der Angeklagten wider.

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