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Justiz & Skandale · Frankreich

Der Hund, der verraten konnte

Vor dem Schwurgericht von Korsika berichtet der Sitzungsbericht vom Juni 1885 über den Feuerwaffenangriff auf Albertino Defendini, die wider Ange-Dominique Vitori/Vittori und die Witwe Colombe Colombani erhobenen Beschuldigungen sowie die ungleichen Schicksale beider Angeklagten: Freispruch für Colombani, zwanzig Jahre Zwangsarbeit für Vittori.

Der Schuss fiel nahe einem Backofen auf dem Wege nach Cazella. Am Abend des 3. November 1884 befand sich Albertino Defendini auf dem Heimweg, nachdem er die Hütte der Lucie Perri verlassen hatte. Die Gazette des Tribunaux, welche hier den Hergang nach der Anklageschrift wiedergibt, vermeldet, er habe eine Detonation vernommen, ehe er den Schmerz der Wunde spürte: Das Projektil hatte die Lendenmuskulatur durchdrungen, von der rechten Darmbeinkammseite nach links, wo es schließlich herausgeschnitten wurde. Die Verwundung sollte ihn länger als drei Monate an jeglicher Arbeit hindern. Damit stellt der Bericht schon mit den ersten Zeilen einen Nachbarschaftsstreit hart an den Abgrund des Mordes.

In einer auf den 8. und 9. Juni datierten Ausgabe erstattet die Gazette Bericht über die Sitzungen des Schwurgerichts von Korsika vom 1. und 2. Juni 1885 unter dem Vorsitz des Rates Luiggi. Zwei Personen hatten sich wegen des Anschlags zu verantworten: Ange-Dominique Vitori – so die Schreibung im Kopf des Artikels, im weiteren Text zumeist Vittori genannt – sowie die Witwe Colombe Colombani. Der Titel kündigte einen Mordversuch nebst Mitschuld an; das Urteil sollte ihre Lose trennen. Der Bericht schildert zunächst die in der Anklageakte niedergelegten Beschuldigungen und rekapituliert sodann die Zeugenaussagen, die Einlassungen der Angeklagten und die Ausführungen der Rechtsbeistände. Das Vorbringen der Anklagebehörde, die im Laufe der Verhandlung protokollierten Worte und die Anträge der Verteidiger bleiben dabei stets wohlunterschieden.

Defendini lebte in Unfrieden mit Colombani, die in Casalta ansässig war. Die Gazette berichtet, sie habe ihm vorgeworfen, er habe ein Schwein durch seinen Hund beißen lassen, unter dem Vorwand, das Tier richte auf seinem Grund Schaden an. Am 11. Oktober 1884 brach zwischen der Witwe und Marie-Dominique Defendini ein Streit über Steineichenzweige aus. Albertino trat hinzu und stieß Colombani zu Boden. Dem Blatt zufolge verbarg sie fortan ihren Groll keineswegs mehr; sie soll die Familie gar bedroht, sich Waffen verschafft und erklärt haben, Albertino und sein Weib hätten nicht mehr lange zu leben.

Auch Vittori hegte Klagen gegen Defendini. Er beschuldigte ihn, den Hund des Paul-Toussaint Santoni auf sein Vieh gehetzt zu haben, und führte darüber Beschwerde bei Santoni. Wenige Tage vor der Tat geriet er mit Defendini in Wortwechsel; die Gazette vermerkt, er habe dabei seine übelwollende Gesinnung offenbart. Die Witwe wiederum hatte jeden Umgang mit Vittori abgebrochen, seit dieser als Zeuge einer gegen sie erwirkten Pfändung beigewohnt hatte. Der Bericht vermeldet nun eine Annäherung: Am 3. November sah man beide in Chiosale miteinander sprechen. Die Anklage deutete diese Zusammenkunft als die Wiederaufnahme eines gemeinsamen Racheplans.

An jenem Tage brach Vittori von Pastricciole mit seiner jungen Schwester Jeanne auf, die er bei seiner Mutter abgeholt hatte. Bei Vigna-Piana übergab er ihr seinen Hund und hieß sie, diesen an der Leine zum Hause zu führen, während er sich, mit einer Flinte bewaffnet, allein entfernte. Ehe sie sich trennten, trug er ihr auf, seiner Frau bei der Ankunft in Tribaldo auszurichten, sie solle das Tier anbinden. Das Journal erachtet diese Vorsichtsmaßregel für bedeutsam: Wäre der Hund zu seinem Herrn zurückgelaufen, hätte er dessen Anwesenheit bei Casella verraten können. Diese Betrachtung entspringt freilich dem Räsonnement der Gazette; die überlieferte Tatsache beschränkt sich auf die Weisung an das Mädchen.

Vittori kehrte erst zu vorgerückter Nachtstunde heim. Tribaldo lag, so vermerkt das Blatt, nur einen geringen Weg von Casella entfernt. Defendini berichtete, als er aus der Hütte der Lucie Perri trat, habe er die Tochter der Witwe erblickt, die auf ihn zu lauern schien; kaum wurde er gewahr, eilte sie hastig in ihre Behausung. Ebenso bemerkte er Colombani auf der Schwelle, im Gespräch mit einem Manne, dessen Stimme er alsbald erkannt haben wollte: Es sei jene Vittoris gewesen. Wenige Augenblicke darauf, als er auf der Höhe des Backofens vorbeiging, traf ihn der Schuss. Der Sitzungsbericht erhebt diese Wahrnehmungen des Verwundeten keineswegs zum Rang eines unparteiischen Zeugnisses, sondern führt sie lediglich als dessen Parteiaussage an.

Die Wunde lieferte ein weiteres Indiz. Das längliche, an einem Ende durchbohrte Projektil passte – so die von der Gazette kolportierte Feststellung des Friedensrichters – genau zu jener Flinte, welche Vittori im Oktober 1883 an Pietri Marsilius im Tausch gegen die seinige überlassen hatte. Der Zeuge Colombani Pediaco bekundete, Vittori habe am 2. November, als er zur Rebhuhnjagd aufbrechen wollte, eine vollkommen identische Kugel aus dem Lauf gezogen. Das Blatt stellt mithin eine materielle Verknüpfung zwischen dem Geschoss und dem Gewehr her, ohne indessen ein amtliches Gutachten oder das Votum der Geschworenen zu diesem Beweisstück anzuführen.

Weitere Verdachtsmomente erwuchsen aus Aussprüchen, die Vittori zur Last gelegt wurden. Raphaël Gambotti, der Bruder der Witwe, sowie Jacques-François Carlotti beteuerten, er habe ihnen die Tat gestanden. Was Colombanis angebliche Äußerungen betrifft, weist der Artikel zwei einander widerstreitende Zeitangaben auf: In der einleitenden Darstellung datiert die Zeugin Chiari eine Unterredung mit Colombani und deren zwei Brüdern auf den 10. November bei Boca di Taglieto; weiter unten verlegt das Resümee der Zeugenaussagen ein Gespräch der Witwe mit ihren Brüdern auf den Tag nach dem Verbrechen. Das Journal lässt offen, ob sich beide Passagen auf denselben Vorgang beziehen, und bietet keinen Ausweg aus diesem Widerspruch. Die Worte, die Colombani gebraucht haben soll, werden im italienischen Wortlaut abgedruckt: „Se era stata buona l’avrebbe fatta da per me, non avrebbe aspettatu a l’altri.“ Eine französische Übersetzung fehlt; es handelt sich um ein bloßes Hörensagen aus Zeugenmund.

Nach dem Attentat zeigte sich Colombani dem Berichte nach besorgt darüber, auf wen der Verdacht im Hause Defendini falle. Als Marie-Constance Paoli den Wunsch äußerte, den Verwundeten zu besuchen, erbat die Witwe Nachricht über alles, was jene in Erfahrung bringen könne. Eine weitere Zeugin, Ursule-Marie Defendini, gab an, Colombani habe ihr gestanden, Vittori sei am Tatabend bei ihr eingekehrt und habe ihre beiden Kinder, Pasqualina und Louis, ausgesandt, um nachzusehen, ob Defendini noch in Lucie Perris Hütte weile. Auf Vorhalt der Zeugin soll Colombani erwidert haben, ihr Verhältnis zu Defendini sei derart zerrüttet gewesen, dass sie geduldet hätte, auf ihn zu schießen, „nicht nur mit einer Flinte, sondern selbst mit einer Kanone“.

In der Eingangsdarstellung vermerkt die Gazette überdies, Colombani habe ihren Brüdern gegenüber die Furcht vor einer Verhaftung geäußert und versichert, sie hätte die Tat selbst vollbracht, wenn sie dazu imstande gewesen wäre, ohne fremde Hände zu dingen; in Bezug auf Vittori soll sie bemerkt haben, er habe sich durch sein unbesonnenes Geschwätz selbst verraten. Der Sitzungsbericht lässt diese Äußerungen durch die Aussage der Zeugin Chiari vor Gericht treten, während beide Angeschuldigte beharrlich leugneten. Vittori berief sich auf ein Alibi, das freilich, so das Blatt, durch das Ermittlungsverfahren alsbald widerlegt worden sei.

In den Schranken behaupteten die Angeklagten, die Zeugen hätten ein Komplott wider sie geschmiedet; das Journal verweilt vornehmlich bei den Ausfällen Vittoris wider seine Belaster. Generaladvokat Angeli entfaltete die Klagepunkte und beantragte die Verurteilung beider. Rechtsanwalt de Caraffa plädierte auf Freisprechung Vittoris. Rechtsanwalt Blanchard bestritt das Vorliegen der gesetzlichen Merkmale der Mitschuld; Rechtsanwalt Joseph de Montera bekämpfte seinerseits die Beschuldigungen wider Colombani und forderte den Freispruch seiner Mandantin. Dieselbe angebliche Rachegeschichte zerfiel so vor den Schranken des Gerichts in zwei Fragen: jene nach der Urheberschaft des Schusses und jene nach der Beihilfe der Witwe.

Der Gerichtshof sprach Colombani frei und setzte sie augenblicklich auf freien Fuß. Vittori wurde des versuchten vorsätzlichen und mit Vorbedacht ausgeführten Mordes schuldig befunden und zu zwanzig Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Die Überschrift des Journals hatte noch beide Namen unter den Vorwurf des Mordversuchs und der Beihilfe gestellt; das verkündete Urteil trennte ihre Pfade. Die Frau, deren Worte und Gesten einen großen Raum der Anklage eingenommen hatten, verließ den Saal als Freie, während die ganze Härte der Strafe jenen Mann traf, den der Bericht als das ausführende Werkzeug zeichnete.

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Ein vollständiger Bericht aus der Gazette des Tribunaux, S. 545 Sp. 4 und S. 546 Sp. 1, von der Überschrift der Cour d’assises de la Corse bis zur Urteilsverkündung; der Folgeartikel bleibt unberücksichtigt. Das Journal fasst die Anklageschrift zusammen, referiert Zeugnisse, Plädoyers und Urteilsspruch, gibt die Sitzungsprotokolle jedoch nicht im Wortlaut wieder. Ausschlaggebend war allein der Scan dieses Artikels; sonstige Spalten der Ausgabe und gerichtliche Originalakten wurden nicht herangezogen. Die im Druck schwankenden Schreibweisen Vitori/Vittori, Cazella/Casella und Albertino/Albertini sind als solche belassen.

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