Der Knabe war zum Erdbeerpflücken gegangen. Als er zu der Eiche zurückkehrte, unter der sich sein Dienstherr niedergelassen hatte, begegnete ihm ein Mann, der sich entfernte und ihm die Faust zeigte. Diese Drohung erklärte dem Jungen noch nicht, was soeben geschehen war; sie verbot ihm jedoch bereits, darüber zu sprechen. Wenige Schritte weiter fand Jules Devauversin den Bauern Drouot reglos am Boden. Er rief ihn an, erhielt jedoch keine Antwort. Mit vierzehn Jahren wurde der junge Knecht zu jenem Zeugen, dessen Schweigen ein Erwachsener noch vor jeder Befragung hatte erzwingen wollen.
Drouot bewirtschaftete ein Gehöft in Jubercy im Departement Marne. An jener Morgenstunde des Jahres 1827 hatte er Jules ausgesandt, um drei Pferde auf die Weide im Bannwald der Gemeinde Oger zu führen. Eine halbe Stunde später war er ihm, begleitet von seinem Hund, nachgefolgt und hatte sich am Fuße eines Baumes ausgestreckt. Das Kind hatte ihn um die Erlaubnis gebeten, sich für eine Weile entfernen zu dürfen. Noch gehörte alles zum gewöhnlichen Tagewerk des Hofes: das Vieh hüten, eine Rast nutzen, zurückkehren, wenn der Hund anschlug. Erst als er das Tier bellen hörte, war Jules wieder herbeigeeilt.
Jules vermochte diesen Mann zu benennen: Martin Coutier. Er hatte gesehen, wie er sich von der Eiche entfernte, nah genug, um dessen Gebärde zu empfangen und seine Drohung zu vernehmen. Doch den tödlichen Schlag selbst hatte der Knabe nicht gesehen. Die ganze Heikligkeit seiner Stellung beruhte auf diesem Unterschied. Was er wusste, machte ihn zu einem kostbaren Zeugen; was er nicht wusste, überließ den Nachforschungen der Justiz ein Werk, das weder seine Furcht noch die Härte der ausgestoßenen Worte an seiner Statt vollbringen konnten. Drouot antwortete nicht mehr. Der Junge würde für ihn Auskunft geben müssen, ohne ihm jene letzten Augenblicke anzudichten, denen er nicht beigewohnt hatte.
Drouot war durch Schläge gegen den Kopf tödlich verletzt worden. Seine Frau trat an den Leichnam heran und sprach von einer Geldsumme, die man für seinen Tod versprochen habe; sie nannte hundert Taler. Ein Forstaufseher namens Boulé berichtete, er habe sie sagen hören, ihr Mann habe ihr noch am Vorabend von dieser Drohung berichtet. So weckte die Entdeckung nicht bloß neue Verdachtsmomente; sie rief Worte wach, die einige schon vor der Tat vernommen haben wollten. Es galt nun festzustellen, wer wem was angetragen hatte, und eine bloß angekündigte Drohung von einer tatsächlich geleisteten Zahlung zu scheiden.
Am Nachmittag erschien auch der Schwiegersohn des Toten, Remi Chiquet. Er sorgte sich sogleich darum, was man wohl über ihn denken möge. Eine anwesende Person hielt ihm vor, er habe seinem Schwiegervater einst gedroht; er erwiderte, er habe den ganzen Morgen das Haus nicht verlassen. Die Witwe fügte eine Bemerkung über einen Martin Coutier gemachten Vorschlag hinzu, ehe sie innehielt. Diese von der Chronik überlieferten Wechselreden lenkten das Augenmerk auf eine Verbindung zwischen den beiden Männern. Sie reichten jedoch noch nicht hin, um deren jeweilige Rolle zu erhellen. Der eine war nahe der Leiche erblickt worden; der andere hatte den Tod dessen, der dort lag, öffentlich herbeigesehnt.
Die familiäre Vorgeschichte reichte bis zur Vermählung am 10. April 1826 zurück. Chiquet hatte Émilie-Arsène geheiratet, die einzige Tochter Drouots, die damals sechzehn Jahre und einige Monate zählte. Das junge Paar sollte auf dem Hof mitarbeiten und dort Kost und Logis erhalten. Die Chronik schildert alsdann das Verlangen des Schwiegersohns, an die Stelle des Bauern zu treten, der jedoch keineswegs daran dachte, das Feld zu räumen. Das gemeinsame Dach und die geteilte Arbeit verbürgten somit keinerlei Einvernehmen über die Zukunft. Was der eine alsbaldige Nachfolge wähnte, blieb für den andern ein Betrieb, den er nach wie vor allein zu leiten gedachte.
Die Streitigkeiten waren bald über bloße Vorwürfe hinausgegangen. Der Bericht vermeldet, dass Chiquet bei einem Wortwechsel eine Axt ergriffen habe, um Drouot zu bedrohen. Dieser habe ihm die Anwesenheit des jungen Knechts entgegengehalten, der ihn verraten könne. Daraufhin habe sich der Schwiegersohn mit einem Messer gegen Jules gewandt; doch der Knabe, der den Wortwechsel vernommen hatte, ergriff die Flucht. In diesem Vorfall, der zu den Anklagepunkten gezählt wurde, hatte die Gegenwart des Kindes genügt, die Gewalt des Schwiegersohns auf ihn abzulenken. Am Fuße der Eiche brachte Coutiers Drohung ihn abermals an denselben gefährlichen Ort: zwischen das, was ein Mann getan hatte, und das, was ein anderer darüber in Erfahrung bringen könnte. Seine Jugend hatte ihn vor keinem der beiden bewahrt.
Auch die Tochter Drouots geriet ins Visier der Justiz. Man warf ihr Beleidigungen und Drohungen vor sowie eine Beteiligung an dem Auszug des Ehepaars, nachdem man Geld und Kleider aus dem Wäscheschrank des Hofes entwendet hatte. Die Quelle berichtet von diesen Verfehlungen mit einer spürbaren Strenge gegenüber einer Tochter, die sich gegen ihren Vater auflehnte. Die Gerichtsakte, die sie zusammenfasst, gebietet indessen eine weitere Klarstellung: Der Beschluss zur Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Émilie-Arsène wurde aufgehoben. Sie erschien nicht unter den drei Angeklagten. Sohn, Bruder, Gattin: Die Bande, die das Hausvolk einte, reichten nicht hin, ihnen vor den Richtern dieselbe Stellung zuzuweisen.
Das Verfahren brachte Martin Coutier, Remi Chiquet und dessen Bruder Magloire vor die Assisen der Marne. Coutier stand unter der Anklage, den Mord mit Vorbedacht verübt zu haben. Die Brüder wurden belangt, weil sie das Verbrechen durch Versprechungen angestiftet und die nötigen Weisungen erteilt haben sollten. Diese Rollenverteilung erklärt, weshalb Remis Einwand, er habe seine Behausung nicht verlassen, keineswegs die gesamte wider ihn erhobene Beschuldigung entkräftete. Die Frage war nicht allein, wer am Baume gestanden hatte; sie galt gleichermaßen dem, was vor Drouots Aufbruch verabredet worden sein mochte.
Coutier räumte ein, Remi Chiquet habe ihm ein Anerbieten gemacht, beteuerte jedoch, er habe es ausgeschlagen. Der Schwiegersohn stritt ab, je ein solches geäußert zu haben. Zwischen diesen beiden Haltungen lag der Zwiespalt klar zutage: Der eine gestand die Worte ein und leugnete deren Vollzug, der andere leugnete selbst das Gespräch. Coutier berief sich seinerseits auf ein Alibi, das er laut Chronik nicht zu erhärten vermochte. Seine angebliche Abwesenheit scheiterte an den Angaben des Jules, dessen Schritte ihn zu einem für den Flüchtigen denkbar ungünstigen Augenblick zum Baum zurückgeführt hatten. Jener Knabe, der zum Erdbeerlesen ausgezogen war, hatte keinen Anlass gehabt, eine solch verhängnisvolle Begegnung zu ahnen; der Mann, der ihn bedroht hatte, maß sogleich ermessen, was sie ihn kosten konnte.
Der Prozess begann am 6. August 1827 und beanspruchte drei Verhandlungstage. Die Anklage gegen Coutier und Remi Chiquet wurde aufrechterhalten, hinsichtlich Magloires jedoch von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Der Text überliefert kein gesondertes Urteil über dessen weiteres Schicksal; er belegt lediglich, dass die beiden Hauptangeklagten für schuldig befunden und zum Tode verurteilt wurden. Es hieße den Befund verfälschen, wollte man dieses Urteil auf den Bruder erstrecken, ebenso wie man die Ehefrau darin nicht einbeziehen darf. In einer Familienfehde rückt die Blutsverwandtschaft die Namen auf dem Papier zusammen; sie entbindet das Gericht jedoch nie davon, sie im Urteilsspruch voneinander zu trennen.
Die Schilderung schließt mit der Haltung der beiden Verurteilten bei der Verlesung des Erkenntnisses. Sie berichtet weder von Gnadengesuchen noch von der Hinrichtung. Die Todesstrafe bleibt somit das letzte richterliche Ereignis, das dieser Bericht für sie bezeugt. Der Chronist verweilt gern bei ihren Mienen; bedeutsamer ist hier der Weg, den die Anklage zurücklegte: von dem am Baume erblickten Manne bis hin zum Anschlag des ungeduldigen Schwiegersohns, der den Alten beerben wollte. Die Ermittlung hatte diese beiden Enden verknüpfen müssen, ohne die Zeugen beider Vorgänge miteinander zu vermengen.
Jules Devauversin erhielt kein eigenes Kapitel über sein weiteres Dasein nach dem Richterspruch. Uns bleibt nur die Gewissheit, dass er seinen Herrn gerufen und dieser nicht geantwortet hatte. So bewahrt der Kriminalfall die Gestalt eines Kindes, dem zwei Männer zu verschiedenen Stunden Schweigen gebieten wollten. Einst hatte der Bauer dessen Gegenwart als Schutzschild angerufen; sie hatte ihn nicht gerettet. Als es jedoch galt darzulegen, was sich um sein Sterben zugetragen hatte, war die an den Knaben gerichtete Drohung selbst zu einem Zeugnis geworden, dem die Justiz Gehör schenken musste.
