Neben dem Leichnam der Witwe Barberis fand man ein Verzeichnis von Möbeln. Sechs Blätter, eigenhändig von ihrem Schwiegersohn beschrieben: Betten, Gerätschaften, all das, was den Schätzwert eines möblierten Gasthofs ausmachen sollte. Dieses Schriftstück war um einer Geldsache willen in das Haus gelangt. Am Morgen war es zu einem Beweisstück in einer Mordsache geworden. Louis Lomont mochte erklären können, weshalb er es überbracht hatte; ungleich schwerer sollte es ihm fallen, die Stunde seines Besuchs mit den Erinnerungen der übrigen Hausbewohner in Einklang zu bringen.
Die Witwe Barberis betrieb in der Rue de Verneuil eine Herberge und eine Kräuterhandlung. Eine ihrer Töchter hatte Lomont geheiratet. Nachdem das Paar zunächst bei ihr gewohnt hatte, erwarb es um 1809 die Geschäftsrechte des Hôtel de Russie in der Rue Tiquetonne. Für diesen Kauf hatte Lomont achttausend Francs aufgenommen, wofür seine Schwiegermutter die Bürgschaft übernahm. Die Rückzahlung war auf den 15. Juli 1812 festgesetzt. Doch der Betrieb ging schlecht, und der Verfallstag rückte unerbittlich näher. Die Schuld hatte eine Frist; die Aussicht, sie zu tilgen, hatte keine mehr.
Die Schwiegermutter hatte sich bereit erklärt, nach einem Käufer zu suchen. Um diese Nachforschungen voranzutreiben, verlangte sie einen genauen Auszug über das Mobiliar des Gasthofs. Champagnac mutmaßt, sie habe womöglich mit dem Gedanken gespielt, das Anwesen selbst zu erwerben; nichts im Text erhebt diese Möglichkeit freilich zur Gewissheit. In jedem Fall aber bestand sie auf der Aushändigung des zugesagten Dokuments. Bei dem Inventar handelte es sich mithin keineswegs um ein Papier, das zufällig bei einer Verwandten liegengelassen worden war. Es gehörte zu jenem Geschäftsgang, der eine drängende Verbindlichkeit regeln und eine Bürgin ebenso wie einen Schuldner entlasten sollte.
Am Vorabend der Tat kehrte Louise Barberis, die andere Tochter, gegen zehn Uhr abends nach Hause zurück. Ihre Mutter erkundigte sich, ob sie das Verzeichnis beim Schwager abgeholt habe. Dies war nicht geschehen. Man verständigte sich darauf, dass sie dies am folgenden Tag besorgen sollte. Louise begab sich in den dritten Stock zu Bett, begleitet von der Magd Esther Cassaude. Diese stieg anschließend wieder hinab, um mit einer weiteren Dienstbotin zu speisen. Als sich die beiden Frauen zur Ruhe begaben, verweilte die Witwe noch unten, um die Haustür zu verriegeln. Diese gewöhnlichen Verrichtungen sollten später das Gefüge der Zeugenaussagen bilden.
Gegen halb zwölf wurde Louise durch Schläge aus dem Schlaf gerissen. Ihre Schreie alarmierten die Nachbarn, welche die Kammertür unverschlossen und ohne jede Spur eines gewaltsamen Aufbruchs vorfanden. Ihren Angreifer hatte sie im Dunkeln nicht erkennen können. Ungeachtet ihrer schweren Wunden schleppte sie sich hinab zu ihrer Mutter, die im Erdgeschoss schlief, und fand diese im Hinterzimmer lebensgefährlich verletzt vor. Ein Wundarzt wurde herbeigerufen, der Polizeikommissar traf ein. Wenig später erlag die Witwe ihren Verletzungen. Louise hingegen sollte überleben. Den Ermittlern stand somit ein Opfer zur Verfügung, das wohl zu zeugen vermochte, den Täter jedoch nicht zu benennen wusste.
Weder eine Tatwaffe noch Anzeichen eines Raubes ließen sich entdecken. Wohl aber lagen die sechs Blätter auf einem Tisch, dicht neben der Toten. Der Verdacht fiel alsbald auf Lomont: Sein Erscheinen im Haus ließ sich kaum bestreiten, seine finanzielle Notlage war stadtbekannt, und der gleichzeitige Tod von Schwiegermutter und Schwägerin hätte seine Gattin zur Universalerbin eingesetzt. Dies war das Motiv, welches die Anklage ins Feld führte. Der Zwang zur Schuldentilgung und die Aussicht auf die Erbschaft gaben dem doppelten Attentat einen furchtbaren Sinn; den schlüssigen Beweis der Täterschaft ersetzten sie freilich noch nicht.
Im Morgengrauen sandte man Esther aus, um Lomont herbeizuholen, mit der strikten Weisung, ihm nichts von den Vorkommnissen zu verraten. Der Bericht misst seiner Bestürzung, seinen Fragen und jenen, die er nicht stellte, ein erhebliches Gewicht bei. Er erschien daraufhin in Begleitung seiner Ehefrau. Über seinen gestrigen Abend befragt, räumte er ein, das Mobiliarverzeichnis überbracht zu haben; er behauptete jedoch, gegen zehn Uhr eingetroffen, nur wenige Minuten geblieben und bereits um elf Uhr wieder in seiner Wohnung gewesen zu sein. Auf diese Weise gab er den Besuch zu, ohne sich zur Zeit des Überfalls am Tatort befunden zu haben.
Die aufgenommenen Zeugenaussagen brachten dieses Alibi indessen rasch zum Einsturz. Um zehn Uhr hatte die Witwe das Verzeichnis noch erwartet, da Louise ihr versprechen musste, es am Morgen zu holen. Die Dienstboten, die erst später zu Bett gegangen waren, versicherten, Lomont überhaupt nicht gesehen zu haben. Andere Zeugen verlegten seine Rückkehr in die Rue Tiquetonne in die Zeit zwischen Mitternacht und ein Uhr morgens. Seine Ehefrau, die zunächst die Angabe von elf Uhr gestützt hatte, widerrief und erklärte nunmehr, er sei erst um halb eins heimgekehrt. Sie schilderte ihn als bleich, leidend und von Schlaflosigkeit geplagt. Anfänglich selbst des Einverständnisses verdächtigt, wurde sie bald auf freien Fuß gesetzt, da die Untersuchung keinerlei Belastungsmomente gegen sie ergab.
Der Widerruf dieser Aussage wirkte sich auf zweierlei Weise aus. Dem Ehemann entzog er die letzte Stütze für seine zeitliche Behauptung. Bei der Ehefrau zwang er die Ermittler dazu, ihre anfängliche Beschönigung von einer tatsächlichen Mitschuld an dem Verbrechen zu trennen. Ihre Freilassung schwächte zwar die Annahme nicht ab, die Erbschaft sei das treibende Motiv gewesen; sie verbot es jedoch, die bloße Aussicht auf das Vermögen als Beweis für eine Mittäterschaft der Tochter auszulegen.
Die Justiz nahm nunmehr Lomonts Kleidung in Augenschein. An dem Gehrock, den Beinkleidern und einem Schuh, die er in jener Nacht getragen hatte, zeigten sich verdächtige Flecken. Die hinzugezogenen Sachverständigen erklärten diese für geronnenes Blut. Eine Stelle im Inneren des Gewands schien eilig ausgewaschen worden zu sein; das Futter wies überdies einen Riss auf. Lomont flüchtete sich in widersprüchliche Ausflüchte und berief sich namentlich auf ein vormaliges Ansetzen von Blutegeln. Die Untersuchungsrichter hielten ihm entgegen, dass diese Behandlung im Winter stattgefunden habe und er damals im Bette gelegen habe, gewiss ohne jenen Gehrock. Die Spuren nannten zwar nicht den Namen eines Opfers, doch seine Schutzbehauptungen vermochten ihren Ursprung keineswegs zu entkräften.
Noch immer fehlte das Mordwerkzeug. Nach Beschaffenheit der Wunden schlossen die Chirurgen auf eine Waffe, die zugleich schneidend und zerschmetternd gewirkt hatte, wie etwa ein Beil. Lomont gestand zu, ein solches besessen zu haben; die Haussuchungen brachten es jedoch nicht zutage. Man fing zwei an seine Mutter gerichtete Briefe ab. Darin beschwor er sie auszusagen, sie habe das Werkzeug bereits Monate zuvor aufs Land geschafft. In einer Akte, in der man ohnehin über Viertelstunden stritt, galt es nun auch noch, das Verschwinden eines Gegenstandes lückenlos aufzuhellen.
Die Nachforschungen wurden auf die Seine ausgeweitet, da Lomont versichert hatte, auf dem Heimweg von der Schwiegermutter die Pont des Tuileries überquert zu haben. Taucher suchten den Flussgrund vergeblich ab. Auch die Abtrittgrube im Hause der Ermordeten wurde ohne Ergebnis geleert. Schließlich, am 15. August, entdeckte man das Handbeil in einem steinernen Wasserbehälter in Lomonts eigener Küche. Er erkannte es an. Der Bericht über die Gegenüberstellung mit dem Fundstück hebt eine verräterische Regung hervor: Als man ihm eröffnete, das Eisen sei im Wasser gefunden worden, verlangte er sogleich, den Wasserträger zu vernehmen – noch ehe man ihm überhaupt gesagt hatte, in welchem Gefäß es verborgen lag.
Diese Äußerung wurde ihm schwer zur Last gelegt. Die materielle Begutachtung brachte weitere Indizien: Die Schneide war frisch geschliffen und mit einem neuen Stiel versehen worden; die Chirurgen erachteten das Beil als vollkommen tauglich, die tödlichen Wunden hervorzubringen. Die chemische Untersuchung der am Eisen und im Trog gesicherten Rückstände ergab eine tierische Substanz, die dem Blute glich. Eine individuelle Zuordnung gestattete die damalige Wissenschaft freilich noch nicht. Die Anklagebehörde verknüpfte diesen Befund mit den Flecken auf den Kleidern, dem Inventar, den widerlegten Zeitangaben und den verräterischen Briefen an die Mutter. Die Überzeugungskraft der Beweisführung entsprang der geschlossenen Kette dieser Indizien.
Lomont hatte sich vor dem Assisengericht des Departements Seine zu verantworten, verteidigt von Maître Maugeret. Champagnac rühmt die Beredsamkeit des Anwalts, überliefert die Einzelheiten seines Plädoyers jedoch nicht; die Last der Beweise schildert er als erdrückend. Sein Bericht ist der eines von der Schuld überzeugten Chronisten, kein unparteiisches Protokoll der Verhandlung. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten schuldig, und am 12. Oktober 1812 verurteilte der Gerichtshof ihn zum Tode. Mit diesem Richtspruch schließt das Kapitel; über den Vollzug der Strafe schweigt die Quelle. Louise hatte überlebt; ihre Mutter war tot. Jene sechs Blätter, die einst den Verkauf eines Gasthofs einleiten sollten, hatten ihren festen Platz unter den Aktenstücken gefunden, die einen Mann auf das Schafott führten.
