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Justiz & Skandale · England

Der Mann, der sich verfolgt wähnte

Am 20. Januar 1843 wurde Edward Drummond, der Privatsekretär Robert Peels, bei Charing Cross von einer Pistolenkugel getroffen. Der Prozess gegen Daniel M’Naughton fand am 3. und 4. März statt. Die Anklage behauptete, der Anschlag habe Peel gegolten; die Verteidigung brachte Zeugnisse über wahnhafte Verfolgungsvorstellungen sowie ärztliche Gutachten über seinen Geisteszustand vor. Die Geschworenen erkannten auf nicht schuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit; das Gericht verfügte seine Verwahrung, woraufhin er nach Bethlem überstellt wurde.

Der Schuss fiel nahe Charing Cross, kurz vor vier Uhr am Freitagnachmittag des 20. Januar 1843. Edward Drummond, der Privatsekretär Sir Robert Peels, taumelte und griff sich an den Rücken. Nur wenige Schritte entfernt steckte Daniel M’Naughton eine Pistole ein und zog eine zweite hervor. Der Polizeibeamte James Silver eilte über die Straße und packte ihn; im Handgemenge entlud sich die Waffe. Drummond stürzte nicht. Er schleppte sich zu der Bank, bei der er tätig war, und wurde daraufhin nach Hause gebracht. Mehrere Tage lang hegte man Hoffnung auf seine Genesung. Er erlag seinen Verletzungen am 25. Januar.

Die Veröffentlichung überliefert auch jene Vorstufe, die der Hauptverhandlung vorausging. Am 2. Februar ersuchte M’Naughtons Verteidiger um Aufschub: Das Mandat sei erst jüngst erteilt worden, die Akten seien umfangreich, und Zeugenaussagen aus Schottland – womöglich gar aus Frankreich – stünden noch aus. Der Attorney-General bestätigte, dass die schottischen Vernehmungen erhebliche Tatsachen enthielten, die den Geschworenen vorzulegen seien. Der Gerichtshof vertagte die Verhandlung auf die nächste Sitzungsperiode und bewilligte Mittel zur Vorbereitung der Verteidigung. So hebt der Bericht der März-Sitzung mit einem Verfahren an, das bereits durch die Zeugensuche in die Länge gezogen worden war.
Zwei Augenzeugen schilderten die Handhabung der Schusswaffen. Silver sah, wie die erste Pistole im Gewand verschwand und M’Naughton sogleich die zweite zog. Benjamin Weston, ein Kanzleidiener, gab an, der Mann sei zurückgewichen, habe die Waffe hervorgeholt und auf den Verwundeten gerichtet, ehe Silver ihn überwältigen konnte. Er bezeichnete die Bewegung als wohlüberlegt, wenngleich sie rasch ausgeführt worden sei. In M’Naughtons Logis fand die Polizei Schießpulver, Zündhütchen und Kugeln, die zu den Pistolen passten. Der Wundarzt George Guthrie führte den Tod auf die Wunde zurück, die den Leib durchschlagen und das Zwerchfell verletzt hatte; Bransby Cooper trat diesem Urteil bei. Die geborgene Kugel wurde vor Gericht vorgelegt.

Die Identität des Schützen stand kaum infrage; seine Absicht hingegen blieb im Dunkeln. Die erste Anklageerhebung stützte sich auf die Annahme, M’Naughton habe Peel ermorden wollen und Drummond mit diesem verwechselt. In seiner Eröffnungsrede erklärte der Solicitor-General, der Gefangene habe den Regierungsgebäuden aufgelauert und dem Premierminister nach dem Leben getrachtet. Die Akten belegten wiederholte Streifzüge nahe Whitehall: Polizisten, Werbeoffiziere und Kanzlisten hatten den Schotten auf den Stufen eines Ministeriums oder in den Straßen um Downing Street bemerkt. Mehrere sagten aus, er habe angegeben, auf „einen Gentleman“ zu warten. Doch lieferten die Depositionen für sich allein keinen Aufschluss darüber, wen er im Augenblick des Schusses in Drummond zu erblicken glaubte.

M’Naughton war in Glasgow herangewachsen und hatte als Holzdrechsler gearbeitet. Zeugen der Anklage schilderten ihn als ordentlich in seinen Geschäften, pünktlich im Zahlen der Miete und gewandt im Führen seiner Bankangelegenheiten. Er hatte Ersparnisse gebildet, die Mechanics’ Institution besucht und Anatomievorlesungen gehört. Zudem hatte er Monate vor dem Attentat in Paisley Pistolen erworben. Diese Umstände konnten seinen Schritten den Anschein planvoller Vorbereitung verleihen. Seine vormaligen Weggefährten zogen daraus freilich nicht dieselben Schlüsse: Während einige nichts Auffälliges bemerkt hatten, erinnerten sich andere an einen verschlossenen Mann, der nachts unruhig umherging oder dessen Sprache sich sonderbar gewandelt hatte.

Am 20. Januar selbst war er mehreren Zeugen unweit von Peels Amtssitz aufgefallen. James Partridge gab an, ihn gefragt zu haben, ob er auf jemanden warte; M’Naughton habe erwidert, er warte auf einen Gentleman. Ein anderer Wachmann berichtete, jener sei häufig in das Viertel zurückgekehrt. Seine Wirtin, Eliza Dutton, bemerkte am Morgen des Tattages nichts Ungewöhnliches. Sie hielt ihn für nüchtern und sparsam, entsann sich jedoch zugleich seiner Zurückgezogenheit, seiner wortkargen Antworten und jener Nächte, in denen er stöhnend das Bett verlassen hatte. Ihre Aussagen bildeten keinen ärztlichen Befund; sie stellten unauffälliges Verhalten neben Anzeichen, deren Bedeutung sie seinerzeit nicht ermessen hatte.

Die Verteidigung bestritt den Schusswechsel nicht. Ihr Anwalt, Henry Cockburn, forderte die Geschworenen vielmehr auf, zu prüfen, was M’Naughton seit Monaten geäußert hatte. Die Erzählung von Verfolgungen zog sich durch die Zeugenaussagen aus Glasgow: Katholische Priester, Jesuiten, die Polizei und schließlich die Tories hätten sich gegen ihn verschworen. Die wechselnden Feindbilder änderten nichts an der fixen Idee, beschattet zu werden. Er hatte Notabeln und Behördenvertreter um Schutz ersucht. Der Parlamentsabgeordnete Alexander Johnston bewahrte sein Antwortschreiben an M’Naughton auf: Er fürchtete damals, jener leide an einer Sinnesverwirrung, und versicherte ihm, dass er nach seiner Ansicht keinen Anlass zu solchen Befürchtungen habe. Auch der Lord Provost James Campbell berichtete, er habe M’Naughton empfangen, dessen Klagen angehört und in ihm das erkannt, was er für eine sonderbare Wahnvorstellung hielt.

Das Bild der Angehörigen war geteilt. Sein Vater, einst sein Lehrmeister, beschrieb einen Sohn, der sich gehetzt glaubte und das Einschreiten der Obrigkeit verlangte. Ein Zimmergenosse entsann sich nächtlichen Erwachens und wirrer Reden; ein anderer schilderte ihn als sanftmütig, fleißig und friedfertig. Seine Glasgower Wirtin, Jane Drummond Patterson, gab zu Protokoll, er habe ihr von Kundschaftern erzählt, die ihm durch die Straßen und bis ins Ausland nachstellten. Diese Szenen stützen sich auf keine unabhängigen Beobachter; es sind Worte aus dem Gedächtnis von Zeugen, die vor Gericht von beiden Parteien nach entgegengesetzten Absichten gewürdigt wurden.

M’Naughton selbst wurde nicht in den Zeugenstand gerufen. Stattdessen berichtete Dr. E. T. Monro vor Gericht von der Untersuchung, die mehrere Ärzte am 18. Februar im Gefängnis vorgenommen hatten. Ihm zufolge gab M’Naughton an, eine „Schar“ habe ihn von Glasgow bis nach Boulogne verfolgt, und überall hätten Blicke und Zeichen das Nachstellen bestätigt. Monro gab ferner wieder, jener habe Drummond für ein Mitglied dieser Schar gehalten und gehofft, durch dessen Tötung Ruhe zu erlangen. Dies sind die Worte des Kranken, wie der Arzt sie Wochen später wiedergab, nicht die unmittelbare Aussage des Angeklagten. Unabhängig davon verlas der Gerichtsschreiber ein nach der Festnahme aufgesetztes und unterzeichnetes Bekenntnis: Die Tories seiner Heimatstadt hätten ihn zu dieser Tat getrieben und ihm überall nachgestellt. Der Sitzungsbericht verzeichnet somit zwei Formen mittelbarer Bekundungen, ohne die Wirklichkeit jener Anschuldigungen zu belegen.

Die heikelste Frage betraf den Zusammenhang zwischen diesem Wahn und dem Schuss. Inspektor John Massey Tierney berichtete von einer Unterredung in der Zelle: Nachdem M’Naughton belehrt worden war, dass seine Worte gegen ihn verwendet werden könnten, habe er erklärt, er werde von den Tories verfolgt. Tags darauf fragte Tierney, ob er wisse, wem der Schuss gegolten habe. Nach Darstellung des Beamten erwiderte M’Naughton zunächst: „Es ist Sir Robert Peel, nicht wahr?“, ehe er nach Tierneys Richtigstellung erklärte, er habe Drummond für einen der Peiniger gehalten. Cockburn griff die Umstände dieses Gesprächs und Tierneys Rolle scharf an; andere ärztliche Berichte stimmten über den genauen Wortlaut der Äußerungen in der Haft nicht vollkommen überein. Der Prozess erhellt die angenommene Zielperson somit nicht durch ein einheitliches, unangefochtenes Zeugnis.

Am Samstag, dem 4. März, traten die Mediziner in den Mittelpunkt des Verfahrens. Edward Monro, Arzt am Bethlem Hospital, hatte M’Naughton mit Kollegen untersucht, darunter vom Staat entsandte Sachverständige. Er bekundete, auf eine unerschütterliche Verfolgungsidee gestoßen zu sein, und hielt die Geisteskrankheit für unzweifelhaft. Alexander Morrison, William M’Clure, William Hutcheson und Patrick Crawford gaben übereinstimmende Gutachten ab: Ihrer Ansicht nach konnte eine Wahnvorstellung ein bestimmtes Feld beherrschen, während die Urteilskraft in anderen Belangen ungetrübt schien; dieser Wahn habe M’Naughton die Beherrschung seiner Handlungen geraubt. Der Wundarzt von Newgate, Gilbert Macmurdo, der ihn täglich beobachtet hatte, schloss sich diesem Urteil an. Forbes Winslow und der Wundarzt Aston Key, die dem Verfahren beiwohnten, ohne zuvor von einer der Parteien geladen worden zu sein, befanden ebenfalls auf Zurechnungsunfähigkeit zur Tatzeit.

Die Anklagebehörde hatte freilich ein anderes Bild gezeichnet. Ihre Zeugen hatten von Ersparnissen, Geschäftsbriefen, Reisen und dem Waffenkauf berichtet; der Solicitor-General hatte geltend gemacht, ein planmäßiges Vorgehen und die Wahl eines belebten Ortes deuteten auf strafrechtliche Verantwortlichkeit hin. Gleichwohl bot er keinen Mediziner auf, der den Sachverständigen der Verteidigung widersprochen hätte. Oberrichter Tindal bemerkte, dass das medizinische Gutachten ausnahmslos auf einer Seite stehe, und fragte den Solicitor-General, ob er gegenteilige ärztliche Befunde beizubringen habe. Dieser verneinte und erklärte, er könne von den Geschworenen keinen Schuldspruch fordern. Dieses Nachgeben der Anklage bedeutete noch kein Urteil: Der Spruch oblag nach wie vor den Geschworenen.

Tindal legte ihnen daraufhin die eng umgrenzte Frage vor, ob M’Naughton im Augenblick der Tat fähig gewesen sei zu erkennen, dass er Unrecht tue und gegen das Gesetz handle. Die Jury erkundigte sich, ob weitere Nachweise erforderlich seien; er verneinte dies. Der Richter wies sie an, im Falle eines Freispruchs hinzuzufügen, dass dieser wegen Unzurechnungsfähigkeit erfolge, damit Maßregeln der Verwahrung angeordnet werden könnten. Der Obmann der Geschworenen sprach M’Naughton „nicht schuldig wegen Geisteskrankheit“ („not guilty, on the ground of insanity“). Dies war ein besonderes Freispruchsverdikt, das sich von einer schlichten Feststellung der Nichtschuld ohne Begründung unterschied.

Der Gerichtshof befahl dem Gefängnisvorsteher, den Verhafteten sicher zu verwahren, bis der Wille der Königin kundgetan werde. Der Bericht fügt an, er sei am Mittwoch, dem 15. März, auf Anordnung des Innenministers James Graham von Newgate in das Bethlem Hospital verlegt worden. Hier bricht die Schrift ab. Sie schildert den Schuss, die widersprüchlichen Erzählungen über Vorbereitung und Verfolgungswahn, sodann den Spruch der Geschworenen und die Sicherungsmaßregel; das spätere Schicksal M’Naughtons bleibt unerwähnt. Auf dieser Bühne benannte das Gesetz keinen zu strafenden Mörder: Es stellte die Tat fest, würdigte den erörterten Geisteszustand und übergab die Verwahrung des Mannes der staatlichen Gewalt.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Die vollständige Schrift von Richard M. Bousfield und Richard Merrett, gedruckt von Henry Renshaw zu London im Jahre 1843, wurde vom Titelblatt bis zum Ende der Druckseite 78 herangezogen: Vorbemerkungen, Bericht der Sitzungen vom 3. und 4. März (S. 1–74), sodann der dokumentarische Anhang zur Vertagung vom 2. Februar (S. 75–78). SHA-256 des Quelltexts source-integrale.txt: 3ac0999b747a81c1aad1468f4a3927c6a72b48c29b6070cb868eff3211e6a0a2; 60.985 Wörter nach Worttrennung. Das PDF-Faksimile der Public-Domain-Mark-Notiz der Wellcome Collection (PDF-Seiten 4–89) ist gesichert als source-facsimile-section.pdf (SHA-256 cc90feca4e1899bef83d32cac76dd067f44b406bb17068237196f72a1b0fedfb); Umschlag und weiße Schlussseite ausgenommen. Das Werk beansprucht, auf stenografischen Gerichtsaufzeichnungen zu beruhen, und vermerkt, die Reden des Solicitor-General und Cockburns seien von diesen selbst durchgesehen worden; es handelt sich nicht um eine amtliche Gerichtsakte oder eine beglaubigte Niederschrift. Die Schilderung weist alle Angaben Zeugen oder Prozessparteien zu und behandelt die von M’Naughton behaupteten Nachstellungen nicht als bare Tatsachen. Die Anklage behauptete ein Verlauern Robert Peels; die Verknüpfung dieser Absicht mit der Person Drummonds beruht auf angefochtenen Polizeiaussagen. Das Verdikt lautete auf „Not Guilty, on the ground of insanity“; das Gericht verfügte die Verwahrung bis zur Kundgabe des königlichen Willens, und die Druckschrift berichtet anschließend von einer Überstellung nach Bethlem am 15. März. Über sein weiteres Ergehen schweigt sie. Nachweis und Provenienz (PDM): Wellcome Collection, https://wellcomecollection.org/works/n8fhmjwe; vollständiges PDF: https://iiif.wellcomecollection.org/pdf/b21971304.

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