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Justiz & Skandale · Schottland

Der Morgentee von Eastmiln

Edinburgh, August 1765. Katharine Nairn und Patrick Ogilvie stehen wegen Blutschande und der Ermordung Thomas Ogilvies durch Gift vor Gericht. Zeugen berichten von verbotener Nähe, einem Fläschchen Laudanum, Arsenik und einer Schale Tee; die Mediziner streiten über die Symptome, ohne dass eine schlüssige Leichenöffnung vorläge. Die Geschworenen sprechen beide Angeklagte des Inzests schuldig, Katharine überdies des Gattenmordes und Patrick der Beihilfe. Sein Todesurteil wird verkündet; der Urteilsspruch gegen Nairn wird vertagt, nachdem sie erklärt hat, guter Hoffnung zu sein. Die Prozessakten schließen vor dem weiteren Ausgang ihres Schicksals.

Am 6. Juni 1765 weigerte sich Thomas Ogilvie, ein zweites Mal aus der Schale zu trinken, die man ihm reichte. »Ich habe bereits meinen Tod darin gefunden«, soll er laut der Aussage einer Magd gesagt haben. Wenige Stunden später war der Herr von Eastmiln tot. Dieser im Nachhinein festgehaltene Satz sollte einen dreiundvierzigstündigen Prozess durchziehen – mit all seinen Zeugen, seinem Schweigen und seinen Briefen –, bis hin zu jener Frage, die kein Bericht allein zu beantworten vermag: Enthielt die Schale Gift, und wer hatte es hineingetan?

Der Prozess gegen Katharine Nairn, die Witwe des Gutsherrn von Eastmiln, und gegen Patrick Ogilvie, ihren Schwager, wurde im August in Edinburgh eröffnet. Die Anklageschrift legte ihnen Blutschande und die Ermordung des Thomas Ogilvie mittels Arsenik zur Last. Eine Anklageschrift hält fest, was die Anklagebehörde zu beweisen gedenkt; sie verwandelt bloße Behauptungen nicht in Tatsachen. Im Gerichtssaal berichteten die Zeugen, was sie gesehen oder verstanden zu haben glaubten. Die Angeklagten gaben bisweilen Antwort – und schwiegen dann.

Ein Bruder verlässt das Haus

Patrick, Leutnant eines Infanterieregiments, hatte auf Eastmiln an der Seite seines Bruders Thomas und Katharines gelebt, die Thomas erst im Januar geheiratet hatte. Gegen Ende des Frühjahrs trübte sich das Einvernehmen im Hause. Zeugen der Anklage gaben an, zwischen der jungen Ehefrau und dem Leutnant Gesten beobachtet zu haben, die ihnen allzu vertraulich erschienen. Andere sprachen von leisen Gesprächen, angelehnten Türen und heimlichen Zusammenkünften. Doch nicht alle Anwesenden deuteten dies gleich; die Verteidiger bestritten die Auslegungen sowie die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen.

Thomas selbst soll seinem Bruder die Nähe zu seiner Frau vorgeworfen und ihn des Hauses verwiesen haben. Patrick zog fort, doch Katharine schrieb ihm. Die Briefe wurden aufgefunden und vor Gericht vorgelegt – freilich mit einem wesentlichen Vorbehalt: Manche Schriftstücke, über die verhandelt wurde, waren weder förmlich beglaubigt noch ordnungsgemäß zu den Akten genommen worden. Eines der Schreiben, das Katharine zugeschrieben wurde, begann mit »Dr Captain« und atmete eine ungeduldige Zuneigung; andere sprachen von der ersehnten Rückkehr Patricks. Die Anklage sah darin den Beweis eines heimlichen Verhältnisses. Die Advokaten hingegen hielten dem entgegen, dass Briefe, selbst wenn sie echt wären, für sich allein kein Tötungsverbrechen beweisen könnten.

Zur Anklage der Blutschande trat bald der Vorwurf der Vergiftung. Ein Wundarzt aus Brechin, James Carnegie, sagte aus, er habe Patrick wenige Tage vor Thomas’ Tod etwas Laudanum und pulverisierten Arsenik übergeben. Der Leutnant habe erklärt, das Gift sei für streunende Hunde bestimmt. Patrick hingegen gab bei seiner ersten Vernehmung vor dem Sheriff an, er habe Andrew Stewart lediglich ein Fläschchen Laudanum und zwei Päckchen Abführsalz überbracht, bestimmt für Katharine, die über Unwohlsein geklagt habe. Er bestritt entschieden, Gift für seinen Bruder beschafft zu haben.

Stewart bestätigte, von Patrick ein Fläschchen und ein Päckchen empfangen und beides Katharine übergeben zu haben. Sie habe die Arzneien in einer Schublade verwahrt. Anne Clark, eine auf Eastmiln anwesende Verwandte, behauptete, sie habe gehört, wie Patrick Katharine den Inhalt des Päckchens anvertraut habe; daraufhin habe sie Thomas gewarnt, da sie fürchte, man trachte ihm nach dem Leben. Diese Warnung war ein vor Gericht zu Protokoll gegebenes Zeugnis; sie bewies mitnichten, dass das Pulver tatsächlich in den Tee geschüttet worden war. Patrick beharrte darauf, lediglich Heilmittel für Katharines Leiden gesandt zu haben. Die Verteidigung hob hervor, dass Thomas schon seit geraumer Zeit an heftigen Leibschmerzen und Magenleiden laboriert habe.

Die Schale am Krankenbett

Am Morgen des 6. Juni regte sich das Gesinde früher als gewohnt, da Stewart abreisen sollte. Seiner Aussage nach bereitete Katharine Tee mit Milch und Zucker zu und kündigte an, sie wolle ihn ihrem Gemahl bringen, der noch im Bett lag. Die Magd Anne Sampson bestätigte, gesehen zu haben, wie Katharine die Schale anrichtete; sie fügte hinzu, sie habe nicht bemerkt, dass etwas hineingestreut worden sei. Sie folgte ihr sodann in ein an das Schlafzimmer grenzendes Kabinett, verließ den Raum jedoch, ohne zu sehen, was Katharine dort tat. Ein junger Hausdiener erblickte Katharine ebenfalls in diesem Kabinett, vermochte jedoch nicht zu sagen, was sie in Händen hielt.

Thomas erhob sich zwischen neun und zehn Uhr, ging hinaus nach den Pferden und sprach mit Pächtern. Sampson sagte aus, sie habe gesehen, wie er sich auf dem Rückweg und noch heftiger in der Küche erbrach. Man trug ihn hinauf in sein Gemach. Er verlangte zu trinken; als man ihm Wasser in derselben Teeschale reichte, erkannte er sie, geriet in Zorn und forderte, man solle sie fortschaffen. Die Magd beschrieb die Schale als fettig oder weißlich an den Innenwänden. Andere Zeugenaussagen sprachen von unstillbarem Erbrechen, Durchfall, brennendem Durst und Krämpfen. Noch am selben Tage verschied Thomas.

Die Ärzte sprachen keineswegs mit einer Stimme. Gewisse Zeichen, die erst Tage nach der Beisetzung festgestellt wurden, schienen ihnen zwar mit einer Vergiftung vereinbar; andere erklärten jedoch, die fortschreitende Verwesung lasse keinen sicheren Schluss zu. Die Leiche wurde nicht geöffnet. Ein Chirurg erinnerte daran, dass die Magenbeschwerden ebenso von einer Gallenkolik herrühren konnten. Ein anderer meinte, die Zunge weise eine ungewöhnliche Färbung auf, räumte jedoch zugleich die Grenzen seiner Erkenntnisse ein. Das weiße Pulver, das man bei einer Hausdurchsuchung in einer Schublade sichergestellt hatte, wurde von Sachverständigen als Salpeter bestimmt, nicht als Gift.

So verfügte die Anklage über ein Fläschchen, überlieferte Reden, eine verdächtige Schale und einen raschen Tod; sie besaß jedoch weder einen Obduktionsbefund noch eine chemische Analyse, die das Vorhandensein von Arsenik im Körper oder im Tee nachgewiesen hätte. Die Verteidiger hielten dieser Indizienkette Thomas’ frühere Leiden, die medizinische Ungewissheit und den Unfrieden im Hause entgegen. Sie griffen zudem Anne Clark an, deren Unparteilichkeit und Absichten sie bezweifelten. Sie behauptete, von Mordplänen gewusst zu haben; doch waren die Geschworenen nicht verpflichtet, ihren Eid für bare Münze zu nehmen.

Verweigertes Geheiß

Als die Sheriffs die beiden Angeklagten im Juni verhörten, wichen ihre Antworten voneinander ab. Katharine gab an, sie habe von Patrick Laudanum und Salze für ihre eigenen Beschwerden erhalten. Sie leugnete, dem Tee irgendetwas beigemengt zu haben. Patrick räumte ein, seiner Schwägerin ein Heilmittel übermittelt zu haben, das er noch aus seiner Dienstzeit in Indien verwahrt habe. Doch als man ihn am 22. Juni in Edinburgh erneut mit Fragen über die Arzneien, die Briefe und die Umstände des Todes bedrängte, verweigerte er die Aussage. Auch Katharine schwieg, als sie zwei Tage darauf verhört wurde, auf Anraten ihrer Rechtsbeistände. Das Schweigen mochte verdächtig scheinen; ein Schuldeingeständnis begründete es von Rechts wegen nicht.

Die Verhandlungen zogen sich in drückender Hitze und Erschöpfung dahin. Der gedruckte Bericht schildert Verhandlungspausen, Geschworene, die sich zerstreuten, und den Streit um die Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Nach dem Schuldspruch brachten die Verteidiger vor, Geschworene hätten unzulässigerweise miteinander gesprochen, Beweisanträge der Verteidigung seien übergangen und den Gefangenen sei das letzte Wort verwehrt worden. Die Anklage entgegnete, das Verfahren habe ununterbrochen unter den Augen des Gerichts gestanden und die Geschworenen hätten sich lediglich gelabt. Die Richter verwarfen die Einwände und bestätigten das Verdikt.

Am 14. August erklärten die Geschworenen nach ihrer Beratung mit großer Mehrheit Katharine und Patrick der Blutschande für schuldig; überdies sprachen sie Katharine des Gattenmordes durch Gift und Patrick der Beihilfe schuldig. Dies war der richterliche Schlusspunkt; er behob weder die Mängel der medizinischen Befunde, noch erhob er jede bloße Zeugenaussage zur unumstößlichen Tatsache. Patrick wurde verurteilt, am 25. September auf dem Grassmarket gehängt zu werden; sein Leichnam sollte hernach dem Professor der Anatomie zur öffentlichen Sektion übergeben werden. Die Akten verzeichnen dieses Urteil über ihn.

Für Katharine gestaltete sich der unmittelbare Fortgang anders. Sie erklärte, im dritten Monat guter Hoffnung zu sein, und ersuchte um Vollstreckungsaufschub bis zur Feststellung ihres Zustandes. Am 16. August wurden fünf Hebammen bestellt, sie zu untersuchen. Diese vermochten weder zu bejahen noch zu verneinen, dass sie schwanger sei. Das Gericht vertagte daher die Urteilsverkündung auf den dritten Montag im November und ordnete an, dass sie in der Zwischenzeit weiter untersucht werde. Mit diesem bangen Warten schließt der Bericht.

Es bleibt dieser Zwiespalt zweier Entscheidungen: Für Patrick war der Tag der Richtstatt unabänderlich bestimmt; für Katharine blieb ein Spalt der Hoffnung offen, für die Dauer einer Untersuchung, deren Ausgang diesen Blättern noch verborgen ist. Und hinter dem Urteilsspruch hat die Teeschale ihr Geheimnis nie preisgegeben. Die Justiz hat die Schuld besiegelt; das gedruckte Zeugnis der Akten aber bewahrt auch jene Zweifel, aus denen die Geschworenen ihr Urteil schöpfen mussten.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Zeitgenössischer Druckbericht der Verhandlungen vor dem High Court of Justiciary, 1765; nicht als beglaubigtes amtliches Protokoll ausgewiesen. Die Verteidigung focht die Glaubwürdigkeit der Zeugen und die Auslegung der Beweise an. Die Ärzte waren uneins über die Todesursache, eine Sektion unterblieb, und das beschlagnahmte Pulver wurde als Salpeter identifiziert. Der Druck hält die Verurteilung Patrick Ogilvies fest und vermerkt, dass Katharines Strafausspruch wegen einer behaupteten Schwangerschaft vertagt wurde; er bricht vor dem späteren Schicksal der Angeklagten ab.

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