Am 21. September 1820 blieb der Laden des Christopher Bäumler weit über jene Stunde hinaus verschlossen, zu der sein Inhaber gewöhnlich zu öffnen pflegte. In einer belebten Nürnberger Gasse zog die verriegelte Tür die Aufmerksamkeit der Nachbarn auf sich; man schellte, drang jedoch erst nach Hinzuziehung der Polizei durch die Fenster des oberen Stockwerks in das Haus ein. Sämtliche Schubladen waren durchwühlt worden. Im Erdgeschoss stießen die Eintretenden auf zwei Leichen: Bäumler, Getreidehändler und Branntweinschenk, und seine Magd Anna Catherina Schütz. Der bayerische Kriminalist Anselm von Feuerbach, der an der Untersuchung mitwirkte, hielt den Fall in einer Abhandlung fest, die 1846 von Lady Duff Gordon ins Englische übertragen wurde.
Die Lage der Leichen gestattete die Rekonstruktion eines ersten Tathergangs. Die Schütz lag nahe der Tür zwischen zwei Mehlkästen des Ladens; Bäumler im angrenzenden Zimmer neben dem Ofen, an dem er gewöhnlich zu sitzen pflegte. Beiden war der Schädel zerschmettert worden. Die Wundärzte führten diese Verletzungen auf ein schweres Werkzeug zurück, aller Wahrscheinlichkeit nach den Nacken eines Beils, und stellten überdies gebrochene Rippen fest. Auf einem Tische lag ein geschlossenes, blutbeflecktes Messer; auf dem Boden, unweit der Schwelle, zwei Wecken. Der Bäcker und seine Ehefrau erkannten darin alsbald jene Semmeln wieder, welche die Schütz am Vorabend gegen drei Viertel auf zehn gekauft hatte.
Ein Nachbar hatte die Ladentür zu ebenjener Stunde bemerkt, die früher als sonst verriegelt war. Als die Polizeibeamten das Haus betraten, gab die Klingel über der Tür keinen Ton von sich: jemand hatte das Werk mit Papier ausgestopft. Kein Mensch hatte einen Hilferuf vernommen. Feuerbach verlegte Bäumlers Ermordung in die Zeit, da die Magd beim Bäcker weilte; die Tötung der Schütz hingegen in den Augenblick ihrer Rückkehr, als sie mit dem Gebäck die Schwelle überschritt. Die Nähe der Bäckerei und die kurze Spanne zwischen Kauf und Rückkehr ließen vermuten, dass der Angreifer die Gewohnheiten des Hauses genau kannte und ihr aufgelauert hatte.
Zeugen des Vorabends entsannen sich eines Unbekannten, der nach dem Fortgang der übrigen Gäste allein in der Schenke verblieben war. Er hatte vorgegeben, ein Hopfenhändler zu sein und auf einen Gefährten zu warten, der ins Theater gegangen sei; er trank Nelkenbranntwein, rauchte und hielt seinen Hut tief ins Gesicht gezogen. Man beschrieb ihn als einen dunkelhaarigen Mann von etwa dreißig Jahren mit einem hohen Biberhut. Zwei Zeugen erkannten in ihm Paul Forster; andere schwankten und sprachen von einer bloßen Ähnlichkeit. Mehrere Personen hatten ihn in den Tagen zuvor in Bäumlers Gasse bemerkt. Diese unterschiedlich sicheren Wiedererkennungen reihten sich an greifbarere Spuren.
Forster wurde am 23. September in der Behausung seiner Geliebten Margaretha Preiss festgenommen. Erst am 21. August war er aus einem Zuchthaus entlassen worden, wo er eine Strafe wegen Diebstahls und Einbruchs verbüßt hatte. Bei der Preiss fand man zwei Beutel mit zusammen etwas mehr als 360 Gulden; deren Tochter händigte überdies ein Beutelchen mit Schaumünzen und einem Dukaten aus, den Forster ihr geschenkt hatte. Anfänglich behauptete er, das Geld stamme aus einem verborgenen Schatz, dessen Lage ihm ein Mitgefangener verraten habe. Diese Darstellung fand bei den Untersuchungsrichtern keinen Glauben. In Fürth hatte ein Gastwirtsknecht beobachtet, wie Forster in einem grauen Überrock eintraf, den er bei einer Trödlerin gegen einen blauen Frack vertauschte. Dem Wirt hinterließ er einen braunen Rock, den er am Tage der Morde getragen hatte; das Gewand wies Blutspuren auf. Der graue Überrock wiederum hatte nachweislich Bäumler gehört.
Die Nachforschungen förderten weitere Effekten des Händlers zutage: eine Nankinghose, Stiefel und Kleidungsstücke, die von jenen Gewerbetreibenden wiedererkannt wurden, die sie einst verkauft oder angefertigt hatten. Forsters Schwester Walburga gab zu Protokoll, er habe sich unter dem Vorwand eines beabsichtigten Einbruchs ein Beil von ihr geliehen. Zunächst hatte sie behauptet, er habe von einem misslungenen Raub gesprochen; später gestand sie, er habe ihr die Tötung eines Menschen gebeichtet und sie geheißen, das Beil und seine Stiefel zu waschen. Die Gerichtsdiener fanden das Werkzeug; dessen rötliche Spuren deutete der Wundarzt als halb verwaschene Blutkrusten. Walburga fügte hinzu, die Stiefel seien bis an die Knöchel gereinigt worden und ihre Seidenquasten seien vom Blute verklebt gewesen.
Noch in der Mordnacht war Forster zu seiner Familie in die Vorstadt St. Johannis zurückgekehrt. Ein Zeuge sah, wie er gegen zwei Uhr morgens seinen Vater ans Fenster rief; auch die Schwester Walburga trat hinzu. Zu dritt sprachen sie etwa eine halbe Stunde lang mit gedämpfter Stimme. Am folgenden Tage streute Walburga aus, er sei zur Hopfenernte abgereist, und berichtete, er habe ihr seine alten Stiefel überlassen, nachdem er neue erworben habe. Andere Zeugen bestätigten, dass er die Kleidung gewechselt und seinem Vater Geld übergeben hatte. Für die Gerichtspersonen gewannen diese Umstände ein erdrückendes Gewicht, sobald man sie mit dem blutigen Rocke, dem Beil und den Habseligkeiten des ermordeten Bäumler zusammenhielt.
Forster leugnete beharrlich, die Opfer überhaupt gekannt zu haben. Zwar räumte er seine Anwesenheit in Nürnberg ein, behauptete jedoch standhaft, zwei als Hopfenhändler auftretende Brüder namens Schlemmer seien die wahren Urheber von Raub und Mord. Seiner Schilderung nach hätten diese ihn auf der Landstraße getroffen, ihm Arbeit in Böhmen in Aussicht gestellt und ihn hernach in ein Unternehmen verstrickt, dessen eigentlichen Zweck er nicht durchschaut habe. Sie hätten ihm hernach Kleidung und Geld überlassen. An dieser Version hielt er im Wesentlichen fest, doch führten Nachforschungen in Hersbruck und anderen Orten zu keiner Spur der angeblichen Gebrüder Schlemmer. Der Richter ging auch Hinweisen auf etwaige Mittäter nach; mehrere Verdächtige konnten jedoch ein lückenloses Alibi nachweisen, und weitere Helfershelfer ließen sich nicht ermitteln.
Auch die Frage nach einer womöglich weit größeren Beute hielt die Untersuchung in Atem. Bekannte Bäumlers mutmaßten, er habe für seinen Wareneinkauf stets zwischen 1.500 und 2.000 Gulden im Hause verwahrt; nach der Tat fand sich eine solche Summe nicht vor. Dieses Gerücht nährte den Verdacht, mehrere Diebe hätten sich das Geld geteilt. Dessen ungeachtet waren Kleidungsstücke, eine goldene Repetieruhr und andere Wertgegenstände in den durchsuchten Zimmern zurückgeblieben. Feuerbach gab zu bedenken, dass die umlaufenden Schätzungen über das Vermögen des Händlers weit über das hinausgingen, was sich aktenmäßig belegen ließ. Das Beil, die Kleider und der Kleidertausch wiesen eindeutig auf Forster; das Fehlen einer größeren Geldsumme allein rechtfertigte nicht die Annahme von Kumpanen.
Forster wurde seiner Schwester gegenübergestellt, die bei ihren Aussagen verharrte. Er bestritt, ihr jemals ein Geständnis abgelegt zu haben. Die Flecken auf den Kleidern erklärte er durch andere Ursachen und behauptete weiterhin, die Sachen stammten von den Brüdern Schlemmer. Feuerbach verzeichnet dreizehn Verhöre, eintausenddreihundertunddreizehn Einzelfragen und zahlreiche Konfrontationen mit Zeugen. Im Laufe der Untersuchung gab Forster schließlich einen anderen Diebstahl zu – den Raub eines Paars seiderner Hosenträger von einem ehemaligen Mitgefangenen –, während er die beiden Morde unentwegt von sich wies. Der Kriminalist deutete dieses Teilgeständnis als bloßes Manöver; fest steht, dass es an seinem hartnäckigen Leugnen der Haupttat nichts änderte.
Das Verfahren entbehrte jedes unmittelbaren Tatzeugen und jedes Geständnisses des Angeschuldigten. Dennoch erkannte das Gericht am 22. Juli 1821 Paul Forster der in der Nacht des 20. September 1820 verübten Morde an Bäumler und der Schütz für schuldig und verurteilte ihn zu lebenslanger Festungsstrafe in Ketten. Feuerbach erachtete das Strafmaß als inkonsequent: Nach seiner Darlegung des bayerischen Strafrechts verhinderte das Fehlen eines Geständnisses und vollgültiger Tatzeugen die Verhängung der Todesstrafe, obgleich das Urteil die Schuld unzweifelhaft bejahte. Diese Kritik an Gesetz und Urteil entsprang jedoch der Rechtsauffassung des Autors und bildete keinen Bestandteil des Richterspruchs.
Walburga Forster wurde wegen Begünstigung ihres Bruders zu zwölf Monaten Arbeitshaus verurteilt. Margaretha Preiss, in deren Wohnung das Geld sichergestellt worden war, sprach das Gericht frei. So schied der Richterspruch zwischen dem Manne, den die Indizien unauflöslich an die Toten banden, der zur Beihilfe verurteilten Schwester und der Geliebten, deren Unschuldsbehauptung Gehör fand.
