An jenem Tage, da das Parlament zu Aix Honoré Jourdan zum Tode verurteilte, erklärten die beiden inhaftierten Verurteilten, Jeanne-Marie Carlon und Jacques-Gervais Bazalgeste, auf dem Weg zum Richtplatz, dass der Amtsanwalt weder am Morde teilgehabt noch darum gewusst habe. Das Urteil traf Jourdan; die Worte, die ihn entlasteten, ergingen noch am selben Tage. Er vernahm sie nicht. Jahrelang irrte er in der Fremde umher, während der Spruch an seinem Bilde vollstreckt wurde und sein Sohn, noch ein Knabe, allein nach Spanien zog. Dreißig Jahre sollten vergehen, bis der Vater vor seine Richter zurückgeführt ward und die Justiz die Verdammnis tilgte, die ihn verjagt hatte.
Honoré Jourdan wohnte zu Vence, wo er das Amt des Prokurators der bischöflichen Jurisdiktion versah. Er kannte Jean Vial, einen Bäcker und seinen Nachbarn, sowie dessen Eheweib Jeanne-Marie Carlon. Dem Haushalt erwies er gern manchen Dienst. Zu Beginn des Februars 1753 verschwand Vial. Seine Frau gab zunächst vor, man habe ihn einige Meilen entfernt getroffen, wo er erklärt habe, nicht zurückkehren zu wollen; späterhin brachte sie andere Gründe für sein Ausbleiben vor.
Am 9. März entdeckten Kinder, die nahe einer Zisterne spielten, einen Leichnam. Jourdan, in seiner Eigenschaft als Gerichtsbeamter, verlangte sogleich die Besichtigung durch den Richter und begleitete diesen an Ort und Stelle. Der Körper war bereits in Verwesung übergegangen und wurde erst nach eingehender Prüfung als jener Jean Vials erkannt. Der Richter schloss das Protokoll nicht an Ort und Stelle ab. Als Jourdan um seine Unterschrift bat, erwiderte man ihm, die Urkunde sei noch unvollständig und man warte auf den Gerichtsschreiber.
Auf dem Rückwege eröffnete ein Prokurator, der einen der Grundherren von Vence vertrat, Jourdan, man werde einen Stellvertreter für sein Amt ernennen. Jourdans häufige Besuche im Hause Vials hätten Verdacht erregt, sprach er, wiewohl er selbst ihn für unschuldig halte. Er riet ihm, vorsorglich zu weichen und den Ausgang des Verfahrens an einem sicheren Orte abzuwarten. Jourdan zögerte: Eine Flucht mochte gegen ihn ausgelegt werden. Ein verständiger Mann belehrte ihn indessen, dass es nach den damaligen Formen des Kriminalprozesses selbst für einen Schuldlosen geboten sein könne, seine Person in Sicherheit zu bringen. Er zog sich für einige Tage nach Gatières zurück, auf das Gebiet des Königs von Sardinien.
Dort suchten ihn Freunde auf und hielten ihm vor, sein Fortgang belaste ihn in den Augen der Welt schwer. Auf sein reines Gewissen vertrauend, kehrte Jourdan nach Vence zurück. Bereits am folgenden Tage erfuhr er, dass ein Haftbefehl wider ihn erlassen worden war, noch ehe eine förmliche Untersuchung stattgefunden hatte und ohne dass nach den Begriffen Champagnacs ein Fall vorlag, der eine solche Maßregel ohne vorheriges Verhör gestattet hätte. Er floh aufs Neue nach Gatières und harrte abermals des Fortgangs der Sache.
Keiner der vernommenen Zeugen sagte unmittelbar zu Jourdans Lasten aus. Gleichwohl meinten die Richter, in ihren Bekundungen nachteilige Anzeichen zu erblicken. Am 2. Mai 1753 setzte das Gericht zu Vence ihn einstimmig außer Verfolgung. Im selben Spruche wurden Jeanne-Marie Carlon, Jacques-Gervais Bazalgeste und Gaspard Mars des Meuchelmordes an Vial schuldig gesprochen und zur schwersten Strafe verurteilt; Carlon und Bazalgeste befanden sich in Haft, während Mars entflohen war.
Die beiden Gefangenen wurden nach Aix überführt. Am 29. Mai änderte das Parlament das Urteil der ersten Instanz hinsichtlich Jourdans ab und verurteilte ihn zum Tode, obschon die Anträge der Staatsanwaltschaft zu seinen Gunsten lauteten. Champagnac bemerkt, man habe die wider ihn vorgebrachten Indizien wohl verschärft gewichtet, ohne hierüber nähere Auskunft zu geben. So fiel das Urteil strenger aus als das zu Vence, wiewohl die gehörten Zeugen den Amtsanwalt keineswegs belastet hatten.
Um vier Uhr nachmittags, am Tage des Urteilsspruchs selbst, wurden die beiden inhaftierten Verurteilten zur Hinrichtung geführt; dabei beteuerten sie, Jourdan habe weder unmittelbar noch mittelbar an der Tat teilgenommen, habe vor dem Verbrechen nichts davon gewusst und auch hernach nichts vernommen. Dennoch wurde das Todesurteil wider Jourdan in effigie vollstreckt; das Parlament verfügte am 1. Juni lediglich, dass die Erklärungen Carlons und Bazalgestes den Akten beizufügen seien. Die Kunde, die das Schicksal des Verurteilten hätte wenden können, drang nicht zu ihm durch. Er erfuhr nur von dem Todesurteil.
Jourdan irrte mehrere Jahre lang fern von Vence umher, gebeugt von der Last öffentlicher Verdammnis und in steter Sorge um seine Kinder. Auch sein Sohn, kaum fünfzehn Jahre alt, befand sich auf der Flucht. Er zog nach Spanien, trat dort in ein Handelshaus ein, und sein Fleiß sowie seine Redlichkeit machten ihn binnen weniger Jahre zu einem der angesehensten Teilhaber. Doch der Wohlstand tilgte weder die Kluft, die ihn vom Vater trennte, noch die Schmach, die auf dem Urteilsspruche lag.
Der junge Mann vergaß sein Unglück nicht. Als er den Entschluss fasste, nach Frankreich heimzukehren, ertrug er den Gedanken nicht, ohne den Vater zurückzukehren, der noch immer unter der Last eines entehrenden Urteils in der Verbannung schmachtete. Ein Vertrauter, an den er schrieb, teilte ihm mit, die wahren Urheber der Tat hätten Jourdans Unschuld bezeugt. Bei dieser Nachricht, so berichtet die Chronik, ließ er seine Geschäfte im Stich und eilte zu seinem Vater. Er beschwor ihn, sich abermals seinen Richtern zu stellen. Der Greis ergab sich in seinen Willen; der Sohn stützte seine Schritte und geleitete ihn nach Frankreich.
Jourdan stellte sich freiwillig gefangen. Während er im Kerker harrte, unternahm es sein Sohn, seine Unschuld ans Licht zu bringen. Eine erneute Untersuchung rollte die Tatsachen und die Verhältnisse auf, die dem Morde vorangegangen waren. Carlon war für ihre Putzsucht und Verschwendung bekannt; ihr Gatte, gleichfalls Bäcker, ergab sich Ausschweifungen und vernachlässigte sein Gewerbe, sodass er die Ausgaben des Haushalts nicht mehr bestreiten konnte. Mars, wie Vial ein Bäcker, und Bazalgeste, ein Müßiggänger ohne Stand, verkehrten in ihrem Hause. Der Hader der Eheleute rührte, nach den von Champagnac zusammengefassten Akten, von Carlons Umgang mit diesen beiden Männern her.
Jourdans regelmäßige Anwesenheit beim Bäcker fand eine alltägliche Erklärung: Er lieh ihm Geld zum Ankauf von Mehl; zudem war Vial sein Mieter und schuldete ihm etliche Zinse. Vial sah in ihm einen Wohltäter und Freund. Dagegen hatte er wiederholt seinen Unmut darüber geäußert, Mars und Bazalgeste in seinem Hause zu sehen. Deren Gegenwart und die Liebschaften seines Weibes hatten den Unfrieden entfacht. Diese Umstände erhellten die Zusammenkünfte, die der erste Prozess als verdächtig gewertet hatte, ohne dass Jourdans Vertrautheit einen Beweis der Mittäterschaft bildete.
Die neue Untersuchung verlegte das Komplott an einen anderen Ort. Nach den Akten war es am 6. Februar im Hause des Mars geschmiedet worden, nach einem Mahle, dem Jourdan weder beigewohnt hatte noch beiwohnen sollte. Carlon hatte Mars und Bazalgeste gedrängt, ihren Mann zu töten; seit einiger Zeit schien sie diesen Plan aufgegeben zu haben, und die beiden Mitschuldigen hatten Jourdan nichts davon mitgeteilt, aus Furcht, er möchte Vial warnen. Am Abend des Mahles schlug Carlon vor, bei einem Nachbarn Kohl zu stehlen, und verlangte insgeheim abermals von den beiden Männern, ihren Mann zu ermorden. Mars weigerte sich; Bazalgeste meinte, man müsse diesem Weibe Ruhe verschaffen.
Sie wandten sich der Kapelle Notre-Dame de Larrat zu. Dort, so berichtet die Gerichtsrelation, versetzte Bazalgeste Vial den ersten Messerstich, worauf dieser stürzte; Mars brachte ihm weitere Wunden bei, woraufhin beide seinen Leichnam in die nahe Zisterne schafften. Carlon und Bazalgeste hatten bezeugt, dass Jourdan an der Tat gänzlich unbeteiligt gewesen sei; auch Mars, der in die Staaten des Königs von Sardinien geflohen war, hatte sich in diesem Sinne erklärt. Es handelte sich sonach nicht um eine neue Mutmaßung über Jourdans Gegenwart, sondern um die Aussagen jener Personen, die ihre eigene Schuld bekannt und die Umstände des Mordes dargelegt hatten.
Das Parlament der Provence sprach Honoré Jourdan durch Urteil vom 29. Mai 1782 von der Anklage frei. Zwei Tage darauf, am 31. Mai, gestattete ihm ein zweiter Spruch, das erste Urteil drucken und öffentlich anschlagen zu lassen. Nach dreißig Jahren der Schmach, des Exils und des Elends durfte er in seine Heimat zurückkehren und, wie Champagnac schließt, vor seinem Tode die Achtung seiner Mitbürger wiedererlangen. Der Bericht schweigt über das rechtliche Schicksal des Mars, der im Auslande weilte; er scheidet Jourdans Rechtfertigung von der ursprünglichen Verurteilung der übrigen Beschuldigten.
Am selben Maitage des Jahres 1753 hatte das Parlament sein Urteil gefällt und die Verurteilten ein Zeugnis abgelegt, das dessen Wirkung wider Jourdan Lügen strafte. Die Erklärung ward den Akten einverleibt, hemmte aber weder die Hinrichtung in effigie noch die Verbannung. Dieser Verzug lastete auf einem ganzen Geschlecht: ein Mann, zum Irren verdammt, ein fünfzehnjähriger Knabe, der sein Brot in Spanien suchen musste und erst Jahre später heimkehrte, um den Vater vor die Schranken des Gerichts zu geleiten. Der Spruch von 1782 vermochte die verlorenen Jahre nicht wiederzugeben; doch er gab Jourdan das Recht zurück, unter seinem wahren Namen heimzukehren, rein von einem Makel, von dem ihn die Täter selbst schon am Tage seines Urteils freigesprochen hatten.
