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Justiz & Skandale · Schottland

Der Name unter der Perücke

In Edinburgh des Jahres 1726 führt ein Wechsel mit dem Akzept der Herzogin von Gordon George Henderson und Margaret Nisbet, verehelichte Macleod, vor die Schranken des Gerichts. Die Verhaftung des Kaufmanns scheint zunächst durch Zeugen erhärtet, bis die Spur zum jungen David Household führt, der gedungen worden war, dessen Gestalt anzunehmen.

Anfang Mai 1726 befand sich William Petrie, Stadtbediensteter zu Leith, im Besitz eines Wechsels über achtundfünfzig Pfund, gezogen auf die Herzogin von Gordon. Mistress Macleod hatte ihm das Papier als Pfand für ein Darlehen von sechs Pfund übergeben, mit dem ihr eingekerkerter Gatte ausgelöst werden sollte. Das Schriftstück wies scheinbar die Unterschrift George Hendersons auf, eines Kaufmanns aus Edinburgh, gefolgt vom Akzeptvermerk der Herzogin. Es fehlte indessen der Name des nachfolgenden Indossanten: Mistress Macleod hatte diese Stelle unbeschrieben gelassen. Das Dokument versprach weit mehr als die wenigen Münzen, die sie geborgt hatte, und jeder einzelne darauf verzeichnete Name drohte nun, einen weiteren Beteiligten vor die Schranken des Gerichts zu ziehen.

Borrow überschreibt die Akte mit »George Henderson und Margaret Nisbet«; in den überlieferten Zeugenaussagen wird die Frau gemeinhin als Mistress Macleod bezeichnet. Petrie gab zu Protokoll, sie habe behauptet, den Wechsel von Henderson erhalten zu haben, der damit Waren bezahlt habe, die sie ihm geliefert hätte. Auch für den Verzug wusste sie eine Erklärung: Die Herzogin weile in religiöser Einkehr, und ihr Bevollmächtigter sei abwesend. Petrie hatte bereits einige Jahre zuvor einen ähnlich lautenden Wechsel als Sicherheit für eine Schuld angenommen, und Mistress Macleod hatte die Summe damals pünktlich erstattet. Diese zurückliegende Erfahrung hatte den Ausschlag gegeben, ihr die sechs Pfund vorzuschießen.

Zu Beginn jenes Monats genügten ihre Worte jedoch nicht mehr, um das Misstrauen zu zerstreuen. Petrie wurde am 5. Mai in Edinburgh vernommen. Henderson, der zur selben Stunde vorgeführt wurde, bestritt jede Kenntnis der Angelegenheit. Mistress Macleod wurde zwei Tage darauf festgenommen. Ihm gegenübergestellt, beteuerte sie unter Eid, Henderson habe den Wechsel und die übrigen beanstandeten Schriftstücke eigenhändig verfasst; dieser leugnete aufs Neue. Beide wurden in Haft behalten. Die Frage war nicht allein, ob das Akzept der Herzogin gefälscht war: Es galt zu ermitteln, wer es angefertigt hatte und ob der Mann, dessen Name auf dem Papier prangte, tatsächlich daran beteiligt gewesen war.

Mehrere Zeugen verorteten Henderson am Abend des 3. Mai an der Seite von Mistress Macleod im Canongate. John Gibson, ein Tischler, gab an, ihnen gegen neun Uhr begegnet zu sein und sie in sein Haus geführt zu haben. Dort habe Henderson eine Schuldverschreibung unterzeichnet, worin er gelobte, das Geld an Mistress Macleod zurückzuzahlen. Gibson erklärte, er habe das Schriftstück gelesen und als Zeuge gegengezeichnet. Archibald Dempster, ein junger Handwerksgeselle, bekräftigte ebenfalls, er habe den Mann schreiben und siegeln sehen; anfangs habe er gefürchtet, in einen Rechtsstreit hineingezogen zu werden, doch Gibson habe ihn beruhigt, es handle sich lediglich um einen gewöhnlichen Schuldschein.

Am folgenden Tag, so Gibson, seien die drei Männer gemeinsam den Canongate hinabgeschritten. Mistress Macleod eröffnete ihnen, sie habe den Sachwalter der Herzogin über den Wechsel in Kenntnis gesetzt. Daraufhin habe sich Henderson an die Brust geschlagen, ausgerufen, nun sei alles verloren, und sei eilends davongeeilt. Catherine Gray, Magd bei einem Schneider jener Straße, bestätigte, die beiden in jener Nacht beisammen gesehen zu haben; Mistress Macleod habe ihr anvertraut, sie stehe im Begriff, eine Bürgschaft für die von Henderson geschuldeten Gelder zu erlangen. Diese Zusammenkünfte verliehen der Anklage zwar Gewicht, bewiesen jedoch noch keineswegs, dass die Züge des Mannes, den man bei Gibson erblickt hatte, jene des Kaufmanns waren.

Petrie legte die Umstände der Übergabe des Wechsels dar. Er sagte aus, er habe ihn am 6. Februar empfangen, versehen mit dem Indossament Hendersons an Mistress Macleod und einem weiteren, noch unbeschriebenen Übertragungsvermerk. Bevor er das Papier der Herzogin vorlegte, hatte er von Henderson ein Bestätigungsschreiben über dessen Echtheit gefordert. Mistress Macleod hatte ihm daraufhin den Brief und später eine vor Zeugen vollzogene Schuldverschreibung überbracht. Ein weiterer Zeuge bekundete, sie habe ihn dazu bewegen wollen auszusagen, er habe gesehen, wie Henderson einen von der Herzogin akzeptierten Wechsel übergab; als er sich weigerte, habe er ein Drohschreiben erhalten. Mistress Macleod hingegen beharrte darauf, der Wechsel sei echt und die Angelegenheit rühre aus ihren wechselseitigen Abrechnungen her.

Ein Name indes tauchte immer wieder auf, ohne dass man seiner habhaft werden konnte. Mehrere Aussagen verwiesen auf David Household, einen vormaligen Bediensteten von Mistress Macleod, einen Jüngling von etwa siebzehn Jahren. Kapitän Macleod erkannte die Handschrift seines einstigen Dieners in der Verpflichtungserklärung wieder, betonte jedoch, Household trage für gewöhnlich sein eigenes schwarzes Haar und sei von weit geringerem Wuchs als Henderson. Ein Zeuge berichtete, Household habe eingestanden, den Mantel von Mister Macleod angelegt, sich vor zwei Zeugen als Henderson ausgegeben und im Canongate ein Papier unterzeichnet zu haben. Doch Household war spurlos verschwunden. Ohne ihn blieben die Vorbringen bloße Erzählungen vom Hörensagen, während Gibson und Dempster unerschütterlich dabei blieben, Henderson unterschreiben gesehen zu haben.

Auf dieser Grundlage beantragte der Lord Advocate dennoch beim Gerichtshof, Henderson für schuldig zu erklären und ihn an das Kriminalgericht zu überweisen, wo ihm die Todesstrafe drohte. Die Verteidigung hielt dem entgegen, die Zeugen unterlägen einer Personenverwechslung, und rief in Erinnerung, dass der Angeklagte in der Haft beharrlich seine Unschuld beteuert habe. Der Anwalt bat um Aufschub: Wenn ein Menschenleben auf dem Spiel stehe, sei das Warten auf eine spätere Sitzung kein Versäumnis. Die Richter vertagten die Sache auf die folgende Session. Henderson kam zwar nicht frei, doch dieser Verfahrensstillstand eröffnete eine Frist, in der die Abwesenheit des jungen Zimmerers zur entscheidenden Wendung führen sollte.

Während der Gerichtsferien begab sich der Lord Advocate zu Mister Rose nach Kilravock im Norden des Landes. Dieser erzählte ihm, ein Zimmermann habe seine Arbeit fluchtartig niedergelegt, als er erfuhr, dass der Lord Advocate in der Gegend weile. Der junge Mann habe geäußert, er müsse unverzüglich nach Aberdeen gelangen, um sich nach London einzuschiffen. Nach seinem Namen befragt, erwiderte der Werkmeister: David Household. Der Lord Advocate entsandte auf der Stelle einen Boten nach Aberdeen. Household wurde festgenommen und nach Edinburgh zurückgebracht.

Vor Gericht gestand Household ein, den Wechsel auf Geheiß von Mistress Macleod geschrieben zu haben, die ihm die Worte diktierte. Sie hatte ihn veranlasst, den Mantel ihres Gatten und eine schwarze Knotenperücke anzulegen, und ihn sodann in ein Haus im Canongate geführt, damit er sich dort als Henderson ausgebe. In einem zweiten Hause habe er den Fortgang der Schuldverschreibung unter den Blicken Gibsons und Dempsters zu Papier gebracht. Ebenso räumte er ein, den Brief an Petrie verfasst zu haben. Sein Geständnis machte ihn nicht zum Urheber des gefälschten Akzepts der Herzogin: Seine Aussage bezog sich auf jene Dokumente und Unterschriften, die er nach ihren Weisungen gefertigt zu haben bekannte.

Dempster wurde erneut geladen und Household sowie Henderson gegenübergestellt. Als er die beiden Männer musterte, räumte er ein, er glaube nunmehr, der Mann bei Gibson sei Household gewesen und nicht Henderson. Daraufhin ließ der Lord Advocate die Anklage gegen den Kaufmann fallen und erkannte an, dass Mistress Macleod den Betrug inszeniert hatte. Henderson wurde freigesprochen und entlassen. Dieselbe Untersuchung, die ihn beinahe an den Galgen gebracht hätte, wandte nun die Last der Zeugenaussagen gegen jene Frau, die Petrie den Wechsel überreicht hatte.

Mistress Macleod wurde sodann wegen Fälschung und Gebrauchs unechter Urkunden angeklagt. Ihre Verteidigung machte geltend, das schottische Recht bedrohe die Fälschung nicht ausnahmslos mit der Todesstrafe; sie habe lediglich einen geringen Vorschuss erlangen wollen, den sie redlich zurückzuzahlen gedachte; zudem reiche das Urteil aus dem ersten Verfahren für sich allein nicht hin, ihre strafrechtliche Schuld zu beweisen. Diese Einwände vermochten das Gericht nicht zu überzeugen. Die Geschworenen sprachen sie der ihr zur Last gelegten Verbrechen schuldig, und der Gerichtshof erkannte auf den Tod durch den Strang, festgesetzt auf den 8. März. Borrow nennt an dieser Stelle nicht das Jahr der Hinrichtung.

Er berichtet, sie habe das Schafott in einem schwarzen Kleid und Reifrock betreten, mit einem großen Reif, einem weißen Fächer in der Hand und einer hellen Haube auf dem Kopf. Auf der Bühne angelangt, legte sie den Zierrat ihres Putzes ab, breitete ein Tuch über ihre Brust und legte sich die Schlinge selbst um den Hals. Bis zu ihrem letzten Atemzug fuhr sie fort, ihre Schuld zu leugnen.

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