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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Frankreich

Schulden in der Werkstatt

Nachdem er zwei Wechsel mit der gefälschten Unterschrift seines Vaters in Umlauf gebracht hatte, wurde André Blum aus den Werkstätten von Haussman & Jordan entlassen und schwor Rache. Im April 1826 erkrankte sein Arbeitskamerad Joseph Grimmer schwer, nachdem er von Blum zubereitete Eier gegessen hatte; kurz darauf wurde Blum verhaftet, bei dem man arsenhaltige Substanzen fand. Die Geschworenen sprachen ihn vom Vorwurf der Vergiftung frei, befanden ihn jedoch der Urkundenfälschung einstimmig für schuldig und verurteilten ihn zu zwanzig Jahren Zwangsarbeit.

In Logelbach bei Colmar stand André Blum seit März 1821 in den Werkstätten der Fabrik Haussman & Jordan in Lohn und Brot. Vier Jahre später trübten finanzielle Unregelmäßigkeiten bereits das Verhältnis zu seiner Obrigkeit. Im Jahre 1825 hatte Herr Jordan ihm wegen seines Lebenswandels und drückender Schulden wiederholt ernste Vorhaltungen gemacht. Blum gelobte stets Besserung, um sogleich neue Anleihen aufzunehmen. Um seine Gläubiger zu befriedigen, brachte er schließlich Wechsel in Umlauf, die fälschlich die Unterschrift seines Vaters Jacob trugen.

Ein Colmarer Gastwirt namens Édighoffen erhielt einen Wechsel über 750 Franken zur Begleichung einer Schuld von 130 Franken. Etwa zur selben Zeit übergab Blum einem gewissen Simon für eine Verbindlichkeit von 360 Franken einen Wechsel über 400 Franken. Beide Urkunden schienen von Jacob Blum an die Order seines Sohnes ausgestellt worden zu sein. Bei Fälligkeit wurden sie protestiert. Der Vater bestritt jede Unterschrift, erklärte, André keinen Pfennig zu schulden, und fügte hinzu, dies sei nicht der erste Streich dieser Art gewesen. Von Jordan zur Rede gestellt, leugnete Blum zunächst, gestand jedoch bald darauf, die Papiere selbst fabriziert zu haben.

Das Haus Haussman hatte zuvor bereits über 800 Franken für ihn beglichen. Jordan beschloss, diesen Verlust zu tragen und den Angestellten zu entlassen. Zwei Arbeiter, Joseph Grimmer und Louis Vautrin, wurden Blum zur Seite gestellt, um ihn einzuarbeiten und zu ersetzen. Dieser Entschluss traf seine Existenz wie auch seine Ehre in der Fabrik empfindlich. Im April vertraute er einem Arbeiter an, er hege einen tödlichen Hass gegen jene, die ihn bei Jordan verleumdet hätten, und er werde sich rächen, und müsste er zwanzig Jahre darauf warten. Einem anderen gegenüber soll er geäußert haben, er werde den Mann, der ihn angeschwärzt habe, töten und sich daraufhin das Leben nehmen.

Die Drohungen nannten das Opfer noch nicht namentlich. Blum befehligte als Werkmeister den sechzehnjährigen Burschen Joseph Goechlinger. Im Winter und Frühjahr 1826 schickte er ihn mehrmals nach Colmar, um Brechweinstein zu besorgen. Nach der ersten Darstellung der Chronik begab sich der Knabe dreimal zu drei verschiedenen Apothekern und erwarb bei jedem drei Gran, was zusammen siebenundzwanzig Gran ergab. Blum verschaffte sich zudem Rattengift. Eine Frau, die er in die Werkstatt gebracht hatte, legte das Gift auf kleinen Papierschnipseln an drei Stellen aus; zwei oder drei Tage später nahm Blum die Papiere wieder an sich. Er verfügte somit über zwei Substanzen, deren spätere chemische Untersuchung in mehreren Proben das Vorhandensein von Arsenik nachweisen sollte.

Am 24. April, zwischen sechs und sieben Uhr morgens, wandte er sich an Grimmer, der einige Eier bei sich hatte, und bat ihn, diese in brauner Butter zuzubereiten. Der Geselle willigte ein und brachte ihm die Eier mit Brot. Der Anklageschrift zufolge aß Blum einen kleinen Teil, streute ein weißliches Pulver über den Rest und rührte das Gericht um. Dann hielt er inne, behauptete, die Speise sei versalzen, forderte Grimmer auf, sie aufzuessen, und verließ die Werkstatt. Er ging nach Turckheim, wo Grimmers Ehefrau wohnte, um ihr ausrichten zu lassen, ihr Mann werde vor elf Uhr oder Mitternacht nicht heimkehren – womöglich überhaupt nicht mehr.

Grimmer verzehrte einen Teil der verbliebenen Eier. Ein bitterer Geschmack stieß ihn ab, noch ehe er den Teller geleert hatte, und er kehrte an seine Arbeit zurück. Etwa eine Stunde später überfielen ihn heftige Koliken; er brach in Schweiß aus und begann sich zu erbrechen. Seine Arbeitskameraden schöpften augenblicklich Verdacht, Blum habe etwas unter die Eier gemengt. Sie flößten ihm Brühe, Öl und Milch ein. Grimmer überlebte. Die Geistesgegenwart der Arbeiter, ihr rasches Handeln und die in der Werkstatt geleistete Hilfe sollten später vor Gericht ein wesentliches Moment der Anklage bilden.

Gegen fünf Uhr kehrte Blum zurück. Von den Gefährten zur Rede gestellt, bestritt er keineswegs, den Eiern etwas beigefügt zu haben. Er erwiderte, er habe selbst davon gegessen, und solange Grimmer nicht tot sei, kümmere es ihn wenig. Daraufhin versuchte er, die Spuren zu verwischen: Der Chronist berichtet, er habe die Reste einer Arbeiterin ins Gesicht geschmiert und das Geschirr zerschmettert. Die Justiz nahm die Verfolgung auf. Blum verbarg sich in den Wäldern um Soultz und den umliegenden Gemeinden, wurde jedoch am 14. Juni nahe Ollwiller festgenommen. Man fand bei ihm ein gedrechseltes Holzstück in Form eines Petschafts sowie ein Päckchen graues Papier mit einer fettigen Substanz.

Eine zweite Leibesvisitation fand im Gerichtsgefängnis von Colmar statt. In einer Tasche Blums entdeckten die Untersuchungsrichter ein mit Schnur verschnürtes Leinwandpäckchen, das ein weißes Pulver enthielt. Die chemische Analyse ergab eindeutig Arsenik in den beschlagnahmten Stoffen – sowohl in fetthaltig gekochten Schwammstücken als auch in einem gezuckerten Pflanzenpulver. In der Hauptverhandlung wurden diese Befunde den Zeugenaussagen und Blums Leugnen bezüglich der Eierspeise gegenübergestellt.

Am 18. November 1826 erschien er vor dem Assisenhof von Colmar, angeklagt der Fälschung von Handelspapieren und des Giftmordes. In Schwarz gekleidet, bewahrte er nach den Worten Champagnacs während der Verlesung der Anklageakte und der gesamten Debatte eine sichere, beinahe dreiste Haltung. Die Zeugen brachten auch frühere Verdachtsmomente zur Sprache. Doktor Morel berichtete von Vorgängen, die den Verdacht weiterer Anschläge nahelegten; namentlich erwähnte er, dass Blums Ehefrau das Opfer eines solchen Versuchs gewesen sein soll. Dieser Argwohn wurde vor Gericht erörtert, doch der eigentliche Prozess drehte sich um die gefälschten Wechsel und den Vorfall mit der Eierspeise.

Pélicier, der Chemiker der Fabrik, sagte aus, Blum habe ihn mehrfach um Arsenik gebeten mit der Begründung, Ratten zernagten seine Kleidung und seine Nahrung. Pélicier hatte dies stets verweigert. Er erklärte, er habe gefürchtet, Blum könne das Gift gegen sich selbst oder gegen Dritte gebrauchen. Nach dieser Weigerung habe Blum vorgeschlagen, einen Hering mitzubringen, damit der Chemiker das Arsenik hineingebe; auch dies lehnte Pélicier ab. Diese Aussage belegte die beharrlichen Bitten und die Vorsicht des Chemikers, nicht aber, dass dieser dem Arbeiter Gift überlassen hätte.

Jacques Ohl, ein einundsechzigjähriger Arbeiter, bestätigte mehrere Rachedrohungen. Er erinnerte sich namentlich daran, dass Blum wiederholt beteuert habe, er werde einen Mann töten, und müsste er zwanzig Jahre warten, und er werde es machen „wie jener Afrikaner“. Ohl gab an, Blum habe bei diesen Worten ein kleines Päckchen in der Hand emporgehalten. Der junge Goechlinger seinerseits schilderte seine Botengänge nach Brechweinstein. Seine Aussage in der Verhandlung wich von den Mengen der anfänglichen Chronik ab: Er gab an, er sei neun- oder zehnmal nach Colmar gelaufen, habe jedes Mal neun Gran bei verschiedenen Apothekern geholt und die Päckchen stets Blum allein übergeben. Goechlinger fügte hinzu, dass Blum bei jeder Ankunft eigens aus der Werkstatt oder seiner Kammer getreten sei, um die Sendung heimlich in Empfang zu nehmen. Die Chronik bewahrt somit zwei abweichende Darstellungen dieser Einkäufe.

Blum bestritt die Vorwürfe hartnäckig. Er sprach mit Heftigkeit, doch seine Erwiderungen erschienen dem Berichterstatter verworren und wenig glaubhaft; bisweilen überhäufte er die Zeugen mit Beleidigungen. Diese blieben bei ihren Aussagen. Was hingegen die gefälschten Wechsel betraf, legte Blum ein Geständnis ab und räumte seine Schuld unumwunden ein. Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage auf die Zeugnisse. Die Verteidigung bat die Geschworenen, im Vergiftungsvorwurf lediglich eine Vermutung zu erblicken und Gnade walten zu lassen mit einem jungen Mann, der Vater von drei kleinen Kindern sei und dessen Eltern in hohem Alter stünden. Blum selbst ergriff das Wort und versuchte gleichfalls, ihr Mitleid zu wecken.

Nach halbstündiger Beratung sprach die Geschworenenbank Blum von der Anklage des Giftmordes frei. Hinsichtlich der Fälschung erklärten sie ihn einstimmig für schuldig. Der Gerichtshof verurteilte ihn zu zwanzig Jahren Zwangsarbeit, zur öffentlichen Schandpfahl-Ausstellung und zur Brandmarkung. Blum vernahm das Urteil mit scheinbarem Gleichmut und rief den Richtern daraufhin zu, man hätte ihn besser zur Guillotine verurteilt. Im Gefängnis versuchte er, sich mit einem Messer das Leben zu nehmen. Die Wunde erwies sich als ungefährlich; er wurde unter der Bewachung eines Gendarmen ins Spital überführt.

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Vollständige Lektüre von Kapitel VII25 (lokale Quelle work/cap400/sources/champagnac/tome-7-chap-25.txt; SHA-256 c1dee54f6eb3de031adfe45d8a53105800ec5d52c0c4e71b049235089c6437f2; 3.122 Wörter). Der Fall „André Blum“ ist strikt von dem anschließenden Abschnitt „Assassins de grand chemin“ über den Mord an Armand Voisin (Verfahren gegen Daguet, Heurtaux und Françoise Hébert) getrennt; jene zweite Akte wird hier nicht behandelt. Die Angaben zum Brechweinstein weichen im Quellentext voneinander ab: einleitende Erzählung: drei Botengänge und 27 Gran; Zeugenaussage Goechlingers vor Gericht: neun bis zehn Gänge zu je neun Gran. Beide Darstellungen bleiben getrennt und ihren Zeugen zugewiesen. Arzt Morel erwähnt frühere Vorfälle als Verdachtsmomente; die Ehefrau Blums wird nicht als gerichtlich erwiesenes Opfer dargestellt. Die beschlagnahmten Substanzen enthielten laut Analyse Arsenik. Blum gestand die Fälschung; die Geschworenen sprachen ihn vom Vorwurf der Vergiftung frei und befanden ihn der Fälschung für schuldig. Strafmaß: zwanzig Jahre Zwangsarbeit, Schandpfahl und Brandmarkung. Der anschließende Selbstverletzungsversuch im Gefängnis war nicht lebensgefährlich; über sein weiteres Schicksal schweigen die Akten.

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