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Hochstapler & Vermögen · England

Der Prätendent von Wagga-Wagga

Im Jahre 1866 trat Thomas Castro, ein vormaliger Fleischer in Australien, als Roger Tichborne auf, der zwölf Jahre zuvor auf See verschollen war. Wiedererkennungsbekundungen, Erinnerungsfragmente und Schriftstücke nährten eine langwierige Zivilfehde und schließlich einen Prozess wegen Meineids. Am 28. Februar 1874 sprach ihn die Geschworenenbank schuldig; das Gericht verhängte vierzehn Jahre Zwangsarbeit. Das hier ausgewählte Kapitel der Daily News, veröffentlicht zwei Tage nach dem Urteil, legt mit unverkennbarer Parteinahme die Beweisführung der Anklage dar.

Der Mann hatte das Meer mit einem Weibe, Kindern und einer Erzählung durchquert, die geeignet war, Tote aus den Gräbern heraufzubeschwören. In Sydney hieß es, er sei Sir Roger Tichborne, ein englischer Erbe, der bei einem Schiffbruch umgekommen war, und der Fleischer von Wagga-Wagga habe endlich seinen Namen wiedergefunden. In England traf diese Botschaft nicht allein ein: Sie ging einem Mann voraus, dessen Wuchs und Gewicht die Gazetten bereits beschrieben, noch ehe man über seine Gesichtszüge stritt.

Roger Charles Tichborne war im Jahre 1854 für auf See verschollen erklärt worden. Das Schiff Bella, so hieß es, war vor der Küste Südamerikas gesunken; ein Boot hatte die Überlebenden fortgetragen, und die Osprey hatte sie aufgenommen. Die Familie hatte mithin einen abwesenden Sohn beweint, dessen Leichnam niemals geborgen wurde. Als Thomas Castro, der sich als der Verschollene ausgab, verkündete, er kehre zurück, um Stand und Vermögen einzufordern, nahm die Leere jäh die Gestalt einer Denkbarkeit an. Was, wenn der Erbe überlebt hatte?

Ende Dezember 1866 traf der Prätendent in Alresford in Hampshire ein, nahe Tichborne House und seiner einstigen Familie; die englischen Zeitungen begannen zu Beginn des Jahres 1867 von seiner Rückkehr zu berichten. Die ersten Schilderungen seiner Ankunft wussten von Wiedererkennungsszenen, aufgetauchten Anekdoten und einem alten Diener, Andrew Bogle, zu berichten, der seinen Herrn in Sydney wiedererkannt haben sollte. Die alte Lady Tichborne, Rogers Mutter, begegnete ihm daraufhin in Paris. Den Berichten zufolge, die die Runde machten, erkannte sie gewisse Familienzüge wieder. Für die Parteigänger des Ankömmlings schienen solche Gesten dem Sohn seinen Rang zuzusprechen, noch ehe ein Gericht die Dokumente geprüft hatte.

In Alresford wurde das Swan Hotel zu einer offenen Schaubühne. Der Gast ließ sich dort Herr Taylor nennen; sein vermeintlicher Name prangte jedoch in großen Lettern auf seinem Gepäck. Pächter verharrten vor den Pforten, um Gangart, Augenbrauen und das nach innen gewandte Knie zu erspähen. Ein Mann, der ihn nur von hinten erblickt hatte, beteuerte, er würde ihn überall wiedererkennen. Der alte Schmied Etheridge teilte diese Begeisterung nicht. Als der Prätendent ihn fragte, ob er Sir Roger vor sich zu sehen glaube, erwiderte der Schmied, er bezweifle dies. Da rief ihm der Besucher eine alte Begebenheit um eine Katze, einen Hund und einen Dreschflegel ins Gedächtnis; die Einzelheiten entfachten gar einen Streit über das Geschlecht des Tieres.

Das Gedächtnis verwandelte sich so in einen Beweis, den ein jeder nach eigenem Gutdünken formen konnte. Jene, die Roger zu erkennen wähnten, vernahmen eine vertraute Stimme oder fanden einen vergessenen Scherz wieder. Andere erkannten niemanden. In einem Fall, in dem das Erbe auf seinen Eigentümer harrte, verblieb die Erinnerung nicht im stillen Kreis der Familien: Sie trug fortan juristischen und finanziellen Wert. Der Zivilprozess verlieh diesem Wagnis greifbare Gestalt. Die Ländereien wurden für den jungen Erben verwaltet, und der Prätendent trat vor den Schranken des Gerichts Oberst Lushington entgegen, welcher Tichborne House bewohnte. Es galt für ihn folglich, mehr zu tun, als eine gebeugte Mutter oder ein neugieriges Dorf zu überzeugen: Seine Eigenschaft als Sohn musste ihm das Tor zu jenen Gütern öffnen, die man im Namen eines anderen hütete. Ein intimer Erinnerungsbeweis musste sich vor dem Gesetz in einen rechtsgültigen Titel verwandeln.

Zu den frühen Fürsprechern zählte Herr Hopkins, einstiger Rechtsbeistand der Familie Tichborne, der erklärte, er halte den Fremden für seinen früheren Mandanten, obgleich er einräumen musste, sich an dessen Züge nicht mehr zu erinnern. Sein Freund, Herr Baigent, verbreitete die Kunde dieser Anerkennung. Der Pächter von Tichborne House, Oberst Lushington, empfing den Prätendenten seinerseits. Er hatte Roger nicht persönlich gekannt, glaubte jedoch, der Mann identifiziere die Bildnisse im Hause. Eines seiner Kinder wurde in der Hauskapelle getauft. Mit jedem Zeichen des Willkommens schien der Anspruch an Altehrwürdigkeit zu gewinnen.

Doch die Erkundigungen stammten keineswegs allesamt aus dem Quell kindlicher Erinnerung. Andrew Bogle soll die Wirtschafterin gebeten haben, ihm das Haus zu zeigen, und betrachtete die Bildnisse. Dokumente wurden in Doctors’ Commons eingesehen; die Truppenbewegungen von Rogers Regiment und seine Urlaube wurden bei den Horse Guards erfragt. Man wandte sich an Stonyhurst, um die Namen der dortigen Lehrer zu erfahren. Der Prätendent hatte überdies mehrere ehemalige Regimentskameraden in Dienst genommen, Männer, die ihn über Örtlichkeiten, Späße und Gepflogenheiten unterrichten konnten, von denen er hernach sprach. Die Chronik von 1874 fügt diese Schritte wie die Teile einer methodischen Unterweisung zusammen. Sie wurde nach dem Urteil verfasst und verficht die Thesen der Anklage; ihre Deutungen dürfen nicht für unbefangene Feststellungen genommen werden.

Die Verwandten Rogers ließen sich indessen nicht überzeugen. Der Prätendent mied die Wohnsitze jener Vettern und Basen, denen er einst zugetan gewesen sein wollte. In Gravesend sah sich sein Freund Gosford genötigt, ihn im Hotel aufzusuchen; der Ankömmling zog sich auf ein Zimmer zurück und verweigerte die Zusammenkunft. Auch eine Einladung der Greenwoods schlug er aus. Als eine Unterredung die Familien Tichborne und Seymour vereinte, verwechselte er eine seiner Kusinen mit einer anderen und redete sie beharrlich mit falschem Namen an. Dieses Ausweichen und diese Fehltritte bewiesen für sich genommen nichts, doch wogen sie anders als die Berichte derer, die ihn erkannt haben wollten: Roger hätte diese Personen kennen müssen, ohne dass man es ihn lehrte.

An diesem Widerspruch entzündete sich das Kriminalverfahren. Nach dem Scheitern der Zivilklage auf Herausgabe der Güter wurde Thomas Castro wegen Meineids belangt: Ihm wurde zur Last gelegt, unter Eid beteuert zu haben, er sei Roger Tichborne, und geleugnet zu haben, Arthur Orton zu sein. Das Verfahren vor der Queen’s Bench begann am 23. April 1873. Es zog sich bis zum letzten Tage des darauffolgenden Februars hin und nahm 188 Sitzungstage in Anspruch. Schon der Zivilprozess hatte Familien, Zeugen und die Öffentlichkeit gespalten. Eben in jenem Rechtsstreit um die Ländereien hatte Sir John Coleridge den Prätendenten ins Kreuzverhör über Erinnerungen genommen, die der echte Roger hätte besitzen müssen; das Kapitel der Daily News erblickt in jenem Verhör das Fundament der späteren Kriminalanklage. Im Jahre 1873 führten Henry Hawkins und seine Kollegen die Verfolgung wegen Meineids. Die Queen’s Bench hatte nun zu entscheiden, ob der unter Eid ausgesprochene Name eine strafbare Lüge darstellte. Der Saal lauschte Berichten über Reisen, Stammbäumen und Kindheitserinnerungen über mehrere Weltteile hinweg.

Die schwache Flanke, so der Bericht der Daily News, war Paris. Dort war Roger herangewachsen und hatte bis zu seinen Jugendjahren gelebt; dorthin war er vor seiner Abreise nach Südamerika zurückgekehrt. Dennoch schien der Prätendent weder die Personen noch die Schauplätze jenes französischen Lebens wiederzufinden. Er vermochte von den irischen Garnisonen und den Scherzen der Karabiniers zu berichten, doch hielten seine Widersacher dem entgegen, derlei Einzelheiten hätten angelernt werden können. Die Pariser Lücke, so behaupteten sie, lasse sich auf solche Weise nicht füllen.

Die Untersuchung richtete sich ferner auf Wapping, jenen Londoner Winkel, in dem die Familie Orton ansässig war. Ein Mann, den man zur Einholung von Auskünften nach Australien entsandt hatte, wies der Wirtin des Globe eine Fotografie vor. Sie erkannte das Bildnis nicht als das eines Nachbarn, erinnerte sich jedoch an einen beleibten Unbekannten, der zur Weihnachtszeit, kurz nach der Ankunft des Prätendenten in England, nach Orton und dessen Angehörigen gefragt hatte. Dem Artikel zufolge sollen Verwandte Ortons Gelder empfangen haben; Charles Orton brach schließlich das Schweigen über die Zahlungen und die Verheißung eines Erbanteils. Der Prätendent leugnete zunächst, Wapping zu kennen, gab alsdann jedoch zu, dort gewesen zu sein. Diese Umstände wurden zur Last gelegt; der Zeitungsbericht enthält freilich weder die beeidigten Aussagen noch deren kontradiktorische Prüfung.

Kommissionen, die nach Südamerika entsandt worden waren, befragten Personen, die der Prätendent in Melipilla gekannt haben wollte. Das Blatt berichtet, jene hätten ihn als Arthur Orton wiedererkannt. In Australien brachte die Witwe eines früheren Dienstherrn Geschäftsbücher bei, die nach demselben Bericht jene Identifizierung stützten. Dennoch hatte der Prätendent Hunderte Zeugen aufgeboten, die bereitstanden, seine Sache zu verfechten. Sein Prozess war kein bloßer Wettstreit der Physiognomien: Er stellte späte Wiedererkennungen gegen Urkunden, Reiserouten, Lebensgewohnheiten und Wissenslücken.

Die Geschworenen fällten ihr Urteil am 28. Februar 1874. Sie befanden den Angeklagten des Meineids schuldig, und das Gericht verurteilte ihn zu vierzehn Jahren Zwangsarbeit. Dies ist der Ausgang vor dem Gesetz; er erhebt jedoch keineswegs jede Anekdote des Berichtes zur unabhängigen Wahrheit. Das soeben gelesene Kapitel erschien am 2. März, zwei Tage nach dem Urteilsspruch. Sein Chronist spricht bereits aus dem Rückblick, gewiss, dass die Beweisstücke alle Ausflüchte versperrt hätten. Der Gang der Affäre lädt indessen dazu ein, zu betrachten, wie sie sich zusammenfügten: eine verweigerte Stube, ein Name auf einem Koffer, unterrichtete Zeugen, eingesehene Akten, eine Familie, die ihren Gast nicht erkennt.

Der Prätendent hatte das Meer überquert und einen Namen beansprucht, den die Richter ihm versagten. Hinter dieser Entscheidung bleibt eine minder romanhafte, doch beunruhigendere Frage stehen: Welchen Wert besitzt ein Wiedererkennen, wenn Erinnerungen sich mit den Erzählungen wandeln, die man ihnen zuträgt? Im Jahre 1874 antwortete die Krone mit Archivalien, Widersprüchen und einem Urteilsspruch. Das Journal schloss seine Geschichte gleich einem vollendeten Roman. Doch war dies auch ein Siegesbericht, niedergeschrieben, ehe die Zweifel in der Brust des Publikums vollends erloschen waren.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständige Lektüre des Abschnitts „History of the Tichborne Case“ (4.560 Wörter, ermittelt durch leerzeichengetrennte Tokens), begrenzt von Titel und Zuordnung „From Daily News, March 2, 1874“ bis zum letzten Absatz vor der gesonderten Rubrik „The Tichborne Trial: The Summing-up“. Textauszug der Zeilen 425–885 einschließlich aus der lokalen Datei `work/cap800/prospection/europe/sources/arthur-orton-tichborne-1874_djvu.txt` mit dem SHA-256-Wert 4f5be8400e27329d37093ba3926a992c30e7a94b049e1423e8fc84ec31e78238. Die abgegrenzte Quelle, SHA-256 aa5f63af0e2fdf66e91044534ee56de7a0d9fc83a2637f09fc4f35a80d47a041, bewahrt die Kolumnentitel sowie OCR-Fehler; die Vorlage wurde keiner direkten Kollationierung unterzogen. Die römischen Druckseiten X–XVI entsprechen den Angaben des Transkripts. Der Katalogeintrag der Tarlton Law Library bestätigt die Londoner Ausgabe bei Ward, Lock, and Tyler aus dem Jahre 1874 (xvi, 302 S.) und datiert den Kriminalprozess vor der Queen’s Bench auf den 23. April 1873 bis 28. Februar 1874. Die State Library of New South Wales unterscheidet die Zivilklage auf Rückerstattung der Besitztümer von der Strafverfolgung und verzeichnet eine Strafe von vierzehn Jahren; Staffordshire Past Track weist 188 Verhandlungstage aus. Diese urkundlichen Nachweise sind untenstehend mit Webadressen angeführt. Die Wiederaufnahme stützt sich ausschließlich auf einen historischen Text; Abbildungen werden nicht wiedergegeben.

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