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Justiz & Skandale · Frankreich

Der Reisende zu den vier Haimonskindern

Charenton und Paris, 1778–1786. Bosquillon verschwindet aus der Herberge, in der er mit einer beträchtlichen Summe abgestiegen war; sein Leichnam wird später in der Seine geborgen. Gestützt auf widersprüchliche Zeugenaussagen beschuldigt seine Witwe die Wirtsleute Leblanc. Nach jahrelanger Untersuchung ordnen die Richter ein weiteres Ermittlungsjahr an und belassen die Angeklagten in Haft; die Chronik überliefert den Ausgang des Verfahrens nicht.

Das Mantelfutteral barg jenes Geld, welches ein Steuereinnehmer dem Schatzmeister der Stände von Burgund zu überbringen hatte. Als Bosquillon in der Herberge zu den vier Haimonskindern in Charenton eintraf, fanden die Knechte, die das Gepäck auf sein Zimmer trugen, die Last derart schwer, dass der Reisende scherzhaft bemerkte, darin liege genug, um mehrere Töchter auszustatten. Noch am selben Abend war der Mann verschwunden. Man fand seine Kiste wohlverwahrt im Reisewagen wieder, doch enthielt sie nur noch einen Bruchteil des Geldes. Wenige Wochen später schwemmte die Strömung am Pariser Port-au-Blé einen Leichnam an.

Bosquillon bekleidete in Auxonne das Amt eines Einnehmers der königlichen Abgaben. Im Oktober 1778 reiste er nach Paris, um die vereinnahmten Beträge abzuliefern; überdies beabsichtigte er, in Charenton eine Weinniederlage für seinen ältesten Sohn einzurichten. Vor der Abreise hatte ihm seine Gattin geholfen, die Gelder in einem Futteral aus gelblichem Leder zu verwahren. Sie hatte ihm davon abgeraten, allein mit einer solchen Summe zu reisen, und ihn gedrängt, Foulin, einen Mann ihres Vertrauens, mitzunehmen. Bosquillon brach ohne ihn auf.

Er verließ Auxonne am 14. Oktober und erreichte Charenton am 18. gegen vier oder fünf Uhr nachmittags. In der von Leblanc geführten Herberge ließ er den Wagen einstellen und das Futteral auf sein Zimmer schaffen. Dieses wurde dem Sohn des Wirts und dem Postillon anvertraut. Beide bemerkten das ungewöhnliche Gewicht. Jene Äußerung des Reisenden, welche Champagnac im Nachhinein als möglicherweise verhängnisvoll bezeichnet, verlieh dem Gepäckstück eine entscheidende Rolle in diesem Fall: Eine beträchtliche Summe war wahrgenommen, jedoch nicht öffentlich gezählt worden.

Die Eheleute Leblanc gaben an, man habe dem Neuankömmling Brot und Wein gereicht. Er habe einen Bissen genommen, sodann Tauben und Koteletts für sein Abendessen bestellt und sei daraufhin verschwunden, noch ehe der Tisch gedeckt war. Man suchte im Hause nach ihm und wartete bis Mitternacht. Die Chronik hebt hervor, dass die Wirtsleute weder unverzüglich das Gericht benachrichtigten noch die leibliche Schwester Bosquillons, eine Ordensfrau, die unweit von Charenton lebte. Acht Tage vergingen, ehe sie vor dem Richter erschienen, um ihre Version vorzutragen und die Anlegung der Siegel zu beantragen.

Diese Verzögerung bewies zwar noch nichts über das tatsächliche Geschehen, nährte jedoch das Misstrauen des Chronisten. Zudem brachten die Gastwirte das Gerücht in Umlauf, ihr Gast habe Äußerungen gegen die Person des Königs getan und führe womöglich staatsfeindliche Absichten im Schilde. Sie rieten dem Richter, an den Generalleutnant der Polizei zu schreiben und Nachforschungen entlang der Straße nach Fontainebleau einzuleiten. Diese politische Spur lenkte freilich von dem Gelde ab, das Bosquillon mit sich geführt hatte, ohne indes sein Verschwinden aufzuklären.

Als die Siegel am 7. November abgenommen wurden, befand sich das lederne Futteral in der Kiste des Wagens, noch immer durch sein Vorhängeschloss gesichert. Es enthielt lediglich zweitausendzweihundertfünfundsechzig Livres. Der Richter übergab diese Summe und die übrigen Effekten der Verwahrung Massons. Champagnac wirft dem Richter von Charenton vor, zu jenem Zeitpunkt keinerlei Haussuchung angeordnet zu haben. Vierzehn Tage später lieferte das Wasser ein weiteres Indiz, weitaus schrecklicher und ebenso unvollständig.

Am 16. November wurde am Pariser Port-au-Blé ein Leichnam angeschwemmt. Flussschiffer bargen ihn und überführten ihn in das Tiefgewölbe des Châtelet. In seinen Taschen fanden sich ein Taler zu sechs Livres, eine Dose aus Pappendeckel, eine Brille, drei Schlüssel und einige geringfügige Gegenstände. Weder Uhr noch Börse noch Schuhschnallen waren vorhanden. Die Ärzte und Wundärzte stellten laut ihrem Bericht weder Wunden noch Quetschungen fest und führten den Tod auf Ertrinken zurück. Die Gefängniswärter hingegen erklärten, ihnen sei eine Wunde an der linken Seite aufgefallen. Zwei Tage darauf wurde der Tote als Bosquillon wiedererkannt und unter seinem Namen bei Saint-Germain-l’Auxerrois beigesetzt.

In Auxonne wusste seine Gattin noch immer nichts von seinem Tode. Sie wähnte ihren Mann längst in Paris und grämte sich lediglich über sein Schweigen. Als sie erfuhr, dass sein Leichnam ertrunken aufgefunden und bereits bestattet worden war, reiste sie unverzüglich ab. Champagnac schildert ihre Ankunft als die einer Halbtoten, derart erschüttert, dass sie diesen außerordentlichen Tod nicht zu fassen vermochte. Der Gedanke an einen Mord drängte sich ihr nicht sogleich auf. In den folgenden Monaten nährte eine andere Möglichkeit ihre Hoffnung: Bosquillon schmachte womöglich in den Verliesen der Bastille.

Sie kehrte nach Paris zurück, sprach bei den Polizeibüros vor, erwirkte vom Minister Befehle zur Durchsuchung der Zuchthäuser, gab die Personenbeschreibung ihres Gatten zu Protokoll und befragte jeden, der ihren Weg kreuzte. Sie fand nicht die geringste Spur von ihm. Als sie sich schließlich mit seinem Tod abfinden musste, ließ sie sich in Charenton nieder, um die Nachforschungen anhand der in der Nachbarschaft kursierenden Reden wieder aufzunehmen. Was sie dort erfuhr, fügte sich zu einem schwerwiegenden Verdacht zusammen: Klagelaute am fraglichen Abend, der jüngere Leblanc, den man verstört und mit Blutstropfen behaftet gesehen haben wollte, ein Bündel von Menschengröße, das zur Seine geschafft worden sei, und schließlich die Gastwirte, die große Summen zählten und unvermittelt ein Haus nebst Mobiliar erwarben.

Die Witwe hielt diese Umstände für einen hinreichenden Beweis gegen die Täter und zeigte die Leblancs am 4. Mai 1781 bei einem Kommissar an. Der königliche Prokurator am Châtelet erhob Klage und ordnete eine gerichtliche Untersuchung an. Doch das Verfahren stockte für volle zwei Jahre. Im August 1783 beantragte die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme der Instruktion sowie die Erlassung eines Monitoriums. Die Untersuchung kam im November wieder in Gang, wurde erneut ausgesetzt und im darauffolgenden Frühjahr fortgeführt. Jeder Schritt brachte die Sache dem Gericht näher, ohne jedoch eine endgültige Antwort herbeizuführen.

Im August 1784 ergingen Vorladungsdekrete zum persönlichen Erscheinen gegen die Eheleute Leblanc; gegen ihre Magd Tudon wurde ein Haftbefehl erlassen. Die Gegenüberstellungen fanden im Herbst statt. Die Witwe Bosquillon konstituierte sich als Zivilpartei und legte Berufung gegen die Milde ein, die man den Gastwirten und der Magd ihrer Ansicht nach angedeihen ließ. Während dieser Prozedur verstarb der Sohn Leblanc ganz plötzlich. Der Tod des jungen Mannes brachte ein neues Gerücht hervor: Seine Eltern hätten ihn beseitigt, um einen gefährlichen Mitwisser zum Schweigen zu bringen. Das Kapitel führt dies nicht als erwiesene Tatsache an, sondern vermerkt es ausdrücklich als Volksgemunkel.

Am 15. Juni 1785 fällte das Parlement ein Urteil, das die Verhaftung des Vaters Leblanc, seiner Ehefrau und der Magd Tudon anordnete und die Sache an die Bailliage du Palais verwies. Es folgten neue Klagen, Verhöre, Konfrontationen und Monitorien. Die Leblancs trugen ihre Verteidigung vor, bestritten mehrere von der Witwe vorgebrachte Tatsachen und beschuldigten manche Zeugen der Lüge. Dieselbe Fülle von Anzeichen, die der Familie Bosquillon die Schuld der Gastwirte zweifelsfrei zu belegen schien, verlor ihre Schärfe, sobald man sie mit den Erwiderungen der Gegenseite maß.

Die Bailliage du Palais fand nicht genügend Anhaltspunkte, um Schuld oder Unschuld mit Gewissheit festzustellen. Durch Urteil vom 26. Oktober 1785 verordnete sie ein weiteres Ermittlungsjahr zur Vervollständigung der Beweise und beließ die Angeklagten im Gefängnis. Das Parlement bestätigte diesen Beschluss am 14. März 1786. Mit diesem Schwebezustand schließt Champagnacs Bericht. Die Chronik vermeldet weder, wer das Geld an sich gebracht hatte, noch auf welche Weise Bosquillon in die Seine gelangte, noch ob die Beschuldigten später verurteilt oder freigesprochen wurden.

Die Witwe war einst ausgezogen, um einen Gatten zu suchen, von dem sie zunächst glaubte, er lebe womöglich noch hinter Kerkermauern. Sie hatte seinen Leichnam gefunden, Aussagen gesammelt, die Justiz angerufen und auf den Fortgang der Untersuchung gewartet. Doch der letzte überlieferte Richtspruch entscheidet nichts: Die Leblancs und Tudon verbleiben in Haft, die Akte bleibt ungeschlossen, und die Zeugnisse widersprechen einander. Der Reisende von Charenton verharrt zwischen zwei unvereinbaren Schilderungen – aus seinem Zimmer verschwunden nach den Worten der Wirtsleute, das Opfer eines Verbrechens nach der Überzeugung seiner Witwe. Das Verfahren lässt diesen Widerspruch ungelöst.

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Kapitel IV46 vollständig gesichtet (1 831 Wörter, SHA-256 buchstabengetreu abgeglichen). Champagnac legt die von der Witwe Bosquillon zusammengetragenen Anschuldigungen gegen die Wirtsleute Leblanc und ihre Magd Tudon dar, ebenso wie die Verteidigung der Beschuldigten, welche mehrere Zeugenaussagen anficht. Der zitierte wundärztliche Bericht führt den Tod auf Ertrinken zurück und vermerkt keinerlei Wunden oder Quetschungen; Gefängniswärter hingegen gaben an, eine Verletzung an der linken Seite bemerkt zu haben. Keine der Darstellungen ermittelt mit Gewissheit den Urheber eines Tötungsdelikts, noch beweist sie die Unschuld der Angeschuldigten. Nach dem Urteil auf ein weiteres Untersuchungsjahr vom 26. Oktober 1785, bestätigt am 14. März 1786, verbleiben die Angeklagten in Haft, und die Ermittlung soll ein Jahr lang fortgeführt werden. Ein späteres Urteil wird nicht überliefert. Die Gerüchte, wonach die Leblancs ihren eigenen Sohn ermordet hätten, werden ausdrücklich als Gerüchte und nicht als Tatsachen wiedergegeben.

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