Der Schuss brach aus dem Winkel eines Obstgartens, dicht am Fahrweg nach Saint-Béat. Drei Kugeln trafen den Sieur de Fondeville; dieselbe Ladung verwundete auch seinen Sohn am Arm. Die Begleiter des Kaufmanns eilten herbei, brachten den Schwerverletzten auf das Schloss Rap und leisteten ihm jede erdenkliche Hilfe. Nach den Aufzeichnungen Champagnacs verschied er, ohne auch nur eine Silbe über den Täter verlauten zu lassen oder auf jemanden zu weisen. Dennoch behauptete sein Sohn, der Sieur de Labatut, fast im selben Augenblick, Bernard Martin sei der Mörder gewesen; sein Vater habe im Sinken noch ausgerufen: »Ach, Martin, was hast du getan?«
Es war ein folgenschwerer Ausruf, hineingeworfen in einen Zwist, der die beiden Familien seit Langem entzweite. De Fondeville focht einen bedeutenden Rechtsstreit gegen die Martins aus; Vergleiche waren erwogen worden, doch die Feindschaft schwelte fort. Der Groll beider Parteien war stadtbekannt, Drohungen waren gefallen, und Bernard Martin, der jüngere Sohn, hatte seiner Abneigung gegen das gegnerische Haus wiederholt freien Lauf gelassen. Als nun der Name des jungen Mannes fiel, verlieh diese alte Erbitterung der Anklage den Anschein eines Tatmotivs. Wer jedoch tatsächlich die Waffe abgefeuert hatte, vermochte sie allein nicht zu beweisen.
Zu Beginn des Monats Januar 1781 weilte Bernard im Auftrag seines Vaters in Bagnères. Dieser betrieb in Saint-Béat eine Manufaktur und ließ den Sohn dort die für das Werk benötigte Holzkohle beschaffen. Am 8. Januar überbrachte ein Fuhrmann Martin dem Älteren ein Schreiben. Der Vater wies seinen erstgeborenen Sohn an, Bernard schriftlich zu bedeuten, er habe bis zum vollständigen Abtransport der Kohle in Bagnères auszuharren. Dieser Brief ging jedoch erst zur Mittagsstunde ab. Tags darauf traf Bernard mit den Geschwistern Cazat zusammen, die ihm vorschlugen, am folgenden Tag gemeinsam aufzubrechen. Bernard erwiderte, er sei wohl geneigt mitzureiten, doch gebiete ihm der väterliche Befehl zu warten. Demoiselle Cazat redete ihm zu: Sie selbst übernehme es, den Vater zu besänftigen. Nach den Quellen trat er die Reise am Donnerstag um die Mittagszeit an; er ritt an der Seite des Sieur Cazat und eines gewissen Laffont, der die Dame auf den Hintersattel genommen hatte.
Unterwegs zeigte er sich heiteren Gemüts, wenngleich er den väterlichen Empfang fürchtete. Nahe der Ortschaft Gaud trennte er sich von den Reisegefährten, um in einem dem Vater gehörenden Anwesen nach dem Rechten zu sehen. Die Straße, die er eben beritten hatte, verband Saint-Béat, Gaud, das Gut Rap und die umliegenden Weiler; eben in diesem Gelände sollten die Ermittler bald den Schritten etlicher Personen nachspüren, ehe die widersprüchlichen Aussagen über ihre Begegnungen gegeneinander abgewogen wurden.
Am 10. Januar hatte sich ein Nachbar namens Soulé die Flinte Martin des Älteren geliehen, der als passionierter Jäger bekannt war. Tags darauf trug eine Tochter Martins ihrem Vater auf, nach Gaud zu reiten und der Magd Futterkorn für das Geflügel zu überbringen. Eine Eselin trottete samt Magd bereits voraus. Für seinen Gang verlangte auch der Vater nach einem Gewehr: Da seine eigene Waffe noch verliehen war, händigte ihm sein vierter Sohn eine einläufige Flinte aus. An jenem Morgen sprach überdies Fontan der Ältere vor, um sich einen Mantelsack zu leihen, mit dem er 3.181 Livres zu Fondeville schaffen wollte – eine Summe, welche die Martins nach einem vollstreckbaren Urteil schuldeten. So kreuzten sich familiäre Besorgungen, Geldgeschäfte und Jagdausflüge auf denselben Wegen.
Martin der Ältere brach zwischen neun und zehn Uhr zu Fuß auf, die Flinte über der Schulter und die Weidtasche an der Seite. Am Stadttor von Saint-Béat ließ er den Konsul Boussac wissen, er gehe nach Gaud, wolle aber zuvor am Ufer der Garonne nach Enten spähen. Er erreichte das Gehöft zwischen zwölf und eins, ließ ein kleines Feuer anfachen und vertiefte sich in ein Buch. Bernard war überrascht, den Vater dort anzutreffen. Dieser tadelte ihn sogleich, weil er dem Befehl, in Bagnères zu verweilen, zuwidergehandelt habe; der Sohn bat um Nachsicht.
Nach einer Rast traten beide wieder vor die Tür. Beim Aufbruch nahm der Sohn dem Alten Flinte und Weidtasche ab. Als sie Gaud verließen, begegnete ihnen der Müller Castevan, der eben vom Weidwerk heimkehrte. Er berichtete von Wildenten, an die jedoch kaum heranzukommen sei. Der Vater hieß Bernard, sein Glück zu versuchen; dieser erwiderte, er werde durch die Wiesen schleichen. Sie gingen noch nebeneinander bis zum Abhang des Weges und trennten sich dort. Bernard schlug die Richtung zur Garonne ein; der Vater bestieg sein Pferd und kehrte gegen drei Uhr nach Saint-Béat zurück.
Im Billardsaal traf Martin der Ältere auf Fontan. Dieser war nicht, wie zuvor angekündigt, zum Schloss Marignac geritten: Fondeville war bereits am Vortag nach Fos aufgebrochen. Der Kaufmann hatte sich in Begleitung von Bessan de Rap und dem Pfarrer von Tusaguet dorthin begeben; man hatte bei Doniez gespeist und genächtigt. Am folgenden Morgen ritten sie zurück, woraufhin sich die Gesellschaft zerstreute. Labatut verweilte, um mit einem Vetter Billard zu spielen; Fondeville hielt sich noch eine Weile geschäftlich in Saint-Béat auf, während Bessan und der Pfarrer ihm voraus zum Schloss wanderten.
Ein weiterer Zeuge hatte gegen vier Uhr nahe Géry einen Unbekannten bemerkt, angetan mit einem grauen Rock und einem breitkrempigen Hut. Als ein Bettler vorüberzog, hatte sich der Mann im Schnee weggeduckt und sich hernach nach dem Weg zur Anhöhe von Géry erkundigt. Das Vernehmungsprotokoll nannte keinen Namen und brachte den Fremden mit keinem der Beschuldigten in Verbindung. Gleichwohl blieb diese Gestalt wie ein Schatten auf jener Straße haften, zu ebenjener Stunde, da Bernard Martin von der Jagd heimkehrte.
Gegen halb fünf begegnete der junge Mann nahe dem Weiher von L’Estagnan der Tochter des Buhan-Denard, wenig später Pierre-la-Gaillarde. Ein Stück weiter des Weges traf er unweit der Kalköfen auf Bessan und den Pfarrer von Tusaguet. Sie erkundigten sich nach seinem Jagdglück; Bernard erwiderte, er habe nichts erlegt. Da er seinen Hund verloren hatte, erlaubte sich Bessan einen Scherz über den Pilger ohne Stab und bot ihm sogleich seine eigenen Hunde an. Bernard dankte und zog seiner Wege. Kurz darauf begegnete er Fondeville und Labatut, sodann Demoiselle de Rap und Jeanneton La Molle. Schließlich erreichte er den Flecken, grüßte Mademoiselle Cazat und begab sich in das Haus seines Vaters.
Es war kurz nach fünf Uhr, als der tödliche Schuss fiel. Labatut behauptete vor aller Welt, sein Vater habe Bernard beim Namen gerufen. Man redete ihm ins Gewissen, wie verhängnisvoll es sei, in solchem Übereifer einen Mörder zu bezeichnen; er jedoch blieb unerschütterlich dabei. Die Menge griff den Vorwurf auf und verbreitete ihn bald als unumstößliche Gewissheit. Der einzige Mann, der dies hätte bezeugen können, lag entseelt darnieder; die Chronik hält fest, dass er niemanden genannt hatte. Jene Worte mithin, die Labatut ihm zuschrieb, wurden zum Angelpunkt einer Untersuchung, deren schwerste Pflicht darin bestand, die Behauptungen eines Sohnes von dem zu scheiden, was die Zeugen tatsächlich mit eigenen Augen gesehen und mit eigenen Ohren vernommen hatten.
Am folgenden Tag drang das Gerücht zu Bernard vor. Sein erster Impuls war, sich unverzüglich dem Gericht zu stellen. Mehrere Vertraute redeten ihm dies jedoch aus: Er tue besser daran, abzuwarten, bis sich die allgemeine Erregung gelegt habe und die Besonnenheit zurückkehre. Er gab nach und setzte sich nach Spanien ab. Diese Abwesenheit legte man alsbald nach zwei entgegengesetzten Seiten aus: Der Anklage galt sie als Schuldeingeständnis und Flucht; Bernard hingegen sah darin lediglich den Befolg eines Rats, um dem ersten Taumel der Gemüter zu entgehen. Fondevilles Sohn behauptete alsdann, der Mord sei von langer Hand zwischen Bernard und dessen Vater verabredet worden.
Die Voruntersuchung schloss am 8. Mai, und das Verfahren gelangte am 23. desselben Monats vor die Richter. Mehr als einhundertfünfzig Zeugen waren vernommen worden; Champagnac hebt hervor, dass sich unter ihnen nicht zwei fanden, deren Aussagen über denselben Vorgang übereingestimmt hätten. Die Depositionen waren ein Gemenge aus eigener Anschauung, Hörensagen, Mutmaßungen und Worten, die man Abwesenden in den Mund legte. Der Anklage gebrach es nicht an Verdachtsgründen: die Feindschaft der Familien, Bernards Wege im Tagesverlauf, das Gewehr, sein Verschwinden nach Aufkommen des Gerüchts und das von Labatut überlieferte Wort. Doch besaßen all diese Indizien weder dasselbe Gewicht noch denselben Ursprung.
Am 25. Juni 1781 erging das Urteil: Bernard Martin wurde dazu verdammt, lebendig gerädert zu werden. Sein Vater, der Mitschuld angeklagt, hatte sich den Nachstellungen der Justiz gleichfalls entzogen und wurde in erster Instanz in contumaciam verurteilt. Der älteste Sohn betraute daraufhin den berühmten Advokaten Élie de Beaumont mit der Verteidigung der beiden Männer. Der Rechtsgelehrte rollte das bisherige Verfahren von Neuem auf, rügte die zahlreichen Formfehler und hielt dem Gericht entgegen, der Mord lasse sich Bernard keineswegs zur Last legen: Fondeville habe sich hüben wie drüben der Pyrenäen erbitterte Feinde gemacht, und der wahre Täter könne gar wohl ein gänzlich anderer sein als der jüngere Martin.
Im Jahre 1784 sprach das Parlement de Toulouse Bernard Martin von der Anklage frei und setzte ihn außer Verfolgung.
